Dann sind noch die Mehrausgaben für Verfahrenskosten, die bei der neuen Gerichtsstruktur entstehen, also alles, was Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Ähnliches betrifft, zu berücksichtigen. Die werden wegen der längeren Fahrwege sicherlich steigen. Die Gesetzbegründung hält sich hier zurück und geht von geschätzten 250.000 Euro pro Jahr aus. Da fragt man sich doch, welche Zahlen dieser Schätzung zugrunde gelegt wurden. Mitgeteilt wird das zumindest nirgends.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich dieses Mal diesbezüglich einmal schätzen oder besser gesagt hochrechnen, denn wir legen unseren Schätzungen zumindest konkrete Zahlen zugrunde. Die Rechtsanwaltskammer hatte 20 Kollegen gebeten, so zu tun, als sei die Reform bereits 2011 umgesetzt worden, und zu berechnen, welche Mehrkosten denn entstanden seien. Die 20 Rechtsanwälte berechneten Mehrkosten von 26.000 Euro, 26.000 Euro bei 20 Anwälten. Es gibt aber in Mecklenburg-Vorpommern so round about 1.600 Anwälte und damit lande ich bei hochgerechnet 2,08 Millionen Euro jährlich – nur bei den Anwälten.
Ich gehe davon aus, dass Fahrkosten für Zeugen in Strafprozessen und bestimmte andere Kosten hier noch nicht enthalten sind. Abzüglich der von der Regierung bereits veranschlagten 250.000 Euro ergeben sich nach
Damit allein sind die von der Regierung anvisierten 1,36 Millionen Einsparung nicht nur weg, sondern Sie müssten noch eine halbe Million hinzupacken. Und wie gesagt, die Verfahrenszahlen werden nicht sinken, das wird auch zukünftig so bleiben.
Ja, irgendwie sind Sie ganz still geworden, weil Sie diese Rechnung wohl sicherlich nachvollziehen können.
Hier wird eine Reform präsentiert, die einzig und allein auf eine Schließung von Gerichten ausgerichtet ist.
Und genau zu der Frage, die Frau Kuder hier zu Anfang aufgeworfen hat, warum es so viel Widerstand gegen diese Gerichtsstrukturreform gibt: Warum haben Sie nie Alternativen diskutiert? Warum haben Sie keine Reform geplant, die ganz zielgerichtet den Erhalt der Gerichte im Fokus hat? Warum versuchten Sie nicht, über die Neuordnung der Amtsgerichtsbezirke oder eine andere Aufgabenverteilung zu sprechen, um kleine Gerichte zu stärken,
Nicht zu Unrecht fordert Ihre Kreis-CDU aus dem Landkreis Rostock einen Aufschub. Ich bin der Überzeugung, dass diese Reform niemandem nutzt, nicht den Menschen, nicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justiz und auch nicht der Staatskasse. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt uns zur Ersten Lesung einen Gesetzentwurf zur Erneuerung unserer Gerichtsstruktur vor und ich darf zunächst mal feststellen, dass Teile dieses Gesetzentwurfes ganz
offenkundig in der Öffentlichkeit relativ unstrittig sind, weil sie, wenn man die Medien verfolgt, dort eigentlich gar keine Rolle spielen.
Und auch in Ihrer Rede, Herr Holter, habe ich kein einziges Wort gehört zur Frage der Arbeitsgerichte, zur Frage der Sozialgerichte. Sie sind ja Vorsitzender einer Fraktion, die gern für sich in Anspruch nimmt, dass sie die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besonders ernst nimmt
(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann lesen Sie mal, was der Oberbürgermeister Krüger zu diesen Plänen gesagt hat, Herr Müller!)
und die Interessen der sozial Benachteiligten, für die diese Gerichtszweige natürlich von besonderer Bedeutung sind.
Ich darf daraus schließen, dass Sie mit diesen Teilen des Gesetzentwurfes durchaus einverstanden sind, und würde dies gerne zunächst einmal so festhalten.
Strittig, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist natürlich die Frage der Zukunft unserer Amtsgerichte. Wer die Medien verfolgt, der weiß dies.
Zunächst einmal, meine sehr verehrten Damen und Herren, nach meiner Einschätzung hat die Ministerin in ihrer Einbringung den Reformbedarf sinnvoll und nachvollziehbar begründet. Und nun sagt uns Herr Holter: Was macht ihr denn mit den vielen Stellungnahmen? Wo bleiben denn die Stellungnahmen?
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mir die Mühe gemacht, diese Stellungnahmen durch- zulesen, und ich möchte gerne eine Stellungnahme beispielhaft für eine Reihe weiterer hier zitieren, weil sie aus meiner Sicht das Problem genau trifft. Es handelt sich um die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Rostock. Da heißt es, ich darf zitieren, Frau Präsidentin: „Die Industrie- und Handelskammer zu Rostock teilt den Grundsatz der Reform, dass angesichts des demografischen Wandels und der prognostischen Geschäftsentwicklung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie angesichts der weiter abnehmenden Finanzausstattung des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern Reformbedarf auch bei der Gerichtsstruktur besteht.“ Zitatende.
Herr Holter, da bleiben die Stellungnahmen. Sie sagen uns sehr deutlich, es gibt einen Reformbedarf.
Den bestreiten Sie auch nicht. Vielen Dank für diesen Zwischenruf, dann sind wir uns an der Ecke wenigstens einig.
Wenn ich in die öffentliche Debatte schaue, dann habe ich den Eindruck, dass hier gelegentlich das SanktFlorians-Prinzip in abgewandelter Form Anwendung findet. Der Reformbedarf wird insgesamt durchaus bejaht,
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin kommunalpolitischer Sprecher meiner Fraktion und ich weiß, wenn ein Bürgermeister für seine Stadt so argumentiert, dann habe ich dafür sehr viel Verständnis.
Ich glaube aber, dass wir als Landtag, auch Sie als Oppositionsfraktion, natürlich die Aufgabe haben, die Interessen des Landes insgesamt im Blick zu haben