Hier wird das Versagen der Behörden mit einem atypischen Verhalten der Täter abgetan. Punkt! Prüfungsrelevante Fragen werden nicht nur nicht beantwortet, sie werden erst gar nicht gestellt. Und deshalb, sehr geehrter Innenminister, besteht die große Gefahr eines „Weiter wie gehabt“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zahlreiche Formulierungen des Informationsbriefes lassen in einem Vergleich
mit den Untersuchungen aus Thüringen und Sachsen für Mecklenburg-Vorpommern gleiche oder ähnlich gelagerte Probleme realistisch erscheinen, und das bereits ohne parlamentarische Akteneinsicht. Das betrifft die Aktenverwahrung, die Aktenwahrheit und die Aktenklarheit oder den Umgang mit der 41er-Liste des Generalbundesanwaltes. Und die Ausführungen zum „Weissen Wolf“ sprechen ohnehin für sich.
Vor allem aber lassen die Ausführungen zu den NSUBezügen in unserem Bundesland aufhorchen. Hier kann man das Drehen und Winden förmlich physisch nachempfinden. Da ist die Rede von Verbindungen zum NSU, dann wieder von direkten NSU-Verbindungen, um dann noch weiter einzuengen auf strafrechtlich relevante Bezüge zum NSU. Und das Ganze wird dann verteilt auf den Datenbestand zum Mordfall Turgut oder den Datenbestand zum NSU-Verfahren oder die polizeilichen Landesdateien im Verfahren des Generalbundesanwaltes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN feststellt, dass dieser Informationsbrief das Resultat intensiver Verhandlungen durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei, dann weiß ich zwar nicht, was Verhandlungsgegenstand, was Leistung und Gegenleistung und vor allem, wer die Verhandlungspartner waren, eines aber weiß ich: Sie wurden mächtig über den Tisch gezogen. Und ich bedaure, dass wir in der Aufklärungsarbeit in Mecklenburg-Vor- pommern nicht weiter vorankommen und vor allen Dingen nicht gemeinsam die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen können. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ihre, ich will mal sagen, ungezügelte und andauernde und manchmal auch geschmacklose Schuldzuweisung gegenüber dem Innenminister, dass er die Aufklärung blockiert, glaube ich einfach, ist nicht nur haltlos, sondern immer nur ein Versuch, mit Unwahrheiten und Unterstellungen Menschen und Touristen in unserem Land zu verunsichern.
Ich bin der Auffassung, dass diese Forderung der Menschen – nicht nur in unserem Land – nach der schonungslosen Aufklärung der Morde weder von einer Partei noch von einer Fraktion hier im Landtag instrumentalisiert werden darf,
und nur mit einem einzigen Ziel, nämlich sich hier als selbsternannter Chefaufklärer zu präsentieren oder als Saubermann. Wir als Koalition und als Landesregierung haben gerade in dieser schwierigen Situation großes Vertrauen in den Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages und in die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes, die nämlich diese offenen Fragen der NSU-Morde ausführlich klären werden.
Der NSU-Bericht des Innenministers, den Sie ja so kritisieren, widerspiegelt nach meiner Auffassung eindeutig die Abläufe, die Strukturen und die Verantwortlichkeiten. Er ist sehr detailliert und komplex und zeigt natürlich auch die länderübergreifenden Schwierigkeiten und Probleme. Wenn Sie – das muss ich Ihnen leider sagen, zumindest in diesem Zusammenhang – stets von Missgunst gegenüber dem politischen Gegner, also uns, sich leiten lassen und durch Aktionismus, dann werden Sie wahrscheinlich auch nie die natürlichen Realitäten erkennen.
Richtig bleibt dennoch, dass Sie hätten erkennen müssen, dass erstmals mit Rostock, beim Waffenabgleich in Rostock vielleicht – nach meiner Erkenntnis zumindest – der Zusammenhang mit den anderen Morden hergestellt wurde, oder zumindest wurde es gesagt, und die erste Spur der Kriminellen und terroristischen Spur von Ermittlungen zumindest überlegungsweise angegangen wurde. Deshalb, und das haben Sie wahrscheinlich auch überlesen, das hätten Sie erkennen müssen, hätte es – die Forderungen aus Mecklenburg-Vorpommern – nämlich diese länderübergreifende Situation auch in einer Hand, in einer Ermittlungshand geben müssen. Und das hätten Sie auch aus dem Antrag lesen können oder aus dem Bericht des Innenministers: Wer hat es abgelehnt, diese zentrale einheitliche Hand zu führen? Nämlich ein Staatsanwalt aus Nürnberg.
Auch den Vorschlägen aus diesem Land, das Bundeskriminalamt zentral einzubinden, wurde nicht gefolgt. Und
Sie reden immer, der Minister und wir, wir hätten schuld, dass wir keinen Schritt weitergekommen sind. Aber die Realitäten wollen Sie nicht erkennen, weil Sie irgendjemand suchen hier im Land, den Sie einfach hier niedermachen müssen. Und das scheint für Sie der Minister in Person zu sein.
reagieren, wenn Sie aus dem Kapitalverbrechen durch spärliche Zeugenaussagen, wenig Spuren, was durchaus in mehreren Fällen vorkommt, plötzlich erfahren, auch durch den Verfassungsschutz und durch Zeugen,
dass ein Mitarbeiter eines Imbissstandes, der später leider getötet wurde, 450.000 D-Mark in die Türkei transferiert hat, aus Rauschgiftdelikten?