Protocol of the Session on March 20, 2013

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

weil hier aus den Reihen der Abgeordneten jetzt zu hören war, Zweigstellen würden Vorteile bringen.

(allgemeine Unruhe – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Also die Vorteile …

Sehr geehrte Damen und Herren!

Einen Moment, Herr Holter, Herr Holter, einen Moment.

Sehr geehrte Damen und Herren, es war mir klar, dass es eine lebhafte Debatte geben wird, aber die Grenzen zwischen lebhafter Debatte und kein Verständnis, das man hier gegenseitig noch haben kann, die sind relativ eng, und ich würde mal sagen, wir waren eben auf der Seite, wo man nicht mehr das eigene Wort verstehen kann. Von daher bitte ich doch wirklich, die Zwischenrufe so zu gestalten, dass es nicht zu einer Dauerbeschallung wird und der Redner hier vorne noch zu hören bleibt.

Danke, Frau Präsidentin!

Zurück zu den Zweigstellen und den Problemen, die ich dabei sehe. Die lassen sich kompliziert verwalten und entwickeln, das liegt in der Natur der Sache, dann irgendwann mal ein Eigenleben. Fragen Sie doch mal die Direktoren der Amtsgerichte, denen nach der letzten Reform eine Zweigstelle zugewiesen wurde!

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Die werden Ihnen sagen, dass derartige Zweigstellen nur in absoluten Ausnahmefällen Sinn machen und man ansonsten tunlichst auf Sie verzichten sollte, womit wir dann wieder bei der Berücksichtigung der vielen Stellungnahmen wären.

(Vincent Kokert, CDU: Also wollen Sie die Zweigstellen auch noch schließen?!)

Zweigstellen werfen aber noch ganz andere Fragen auf.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir wollen keine Zweigstellen einrichten.)

Sehen Sie, Herr Kokert, so verdrehen Sie Argumente ins Gegenteil.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wir wollen keine Zweigstellen einrichten. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Wir wollen keine Zweigstellen einrichten, wir wollen Amtsgerichtsstruktur und Amtsgerichte in MecklenburgVorpommern erhalten.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Alles bleibt beim Alten.)

Selbstverständlich, darum geht es. Es geht nicht um Schließung, es geht nicht um diese Reform, es geht um eine andere Reform.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Eine sehr zukunftsfähige Partei, Herr Holter.)

Ich komm gleich darauf zurück.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie sind wirklich zukunftsfähig.)

Gedulden Sie sich doch mal einen Moment!

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Alles bleibt beim Alten, wie ein Stockfisch.)

Zweigstellen werfen also andere Fragen auf,

(Vincent Kokert, CDU: Ja, und wie sieht Ihre Reform aus? Sagen Sie doch mal!)

und zwar die nach der Verfassungsmäßigkeit. Da haben wir bereits einerseits das Problem, dass Richter gemäß dem Geschäftsverteilungsplan, also möglicherweise auch auf politischen Druck, zwischen Hauptstandort und Zweigstelle hin und her verschoben werden können.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Na und? Na und?)

Bei 6 Zweigstellen und ebenso vielen Hauptstandorten bedeutet das, dass ein Verschieben bei insgesamt 12 von 16 Standorten prinzipiell möglich ist.

(Ministerin Heike Polzin: Ja.)

Das ist vor dem Hintergrund unabhängiger Richter doch recht bedenklich, Frau Finanzministerin.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was ist denn daran bedenklich?)

Ich sehe das als bedenklich an. Nicht anders …

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was ist daran bedenklich? – Vincent Kokert, CDU: Na das erklären Sie uns doch mal!)

Nicht anders sieht es damit aus …

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Erzählen Sie mal, was daran bedenklich ist! Das möchte ich wirklich gern mal wissen. – Glocke der Vizepräsidentin)

Nicht anders sieht es damit aus,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was ist daran bedenklich? Erklären Sie das doch mal dem Publikum!)

dass die Zuständigkeiten der Zweigstellen durch Rechtsverordnungen

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Wenn die Richter flexibler arbeiten.)

geregelt werden sollen.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist ja ein Ding!)

Damit macht das Justizministerium den Gerichtspräsidenten Vorgaben hinsichtlich ihrer Geschäftsverteilungspläne. Das ist ebenfalls ein Verstoß gegen die Unabhängigkeit der Justiz.

(Vincent Kokert, CDU: Heute sind Sie der Held aller Richter. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Meine Damen und Herren, ich kann nur davor warnen, sich mit der Zweigstellenlösung in Sicherheit zu wähnen. Sie ist lediglich eine Beruhigungspille. Auch eine im Gesetz verankerte Zweigstelle kann im Handumdrehen abgeschafft werden. So weit zu Ihren Argumenten, das wird ja gesetzlich verankert.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja.)

Ich will aber, meine Damen und Herren, zu einem zweiten Punkt kommen, hier geht es um die Kosten. In der Begründung des Gesetzes steht geschrieben, dass irgendwelche Einsparungen nicht das vordringliche Ziel der Reform und Einsparungen erst mittel- bis langfristig zu erwarten seien. Tatsächlich dürfte der Wunsch nach derartigen Einsparungen die treibende Kraft für diese Reform sein. Ich verweise auf das Eingangsbild. In der Gesetzesbegründung ist nunmehr von einer Einsparung von knapp 34 Millionen auf 25 Jahre die Rede. Das sind dann 1,36 Millionen Euro pro Jahr. Schaut man etwas genauer hin, kommen doch arge Zweifel an dieser Einschätzung auf.

Da wären zunächst die Liegenschaftskosten. Die Regierung konnte noch immer kein Konzept vorlegen, wo denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den zukünftig größeren Gerichtsstandorten untergebracht werden sollen. Da werden erhebliche Mietkosten auf das Land zukommen.

(Vincent Kokert, CDU: Wie kommen Sie darauf?)

Wenn man sich dann noch die Geschäftsentwicklung bei den Gerichten anschaut und feststellt, dass diese kaum oder gar nicht rückläufig ist, wird klar, dass ein Personalabbau auch künftig nicht zu erwarten sein wird. Die Unterbringungsproblematik wird bestehen bleiben und auch mittel- bis langfristig zu Mehrausgaben führen.

Dann sind noch die Mehrausgaben für Verfahrenskosten, die bei der neuen Gerichtsstruktur entstehen, also alles, was Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Ähnliches betrifft, zu berücksichtigen. Die werden wegen der längeren Fahrwege sicherlich steigen. Die Gesetzbegründung hält sich hier zurück und geht von geschätzten 250.000 Euro pro Jahr aus. Da fragt man sich doch, welche Zahlen dieser Schätzung zugrunde gelegt wurden. Mitgeteilt wird das zumindest nirgends.