Protocol of the Session on March 21, 2013

Es ist auch so, dass ein entsprechender Beschluss schon auf der Sitzung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Ende 2011 in Leipzig gefasst worden ist, den ich natürlich mit unterstützt habe. Und deshalb haben wir auch einer Initiative des Landes Brandenburg zur Verkürzung der Anwartschaftszeit auf sechs Monate und einer Ausweitung der Rahmenfrist von zwei auf drei Jahre im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundesrat zugestimmt. Dieser Vorschlag des Ausschusses des Bundesrates fand dann aber im Plenum keine Mehrheit, weil – und sonst hätte auch schon die Bundesarbeitsministerin ja den Beschluss der Arbeitsministerkonferenz aufgenommen – CDU und FDP hier eine andere Auffassung haben. Und deshalb wird es auch nicht möglich sein, dass die Landesregierung einem solchen Beschluss zustimmt, weil es auf Enthaltung hinauslaufen wird.

Ich will an einer Stelle noch mal beim Koalitionspartner werben für das Problem, weil ich finde auch, dass wir gerade fleißigen Leuten in unserem Land Unrecht tun, wenn es hier nicht zu Verbesserungen kommt. Die Leute, die in unseren Saisonbetrieben, gerade in der Tourismusbranche, die wir immer so hochhalten als Erfolgsbranche, fleißig sind und arbeiten – und viele von uns wissen, die arbeiten da nicht nur viele Stunden, sondern pendeln noch für kleines Geld –, wenn die das die ganze Saison tun und dann in Arbeitslosigkeit gehen, haben die, obwohl sie die ganze Zeit die Arbeitslosenversicherung unterstützt haben, keine Anrechte und rutschen sofort in Hartz IV. Das hat mit Leistungsgerechtigkeit in meinen Augen überhaupt nichts zu tun. Das untergräbt auch die Akzeptanz der Arbeitslosenversicherung. Deswegen gibt es ja Vorschläge vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, das sozusagen zu ändern.

Und es belastet die Kommunen, weil die Kommunen für diese Leute ja dann Kosten der Unterkunft zahlen.

Insofern denke ich auch, es gibt ein Interesse, hier etwas zu ändern, aber wir als Koalition respektieren, wenn dann der Koalitionspartner die Auffassung seiner Bundespartei vertritt, hier nichts zu ändern. Und deswegen wird die Landesregierung weder eine entsprechende Initiative initiieren können noch zustimmen können. Es ist im Übrigen auch nicht notwendig. Herr Foerster hat die neuen Mehrheiten im Bundesrat angesprochen. Mit den neuen Mehrheiten kann auch ohne Stimme von MecklenburgVorpommern ein solcher Antrag eine Mehrheit finden.

Deswegen, ganz nüchtern betrachtet, wird weder der Landtag noch diese Landesregierung darüber entscheiden, ob sich die Dinge zum Positiven für die Menschen ändern oder nicht, denn selbst, wenn im Bundesrat dafür eine Mehrheit entsteht, wie derzeit ja für den Mindestlohn und sicherlich morgen auch für die Abschaffung des Betreuungsgeldes, ist am Ende der Gesetzgeber der Deutsche Bundestag. Wir wissen alle, wie die Mehrheitsverhältnisse dort sind, und deswegen wird es dafür keine Zustimmung geben. Das kann sich nach dem 22. September ändern.

Nun nehmen wir ja alle wahr, dass gerade, ich kann es nur für meinen Bereich sagen, in dieser Landtagssitzung überproportional gar nicht ganz konkrete Vorschläge kommen, die wir als Landespolitiker hier mit Gesetzgebung ändern können, sondern die ganzen bundespolitischen Themen aufs Trapez gebracht werden. Frau Gajek hat ja heute auch gesagt, dass es ihr darum geht. Das ist natürlich legitim für die Opposition, aber wir werden da auch als Landesregierung gelassen mit umgehen. Es gibt nun mal Unterschiede zwischen den Volksparteien – ich finde das auch gut so –, und das ist hier ein Unterschied. Ich kann aber zusichern, dass ich mich als Arbeitsministerin weiter dafür einsetze. Ich hab das auf der Konferenz getan, und ich hab die Koordinierung von Malu Dreyer für den Bereich Arbeit übernommen und hab natürlich die Möglichkeit, diese Themen auch in die A-Runde einzuspeisen. Das mach ich auch. Und dann können die entsprechenden Mehrheiten im Bundesrat das auf den Weg bringen.

Ich warne aber davor, hier zu suggerieren, dass, wenn es eben nicht parteiübergreifend dafür Mehrheiten gibt, wir selbst mit Beschlüssen im Bundesrat die Dinge für die Menschen ändern können. Das ist nicht so. Das muss man hier ganz nüchtern sagen. Das sind Bundesgesetzgebungen, die der Deutsche Bundestag in der Hand hat. Darüber können die Menschen am 22. September entscheiden. Da gibt es andere Bühnen, finde ich, wo man den Wahlkampf austragen kann. Natürlich kann man es hier vortragen, aber deshalb werbe ich noch mal dafür. Es ist eine gute Sache. Ich als Arbeitsministerin hab es im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstützt und deshalb ist meines Erachtens auch eine weitere Aufforderung, sich darum zu kümmern, nicht notwendig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Renz für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben ja schon gehört, dass es grundlegend unterschiedliche Auffassungen in dieser Frage der Koalitionspartner hier gibt. Das war mir eigentlich in dieser drastischen Art und Weise vorher nicht so bekannt. Aber gut, wir werden uns der Situation stellen, und Sie können davon ausgehen, nicht so, wie es von der Sozialministerin dargestellt wird, dass hier die CDU-Landtagsfraktion oder der Landesverband blind der Bundesebene folgt. Da kann ich nur sagen, wenn Sie unsere Position, was die Lohnuntergrenze betrifft, verfolgt haben, unsere Debatte, unsere Standpunkte, dann sind wir sehr wohl hier schon sehr eigenständig in unserem Landesverband.

(Jochen Schulte, SPD: Fünf Jahre.)

Und Anweisungen von oben – wenn es das in anderen Parteien geben sollte, dazu kann ich mich jetzt nicht äußern. Ich kann mich jetzt nur dazu äußern, wie es bei uns aussieht, bei der größten Volkspartei in diesem Lande.

(Marc Reinhardt, CDU: Sehr gut. – Michael Andrejewski, NPD: Ha, ha!)

Wenn wir den konkreten Antrag der LINKEN hier nehmen, so, wie er vorliegt, und Herr Foerster ja auch von einem drängenden Problem gesprochen hat – die Strategie, die ist ja richtig, Herr Foerster, die Sie immer fahren, Anträge entsprechend vorzubereiten mit Kleinen Anfragen. Aus denen muss dann möglichst auch hervorgehen, dass das Problem da ist, was Sie skizzieren. Und in der logischen Konsequenz stellt man ja dann diesen Antrag.

Als ich jetzt Ihre Kleine Anfrage vom 06.03. bekommen habe, auch mit entsprechenden Antworten über das Sozialministerium, da habe ich gedacht, ja, so schlau werden sie jetzt auch sein, da werden sie im Leben keinen Antrag stellen. Aber man irrt sich ja das eine oder andere Mal im Leben.

Und deswegen hier fürs Plenum, weil der eine oder andere vielleicht nur Kleine Anfragen aus seinem Bereich intensiver liest, deswegen will ich das hier noch mal deutlich sagen: Herr Foerster greift also in Frage 1 genau dieses Problem auf. Es geht um die Nutzung der kurzen Anwartschaftszeit bei Arbeitslosengeld und mögliche Alternativen. Da fragt er: „Wie viele arbeitslose Frauen und Männer bezogen seit Einführung im August 2009“ und so weiter und so fort diesen entsprechenden Umstand? Und die Antwort – Herr Foerster wird sie wissen –, ich zitiere: „Eine statistische Auswertung liegt bei der Bundesagentur für Arbeit nicht vor. Eine Befragung der Agenturen für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern ergab 8 Fälle im Land...“

(Henning Foerster, DIE LINKE: Herr Renz, das ist genau das Problem, dass das Instrument untauglich ist.)

Und acht Fälle im Land, wenn sich das tatsächlich auf diesen Zeitraum von 2009 bis heute bezieht, dann weiß ich nicht, welche Relevanz das hat.

(Henning Foerster, DIE LINKE: Ach, ich versuche, es Ihnen zu erklären, welche Relevanz das hat.)

Also die statistische Grundlage liefert auf alle Fälle weder der Fraktion DIE LINKE die Grundlage für einen sinnvollen logischen Antrag, noch liefert diese Antwort der SPD eine Positionierung, so, wie sie hier vorgetragen wurde.

Und das geht dann weiter in dieser Anfrage, das können Sie gerne nachlesen, Drucksache 6/1551. Frage 2 bezieht sich auf dieses Thema, auf die Thematiken Künstler und Schausteller, wo es ja um die 6-Wochen-Regelung geht beziehungsweise das, was die Bundesregierung schon justiert hat, auf 10 Wochen, schon gehandelt hat. Da wird gesagt, es sind Einzelfälle.

Es geht weiter mit der Frage 3. Dazu kann keine Aussage getätigt werden.

In Frage 4, da erfragen Sie ja mehr oder weniger den Handlungsbedarf. Da wird durch die Landesregierung, durch das Sozialministerium deutlich gemacht, dass es durchaus kritische Einschätzungen gibt, aber es besteht Untersuchungsbedarf und es muss evaluiert werden. Also ich kann hier nicht rauslesen – das können Sie selbst gerne nachlesen, das ist nicht meine Antwort –, dass es hier sofortigen akuten Handlungsbedarf gibt. Wenn es an den bevorstehenden Bundestagswahlen liegen sollte, okay, dafür habe ich Verständnis.

Das geht weiter mit Frage 5, Frage 6 und 7 und so weiter. Es sind keine Daten, die vorliegen, aber trotzdem haben Sie den Antrag gestellt, und dann werden wir uns natürlich damit logischerweise auseinandersetzen.

Aber ich möchte an dieser Stelle davor warnen, dass in der politischen Diskussion, jetzt, wie gesagt, zufällig aufgrund der anstehenden Wahlen, immer wieder ein Eindruck erweckt werden soll, das sind die einen, die nur für soziale Gerechtigkeit stehen, und die anderen, das sind die Bösen. Und wenn ich die ganze Berichterstattung heute vom NDR sehe, wenn es darum geht, Überschrift: „SPD zahlt Gebäudereinigern keinen Mindestlohn“ – es steht also im Text, sie zahlen als SPD 7,56 Euro, das ist Tariflohn –, dann sage ich, ich als CDU, ich als Torsten Renz, wenn sie sich an den Tarifvertrag halten, dann ist das in Ordnung.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Wenn wir das weiterlesen, dann kommen wir natürlich auch zur Partei DIE LINKE. Erstaunlicherweise, die Partei DIE LINKE fordert ja inzwischen 10 Euro, zahlt auch 7,56 Euro. Das heißt, man hält sich gesetzlich an den Tariflohn. Da sage ich, das ist in Ordnung. Ich stelle mir aber vor, Sie sind zum Beispiel die Gebäudereinigerin, die bei der SPD oder bei den LINKEN arbeitet, Sie gehen nach Hause, Sie hören Nachrichten, Sie lesen die Zeitung und überall,

(Henning Foerster, DIE LINKE: Sprechen Sie doch mal zum Antrag!)

überall hören Sie, 10,00 Euro, 8,50 Euro, und Sie selbst schauen auf Ihren Lohnstreifen und sehen 7,56 Euro. Da frage ich mich, was sollen diese Bürger von solcher Politik halten. Die Frage stelle ich mir ernsthaft und deswegen will ich das jetzt nicht weiter kritisieren, ich will nur sagen, es ist nicht verwunderlich, wenn in dieser Art und Weise und in dieser Form dann auch Medienberichterstattung stattfindet, und darüber muss sich Politik aus meiner Sicht Gedanken machen.

Und wenn wir jetzt wieder zu diesem Antrag zurückkommen, zu diesem konkreten Zahlenwerk, was wir analysieren müssen, dann habe ich zumindest erfahren – ich weiß nicht, ob den LINKEN diese Zahlen vorliegen, aber da Sie ja auch wissen, dass im Februar 2012 genau dieses Thema debattiert wurde im Bundestag, gehe ich davon aus, dass Sie die Rede des Kollegen, des Abgeordneten der CDU dort gelesen haben –, er hat anhand von Zahlen, die ich zitieren möchte, etwas Erstaunliches zutage gebracht. Er hat nämlich festgestellt, in der Zeit von 2009 bis 2011 ist der Übergang der Menschen, die als Arbeitnehmer direkt in Hartz IV gerutscht sind, um 15 Prozent gestiegen. Jeder Einzelfall ist zu viel. 15 Prozent der Arbeitnehmer, die die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt haben, sind in diesem Zeitraum von 2009 bis 2011 in Hartz IV gerutscht.

Jetzt kann man natürlich eines machen – sich nur darauf konzentrieren, das kritisieren und politisch sein Statement aufbauen. Man kann aber auch Folgendes machen: Man kann sich mit der zweiten Seite der Medaille befassen und mal schauen, wie viele Menschen sind denn den umgekehrten Weg gegangen, den umgekehrten Weg, das heißt direkt von Hartz IV in den ersten Arbeitsmarkt, in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis. Und wenn man sich die Zahlen anschaut, dann stellt man fest, das waren im Jahre 2009 730.000 Menschen und im Jahre 2011 920.000 Menschen. Das heißt …

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Bundesweit.)

Bundesweit. Mir liegen die Zahlen von MecklenburgVorpommern nicht vor.

Das heißt, wir haben dort einen Anstieg von 26 Prozent zu verzeichnen. Und wenn wir jetzt nur mal mathematisch vergleichen, 15 Prozent den einen Weg, 26 Prozent den anderen Weg, dann müssen wir zumindest feststellen, dass möglicherweise Arbeitsmarktpolitik, die hier in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren betrieben wurde, ganz konkret über die Agenda 2010, zumindest hier in diesem Bereich auf Erfolge verweisen kann. Wie man dann aber zu der anderen Auffassung kommen kann und das hier so darstellen kann, das entzieht sich meiner Kenntnis.

Und ich will auch sagen, wenn Arbeitnehmer in Hartz IV rutschen, dann ist das ein bedauerlicher Zustand. Die Frage ist: Wie setzt man sich damit auseinander? Wo sucht man die Lösung? Und dann stelle ich fest, die Opposition hier im Lande und auf Bundesebene sagt, wenn das so ist, dann müssen wir den Anspruch für Arbeitslosengeld I möglichst so gestalten, dass möglichst viele in den Genuss dieser staatlichen Leistungen kommen, in den Genuss, Hilfen in Anspruch zu nehmen, aus der großen Schar der Versicherungsnehmer.

(Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE)

Da kann man sich natürlich fragen, welche möglichen Folgen hat das Ganze, wenn wir diesen Weg gehen. Übersetzt in der Praxis heißt es übrigens, dass wesentliche Reformen der Agenda 2010, der Hartz-IV-Gesetz- gebung genau in diesem Punkt zurückgedreht werden.

Jetzt kann man sich fragen, was hat das möglicherweise für Auswirkungen. Dann wird man darüber nachdenken müssen, wie agiert der einzelne Arbeitnehmer, der ein

zelne Mensch, wenn sozusagen der Druck, das Fordern abgeschwächt wird. Und da werden wir ganz klar sehen, es wird dazu kommen, dass der Drang in Arbeit zurückgehen wird. Es wird sich eine Situation ergeben, dass die Arbeitgeber sagen, okay, wenn du nicht mehr 12 Monate in 24 Monaten arbeiten musst, um diesen Anspruch zu erwerben, sondern du hast möglicherweise jetzt 36 Monate Zeit, dann kriegen wir das auch locker anders gelöst, das kriegen wir schon hin, mit der Folge, dass das auch wieder für die Versicherungskassen bedeutet, dass wir steigende Beiträge haben werden.

Und deshalb, glaube ich, müssen wir einen ganz anderen Punkt diskutieren, den ich vorher in der Diskussion hier nicht gehörte habe, nämlich nicht, was tun wir alles im Arbeitslosengeld-I-Bereich oder bei Hartz IV, sondern wir müssen diskutieren, was tun wir politisch, dass die Menschen in Arbeit bleiben, im ersten Arbeitsmarkt. Das muss die Zielrichtung Nummer eins sein –

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Es gibt nur einen Arbeitsmarkt.)

ich habe das schon gestern gesagt –, weil der wirtschaftliche Erfolg erst den sozialen Wohlstand gewährleistet. Und deswegen stimmt es mich traurig, wenn ich im Bereich der Sozialpolitik hier immer wieder erlebe, dass die Wirtschaftspolitik ausgeblendet wird. Das kann nicht richtig sein, sondern wir müssen gucken, wie gestalten wir erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik. Ich will es nicht ständig wiederholen, aber ich bin irgendwie auch dazu gezwungen:

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Dafür wurden die Grundlagen 2003 von Rot-Grün geschaffen.

Und jetzt haben wir Dinge, dass wir sagen, wir geben zum Beispiel zusätzlich Geld in den Bereich Weiterbildung, und zwar an die Beschäftigten, die sich im ersten Arbeitsmarkt befinden, damit, wenn eine Notsituation kommt, wenn Arbeitslosigkeit droht, sie ohne Weiteres dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ich möchte Sie einfach an dieser Stelle bitten, auch diese Diskussion weiter zu führen und als Schwerpunkt der politischen Arbeit zu sehen.

Wir sind natürlich, dass ist die Logik, den Wahlen ausgesetzt

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

und die Arithmetik, die dem zugrunde liegt, die kennen wir auch alle. Fakt ist, dass dieses Thema von der SPD bis 2009 nicht nach vorne getragen wurde. Wenn es daran gelegen hat, dass richtige Lösungen damals von Müntefering und Olaf Scholz zum Schluss bis 2009 vertreten worden sind, weil sie inhaltlich richtig sind, und wir jetzt in dem Dilemma uns befinden, dass wir auf Wahlen zugehen und dass plötzlich die fachliche Grundlage sich ändert aufgrund der Situation von Regierungsverantwortung und Opposition, wenn das der Fall ist, dann muss das jeder mit sich ausmachen. Der Wähler wird Positionen bewerten, er wird bei der Wahl entscheiden.

Fakt ist, seit 2009, seit der Großen Koalition, müssen wir uns die Frage stellen: Was hat sich am Arbeitsmarkt geändert? Die Krise, das will ich noch mal sagen, war

2008/2009. Dort war es tatsächlich so, das in diesem Bereich die Zahlen negativ aussahen. Aber ab 2009 ging es wieder bergauf. Das habe ich Ihnen anhand der Zahlen hier vorhin gesagt. Dass das dazu führt, einen Korrekturwechsel vorzunehmen, das kann ich inhaltlich nicht nachvollziehen.