Jetzt schaue ich auf Martina Tegtmeier, weil sie wahrscheinlich nach mir redet, und jetzt fällt mir der dritte Punkt ein. Ich bitte um Verständnis. Das dritte Argument, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen, und das kommt von den Gleichstellungspolitikern, ist, dass schon die Sorge da ist, dass, wenn man den Mutterschutz noch weiter verlängert, es nachteilig für die Frau sein kann. Sie haben recht, dass es eigentlich keinen Sinn macht, weil dann ist das Elterngeld halt kürzer. Aber das ist ein Argument, das hart von den Gleichstellungspolitikern vorgetragen wird, das wir auf alle Fälle auch in der Diskussion mit aufgreifen können.
Insofern sehen Sie, ich finde, jetzt irgendwie mit einem Schnellschuss schon was zu beschließen, wäre zu schnell. Was ich zusagen kann, es wird ein Thema auf der nächsten Gesundheitsministerkonferenz sein. Die meisten meiner Kolleginnen sind auch sozusagen gleich noch Gleichstellungs- und Familienminister/-innen, sodass wir die Dinge dann gemeinsam beraten können. Sie sehen also, wir nehmen das Thema ernst, und ich bedanke mich, dass wir dieses Thema dann auch hier im Landtag zur Diskussion stellen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich begrüße es ausdrücklich, dass wir uns hier heute mit dem Mutterschutz beschäftigen, nachdem Ihr Antrag, meine Damen und Herren von den LINKEN, im Herbst letzten Jahres in Niedersachsen gescheitert ist. Man kann sich ja nicht oft genug mit denselben Anträgen beschäftigen.
Aber nun lassen Sie mich zügig zum Antrag und zu Ihren Zielen kommen. Ich glaube, vieles hat die Ministerin schon gesagt, aber einiges möchte ich gerne noch ergänzen.
Mutterschutz wird auf EU-Ebene besonders schnell vorangetrieben. Es wird kontinuierlich verschoben, allerdings nicht aus reiner Boshaftigkeit, wie es manche betonen, sondern weil ein europäischer Konsens, also eine völlige rechtliche Gleichbehandlung, weitestgehend
rechtlicher Betrachtungen in jedem einzelnen Mitgliedsstaat bedarf. Die von Ihnen geforderte EU-weite einheitliche Mutterschutzzeit ist auch aus deutscher Sicht sehr sensibel zu bearbeiten und ein Schnellschuss ist nicht erforderlich. Es ist nämlich so, dass es in allen EULändern besondere Bedingungen für Mütter und Väter gibt. Wenn man den Zeitraum der Freistellung, um die es geht, in Verbindung mit den Lohn- und Gehaltszahlungen losgelöst betrachtet, steht Deutschland mit der Mutterschutzzeit von circa 14 Wochen zwar als Schlusslicht in
Europa da, aber wie ich schon erklärt habe, man muss die Bedingungen, unter denen eine solche Schutzfrist gestellt wird, auch genauer vergleichen.
In manchen anderen europäischen Ländern, das wurde heute auch schon gesagt, gelten Mutterschutzzeiten – ich habe noch eine andere Zahl – von bis zu 42 Wochen, in Irland zum Beispiel. Ein Vergleich mit dem deutschen Recht hinkt aber, weil die prozentuale Höhe der Gehaltsfortzahlungen sich deutlich unterscheidet. Die Zahlungen, die einen Mutterschutz tatsächlich doch erst realistisch erscheinen lassen, variieren zwischen 55 und 100 Prozent des vor der Geburt erzielten Bruttoeinkommens des Lohns. Entsprechend dem Motto „Ohne Moos nichts los“ müssen wir vom Finanzbedürfnis ausgehen, und da steht Deutschland wohl recht angemessen da.
Ich bitte Sie, zu berücksichtigen, dass nach der Mutterschutzfrist eine Möglichkeit auf Elternzeit und Elterngeld besteht – eine faktische Verlängerung der Zeit, die der Familie zugutekommt, wenn es auch nicht Mutterschutz genannt wird. Das Entgelt wird von 98 Prozent der Eltern in Anspruch genommen. Ein beträchtlicher Anteil von Eltern nimmt also die Leistung frei gewählt in Anspruch und gestaltet damit eine Zeit ohne berufliche Tätigkeit.
Meine Damen und Herren, ein Recht auf Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen in der Zeit des Mutterschutzes bei vollem Lohnausgleich – bei sachlicher Betrachtung muss ich feststellen, dass dieser Teil des Antrags auch im europäischen Kontext keines Aufwandes hier und heute bedarf. Ich sehe es auch so, dass die Anwesenheit eines Vaters entlastend sein kann und deshalb wünschenswert ist. Aber Sie, meine Damen und Herren von den LINKEN, wissen genauso gut wie ich, dass ein Vater nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz schon heute Vätermonate beanspruchen kann.
Den Zeitpunkt legt er selber fest. Und von daher steht einer Inanspruchnahme unmittelbar nach der Geburt nichts entgegen.
Meine Damen und Herren, die von Ihnen zu guter Letzt geforderte unverzügliche Umsetzung der EU-Richtlinie bezüglich der selbstständigen Erwerbstätigkeit entspricht einem eher uniformierten Meinungsbild. Immer wieder wird diese Forderung von Ihnen, von Ihrer Partei formuliert. Die Forderung wird allerdings durch Wiederholung nicht sinnvoller. Ihr Ansinnen ist wichtig, aber die angesprochene EU-Richtlinie – die 14 Wochen Mutterschutz mit Lohnausgleich fordern Sie – ist sehr nah an der Regelung im BEEG. Danach können in Deutschland selbstständig erwerbstätige Mütter 14 Wochen lang Mutterschutzleistungen in Anspruch nehmen, deren Höhe sich entsprechend der Einkommensteuererklärung berechnet. Etwas anderes wird durch die EU-Richtlinie auch nicht gefordert. Ich sehe deshalb den Sinn Ihres Antrages nicht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, die Diskussion über den Mutterschutz, so, wie sie hier angelegt wurde, ist weder sinnvoll noch überzeugend. Wir werden Ihren Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der LINKEN greift einen Vorstoß des Europäischen Parlaments auf, den Mutterschutz in Europa zu vereinheitlichen. Bisher variieren in Europa die Mutterschutzregelungen nicht unerheblich. So haben zum Beispiel, wie Herr Lindner das eben schon sagte, Irinnen einen Anspruch auf 26 Wochen Mutterschutz und erhalten etwa 80 Prozent ihres Gehaltes. In Deutschland wiederum gilt lediglich eine Mindestnorm von 14 Wochen. Damit befindet sich Deutschland am unteren Ende der Statistik. Allerdings, das sollte nicht unausgesprochen bleiben, variiert in Europa auch die prozentuale Höhe der Gehaltsfortzahlungen.
… und die bestehende Mutterschutzregelung für die Frauen auszuweiten, ist und bleibt aber ein wichtiges Signal für einen verantwortungsbewussten Gesundheits- und Arbeitsschutz von Schwangeren. Nicht zu unterschätzen ist sicherlich die von den Kolleginnen der Linksfraktion angesprochene finanzielle Entlastung. Gerade Alleinerziehende und Frauen im Niedriglohnbereich würde ein verlängerter Mutterschutz finanziell besser absichern und sie damit in der sensiblen Phase direkt nach der Geburt entlasten. Die geforderte Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei Früh- und Mehrlingsgeburten interpretiere ich im Sinne einer Fortschreibung geltenden Rechts.
Kommen wir also zu dem Vorschlag des Elternurlaubs, der ebenfalls voll bezahlt werden soll. Natürlich würde auch eine solche Regelung die Eltern in der Zeit nach der Geburt entlasten und gerade Vätern würde es einfacher gemacht, eine attraktivere Rolle in der Familie zu übernehmen.
Allerdings, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf und sollte der Mutterschutz in seiner Funktion nicht überstrapaziert werden. In erster Linie hat er die Funktion, Mütter und ihre Kinder vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung während und kurze Zeit nach der Schwangerschaft zu schützen. Die darüber hinausgehenden, gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung notwendigen familienpolitischen Schritte sollten wir entsprechend ihrer Systematik gestalten. Für Lebenspartner/-innen, die sich der Familienverantwortung stellen sollen und stellen wollen, ist, anders als Sie es in Ihrer Begründung ausführen, aus meiner Sicht daher sehr wohl das jetzige Elterngeld die entsprechende steuerfinanzierte familienpolitische Leistung.
Grundsätzlich – und das möchte ich betonen – nimmt der Antrag mit der Verlängerung des Mutterschutzes aber einen wichtigen Vorschlag des Europäischen Parlamentes auf, den wir unterstützen. Deshalb möchte ich auch noch kurz auf den zweiten der Forderungspunkte eingehen.
Bei den selbstständig tätigen Frauen sehe ich einen Verbesserungsbedarf zu den bestehenden Regelungen, denn bisher erhalten Selbstständige Leistungen der Krankenkassen, aber eben nicht die Leistungen, die die Arbeitgeber als Zuschuss bezahlen. Und natürlich – das lassen Sie mich am Ende meiner Redezeit unbedingt noch hinzufügen – sollte uns besserer Gesundheitsschutz der Mütter auch entsprechend höhere Kosten wert sein.
Allerdings – die Gründe habe ich genannt – kann meine Fraktion dem Antrag der LINKEN nicht vollumfänglich zustimmen
Frau Gajek, Sie haben eben die Sache wieder auf den Punkt gebracht, indem Sie noch mal klargestellt haben, wozu die mutterschutzgesetzlichen Regelungen überhaupt dienen. Es geht um die Gesundheit von Mutter und Kind, und das sollten wir auch ganz klar sehen. Wir müssen natürlich, wenn wir hier europaeinheitliche Regelungen anstreben, immer auch alle anderen Aspekte mit im Blick behalten, was wird rundum noch angeboten in den einzelnen Nationalstaaten. Und ich denke mal, da brauchen wir uns hier nicht zu verstecken.
In der SPD stößt der Antragsinhalt in vielen Bereichen durchaus auch auf Sympathie. Ich persönlich als dreifache Mutter sehe das eher skeptisch, muss ich sagen, denn es geht hier ja explizit darum, Müttern die Arbeit für einen noch längeren Zeitraum praktisch per Gesetz zu verbieten.
Und wenn ich mir meine Schwangerschaften – und die sind ja nun schon eine ganze Weile her – anschaue und auch damals schon auf eine ausgezeichnete, wie ich fand, medizinische Versorgung zurückgreifen konnte beziehungsweise davon umgeben war, war ich nach einem Monat nach einer Entbindung eigentlich topfit. Von daher finde ich die Zweimonatsfrist angemessen für die meisten Frauen.
Sie haben natürlich zu Recht ins Feld geführt, es gibt öfter auch Komplikationen. Wir haben Depressionen, bei ungefähr 15 Prozent der Frauen bricht nicht das pure Glück nach einer Entbindung aus, sondern sie verfallen in tiefe Depressionen. In der Tat, es ist so, aber es sind 15 Prozent. Ich glaube immer noch daran, dass die Geburt ein natürlicher Vorgang ist, und die meisten Frauen verkraften das ausgezeichnet und sind auch relativ schnell bei dieser guten gesundheitlichen Betreuung in der Bundesrepublik Deutschland wieder voll und ganz leistungsfähig, was ihre körperliche Konstitution angeht.
Und da komme ich direkt zum Punkt, der mich persönlich auch ganz besonders bewegt, zum Punkt der Selbstständigen. Es ist ja nicht nur so, dass nicht alle Selbstständigen krankenversichert sind und dadurch eventuell dann 70 Prozent – was schwankend von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ist –, aber nicht jede Frau kann da überhaupt Gelder draus erhalten. Aber wie sind denn die Selbstständigen aufgestellt? Wenn ich als Selbstständige eine Weile nicht arbeiten darf, dann kann ich vielleicht noch für meinen Verdienstausfall Geld von der Krankenkasse bekommen, auch nicht in vollem Umfang. Aber was ist denn mit der Arbeit, die ich dann nicht tue? Die muss ja jemand anderer tun, sonst sind die Aufträge futsch, die ich habe. Ich kann doch nicht einfach die Aufträge nicht erfüllen. Wenn ich mir so eine Physiotherapeutin angucke, die arbeitet schwer. Wenn die drei Monate ihre Arbeit nicht ausfüllt und keinen Ersatz in ihrer Praxis hat dafür, dann gehen die Patienten doch woandershin.
Also das sind wirklich ganz tiefgreifende Probleme, die da gewälzt werden müssen, die natürlich auch Lösungen zugeführt werden müssen.
Aber da, finde ich, soll man nicht von vornherein so große Sprünge machen, weil wenn wir da von Gleichstellung sprechen, dann sollen die natürlich auch die gleichen Rechte wie angestellte Frauen bekommen, also die Frauen, die die volle Lohnersatzleistung für einen bestimmten Zeitraum kriegen. Die gleichen Zeiträume sollten dann bestenfalls natürlich auch für die Selbstständigen gelten. Und das sind wirklich dicke Bretter, die da zu bohren sind. Ich glaube, da ist noch eine ganz lange Diskussion vonnöten und auch juristische Auseinandersetzung. Sie sprachen das an.
Ein bisschen enttäuscht hat mich das, Herr Foerster, Sie hatten so gut angefangen, wirklich von dem gesundheitlichen Aspekt aus. Aber hinterher hatte ich den Eindruck, da ging es doch wieder nur um Geld. Das hat mich so ein bisschen hinterher enttäuscht. Aber die Problematik insgesamt ist natürlich da und darüber muss man reden.
In dem Zusammenhang, als ich mir noch mal den Mutterschutz angeschaut habe: Ich würde da auch noch Verbesserungsbedarf sehen für die Frauen, die ihre Kinder stillen. Was da drinsteht und bei unseren Erwerbsbiografien oder auch bei den Problemen, die wir als Mütter, als berufstätige Mütter haben, Arbeitswege zurückzulegen, und dann das Zeitkontingent anschauen, was diese gesetzlichen Regelungen für Stillzeiten zur Verfügung stellen, ist das wirklich dürftig, sodass man auch bei den Stillzeiten unnatürlich schnell abkürzen muss. Das ist auch nicht im Sinne des Erfinders. Also da könnte ich mir auch noch sehr gut Verbesserungsmöglichkeiten oder bessere Rahmenbedingungen vorstellen.
Aber ich denke mal, das ist noch ein längerer Diskussionsprozess. Wir haben den hier wieder angestoßen. Das war die Sache schon mal wert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst bei allen Rednerinnen und Rednern für die sachliche Debatte und für die vorwurfsfreie Auseinandersetzung mit unserem Antrag bedanken. Das erlebt man ja nicht immer, ich würde mir aber wünschen, dass es immer so ist.
Man wird ja in der Opposition bescheiden, Frau Ministerin, und deswegen nehme ich mal Ihre Ankündigung, dass Sie auf der Ministerkonferenz genau diese Fragen thematisieren wollen, so quasi als Zustimmung zu unserem Antrag, wenn es denn heißt: „Die Landesregierung wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass … in der Bundesrepublik gesetzliche Regelungen zur Verbesserung des Mutterschutzes getroffen werden“, und Sie ankündigen, dass Sie sich genau dafür einsetzen wollen, nehme ich das als Bestätigung für unseren Antrag. Also herzlichen Dank dafür.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde hier nun mehrmals auf Elternzeit und Elterngeld verwiesen. Das Elterngeld deckt die bisherigen finanziellen Einkünfte nur zu 65 bis 67 Prozent ab. Das gehört zur Realität leider dazu und das bedeutet eben einen Verlust von einem Drittel des bisherigen Nettoeinkommens. Und ich will das hier noch mal deutlich sagen, dass das vor allen Dingen für viele Menschen im Noch-Niedriglohnland Mecklenburg-Vorpommern ein riesengroßes Problem ist, denn sie sind dann zum Teil existenziell bedroht, weil sie auf einen Teil ihres Einkommens verzichten müssen.
Für Menschen mit einem geringen Nettoeinkommen, weniger als 1.000 Euro, gibt es zwar anteilig mehr Prozentpunkte beim Elterngeld, aber diese Regelung zu den höheren Ersatzleistungen ist am Ende dann eine Augenauswischerei. Frauen, die weniger als 1.000 Euro netto im Monat verdienen – und das ist der Großteil der Frauen hier in Mecklenburg-Vorpommern – bekommen für jede 2 Euro, die sie unter der 1.000-Euro-Grenze liegen, 0,1 Prozentpunkte mehr Elterngeld. Das heißt im Einzelnen: Eine Person, die knapp über dieser Grenze liegt und 1.001 Euro netto verdient, bekommt noch 67 Prozent Elterngeld, also 670 Euro rund gerechnet. Eine Person, die 900 Euro verdient, bekommt fünf Prozentpunkte mehr, also 72 Prozent, damit 648 Euro Elterngeld. Eine Person, die 800 Euro verdient, bekommt zehn Prozentpunkte mehr, also 77 Prozent und damit 616 Euro Elterngeld. Und so weiter und so fort.