Meine Damen und Herren, für meine Fraktion steht fest, dass mit der Umsetzung der EU-EnergieeffizienzRichtlinie auf Bundes- und Landesebene die Kosten der Energiewende gedämpft, Maßnahmen zum Klimaschutz unterstützt, Arbeitsplätze gesichert und wirtschaftliche Entwicklungen gestärkt werden können. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90 wird dem vorliegenden Antrag zustimmen. Das ist ein guter Antrag und wir freuen uns, dass wieder ein Versuch unternommen wird, die Landesregierung zu bewegen,
landespolitische Maßnahmen und Instrumente, die die Umsetzung der neuen Energieeffizienz-Richtlinie begleiten, darzustellen. Und das ist jetzt mein zentraler Punkt.
Also, vor etwa zwei Monaten hatten wir hier in der Landtagssitzung einen Antrag, mit dem wir Bezug genommen haben auf den „Aktionsplan Klimaschutz MecklenburgVorpommern“. Und da will ich einmal kurz vorlesen aus der Energieeffizienz-Richtlinie Artikel 6, da heißt es, „Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen“: „Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Zentralregierungen nur Produkte, Dienstleistungen und Gebäude mit hoher Energieeffizienz beschaffen …“, ich mache hier mal ei
Es gibt nun bereits einen „Aktionsplan Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern“ und da heißt es auf Seite 11: Kurztitel der Aktion „Beschaffung energiesparender Geräte…“ Dann wird kurz erläutert, was das Ganze soll, räumlicher Bezug, Akteure (Landesregierung, Beschaf- fungsstellen), und das soll regelmäßig dokumentiert werden, das, was der Antrag hier begehrt. Ich kann das nur ausdrücklich unterstützen, aber als wir hier den Antrag eingebracht haben, wir hätten doch gern ab und zu mal,
eine Dokumentation dessen, was die Landesregierung leistet zu dem Thema. Da wurde uns gesagt, das machen wir nicht, weil wir sind ja für Bürokratieabbau, wie unser Energieminister hier argumentiert hat.
Also ich kann Sie nur eindrücklich bitten, wenn Sie hier Anträge einbringen, dann nehmen Sie sich bitte ernst! Das gilt jetzt für diesen hier, den Sie gerade eingebracht haben. Wir finden ihn sehr gut, wir unterstützen ihn. Und machen Sie einfach nur das, was drinsteht, fordern Sie die Landesregierung auf, es darzustellen, welche Aktionen hier geleistet werden! Und Sie haben auch was darzustellen, das geben wir Ihnen gerne zu.
es geht nämlich um die Landesregierung und um die Bundesregierung. Und wenn wir das gemeinsam hinkriegen, dann freuen wir uns beim nächsten Mal, wenn wir den Bericht der Landesregierung zu diesem Thema lesen. – Ich danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden selbstverständlich diesem Antrag nicht zustimmen, wir werden das ablehnen, und das kann man ganz kurz begründen.
Erstens. Diese Effizienz-Richtlinie der EU ist überhaupt praktisch gar nicht umzusetzen, weil ganz einfach,
weil ganz einfach das Geld dafür selbst bei den öffentlichen Gebäuden gar nicht vorhanden ist. Hier wird etwas gefordert, was man praktisch nicht umsetzen kann.
Das Zweite ist, weil die in der Vergangenheit auch über die Europäische Union gezahlten Gelder zur oder die Bereitstellung der Gelder in Form von Fonds und Hilfen zu einem beträchtlichen Teil – und hier kann ich mal wiedergeben das Ergebnis des Europäischen Rechnungshofs –, was die Sanierung von Altbauten angeht, wärmedämmtechnisch ein Milliardengrab war, so kann man es da lesen.
Und noch mal konkret zu dem hier Geforderten: Wenn die Landesregierung bitte schön erklärt, wie die Gemeinden zum Beispiel das umsetzen sollen und wie die Landesregierung bereit ist zu helfen, kann man darüber nachdenken. Und wenn die Landesregierung erklärt und auch die Bundesregierung vielleicht sich dabei bemüht zu erklären, wie denn die kleinen Häuslebauer, die vor 40 oder 50 Jahren ihr Haus gebaut haben, das dann umsetzen sollen, wenn sie überhaupt noch nicht mal in der Lage sind – Eigenheimbesitzer! –, ihre Stromrechnungen zu bezahlen, dann können wir hier konkret, auch vonseiten der NPD, konstruktiv weiterdiskutieren, aber hier einfach so was auf Papier zu schmieren und nach außen hin Schönwetter zu machen, das ist mit uns nicht zu machen und deswegen lehnen wir selbstverständlich diesen Schönwetterantrag ab. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1642. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/1642 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – NSU-Bericht wird öffentlichen Aufklärungserwartungen nicht gerecht, Drucksache 6/1654.
Antrag der Fraktion DIE LINKE NSU-Bericht wird öffentlichen Aufklärungserwartungen nicht gerecht – Drucksache 6/1654 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Informationsbrief des Innenministers zum NSU-Komplex vom 19. Februar dieses Jahres wurde am gleichen Tag von der GRÜNENFraktion im Rahmen einer öffentlichen Anhörung verteilt und debattiert. Er ist seitdem öffentlich, er wird öffentlich diskutiert und auch öffentlich kritisiert. Der Informationsbrief stellt für Mecklenburg-Vorpommern offenbar den vorläufigen Abschluss der Aufarbeitung der NSUGeschehnisse aus Sicht der involvierten Behörden dar. Das ist in Ordnung und für das Bemühen ist dem Minister und dem Ministerium auch zu danken, auch wenn der Minister nicht meiner Bitte oder meinem Vorschlag gefolgt ist, den Bericht möglicherweise auf Grundlage des von uns erarbeiteten Fragekatalogs für einen möglichen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, einen am Ende 2012 verstärkt geforderten NSU-Untersuchungsausschuss wird es in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund fehlender Unterstützung aus dem Landtag nicht geben. Für SPD und CDU sind spätestens mit dem Informationsbrief des Innenministers die offenen Fragen – soweit es sie für Sie überhaupt gegeben hat – geklärt. Und für die GRÜNEN könne ein Untersuchungsausschuss auf Landesebene nichts Wesentliches zur Klärung beitragen. Um also im Bild eines Untersuchungsausschusses zu bleiben, stellt der vorliegende Antrag der LINKEN gewissermaßen ein Sondervotum beziehungsweise ein Minderheitsvotum dar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere auch die demokratische Opposition, also auch meine Fraktion, also auch ich, wir sollten uns kritisch beziehungsweise selbstkritisch die Frage stellen, ob es letztlich nicht doch sinnvoller gewesen wäre, bereits Anfang beziehungsweise Mitte 2012 einen Untersuchungsausschuss zu beauftragen, statt sich auf die Hinweise des Innenministers zu verlassen, man könne nichts weiter mitteilen, weil der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich gezogen hätte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Entsetzen über die NSU-Verbrechen hat sich inzwischen weitgehend gelegt, die Aufregung ist deutlich abgeflaut und der Ruf nach Konsequenzen nur noch leise. Leider! Ich bin mir sicher, die jetzt vorgelegte Abwägung der GRÜNEN gegen einen Parlamentarischen Untersuchungsaus
schuss hätte sich noch vor neun Monaten niemand gewagt auszudenken, aufzuschreiben oder auch auszusprechen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern wird inzwischen wieder so getan, als seien die NSU-Morde das eine und die alltäglichen rechtsextremistischen Gewalttaten etwas ganz anderes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Problem ist letztlich auch nicht der Weg, über den wir zu notwendigen Veränderungen kommen. Nur im NSU-Informationsbrief des Innenministers kann ich keine neuen Prioritäten in der Politik – der Innen- und Sicherheitspolitik – für Mecklenburg-Vorpommern erkennen. Ist die aktuelle Praxis der Sicherheitsbehörden in unserem Land eine andere als zu NSU-Zeiten? Laut Informationsbrief nicht, und das ist das eigentlich Bedenkliche.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die gegenwärtige Lage wird bundesweit zutreffend als schwerste Krise des Verfassungsschutzes seit Bestehen der Bundesrepublik charakterisiert. Die Versäumnisse des bundesweiten Verfassungsschutzverbundes wurden als Missstände, gravierende Mängel oder krasse Versagen beschrieben. Kein Sterbenswörtchen hierzu in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Informationsaustausch etwa mit Thüringer Behörden verweist der Informationsbrief lediglich auf drei Vermerke, von denen einer noch nicht einmal bei uns angekommen sein soll. Überprüfen können wir das nicht.
Ich frage mich dagegen: War denn gerade der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern von den wöchentlichen Informationen und Lageberichten des Bun
desamtes für Verfassungsschutz abgeschaltet? Überprüfen können wir das nicht. Und wie steht es um den Informationsaustausch zwischen unseren Landesbehörden? Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine einseitige Fokussierung auf den Verfassungsschutz wird der Dimension des NSU-Skandals eben nicht gerecht. Für die Verfolgung von konkreten Straftaten und die Festnahme von Tatverdächtigen sind Staatsanwaltschaft und Polizei zuständig. Der Verfassungsschutz arbeitet zu, liefert Informationen oder eben auch nicht. Nur hinterfragen und überprüfen können wir es nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Informationsbrief erwähnt das sogenannte Schäfer-Gutachten aus Thüringen, aber nur im Zusammenhang mit Informationen aus Thüringen in andere Bundesländer. Die entscheidende rechtliche Frage findet keine Erwähnung. Gemäß Paragraf 14 Thüringer Verfassungsschutzgesetz „darf“ das Landesamt für Verfassungsschutz Daten an die Staatsanwaltschaft und Polizei übermitteln. Das Schäfer-Gutachten kritisiert diese Regelung scharf und fordert dringend, analog dem Bundesverfassungsschutzgesetz diese Übermittlungsbefugnis – also das „darf“ – gesetzlich als Informationspflicht auszugestalten.
Sehr geehrter Herr Innenminister, liebe Kolleginnen und Kollegen, keine Silbe dazu im Informationsbrief, obwohl auch das Landesverfassungsschutzgesetz MecklenburgVorpommern in Paragraf 20 Absatz 3 genau diese von Experten in Thüringen scharf kritisierte Regelung enthält. Und Sie erwarten doch wohl nicht, dass unsere Verfassungsschutzabteilung freiwillig derartige Zuarbeit leistet beziehungsweise entsprechende Gesetzesänderungen vorschlägt!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Informationsbrief bemüht sich redlich um den Nachweis, dass unseren Landesbehörden zum NSU-Thema keinerlei Hinweise oder Erkenntnisse vorlagen. Nur, Herr Innenminister, vielleicht ist aber genau das das Problem. Woraus resultiert dieses Nichtwissen? Lag es an der Informationsbeschaffung? Lag es an der Informationsauswertung? Lag es an der Zusammenarbeit der Behörden oder gar an der Aufsicht über diese? Gab es Regelungsdefizite oder unsachgerechte Vorgaben? Zu all dem schweigt der Informationsbrief und wir kommen mit dem Hinterfragen nicht weiter. Kein kritisches Hinterfragen der eingesetzten nachrichtendienstlichen Mittel, keine Quellenkritik, obwohl das V-Leute-System selbst zum Bestandteil des Naziproblems geworden ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, während in anderen Bundesländern Aufgabenbefugnisse, Arbeitsmethoden und Strukturen der zuständigen Behörden auf den Prüfstand kommen, geht Mecklenburg-Vorpommern einen anderen Weg.
Hier wird das Versagen der Behörden mit einem atypischen Verhalten der Täter abgetan. Punkt! Prüfungsrelevante Fragen werden nicht nur nicht beantwortet, sie werden erst gar nicht gestellt. Und deshalb, sehr geehrter Innenminister, besteht die große Gefahr eines „Weiter wie gehabt“.