Protocol of the Session on March 21, 2013

2008/2009. Dort war es tatsächlich so, das in diesem Bereich die Zahlen negativ aussahen. Aber ab 2009 ging es wieder bergauf. Das habe ich Ihnen anhand der Zahlen hier vorhin gesagt. Dass das dazu führt, einen Korrekturwechsel vorzunehmen, das kann ich inhaltlich nicht nachvollziehen.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Lage am Arbeitsmarkt spricht eine eindeutige Sprache: über 41 Millionen Beschäftigungsverhältnisse, 1 Million offene Stellen, 2,8 Millionen Arbeitslose. Und warum wollen Sie dann diese wirksamen Elemente verändern? Das erschließt sich mir nicht.

Ich habe mir noch ausreichend Zeit gelassen, weil ich inhaltlich hier noch den einen oder anderen Punkt, was soziale Gerechtigkeit in diesem Bereich betrifft, intensiver diskutieren will, gerade aufgrund Ihres Vorschlages, aufgrund des Vorschlages der GRÜNEN, dass man – war das jetzt in 12 Monaten, ja –, wenn man in 12 Monaten 4 Monate gearbeitet hat,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

dass man dann einen vollwertigen Anspruch erwirkt, so wie andere Personen, die vielleicht 20, 30 Jahre gearbeitet haben, kontinuierlich, und Sie auf einen Seite jetzt den Anspruch noch weiter absenken wollen auf 4 Monate. Und da bin ich gespannt auf die Diskussion, wenn Sie sich einem Vergleich von Deutschland in der Europäischen Union beziehungsweise weltweit stellen –

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Gucken Sie mal nach Mecklenburg-Vorpommern!)

das sollten wir nämlich mal tun –, wie sind wir überhaupt mit unseren sozialen Sicherungssystemen aufgestellt. Da kann ich Ihnen nur sagen, herausragend gut im weltweiten Maßstab. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Renz.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete und Vizepräsidentin Gajek für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der LINKEN greift ein wichtiges Thema auf. Die Absicht, eine bessere Absicherung für flexibel Beschäftigte zu erzielen, ist grundsätzlich lobenswert und wird von uns unterstützt.

(Vincent Kokert, CDU: Toll!)

Aber: Wir nähern uns dem Ziel auf anderem Wege.

Die Arbeitslosenversicherung in ihrer bestehenden Form orientiert sich am Normalarbeitsverhältnis. Wer innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren mindestens zwölf Monate Beiträge einzahlt, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Regelung greift in der Realität jedoch oftmals nicht. Gerade in unserem Bundesland verzeichnen

wir eine Zunahme befristeter Arbeitsverträge und einen hohen Prozentsatz saisonal beschäftigter Menschen. Viele der so Beschäftigten bezahlen zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein, erreichen aber nicht die notwendige Anwartschaftszeit von zwölf Monaten, und das mit der Folge, dass sie, wenn ihr Vertrag ausläuft, kein Arbeitslosengeld erhalten, sondern auf Hartz-IVLeistungen angewiesen sind.

Die im Sommer 2009 eingeführte und bis Ende Juli 2012 befristete Bundessonderregelung für kurz befristet Beschäftigte hat an dieser Situation grundsätzlich nichts geändert. Zur Erinnerung: Sie sah vor, dass auch diejenigen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten, die eine Anwartschaftszeit von sechs Monaten erfüllt haben, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und wenn die Beschäftigungsverhältnisse auf jeweils nicht mehr als sechs Wochen befristet waren.

Diese Regelung hat sich als nicht praxistauglich erwiesen, das belegen die Zahlen eindeutig. Von dieser Regelung haben im Jahr 2011 lediglich 242 Personen bundesweit profitiert. Zum Vergleich: Die Zahl der potenziell Berechtigten wurde auf 7.500 Menschen geschätzt. Das entspricht einer Inanspruchnahme von sage und schreibe 3,2 Prozent. Verlängert wurde die Regelung dennoch bis 31. Dezember 2014, und zwar im Rahmen eines Gesetzes, wo sie nun kaum jemand vermutet hätte – dem Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen.

Sehr geehrte Damen und Herren, es braucht andere Modelle, um für flexibel Beschäftigte wirkliche Verbesserungen zu erreichen. Meine Fraktion hält es für dringend nötig, die Arbeitslosenversicherung grundsätzlich so zu modifizieren, dass zukünftig auch diejenigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Ansprüche erhalten, die aufgrund der Kürze ihrer Arbeitsverhältnisse bisher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen waren.

Der uns vorliegende Antrag der LINKEN orientiert sich inhaltlich an den Anträgen, die sowohl SPD und DIE LINKE im Sommer vergangenen Jahres auf Bundesebene eingebracht haben, vor dem Auslaufen der schon erwähnten Sonderregelung. Kritisiert wird die verkürzte Rahmenfrist für die Arbeitslosenversicherung. Gefordert wird eine Rahmenfristverlängerung auf drei Jahre sowie die Einführung neuer Anwartschaftsregelungen für kurzzeitig Beschäftigte, die diesen bereits nach sechs Monaten Anwartschaftszeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I ermöglichen soll.

Sehr geehrte Damen und Herren, diese geforderte Verlängerung der Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre entspricht der Regelung vor Einführung der Hartz-Gesetze. Wir halten eine solche Rückführung der Rahmenfrist nicht für den richtigen Weg, um möglichst viele flexibel Beschäftigte zu erreichen. Wir meinen, damit würde lediglich das Rad zurückgedreht. Die vorgeschlagene Verkürzung der Anwartschaftszeit auf sechs Monate halten wir für einen richtigen, aber nicht weit genug gehenden Vorschlag. Deshalb haben wir uns entschlossen, einen Änderungsantrag vorzulegen.

Lassen Sie mich Ihnen die wichtigsten Punkte unseres Bündnisgrünen-Vorschlags in Kürze noch einmal darstellen. Wir möchten die Rahmenbedingungen im Sinne flexibel beschäftigter Menschen wie folgt verändern:

In Zukunft wird Arbeitslosengeld schon dann gezahlt, wenn innerhalb einer Rahmenfrist von 24 Monaten für mindestens 4 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden. Die Anspruchsdauer steigt mit der Dauer der Beitragszahlung an, das Verhältnis von Beitrag zu Anspruchszeiten im Verhältnis zwei zu eins wird beibehalten. Konkret bedeutet das, aus einer viermonatigen Beitragszahlung ergibt sich ein zweimonatiger Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Diese Staffelung soll maximal bis zu einem Anspruch auf fünf Monate Arbeitslosengeld führen, danach, also nach einer Anspruchsdauer von sechs Monaten, ist ein nahtloser Anschluss an die bestehenden Regelungen des SGB III möglich.

(Torsten Renz, CDU: Was kostet das in der Summe?)

Für ganz wichtig halten wir in diesem Zusammenhang die folgenden Grundsätze:

Innerhalb der neuen Anspruchszeit wird den Leistungsberechtigten Zugang zu allen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gewährt und nicht genutzte Ansprüche können bis zu vier Jahre lang mitgenommen und gegebenenfalls mit neu erworbenen Ansprüchen kombiniert werden. Unser Vorschlag sieht eine unbürokratische gesetzliche Regelung unterhalb der Sechsmonatsgrenze vor, die die flexibel Beschäftigten tatsächlich erreicht.

Der Antrag der LINKEN weist zwar in die richtige Richtung, geht aber nicht konsequent genug auf die Bedürfnisse der flexibel Beschäftigten ein. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Gajek.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Tegtmeier für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mal mit einer Mär hier aufräumen, die uns jetzt schon mehrmals vorgehalten wurde, und Ihnen kurz eine Pressemitteilung von dpa, die eben über den Äther ging, hier kurz zitieren, und zwar: „Putzfirma der SPDLandeszentrale versichert: Wir zahlen Mindestlohn“.

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

„Die Reinigungsfirma für die SPD-Landeszentrale Mecklenburg-Vorpommern hat einem Medienbericht widersprochen, wonach im Schweriner Willy-Brandt-Haus für weniger als 8,50 Euro Stundenlohn geputzt wurde.“

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

„Die Reinigungskraft, die dort eingesetzt sei, bekomme schon seit 2009 einen Stundenlohn von 8,50...“ Also nicht nur das Bild im NDR, das einen Krankenhausflur mit Reinigungskräften zeigt, war in diesem Zusammenhang schlecht gewählt, sondern die ganze Notiz insgesamt, die ganze Meldung war schlichtweg falsch.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns gestern in der Aktuellen Stunde mit der Agenda 2010 ausführlich

beschäftigt, mit den Arbeitsmarktreformen, und der Kollege Schulte hat in dem Zusammenhang an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass, ja, wir an einigen Stellen mittlerweile durchaus Änderungsbedarfe sehen. Und SPD-seitig war es auch nicht so, wie von Herrn Renz jetzt so ein bisschen suggeriert,

(Torsten Renz, CDU: Na? Sondern?)

dass wir jetzt plötzlich wieder tief kramen, um unsere soziale Seite zu schärfen oder sonst was,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

sondern wir haben uns nicht erst seit Beginn der Arbeitsmarktreform, sondern auch schon weit vorher intensiv mit dem Vorhaben, nachher mit dem, was auf den Weg gebracht wurde, und die ganze Zeit über in den Arbeitsgemeinschaften immer wieder kritisch mit einzelnen Sachverhalten der Arbeitsmarktreform auseinandergesetzt.

(Torsten Renz, CDU: Sehr gut.)

Und wir sind nun nicht wie die Fraktion BÜNDNIS/GRÜNEN, ja, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, okay, zu den Überzeugungen gelangt, sondern in der Tat gewinnen wir dem, was Herr Foerster hier vorgetragen hat, nicht nur was ab, sondern wir haben das bereits in dem Regierungsprogramm der SPD für 2013 verankert und niedergeschrieben. Das kann man ja seit geraumer Zeit nachlesen. Und so brauche ich das auch gar nicht lang und breit auszureizen von den Inhalten her. Ich kann mich da eigentlich nur unserer Sozialministerin, die re- gierungsseitig sich erklärt hat, anschließen und für die Fraktion auch nichts anderes hier verkünden. Wir haben dann immer grundsätzlich eine andere Auffassung wie unser Koalitionspartner zu diesem ganz speziellen Sachverhalt

(Torsten Renz, CDU: Na ja, im Oktober sieht das wieder anders aus.)

und werden dem Antrag aus diesem Grund nicht zustimmen, obwohl wir die meisten Inhalte, die er in der Aussage hat, durchaus unterstützen und durchaus für so richtig halten. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Tegtmeier.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Andrejewski für die Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Fördern und fordern“ lautete offiziell und lautet das Motto für das Arbeitslosengeld II mit der Perspektive, irgendwann mal bei Wohlverhalten Arbeitslosengeld I zu kriegen oder gar einen Job. Man fordert von Langzeitarbeitslosen, jede bezahlte Tätigkeit anzunehmen, so schlecht entlohnt und so kurzfristig diese auch sein mag, aber diejenigen, die dieser Forderung auch nachkommen, werden nicht etwa belohnt und gefördert. Haben sie das Pech, wie der Antrag es ja auch aussagt, innerhalb von zwei Jahren weniger als zwölf Monate arbeiten zu können und zu dürfen, fallen sie immer wieder direkt in das Arbeitslosengeld II zurück.

Das bedeutet nicht nur, dass sie die Eingliederungsmaßnahmen des SGB III nicht in Anspruch nehmen können, das wäre vielleicht noch zu verkraften, da diese Eingliederungsmaßnahmen in der Praxis wenig hilfreich sind. Die oberste Maxime der Agentur für Arbeit scheint zu lauten, die Erwerbslosen hinzuhalten und mit möglichst billigen Maßnahmen abzuspeisen, bis sie dann aus der Leistung fallen. Was Geld kostet, wird in der Regel abgelehnt – was billig ist, wird genommen. Es würde mich nicht wundern, wenn man da auch Kräuterhexen ausbilden würde, denn auch das ist ja nicht sonderlich teuer.

Trotzdem, obwohl das, was die Agentur für Arbeit anzubieten hat, immer weniger wert ist und es sich auch um Ermessensleistungen handelt, sind die Betroffenen immer noch besser dran als mit Hartz IV: Sie unterliegen nicht der Totalüberwachung ihrer Lebensverhältnisse, sie müssen ihre Kontoauszüge nicht regelmäßig vorlegen. Es wird ihnen nicht vorgeschrieben, wie viel Quadratmeter ihre Wohnung haben darf. Sie müssen ihre Lebensversicherung auch nicht auflösen. Kurz, sie leben noch in relativer Freiheit, verglichen mit Hartz IV, und ein bisschen Freiheit hat ein Arbeitnehmer auch verdient, der den ganzen Sommer über für einen Armutslohn in der Tourismusindustrie schuftet, aber nie auf zwölf Monate Beschäftigung in zwei Jahren kommt. Wer diese Erfahrung macht, der wird auch nicht mehr lange in der Tourismusindustrie arbeiten. Dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn da immer mehr abwandern und dieser Industriezweig Schwierigkeiten bekommt.