Und, sehr geehrter Herr Schubert, es kommt ja nun wirklich nicht häufig vor, dass ich Ihnen recht geben kann. Beim Lesen der Überschrift des Antrages ist es mir ähnlich so ergangen wie Ihnen, weil die Bündnisgrünen haben ja nicht nur einen Antrag gestellt, sie haben uns auch noch gleich einen Antrag gemacht, und zwar uns allen, wie Herr Schubert auch richtig feststellte. Wir sollen also sozusagen alle unter dem Dach einer Ehe miteinander vereint werden.
Und, liebe Kollegin Gajek, so charmant ich Ihren An- trag finde, muss ich ihn auch ablehnen, zumindest den Punkt 2 Ihres Antrages, obwohl ich dann nach zweimal Um-die-Ecke-Denken dahintergekommen bin, was Sie eigentlich meinen. Leider ist die Formulierung etwas unglücklich gewählt, deshalb beantrage ich auch namens meiner Fraktion die getrennte Abstimmung der drei Antragspunkte.
Aber Spaß beiseite, zum Ernst der Antragstellung. Der Antrag suggeriert nämlich auch, dass es nur die Ehe als einzig anerkannte Form des partnerschaftlichen Zusammenlebens zwischen Menschen geben soll oder kann.
Das wollen wir nicht und das wollen Sie sicherlich so auch nicht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion. Deshalb können wir den Punkten 1 und 3 des vorliegenden Antrages zustimmen. Mit dem Punkt 2 und einigen Auslegungen auch Ihrer Rede haben wir dann doch unsere Probleme.
Im Jahr 2001 wurde mit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes damit begonnen, die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare in Deutschland abzubauen. Viele Bereiche blieben im Gesetz jedoch außen vor und wurden vor allem durch die bisherige Verweigerungshaltung der CDU und FDP nicht wirksam geregelt, so zum Beispiel das Steuerrecht oder das Adoptionsrecht. Erst in den letzten Jahren gab es Änderungen hin zur Gleichstellung der Partnerschaften, zum Beispiel im Erbschaftssteuerrecht und in der Zulassung der Stiefkind- adoption.
Dies wurde möglich gemacht, nachdem sich das Bundesverfassungsgericht einschaltete. Und es ist eben leider traurig, dass es vielfach der Entscheidungen oder der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichtes bedarf, um gesetzliche Regelungen entsprechend der Gleichberechtigung auszugestalten. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Urteile damit, dass es für eine Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft eben keine Sachgründe gibt. Und so ist es ja auch.
Das Bundesverfassungsgericht wird nach Aussage des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts nicht nachlassen, den Gesetzgeber hinsichtlich der Gleichstellung in die Pflicht zu nehmen, und das ist auch gut so. Ein Urteil zur steuerlichen Gleichstellung wird zum Beispiel noch Mitte dieses Jahres erwartet. Also die Bundesregierung kann sich entweder weiter träge dahinschieben lassen oder sie kann Nägel mit Köpfen machen oder wir warten wirklich bis zum September in der Hoffnung, dass es dann einen Regierungswechsel gibt und es dann in dieser Frage Bewegung geben wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ehegattensplitting, von dem, wie bereits schon der Name sagt, lediglich Eheleute profitieren, findet Anwendung unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Deshalb kann das Ehegattensplitting und damit die Ehe nicht als Argument für die Familienförderung herangezogen werden. Zahlen verdeutlichen dies: 9 Prozent der veranlagten Ehepaare in Deutschland haben keine Kinder. Sie profitieren aber vom Ehegattensplitting.
Eingetragene Lebenspartnerschaften und damit gleichgeschlechtliche Beziehungen haben nicht die Möglich- keit der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung, ziehen aber mitunter Kinder groß, ob das Herrn Pastörs nun gefällt oder nicht. Und 17 Prozent der 13 Millionen Kinder in Deutschland wachsen bei Alleinerziehenden auf. Die Alleinerziehenden haben weder steuerliche Vorteile
Daran wird deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass eine Familienförderung nicht anhand des partnerschaftlichen Zusammenlebens der Erziehenden erfolgen kann, sondern anhand der vorhandenen Kinder erfolgen muss. Und das zeigt zum anderen, dass eine Bevorzugung der Ehe keine Rechtfertigungsgrundlage hat, wenn man das Kindeswohl auch in dieser Frage in den Mittelpunkt stellt. Damit steht einer rechtlichen Gleichberechtigung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft nichts, aber auch gar nichts im Wege.
Partnerschaft und Familie sind heute viel mehr als Frau und Mann, die in den Stand der Ehe treten und eventuell gemeinsam Kinder großziehen. Es haben sich eine Reihe postmoderner Partnerschafts- und Familienformen etabliert, das tradierte Familienmodell wurde hinter sich gelassen. Es gibt Einelternfamilien, Singles, zusammenlebende Freunde und Verwandte, Paare, die unehelich oder ohne eingetragene Lebenspartnerschaft zusammenleben, es gibt Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien und so weiter und so fort. Das Leben ist so bunt wie vielfältig, wo die Farbe braun fehlt, und das ist gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sie alle – auch homosexuelle Paare – übernehmen Erziehungsverantwortung für Kinder. Das gehört zu unserer modernen Gesellschaft dazu, und wenn nicht für eigene Kinder, dann für Kinder, die mit in die Partnerschaft gebracht werden, oder für Kinder, die angenommen oder adoptiert werden. Eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner tragen ebenso wie Ehegatten die Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander und für die Kinder. Und anstatt die Ungerechtigkeiten jedoch weiter in kleinen, mühevollen Schritten auszuräumen und lediglich Teilverbesserungen anzustreben, wäre es naheliegend und konsequent, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Und das ist sicherlich der Hintergrund für Ihre Schrift- und Antragstellung.
Die Diskussion um die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare ist nicht neu, meine sehr geehrten Damen und Herren. Im Juni 2010 hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE als erste Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode einen Antrag zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Antrag wurde im Juni 2011 in zweiter Beratung im Bundestag auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses leider abgelehnt.
Der Bundesrat lehnte im September 2010 eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Öffnung der Ehe ab. Nun startet eine neue Initiative. Das Land MecklenburgVorpommern sollte es nicht verpassen, die Chance zu nutzen, um sich im Bundesrat für die Öffnung der Ehe einzusetzen. Aber die Chancen stehen, wie beschrieben, wohl eher schlecht, leider. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist ein konsequenter Schritt in Sachen Antidiskriminierung und Gewährung gleicher Rechte für alle Menschen, denn er stellt gleichgeschlechtliche Partnerschaft tatsächlich gleich und weicht nicht auf Sondergesetzgebungen aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige europäische Staaten wie die Niederlande, Belgien, Norwegen, Schweden, Portugal, Island und sogar das stark katholisch geprägte Spanien haben die Ehe bereits für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. In Großbritannien und Frankreich wird die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare derzeit eingeführt. Fast drei Viertel der bundesdeutschen Bevölkerung sind nach neuesten Umfragen für die vollständige Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften mit der Ehe.
Es ist an der Zeit, im Sinne der gleichen Rechte für alle Menschen auch die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen und die Diskriminierung von Lesben und Schwulen zu beenden.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte noch einmal um die getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte im Antrag. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schubert hat uns hier noch mal sehr deutlich vor Augen geführt, wo der Diskussionsstand der CDU sich zu dieser Thematik befindet. Wir haben uns darüber auch gar nicht zu wundern brauchen, weil wir haben im dritten Quartal, meine ich, des letzten Jahres zum Thema Homophobie
und uns dargelegt, dass die CDU sich mit dieser Thematik noch nicht auseinandergesetzt hat und dass das erst der Beginn einer Debatte sein konnte. Dass zu diesem Zeitpunkt die Debatte noch nicht abgeschlossen ist, verwundert daher nicht.
Wenn Herr Schubert hier in den Vordergrund stellt, gemeinsame Verantwortungsstrukturen auf Dauer angelegt, so trifft das, glaube ich, genau das, was auch Kern des Antrages der Bündnisgrünen ist. Hier geht es lediglich um die Ehe und da muss ich Herrn Ritter allerdings recht geben, für mich ist die Ehe als einzige Möglichkeit eines partnerschaftlichen verantwortungsvollen Zusammenlebens auch zu wenig. Jeder Mensch hat ein Anrecht auf die volle Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Jeder Mensch soll sich als Teil der Gesellschaft verstehen und sich in ihr auch engagieren. Wir, also die SPDFraktion, wollen eine Gesellschaft, die sich jeder Form der Diskriminierung widersetzt und die Würde des Men
schen, jedes einzelnen Menschen schützt. Jede Form der Diskriminierung, ob wegen Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder Alter, lehnen wir nicht nur ab, sondern wir stellen uns diesen auch aktiv entgegen.
Aus dieser Anschauung heraus haben für uns auch gleichgeschlechtliche Paare das Recht, ihren eigenen Lebensentwurf zu verwirklichen. Wir wollen daher ausdrücklich die Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften öffnen und sie dadurch auch im Adoptionsrecht und Steuerrecht gleichstellen.
Wir haben dieses auch schon mit Parteitagsbeschlüssen manifestiert und die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beschlossen. Wer gleiche Pflichten hat, soll auch die gleichen Rechte haben. Das gilt in diesem Bereich, aber das gilt auch für alle anderen Bereiche. Für uns ist es selbstverständlich, dass die vollständige Gleichstellung von Lesben und Schwulen nicht mit zwei unterschiedlichen Rechtsinstituten endet, sondern nur mit einer Öffnung der Ehe.
Damit wollen wir konsequent den Weg weitergehen, den Frau Gajek und Herr Ritter ja auch schon angesprochen haben, den wir mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz und dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz begonnen haben. Wir gehen diesen Weg konsequent weiter. Als SPD werden wir dem Antrag heute nicht zustimmen können, aus nachvollziehbaren Gründen. Das ist zwar bedauerlich, aber hindert uns nicht daran, dieses Ziel weiterzuverfolgen. – Vielen Dank.
Was für Absonderlichkeiten in dieser Republik vollzogen werden, ist schon schockierend, und dieses hat die NPDFraktion unter anderem durch einen Antrag im August 2012 thematisiert. Nun unternehmen die GRÜNEN durch einen Antrag mit der Überschrift „Eine Ehe für alle“ einen weiteren Versuch, die Institution der Ehe infrage zu stellen.
Ende August 2012 sprach ich davon, dass diese Versuche bezeichnend für die politischen Zustände hier in Deutschland sind. Die GRÜNEN fordern also, dass sich der Landtag zur Gleichberechtigung von Ehe und eingetragener Lebensgemeinschaft bekennen soll. Ferner soll der Landtag die Einführung einer Ehe für alle fordern und durch den dritten Punkt soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine geplante Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu unterstützen.
Bei den Punkten 1 und 3 handelt es sich ganz deutlich um Lobbyarbeit für Homosexuelle und gegen die Familien.