Protocol of the Session on March 21, 2013

Für Menschen mit einem geringen Nettoeinkommen, weniger als 1.000 Euro, gibt es zwar anteilig mehr Prozentpunkte beim Elterngeld, aber diese Regelung zu den höheren Ersatzleistungen ist am Ende dann eine Augenauswischerei. Frauen, die weniger als 1.000 Euro netto im Monat verdienen – und das ist der Großteil der Frauen hier in Mecklenburg-Vorpommern – bekommen für jede 2 Euro, die sie unter der 1.000-Euro-Grenze liegen, 0,1 Prozentpunkte mehr Elterngeld. Das heißt im Einzelnen: Eine Person, die knapp über dieser Grenze liegt und 1.001 Euro netto verdient, bekommt noch 67 Prozent Elterngeld, also 670 Euro rund gerechnet. Eine Person, die 900 Euro verdient, bekommt fünf Prozentpunkte mehr, also 72 Prozent, damit 648 Euro Elterngeld. Eine Person, die 800 Euro verdient, bekommt zehn Prozentpunkte mehr, also 77 Prozent und damit 616 Euro Elterngeld. Und so weiter und so fort.

(Torsten Renz, CDU: Ein Beispiel noch.)

Und wir, die wir finanziell üppig ausgestattet sind mit unseren Diäten, können uns oftmals gar nicht mehr vorstellen, wie es ist, mit einer Summe von 616 Euro im Monat auskommen zu müssen.

(Torsten Renz, CDU: Da ist was dran, an der These.)

Deswegen habe ich diese Zahlen noch mal genannt, Kollege Renz, um die Problematik noch einmal zu verdeutlichen.

Allen diesen Personen ist gemein, dass das Elterngeld unter dem Existenzminimum liegt und damit nicht zur eigenständigen Existenzsicherung ausreicht. Das bedeutet weiter, dass eben Geringverdienerinnen, die in dieser Problematik einzuordnen sind, unmittelbar im Anschluss

an die Mutterschutzzeit ihre Arbeit wieder voll aufnehmen müssen, wenn sie nicht zum Sozialfall werden wollen. Und Alleinerziehende haben es hier besonders schwer. Deshalb brauchen wir hier sozial verträgliche, andere Regelungen. Deswegen ist es gut, dass der Diskussionsprozess auch auf Bundesebene angeschoben werden soll oder weitergeführt werden soll.

Denn wir wissen alle, in den Medien setzten und setzen sich viele Seiten dafür ein, auch den Mutterschutz zu verlängern: Gewerkschaften, Verbände, die Opposition im Bundestag, also neben der Fraktion DIE LINKE und den GRÜNEN auch die SPD, und die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen. Sie alle haben sich in der Debatte, die geführt worden ist um die Verbesserung des Mutterschutzes, auch gegen Familienministerin Schröders rückwärtsgewandte Politik gestellt, darunter auch unsere Landessozialministerin. Und das wird von meiner Fraktion ausdrücklich begrüßt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in ihrer Rede zu unserem Antrag zur Verbesserung des Mutterschutzes aus dem Jahr 2009 – es ist also auch nicht das erste Mal, dass wir als Linksfraktion dieses Thema auf die Bühne des Landtages heben – begrüßte Frau Schwesig eine Verlängerung der Mutterschutzzeit auf 18 Wochen. Die damals von uns geforderten 24 Wochen waren ihr aber dann doch noch zu lang. Aber vielleicht treffen wir uns ja irgendwann auch mal in dieser Frage.

Und Sie haben zu Recht natürlich die Frage nach der Finanzierung gestellt, denn aus der Portokasse sind diese Dinge alle nicht zu bezahlen. Deswegen gestatten Sie mir auch einige Bemerkungen, Überlegungen, Vorschläge unsererseits dazu, die dann vielleicht auch von Ihnen mitgenommen werden können, unterstützt oder eben auch verworfen werden können.

Es gibt circa 160 staatliche Leistungen, die die Familien mit betreffen. Die neueste und untauglichste Maßnahme nach Auffassung meiner Fraktion ist das Betreuungsgeld. Es befördert uns direkt zurück ins Mittelalter und ist nichts anderes als ein Bestechungsgeld, das Familien davon abhält, ihren gesetzlichen Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz zu erheben, weil nämlich nicht genug Kinderbetreuungsplätze für alle vorhanden sind.

Jährlich werden 200 Milliarden Euro im Bereich der Familienpolitik ausgegeben.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Wie aus einem Zwischenbericht einer Expertenkommission hervorgeht, Herr Renz, der kürzlich zu früh und ungeplant – also eine Frühgeburt – an die Öffentlichkeit gelangte,

(Torsten Renz, CDU: Mit so einem Begriff sollte man keine Späße machen.)

sind viele Maßnahmen unwirksam oder sogar kontraproduktiv, Herr Renz.

(Torsten Renz, CDU: Ich würde das zurücknehmen fürs Protokoll, das ist besser für uns alle.)

Und deswegen sollte man auch Zwischenrufe bei diesem Thema vielleicht etwas beiseitelegen.

„Deutschlands Programme für Eltern und Kinder“ – so heißt es in einem „Spiegel“-Bericht – „halten nicht nur … Frauen vom Arbeitsmarkt fern. Sie verschärfen auch die soziale Schieflage und fördern sogar die Altersarmut von morgen.“ Den bislang aufzuwendenden 200 Milliarden Euro, wie aus dem Bericht der Expertenkommission zur Förderung von Familien und Kindern hervorgeht, stehen geschätzte 1,7 Milliarden Euro für unsere Forderung nach einer wirksamen Verbesserung des Mutterschutzes gegenüber. Für einen verbesserten Mutterschutz würde das Geld für wirksame Maßnahmen verwendet werden. Das zeigen auch die Expertenberichte und sogar das Europäische Parlament ist sich hier mehrheitlich einig. Und wenn der Zwischenbericht der Expertenkommission dann offiziell vorliegt, wenn wir uns offiziell mit den Fragen auseinandersetzen können, wäre das vielleicht eine Finanzierungsquelle, die man im Diskussionsprozess anbieten könnte.

Auf Bundesebene wird derzeit eine Ausweitung der Elternzeit auf bis zu drei Jahre diskutiert. Die Höhe der veranschlagten Mehrkosten würde die Kosten für einen verbesserten Mutterschutz bei Weitem übersteigen. Und eine solche Maßnahme würde dazu führen, dass Frauen noch länger vom Arbeitsmarkt ferngehalten werden. Ein Wiedereinstieg ins Berufsleben nach drei Jahren ist erheblich schwerer und die Wiederaufnahme einer adäquaten Beschäftigung findet in den meisten Fällen nicht statt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie ich bereits verwiesen habe, hatte meine Fraktion im November 2009 einen Antrag zur Verbesserung des Mutterschutzes gestellt. Damals wurde europaweit der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission diskutiert und wir haben die vorgeschlagenen Neuerungen aufgegriffen, um auf Bundesebene darauf hinwirken zu lassen, dass den Frauen rund um die Geburt ein besserer Schutz zukommt. Es ging um eine Verlängerung und Flexibilisierung des Mutterschutzes, um Vaterschaftsurlaub in dieser Zeit und um das Recht auf Mutterschaftsurlaub für alle Frauen, unabhängig von ihrem beruflichen Status. Unser Antrag wurde im November 2009 hier im Landtag abgelehnt, leider nicht einmal in die Ausschüsse überwiesen.

Trotzdem trat einige Monate später, im August 2010, die EU-Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, in Kraft, die nun noch auf nationaler Ebene wirksam umgesetzt werden muss.

Ich will noch mal daran erinnern, dass in MecklenburgVorpommern 76.900 Menschen selbstständig oder als mithelfende Familienangehörige tätig sind. 35,9 Prozent davon sind Frauen, das sind 1,7 Prozent der Gesamtbevölkerung in unserem Bundesland. Sie sollen ausreichende Mutterschaftsleistungen erhalten können und ihre Erwerbstätigkeit im Rahmen des Mutterschutzes komplett unterbrechen können – mit den auch von Frau Gajek beschriebenen Problemen. Dazu muss bundesweit ein Recht auf Mutterschaftsleistungen verankert werden und auch der Zugang zu Diensten zur Bereitstellung einer befristeten Vertretung muss gewährleistet sein. Das sind alles Punkte, die in diesem Diskussionsprozess beachtet werden müssen.

Im Oktober 2010 stimmte das EU-Parlament dann den weitreichenden Neuregelungen für einen verbesserten Mutterschutz zu, darunter die Verlängerung, die Rege

lung für Mehrlingsgeburten und einem Vaterschaftsurlaub. Fast wäre es geschafft, wenn nicht die Arbeitgebervertreter und die Arbeitsministerinnen und -minister der Staaten mit ihren Verlautbarungen nur wenige Wochen später das Aus für eine Verbesserung des Mutterschutzes herbeiführten. Der EU-Ministerrat, das abschließend entscheidende Gremium, gab kein grünes Licht für die neuen Richtlinien.

Ein Leserkommentar in einem sozialen Forum dazu lautete, ich zitiere: „Da kommt ein Vorschlag aus der EU, den Mutterschutz zu verlängern. Was steht sofort am nächsten Tag in Deutschland in der Zeitung? Natürlich, dort ist sofort in der Titelzeile zu lesen, was das in Deutschland kosten würde. Genau das ist Deutschland.“ Zitatende.

Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau diese Debatte ist nicht zukunftsfähig, wenn wir zuallererst immer die Frage stellen: Was kostet es uns? Wir müssen uns zuallererst immer die Frage stellen: Was nützt es uns und was nützt es vor allen Dingen den Kindern und Müttern? Und deshalb bedanke ich mich noch mal herzlich für die angezeigte Bereitschaft, diese Probleme auf Bundesebene und mit uns gemeinsam weiterzudiskutieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1647. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/1647 mit den Stimmen von SPD, CDU und NPD abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Enthaltungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Erwerbsminderungsrentenrecht reformieren, Drucksache 6/1648.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Erwerbsminderungsrentenrecht reformieren – Drucksache 6/1648 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Stramm von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Jeder fünfte Rentenzugang in der Bundesrepublik war in den letzten Jahren durch Erwerbsminderung verursacht. Von den Menschen, die im Jahr 2011 erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhielten, waren 87 Prozent vollständig erwerbsgemindert. 13 Prozent gestand die Rentenversicherung nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu.

Zu den Kriterien für vollständige oder teilweise Erwerbsminderungsrente komme ich im Folgenden. Zunächst ein kurzer historischer Rückblick, denn nur, wer die Geschichte kennt, kann die Gegenwart richtig einschätzen.

(Torsten Renz, CDU: Ja. Von wem ist der Satz? – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung leistungsgemindert sind,

(Rudolf Borchert, SPD: Das war nicht vollständig, das Zitat. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

konnten in der Bundesrepublik vor dem Jahr 2001 entweder eine Berufsunfähigkeits- oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen. Beide Renten gab es seit der Rentenreform im Jahr 1957.

Eine Berufsunfähigkeitsrente wurde gewährt, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Behinderung weniger als die Hälfte des Durchschnittslohnes in seinem Beruf erzielen konnte. Die Berufsunfähigkeitsrente schützte vor Einkommensverlust und vor dem Verlust des beruflichen Status.

Eine Erwerbsunfähigkeitsrente wurde gewährt, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Behinderung nur noch ein marginales Einkommen erzielen konnte. Die Erwerbsunfähigkeitsrente entsprach in ihrer Höhe in etwa der Altersrente. Die Berufsunfähigkeitsrente war um ein Drittel geringer.

Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, das am 01.01.2001 in Kraft trat, hob die rot-grüne Bundesregierung die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente auf und führte die seitdem geltende zweistufige Erwerbsminderungsrente ein. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer ein Leistungsvermögen von weniger als drei Stunden täglich hat. Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente hat, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann, aber weniger als sechs Stunden.

Erwerbsunfähigkeitsrenten werden nur auf Zeit bewilligt. Die Zahlbeträge liegen deutlich unter denen der Altersrente. Sie sind für die neuen Erwerbsminderungsrentner immer weiter geschrumpft.

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Während ein Neurentner nach Einführung der Erwerbsminderungsrente im Durchschnitt noch 683 Euro erhielt, waren das im Jahr 2011 bereits 90 Euro weniger. Diese Zahl gilt für den Bundesdurchschnitt.

In den neuen Bundesländern sind die Zahlbeträge noch niedriger. Sie liegen heute im Durchschnitt bei 564 Euro. Eine Bruttorente von 564 Euro liegt unter dem SGB-IIBedarf. Eine solche Rente macht arm. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Wer durch Krankheit oder Behinderung in seiner Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist, der sollte nicht auf die Grundsicherung verwiesen werden. Diese Menschen brauchen eine Reform des Rentenrechts. Sie brauchen höhere Zahlbeträge, damit die Erwerbsminderungsrente wirklich vor Einkommensverlust im Falle von Krankheit oder Behinderung schützt. Das war vor 2001 besser geregelt.

Wir fordern, dass die Abschläge in der Erwerbsminderungsrente gestrichen werden. Die Abschläge treffen etwa 95 Prozent der Erwerbsminderungsrentner. Sie mindern nicht nur die schon schmale Erwerbsminderungsrente, sie setzen sich in der Altersrente fort. Eine Reform des Rentenrechts sollte auch den Zugang zur

Erwerbsminderungsrente erleichtern, dass diejenigen, die für den Arbeitsmarkt zu krank sind, abgesichert aus dem Erwerbsleben ausscheiden können. Und eine Reform des Rentenrechts sollte die Prävention und die Rehabilitation stärken. Ein besserer Schutz vor Erwerbsminderung muss durch einen wirksamen Schutz vor Erwerbsminderung ergänzt werden.

Eine solche Reform ist notwendig, die Betroffenen haben keine Zeit und eine solche Reform ist möglich. Das Rentenrecht wird durch die Politik gestaltet. Wir können sie einleiten, indem wir die Landesregierung auffordern, sich für eine Reform des Erwerbsminderungsrentenrechts einzusetzen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Stramm.