Protocol of the Session on January 30, 2013

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Gerade deshalb, weil dieses Petitionsverfahren insgesamt sehr kompliziert ist, darf ich auch heute, ja, muss ich leider Kritik üben, nämlich für diejenigen aus den Ministerien und Verwaltungen, die glauben, sie müssen dem Petitionsausschuss nicht termingemäß ihre Zuarbeit leisten oder können selbstständig einschätzen, ob sie an Petitionsausschusssitzungen teilnehmen oder nicht. Das halte ich für nicht hinnehmbar.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist ja wohl der Gipfel!)

Sicher trifft das gerade auch für den Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages zu, der die Abgeordneten in einem Schreiben kritisiert. Und dabei geht es mir gar nicht um die Kritik dafür, dass wir ehrenamtliche Bürgermeister zur Anhörung bitten, sondern darum, wie er diese Kritik anbringt. Das halte ich für nicht angebracht und das werden wir sicherlich auch so nicht durchgehen lassen, auf keinen Fall.

Sicher, das darf man natürlich auch sagen, haben wir mit den Ministerien insgesamt als Petitionsausschuss eine gute Zusammenarbeit. Aber in den letzten Monaten häuften sich insbesondere ja leider diese sträflichen, hätte ich beinahe gesagt, aber zumindest Versäumnisse. Das wollen wir gemeinsam abstellen. Dazu haben wir dann auch Verbindungen aufgenommen, und ich denke, es wird sich machen lassen.

Ich will natürlich diesen Bericht auch nicht mit Kritik enden, sondern darf dann die besonders gute Zusammenarbeit – nach meiner Auffassung und sicherlich auch von vielen Mitgliedern des Ausschusses, wie ich gehört habe –, die positive Arbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales her- vorheben.

An dieser Stelle, meine Damen und Herren, darf ich noch mal erwähnen, dass ich natürlich als Petitionsausschussvorsitzender die Aufgabe habe, diesen Ausschuss so effektiv wie möglich zu gestalten, und das setzt voraus, dass wir insgesamt mit dem Ausschuss als auch darüber hinaus in den Ausschüssen noch enger zusammenrücken im Interesse der Bürger. Dass das klappt, zeigt eindeutig das Ergebnis, nämlich von den Petitionen, die wir bearbeitet haben. In dem genannten Zeitraum wurde ein Drittel der Petitionen im Interesse der Petenten verbessert und 19 Petitionen konnten in Gänze im Interesse

der Petenten positiv verändert werden. Ich denke, das ist ein gutes Signal für unsere Arbeit.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie nun um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Dachner.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Borchardt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat bereits einige Zahlen zur vorliegenden Sammelübersicht genannt. Bemerkenswert – und das hat er erwähnt – sei noch mal an die Zahl der Petitionen erinnert, die teilweise beziehungsweise in Gänze im Sinne des Petenten abgeschlossen werden konnten. Das sind immerhin mehr als ein Drittel der vorliegenden Petitionen. Das ist für mich ein Beweis dafür, dass es sich lohnt, sich an den Petitionsausschuss des Landtages zu wenden, und dass die Mitglieder des Petitionsausschusses sich gemeinsam bemühen, Lösungen im Sinne des Petenten zu finden. Der Abschluss der Petitionen besagt aber nicht – und das will ich an dieser Stelle betonen –, dass die zuständige Behörde ihre Entscheidung nicht auf der Basis der rechtlichen Bedingungen getroffen hat.

Oft – und das habe ich bereits in meiner Rede zum Bericht des Bürgerbeauftragten gesagt – fehlt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mut, im Rahmen der vorhandenen Ermessensspielräume eine konkrete Einzelfallprüfung vorzunehmen und damit die vorhandenen Spielräume auch zu nutzen. Und an der Stelle sehe ich uns alle in der Verantwortung, aber insbesondere die entsprechenden Behördenleiter. Stärken Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Rücken bei der Anwendung ihrer Entscheidungsbefugnisse!

Gestatten Sie mir, auf zwei Petitionen ausführlicher einzugehen. Mit einer Petition wandte sich eine Bürgerin besorgt an uns, weil die Landkreise und die Kommunen über die Übertragung von Aufgaben durch den Bund in eine schwierige Finanzsituation geraten sind und diese dazu zwingen, höhere Schulden aufzunehmen beziehungsweise in anderen Bereichen zu sparen.

Wir alle kennen die aktuelle Debatte in unserem Land, die sich teilweise zuspitzt. In diesem Zusammenhang wurde die Frage der Einführung eines Konnexitätsprinzips auf Bundesebene, sprich Festschreibung im Grundgesetz, angesprochen. In einer Ausschussberatung mit Regierungsvertretern haben wir diese Fragen näher erläutert. In dieser Beratung wurde deutlich, dass von- seiten der Regierung diesbezüglich kein Handlungs- bedarf bestehe. Das bedauern wir sehr, zumal in der Koalitionsvereinbarung unter Ziffer 337 festgeschrieben wurde, dass die Koalition auf Bundesebene darauf hinwirken wird, dass die Finanzkraft der Kommunen gestärkt wird.

Wenn der Bund jetzt schrittweise Kosten im Bereich Grundsicherung im Alter übernimmt, ist das zu begrüßen, es löst jedoch die grundsätzlichen Probleme nicht. Zwar dürfen gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 Grundgesetz grundsätzlich gar keine Aufgaben mehr vom Bund auf die Kommunen übertragen werden, diese Regelung erfasst aber nicht die Gesetze, die vor der Föderalismuskommission in Kraft getreten sind. Und mit Inkrafttreten der Schuldenbremse ist zu befürchten, dass sich das Interesse von Bund und Ländern noch erhöhen wird, kostenträchtige Aufgaben nicht ihren eigenen Haushalten aufzubürden. Aus diesem Grund wäre die Aufnahme des strikten Konnexitätsprinzips im Grundgesetz aus unserer Sicht sinnvoller denn je und die Überweisung dieses Ansatzes an die Landesregierung und die Fraktionen eine logische Folge.

Nachdenklich stimmt mich die Begründung der Ablehnung durch die Vertreter der Regierung und somit auch der Koalitionsfraktionen. Einerseits wird die Einführung auf Landesebene begrüßt, andererseits die Einführung auf Bundesebene abgelehnt, weil man befürchtet, dass dann die Kommunen nicht mehr sorgsam mit den finanziellen Mitteln umgehen. Diese Position drückt aus unserer Sicht ein Misstrauen gegenüber den Kommunen aus, das unbegründet ist beziehungsweise an den Haaren herbeigezogen. Und das wissen Sie aus Ihrer direkten kommunalen Arbeit genau.

Meine Damen und Herren, in den letzten Jahren nehmen die Petitionen zu, in denen sich die Petenten wegen geplanter Großbaumaßnahmen – ob im Bereich der erneuerbaren Energien oder im Zusammenhang mit Baumaßnahmen im Bereich Landwirtschaft – an uns wenden. Im Rahmen des Petitionsausschussverfahrens konnten wir gemeinsam keine Verstöße der zuständigen Behörden gegen geltendes Recht feststellen. Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack, denn eines wird deutlich: Die festgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen reichen offensichtlich nicht aus, um die geplanten Vorhaben so transparent wie möglich für den Bürger zu gestalten.

Nun kann man ja immer wieder sagen, wir haben nur ein Akzeptanzproblem. Aber ist das wirklich so? Aus meiner Sicht müssen wir gemeinsam die Herausforderungen in der bürgerverständlichen Vermittlung von hoch abstrakten und komplexen Zusammenhängen bewältigen. Das bedeutet, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger von Beginn an an Planungen für Projekte ergebnisoffen zu beteiligen. Es muss sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr mit vermeintlich alternativlosen oder nicht mehr hinterfragbaren Planungen konfrontiert werden. Dazu gehört aus meiner Sicht auch die Schaffung von fairen Regelungen wie Verlängerung der Fristen, die Abschaffung des Verbots der Verbesserung der Einwendungs- und Klagebegründungen, um hier nur einiges zu nennen. Auch hier sollten wir gemeinsam nach Lösungen suchen. Fest steht, wenn wir zum Beispiel im Bereich der erneuerbaren Energien weiterkommen wollen, dann brauchen wir die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger, noch dazu, und das wird immer offensichtlicher, weil sie für die Energiewende erheblich zur Kasse gebeten werden.

Meine Damen und Herren, die vorliegende Sammelübersicht macht deutlich, dass wir gemeinsam gefragt sind, bestehende Probleme einer Lösung zuzuführen. Ich hoffe, dass die Petitionen, die wir der Landesregierung beziehungsweise den Fraktionen übergeben wer

den, intensiv geprüft und konkrete Schlussfolgerungen gezogen werden. Die Fraktion DIE LINKE wird ihren Beitrag dazu leisten und wir stimmen der vorliegen- den Beschlussempfehlung zu. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat nun für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Lindner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuss hat im vergangenen Jahr eine gute und wichtige Arbeit für Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern geleistet. Ich möchte mich ausdrücklich bei dem Ausschusssekretariat für die gute Vorbereitung und vor allem für die schnelle Zuarbeit bedanken. Diese gute Organisation ist auch wichtig, denn der Ausschuss ist sozusagen der Kummerkasten für die Bürger.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Und Bürgerinnen. – Udo Pastörs, NPD: Volkskammergeschwätz.)

Und Bürgerinnen.

Sie können sich mit Bitten, Sorgen und Problemen mit Behörden oder der Verwaltung an uns wenden. Von diesem guten Recht haben die Bürger auch ausgiebig Gebrauch gemacht. Allein im zweiten Halbjahr 2012 wurden im Ausschuss mehr als 300 Eingaben eingereicht. Im zweiten Halbjahr haben wir in zehn Ausschusssitzungen über die Petitionen beraten. In 20 Fällen wurden die zuständigen Vertreter der Ministerien angehört und der Sachstand erörtert.

Wenn es der Fall erforderte, informierten sich die Ausschussmitglieder auch direkt vor Ort. Von dieser Möglichkeit haben wir im Berichtszeitraum zweimal Gebrauch gemacht. So haben wir uns unter anderem in Fuhlendorf eine Windkraftanlage angeschaut, die in unmittelbarer Nähe zu mehreren Wohnhäusern errichtet wurde. Die Petenten beschwerten sich insbesondere über die Lärmbelästigung in der Nachtzeit. Wir konnten uns davon einen Eindruck verschaffen und haben mit den Mitarbeitern der zuständigen Behörden Abhilfemöglichkeiten besprochen.

(Udo Pastörs, NPD: Mit welchem Ergebnis?)

Meine Damen und Herren, dies war nur eine Petition von vielen. Rückblickend kann ich sagen, dass trotz der großen, vielfältigen Themen mehrere Themenschwerpunkte erkennbar waren. Es erreichten uns zum Beispiel zahlreiche Eingaben zum Verkehrswesen. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, Lkw-Verkehr in den Innenstädten oder die kostenlose Fahrradmitnahme in den Regionalbahnen sind hier erwähnenswerte Themen. Ein weiterer Schwerpunkt der Petitionen waren Beschwerden über die seit Jahresbeginn geltenden Rundfunkgebühren. Grund für diese Ängste war sicherlich die im Vorfeld geführte Diskussion über die Gebührenreform. Kleingartenbesitzer waren zum Beispiel besorgt, dass sie für ihre nur am Wochenende genutzten Lauben auch Rundfunkbeiträge zahlen müssen. Letztlich wurde aber eine generelle Gebührenpflicht für Kleingärten im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht festgeschrieben. Lediglich wenn Lauben zu Wohnzwecken genutzt werden, fallen Gebühren an.

(Minister Dr. Till Backhaus: Das haben wir durchgesetzt.)

Hierauf konnten wir die Petenten hinweisen.

Meine Damen und Herren, die Arbeit des Petitionsausschusses ebenso wie die des Bürgerbeauftragten ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Landtag und den Bürgern von Mecklenburg-Vorpommern. Die CDU-Fraktion wird der Beschlussempfehlung zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Müller.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Berichtszeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 30. November 2012 erreichten den Petitionsausschuss 264 Eingaben. Schwerpunkte bildeten unter anderem Anliegen zum Verkehrswesen und zur Thematik Rundfunk- und Fernsehgebühren, auf die ich im Folgenden eingehen möchte.

So forderten die Petenten ein Verbot des Mautausweichverkehrs zum Beispiel für die Bundesstraße 104. Grund dafür ist die Problematik der zunehmenden Schwerlasttransporte auf dieser Strecke. Die Bürger sind nach wie vor starken Abgasen, Erschütterungen, Lärmbelästigungen und erhöhter Unfallgefahr ausgesetzt. In zahlreichen Initiativen unternahm meine Fraktion parlamentarische Vorstöße, um die Situation der Betroffenen zu verbessern. Sie, meine Damen und Herren von den Blockparteien, versperrten sich einer ernstzunehmenden Auseinandersetzung und lehnten unsere Anträge ab.

(Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist doch ein Witz, ne?!)

Sie sollten Ihre Entscheidung überdenken, denn noch immer ist die Frage nach dem zunehmenden LkwSchwerlastverkehr auf der Bundesstraße 104 ungeklärt. Bereits eingeleitete Maßnahmen, die zur Lärmeindämmung und zum Schutz der Betroffenen dienen sollten, sind nach wie vor nicht ausreichend

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Sie haben wohl geschlafen, als die Vertreter da waren, wie immer.)

und führen zu keiner nachhaltigen Verbesserung.

Auch der nächste Komplex, den ich hier erläutern möchte, schließt sich dem an, Frau Borchardt. Die Probleme der Bürger um Rundfunk- und Fernsehgebühren bilden im Petitionsaufkommen für den Berichtszeitraum nach dem Verkehrswesen den zweithöchsten Anteil. Ein Hauptschwerpunkt ist hierbei die seit Anfang des Jahres umgesetzte neue Beitragspflicht, denn seit Anfang des Jahres hat jeder, selbst wenn er kein Fernseh- oder Radiogerät besitzt, die neue Haushaltsabgabe für den Empfang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu zahlen. Das sind 17,98 Euro pro Monat beziehungsweise 215,76 Euro pro Jahr an Gebühren, mit denen bundesweit 22 Fernsehsender sowie 64 Radioprogramme am Leben gehalten werden.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Zahlreiche Bürger wollen die Pille nicht schlucken und protestieren gegen die neue GEZ-Abgabe. Schaut man sich mal im Detail an, wie viel Geld damit umgeschlagen wird, kann einem schon mal die Spucke wegbleiben.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Schon jetzt kassieren ARD, ZDF und Deutschlandradio rund 8 Milliarden Euro im Jahr – fast so viel wie sämtliche Kultursubventionen aller Länder und Gemeinden.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Die Bundesrepublik leistet sich damit den teuersten Staatsfunk und die höchsten Rundfunkgebühren der Welt. Ein Ende der Beschwerden zu diesem Thema ist nicht absehbar, da die Bürger immer mehr Ungereimtheiten in diesem Bereich sehen.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist gut so.)