Trotzdem, obwohl das, was die Agentur für Arbeit anzubieten hat, immer weniger wert ist und es sich auch um Ermessensleistungen handelt, sind die Betroffenen immer noch besser dran als mit Hartz IV: Sie unterliegen nicht der Totalüberwachung ihrer Lebensverhältnisse, sie müssen ihre Kontoauszüge nicht regelmäßig vorlegen. Es wird ihnen nicht vorgeschrieben, wie viel Quadratmeter ihre Wohnung haben darf. Sie müssen ihre Lebensversicherung auch nicht auflösen. Kurz, sie leben noch in relativer Freiheit, verglichen mit Hartz IV, und ein bisschen Freiheit hat ein Arbeitnehmer auch verdient, der den ganzen Sommer über für einen Armutslohn in der Tourismusindustrie schuftet, aber nie auf zwölf Monate Beschäftigung in zwei Jahren kommt. Wer diese Erfahrung macht, der wird auch nicht mehr lange in der Tourismusindustrie arbeiten. Dann braucht man sich auch nicht zu wundern, wenn da immer mehr abwandern und dieser Industriezweig Schwierigkeiten bekommt.
Einen ähnlichen Antrag hat die NPD-Fraktion auch schon vor einiger Zeit gestellt, der allerdings mit großer Empörung von den demokratischen, sich so nennenden Fraktionen zurückgewiesen wurde. Die Ähnlichkeit ist groß genug, dass wir sagen können, wir stimmen hier unserem eigenen Antrag zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Ausführungen der Arbeitsministerin und der Kollegin Tegtmeier bleibt mir, was die Position der SPD angeht, ja nur festzustellen, dass wir, wie gesagt, inhaltliche Überschneidungen haben, und in dem Zusammenhang nur mein Bedauern auszudrücken, dass Sie hier Ihren Einfluss innerhalb der Koalition noch nicht in dem Maße geltend machen konnten, wie Sie es beispielsweise beim Grundsatzthema „Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn“ schon ge- schafft haben.
Und, Herr Renz, Sie haben hier in Ihrem Redebeitrag nun in der Tat sehr viele Dinge einfach mal komplett durcheinandergeworfen. Sie haben beispielsweise …
Sie haben beispielsweise nicht darauf Bezug genommen, dass es sich bei der Arbeitslosenversicherung um ein beitragsfinanziertes Versicherungssystem handelt und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
über die wir heute angesichts dieses Antrages diskutieren, auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen und dass das Problem eben genau darin begründet liegt, dass sie trotz dieser Einzahlungen keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen können. Das ist das Problem, das war Nummer eins.
Nummer zwei: Sie haben sozusagen mit Ihren Zitaten aus der Kleinen Anfrage den Eindruck erweckt, als wäre die Bezugsgröße die Ziffer 8. Dann will ich an der Stelle auch noch mal ein bisschen Aufklärungsarbeit leisten und Ihnen sagen, das Problem ist doch einfach, dass beispielsweise befristet Beschäftigte, und über dieses Thema haben wir hier schon diskutiert im Zusammenhang mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, dass wir die in ganz anderen Größenordnungen nach wie vor haben, nämlich über 130.000 hier im Land. Und wenn die beispielsweise tatsächlich unterhalb der jetzt geltenden Regularien Arbeitsverträge angeboten bekommen und aus der Not heraus natürlich auch annehmen, dann sind diejenigen, über die ich hier rede, die potenziell Gefährdeten.
Und Ihre Partei hat gemeinsam mit der FDP in der Diskussion auf der Bundesebene dafür gesorgt, dass das Instrument, was sich als untauglich erwiesen hat, und das will ich dann gerne auch noch an Zahlen versuchen zu belegen, nämlich die sogenannte verkürzte Anwartschaft, die haben Sie verlängert, obwohl, wie gesagt, in den Anhörungen im Deutschen Bundestag die Problematik der fehlenden Schutzwirkungen dieses Instruments eindeutig dargestellt worden ist.
Ich möchte auch noch mal daran erinnern, dass die mangelnde Schutzwirkung der Arbeitslosenversicherung auf die von Ihnen ja erneut, ich habe das erwartet, bejubelte Agenda 2010 zurückgeht. Das Problem ist nur,
dass die Arbeitsmarktreformen einerseits der Flexibili- sierung von Arbeitsverhältnissen Tür und Tor geöffnet haben, gleichzeitig aber die Schutzmechanismen bei eintretender Arbeitslosigkeit verschlechtert haben. Und das ist genau das Problem, was uns jetzt an der Stelle einholt.
Und dazu vielleicht mal einige Zahlen, die unter anderem im Rahmen des dritten Bundeskongresses von ver.di 2011 vorgelegt worden sind. Demnach erhielten 1992 noch mehr als die Hälfte, nämlich gut 56 Prozent aller von Arbeitslosigkeit Betroffenen Lohnersatzleistungen und mittlerweile, das hatte ich schon im Rahmen der Einbringung gesagt, ist diese Zahl auf 27 Prozent gesunken. Und wenn wir uns die Auswirkungen angucken, dann war schon einige wenige Jahre nach Einführung der Neuregelung zu merken, dass auch die Höhe der ausgezahlten Beträge aus der Arbeitslosenversicherung zurückgegangen ist. Das durchschnittlich ausgezahlte Arbeitslosengeld betrug nämlich im Jahr 2008 bereits 17 Euro weniger als 2007 und 30 Euro pro Monat weniger im Durchschnitt als 2006. Und jeder neunte Berechtigte musste darüber hinaus sein Arbeitslosengeld auch noch mit Grundsicherungsleistungen aufstocken lassen.
Der laut Ex-Kanzler Schröder beste Niedriglohnsektor in Europa und die damit verbundene Zunahme schlecht bezahlter Beschäftigungen, Herr Renz, war also schon vier Jahre später auch in der geringeren Höhe der Lohnersatzleistungen nachweisbar.
Und geradezu kurios muss daher jedem, der den Sachverhalt kennt und diese Zahlen richtig interpretiert, die ich eben vorgetragen habe, die Feststellung vorgekommen sein, zu der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen im Herbst des vergangenen Jahres gekommen ist, als sie in der Zeitschrift „Die Welt“ mit den Worten zitiert wurde, in den vom DGB vorgelegten Zahlen sei eine positive Entwicklung zu sehen.
Danke, Frau Präsidentin! Danke, Herr Foerster! Mich interessiert, wie beurteilen Sie im weltweiten Maßstab, meinetwegen auch bezogen nur auf Europa, den Zustand, den wir hier genau diskutieren in Ihrem Antrag, dass eine Anwartschaftszeit von 12 Monaten innerhalb von 24 Monaten erreicht werden muss?
Wie beurteilen Sie den Zustand in Deutschland, 12 Monate bezogen auf 24, im Vergleich zu anderen Staaten in dieser Welt?
Also ich kenne jetzt nicht die Regelung in jedem europäischen Nachbarstaat und auch nicht die Regelungen auf der ganzen Welt. Insofern muss ich Ihnen an der Stelle die Antwort schuldig bleiben. Ich kann nur sagen, und ich rede ja heute hier über die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern und in der Bundesrepublik Deutschland, dass das Bild, was Sie immer zeichnen, nämlich, dass mit der Agenda 2010 sozusagen die heile Welt ausgebrochen ist, dass das insofern ein Zerrbild ist, weil trotz zunehmender Beschäftigung natürlich im Bereich der Arbeitsverhältnisse, wenn man mal hinter die Kulissen guckt, eine Reihe von Problemlagen existieren. Ich will Ihnen jetzt hier nicht alle aufzählen, denn wir haben hier im Detail schon über Leiharbeit, über Werkarbeiter, über geringfügige Beschäftigung, über befristete Beschäftigung diskutiert, und irgendwann müssten doch auch Sie mal verstehen, dass das für die Betroffenen alles andere als ein vernünftiger Arbeitsplatz ist und dass sie anderes verdient hätten.
Und, Herr Renz, dann machen wir an der Stelle noch weiter. Aus meiner Sicht steht hinter Ihrer Einschätzung einfach eine falsche Grundüberzeugung, denn wenn ich Ihnen richtig folge, dann ist Ihre Aussage die: Der Niedriglohn ist eine feine Sache, weil er die Chance auf Integration in den Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose beispielsweise erhöht,
und nach ihrem Einstieg könnten diese ja perspektivisch in ein reguläres Arbeitsverhältnis einmünden. Das, Herr Renz, gab es weder bei der Leiharbeit noch bei geringfügiger Beschäftigung in nennenswertem Umfang.
Und falsch ist eine solche Grundüberzeugung auch deshalb, weil der DGB die entsprechenden Statistiken der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet hat. Demnach konnten 2011 bundesweit lediglich 183.600 Langzeitarbeitslose eine reguläre Beschäftigung aufnehmen. Im Vergleich zu 2010 waren das 8.600 weniger. Gleichzeitig ist eben die Zahl der Beschäftigten, die trotz vorheriger Beschäftigung direkt in den SGB-II-Bezug abgerutscht sind, um 42.600 auf dann über 730.000 bundesweit angestiegen.
Und warum ist das so, Herr Renz? Weil das Problem nämlich gerade darin besteht, und das habe ich auch versucht, in meiner Antwort auf Ihre Zwischenfrage zu skizzieren, dass zu viele Arbeitslose im SGB-II-Bezug nur auf unsichere Arbeitsplätze vermittelt werden. Und Ihre Logik lautet dagegen, schaffen die Betroffenen den Sprung aus dem Niedriglohnbereich auf reguläre, unbefristete Vollzeitarbeitsplätze, dann ist das ein Verdienst der von Rot-Grün mit Unterstützung der CDU initiierten Arbeitsmarktreform, und schaffen sie es nicht, dann liegt es natürlich an ihnen selbst, also an ihren jeweiligen individuellen Unzulänglichkeiten.
Diese Betrachtungsweise, Herr Kollege, ist mir etwas zu billig, unter anderem deshalb, weil mittlerweile bereits 50 Prozent aller neu eingestellten Beschäftigten bundesweit überhaupt nur noch befristete Arbeitsverträge erhalten. Ich darf daran erinnern, vor zwölf Jahren lag die Quote bei 33 Prozent, und auch noch mal deutlich sagen, es kommt oftmals gar nicht mehr zum gewünschten zweiten Schritt, nämlich zur Übernahme in ein festes Vollzeitarbeitsverhältnis.
Und deswegen haben es die Beschäftigten auch so schwer, in den gesetzlichen Rahmenfristen die Anwartschaftszeiten überhaupt erfüllen zu können, aus denen sich dann genau der Anspruch auf Arbeitslosengeld ableitet. Auch dazu will ich Ihnen noch eine Zahl als Beleg nennen: 2012 waren bundesweit nur 42,6 Prozent derjenigen, die im Jahr zuvor aus dem SGB-II-Bezug heraus wieder einen Arbeitsplatz fanden, noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Und selbst wenn sie es schaffen, sind die Betroffenen auch noch weiteren Risiken ausgesetzt, denn erstens kann ein zu geringer Verdienst dazu führen, dass ihr ALG-I-Anspruch geringer ausfällt als der Regelsatz plus Kosten der Unterkunft im ALG II.
Das kann man lösen – dazu gibt es Vorschläge –, zum Beispiel durch die Einführung eines Mindestarbeitslosengeldes auf dem Niveau von Regelsatz plus Kosten der Unterkunft. Die Betroffenen sollten dann allerdings trotzdem im Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur, also im Rechtskreis SGB III verbleiben, statt zwischen zwei Behörden immer wieder hin- und hergeschoben zu werden. Und der Differenzbetrag, der dann aufzuwenden ist, der müsste natürlich der Arbeitslosenversicherung vom Bund aus Steuermitteln erstattet werden.
Zweitens kann es sogar vorkommen, dass sie trotz Zahlung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung gänzlich leer ausgehen, zum Beispiel, wenn sich die Haushaltssituation geändert und ihr Partner zwischenzeitlich eine Beschäftigung aufgenommen hat.
Abschließend dann doch noch mal ein Blick auf die Situation hier in unserem Bundesland. Sie haben meine Kleine Anfrage auf Drucksache 6/1551 ja auch hier zitiert. Da wollte ich von der Landesregierung unter anderem wissen, wie viele Beschäftigte auf der Basis der Regelung zur kurzen Anwartschaft Arbeitslosengeld bezogen haben. Und es ist eben genau umgekehrt. Es ging ja um diese Sonderregelung für kurzzeitig Beschäftigte, die das Ziel hatte, ich sage es noch mal, die an der Stelle aufzufangen. Bislang war es so, die konnten dann Arbeitslosengeld bekommen, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslos-Meldung mindestens sechs Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, es sich überwiegend um auf sechs Wochen befristete Beschäftigungsverhältnisse handelte und ihr Bruttoarbeitsentgelt der letzten Monate eine bestimmte Höhe nicht überschritt. Und da komme ich zu dem Schluss, dass die Bilanz dieses von Ihnen maßgeblich mitinitiierten Instruments für unser Land genauso vernichtend ausfällt wie auf der Bundesebene.
Ich sage es noch mal: Bundesweit 424 Menschen, die überhaupt nur unter diesen Geltungsbereich gefallen sind. Und in Mecklenburg-Vorpommern, haben Sie ja richtigerweise zitiert, waren es ganze 8. Deswegen war die Bewertung der Praktikabilität auch durch das IAB der Bundesagentur für Arbeit entsprechend kritisch und folgerichtig, und konsequent war auch die Forderung nach Abschaffung dieses untauglichen Instrumentes durch den DGB.
Und anstatt jetzt zu sagen, okay, wir machen eine wirkliche Verbesserung zugunsten der Betroffenen, haben Sie sich im Bund entschieden, Sie erhöhen einfach die festgelegte überwiegende Beschäftigungsdauer jetzt von sechs auf zehn Wochen und hoffen, dass Sie den Kreis der Anspruchsberechtigten dadurch so erweitern, dass eine größere Zahl von Menschen am Ende von dieser Variante profitieren kann. Ganz ehrlich, ich glaube, das ist ein Placebo und auch die neue bis 2014 befristete Regelung wird hier an der Stelle nicht wirklich Wirkung entfalten können.
Deswegen sage ich es zum Schluss noch mal, stattdessen brauchen wir eine echte Erweiterung des Schutzbereiches der Arbeitslosenversicherung im Sinne unseres Antrages, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, die Wahrheit tut weh,
aber ich bin zur Wahrheit verpflichtet. Insofern können Sie ja noch so stöhnen, wie Sie wollen. Dinge, die der Realität entsprechen, sollte man aussprechen, und zwar im Parlament, hier in die politische Diskussion treten, sich den Sachargumenten stellen. Und wenn wir keine Sachargumente mehr ins Feld führen, dann, denke ich mal, ist die Kritik berechtigt. Aber ich habe für mich den Anspruch, dass wir hier in der Sache inhaltlich diskutieren.
Zu Beginn möchte ich klarstellen in Richtung von Herrn Foerster, dass ich hier keiner bin, der die Agenda 2020 oder Hartz IV ständig nach vorne trägt und hochjubelt, nein.
(Henning Foerster, DIE LINKE: Da hatten wir aber einen anderen Eindruck, Herr Renz. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Ich bin jemand, der die Realität sich anschaut und versucht, dann, wenn die Realität sich so darstellt, dass es Missstände sind, so, wie es nämlich 2003 aufgrund der wirtschaftlichen Lage in Deutschland war, wenn wir uns die Situation angeschaut haben, dann müssen wir um Lösungen streiten und es sind Lösungen gekommen. Und das hat was mit Realität zu tun. Deswegen sage ich Ihnen das noch mal: Wirtschaftlicher Erfolg in Deutschland ist die Grundlage, um etwas zu verteilen, um den sozialen Wohlstand überhaupt zu erhalten.
Und wenn Sie immer nur verteilen wollen, dann empfehle ich Ihnen noch mal das Schürer-Papier, wo der Zustand der DDR beschrieben wurde, wo wir nämlich in den Bankrott geführt wurden,