Protocol of the Session on January 30, 2013

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn auch an dieser Bildungsaufgabe der Datenschutzbehörde grundsätzlich nichts auszusetzen sein wird und selbst wenn sich eine entsprechende Formulierung in Ziffer 392 der Koalitionsvereinbarung findet, möchte ich hier die ureigenen beziehungsweise die gesetzlich fixierten Aufgaben des Landesbeauftragten noch einmal unterstreichen, die da lauten: Kontrolle, Unterstützung, Beanstandung.

Die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten ist also keine Bildungseinrichtung und sollte es auch nicht werden. Anders formuliert: Herr Dankert, tun Sie das eine, ohne das andere zu lassen! Und lassen Sie uns daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, gemeinsam darüber nachdenken, wie die Vermittlung von Medienkompetenz und die Erkenntnisse über den Datenschutz zum Beispiel im Bildungswesen unseres Landes Niederschlag finden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch der Stellungnahme der Landesregierung ist eine angeblich an- dere Weichenstellung unserer Datenschutzbehörde zu entnehmen, die ich in dieser Deutlichkeit weder erkennen kann noch für wünschenswert halten würde. Die Landesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme, dass der Landesbeauftragte Kritik an konkreten Datenschutzverstößen im Vergleich zu präventiver Beratung in der Berichterstattung offenbar in den Hintergrund rücke.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung mag einen solchen Trend begrüßen, aus welchen Gründen im Einzelnen auch immer. Auch der Landtag begrüßt selbstverständlich jede erfolgreiche präventive Maßnahme. Denke ich aber etwa an den Bereich des Innenausschusses, dann erwarte ich als Abgeordneter selbstverständlich auch künftig eine fundierte, detaillierte Kritik an Datenschutzverstößen in konkreten Einzelfällen und eine entsprechende Berichterstattung darüber. Für den Landtag muss der Datenschutzbericht deshalb auch künftig ein wichtiges und wertvolles Kontrollinstrument bleiben und darf sich daher nicht nur auf präventive Empfehlungen an die Verwaltung fokussieren. Wiederum anders formuliert: Herr Dankert, tun Sie das eine, ohne das andere zu lassen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine letzte, eine dritte Anmerkung: Im Rahmen der abschließenden Beratung des vorliegenden Gegenstandes im Innenausschuss ist noch einmal das Problem der Videoüberwachung zum Teil kontrovers diskutiert worden. Das ist nichts Besonderes, das ist im Innenausschuss schon Tradition. Da Videoüberwachungen aus meiner Sicht weder zur Verbrechensvorbeugung noch zur -bekämpfung nennenswert beitragen, wurde auch durch die Fraktion der GRÜNEN beantragt, dass der Landesdatenschutzbeauftragte den Landtag regelmäßig über Videoüberwachungsmaßnahmen und deren Zweckmäßigkeit unterrichten möge. Das wurde mehrheitlich abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Zusammenhang habe ich dann gewissermaßen als Kompromissan

gebot auf ein Gremium verwiesen, welches zur Zeit der Erstellung des Tätigkeitsberichtes noch nicht, aber inzwischen gebildet wurde: der Datenschutzbeirat nach Paragraf 33b Landesdatenschutzgesetz. Die Mitglieder dieses Beirates sind in ihrer Tätigkeit zwar an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, sie sind aber auch nicht gehindert, den Landesbeauftragten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch das Thematisieren von Problem- und Fragestellungen zu unterstützen. Vielleicht gelingt es dort im Datenschutzbeirat, uns der Problematik „Videoüberwachungsmaßnahmen“ einmal zu stellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich daher also abschließend die Erwartung aussprechen, dass der Datenschutzbeirat im Interesse des Datenschutzes, im Interesse des Landesdatenschutzbeauftragten und im ureigenen Interesse des Landtages seine Tätigkeit nunmehr zügig fortsetzt.

Dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt meine Fraktion zu. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz macht eindrucksvoll deutlich, welche Bandbreite der Bereich Datenschutz aufweist, liefert er doch einen exemplarischen Überblick über die im Berichtszeitraum von ihm und seinen Mitarbeitern geleistete Arbeit. Der Zehnte Tätigkeitsbericht macht auch deutlich, dass der Datenschutzbeauftragte einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit darin sieht, mit Empfehlungen zur Ausgestaltung des Datenschutzrechtes und mit präventiver Beratung auf ein datenschutzkonformes Verhalten hinzuwirken. Dies gilt nicht nur für den Bereich der Wirtschaft, sondern auch – und das betrifft uns als Parlament –, was die Befugnisse des Staates anbelangt. Natürlich gibt es dabei Bereiche, die man unterschiedlich bewerten kann. So sind die Freiheitsrechte des Bürgers etwa im Bereich der Innen- und Rechtspolitik mit ihren Sicherheitsinteressen abzuwägen. Während Ermittlungsbehörden im Rahmen des rechtsstaatlich Zulässigen eine Erweiterung ihrer Eingriffsbefugnisse wünschen, lehnen Datenschützer entsprechende Erweiterungen nicht selten ab. In diesem Spannungsfeld gilt es, rechtsstaatskonforme Lösungen zu finden, die beiden Sichtweisen Rechnung tragen.

So hat der Europa- und Rechtsausschuss den vorliegenden Tätigkeitsbericht zum Anlass genommen, die Landesregierung aufzufordern, den Landtag bis zum 31. Dezember 2013 über die Erfahrungen mit dem Überwachungskonzept für besonders rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter, kurz FoKuS, zu unterrichten und dabei auch auf die Anmerkungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz aus seinem Zehnten Tätigkeitsbericht einzugehen.

Datenschutz galt lange Zeit als Exotenfach, als eine Thematik, mit der sich lediglich einige Experten beschäftigen. Die entsprechenden Debatten wurden von vielen Menschen nicht selten als abstrakt oder akademisch empfunden. Durch die Datenschutzskandale in den vergangenen Jahren ist den Bürgern jedoch zunehmend

bewusst geworden, was alles mit ihren Daten geschehen kann. Das betrifft zum Beispiel den Missbrauch nicht zuletzt privater Daten in der Wirtschaft. Dieser Missbrauch hat die Sensibilität der Menschen für das Thema Datenschutz im Laufe der Jahre steigen lassen. Wir müssen feststellen, dass das Internet und die Möglichkeiten zum Umgang mit Daten sicherlich enorme Chancen bieten, aber genauso steigen proportional die Risiken. Auch deshalb sind Datenschützer inzwischen keine einsamen Mahner mehr, sondern gefragte Fachleute, die mit ihren Erfahrungen und Kenntnissen als Ansprechpartner dienen.

Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang auch die am Anfang des Tätigkeitsberichtes unter der Überschrift „Datenschutz ist Bildungsaufgabe“ stehenden Ausführungen. Dort heißt es eingangs: „Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Verstöße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegend auf

schlichter Unkenntnis bzw. nicht zweckentsprechender Auslegung der einschlägigen Rechtsregelungen beruht. Hierzu kommt mangelnde Kenntnis von Verbraucherrechten und von der Tragweite getroffener Entscheidungen mit Auswirkungen unter anderem auf den Datenschutz.“ Wenn dann später weiter ausgeführt wird: „‚Digitale Aufklärung und Erziehung zum Datenschutz

bestimmen letztlich auch über den Stellenwert, den Privatsphäre und Persönlichkeitsrecht und damit auch Menschenwürde und Demokratie künftig in der internetgeprägten Gesellschaft insgesamt haben werden‘“, so kann ich mich dem vollumfänglich anschließen.

Sehr geehrte Damen und Herren, vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung in unveränderter Form, welche unter anderem eine Entschließung enthält, wonach der Landtag den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dabei unterstützt, sich für ein breites Verständnis von Datenschutz als Bildungsherausfor- derung einzusetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerk- samkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeord- nete Frau Gerkan.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie mich Herr Dachner quasi schon fast zitiert hat: „Datenschutz und Informationsfreiheit gewinnen als Querschnittsthemen immer mehr an Bedeutung.“ Das Bedürfnis nach Beratung und Information zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit wächst kontinuierlich. Die Bürgerinnen und Bürger erheben zu Recht Anspruch auf umfassende Information und auf eine weitgehende Mitgestaltung in den Entscheidungsprozessen. Dies spiegelt sich in der Anzahl, der Komplexität und der Tragweite der Anliegen, die an den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herangetragen werden, wider. Ihre Arbeit ist sehr wichtig, um Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Wir Bündnisgrünen treten für konsequenten Datenschutz in allen Lebensbereichen ein. Wir wollen den Daten- und Verbraucherschutz stärken und wissen, dass wir damit ein Kernanliegen vieler Bürgerinnen und Bürger unter

stützen. Deshalb ist meine Fraktion mit der bisherigen Praxis der Landesregierung nicht einverstanden, nur zu ausgewählten Ziffern des Berichtes des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Stellung zu nehmen. Die vom Beauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistete Arbeit sollte auch dadurch eine Würdigung erfahren, dass wir uns auf parlamentarischer Ebene gründlich mit dem Bericht auseinandersetzen. Nur so werden wir dem Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger in demokratische Strukturen setzen, auch gerecht. Als Leitsatz gilt hier: Keine Demokratie ohne Transparenz, Mitbestimmung und Kontrolle!

Ich möchte Ihnen unser Anliegen anhand von zwei Beispielen noch mal verdeutlichen:

Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit befasst sich in seinem Bericht unter der großen Überschrift „Videoüberwachung“ mit insgesamt acht thematischen Einzeldarstellungen. Nur zu einer dieser Einzeldarstellungen, nämlich zum Thema „Videoüberwachung in der Psychiatrie“, nimmt die Landesregierung Stellung. Dabei ist aus unserer Sicht auch die „Videoüberwachung in Unternehmen“ ein ganz wichtiges Thema. Ob es nun um die Kontrolle der Mitarbeiter/-innen oder der Kunden geht: Die Untersuchungen des Datenschutzbeauftragten haben gezeigt, dass der Einsatz von Videoüberwachungstechnik durch private Unternehmen sehr oft, meine Damen und Herren, über das zulässige Maß hinausgeht. Videokameras dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine vorherige Prüfung durch die verantwortliche Stelle ergeben hat, dass dies für einen festgelegten, konkreten Zweck erforderlich ist und insbesondere die schutzwürdigen Interessen der überwachten Personen nicht überwiegen.

Auch die Videoüberwachung unter Einsatz von Webcams im Tourismussektor ist ein nicht unwesentliches Thema, gerade für unser Bundesland. Hier ist laut Bericht ein entsprechender Anstieg zu verzeichnen. Datenschutzrechtlich ist zu bedenken, dass eine Veröffentlichung von Bildern mit personenbezogenen Daten nur dann zulässig ist, wenn die ausdrückliche Einwilligung der oder des Betroffenen vorliegt. Oder anders herum: Es bestehen nur dann keine Bedenken, wenn die Bilder so unscharf sind, dass eine Identifizierbarkeit der abgebildeten Personen ausgeschlossen werden kann. Alternativ dazu: Die Kamera ist so eingestellt, dass Personen beziehungsweise zuordenbare Merkmale von vornherein nicht erfasst werden.

Dass die Landesregierung in ihrer Stellungnahme auf diese Themen gar nicht eingeht, ist umso erstaunlicher, als die Videoüberwachung ein Schwerpunktthema der an den Datenschutzbeauftragten gerichteten Eingaben darstellte.

Zweites Beispiel. Auf die umfangreichen Empfehlungen zur Novellierung des Informationsfreiheitsgesetzes geht die Landesregierung in ihrer Stellungnahme nicht ein. Für alle diejenigen, die den Bericht jetzt nicht vor sich liegen haben: Das betrifft zum Beispiel das Thema „Offenlegung von Verträgen zwischen Staat und Unternehmen“. Der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit schlägt vor, sämtliche Verträge offenzulegen.

Lassen Sie mich hier kurz die Begründung zitieren: „Verträge beinhalten Angaben, die für bestimmte Leistungen bezahlt werden. Erfahren zu können, ob die Leistungen

mit den zuvor ausgeschriebenen Anforderungen über- einstimmen und in welcher Höhe Steuermittel dafür aufgewendet werden, dient der Haushaltstransparenz und der Verhinderung von Korruption. Das Interesse der Öffentlichkeit“ ist hier immens, „die Bereitschaft der Vertragspartner, sie offenzulegen,“ allerdings „meist gering. Die pauschale Zurückweisung von auf solche Verträge gerichtete Auskunftsbegehren unter Hinweis auf Vertraulichkeitsabreden und Betriebs- und Geschäfts- geheimnisse ist nicht länger hinnehmbar. Daher hält es die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten für dringend geboten, den Zugang zu entsprechenden Verträgen in den Informationsfreiheitsgesetzen sicherzustellen...“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem ist aus bündnisgrüner Sicht nichts hinzuzufügen. Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! In diesem Sinne kann ich für meine Fraktion bereits an dieser Stelle ankün- digen, dass wir aus dem Bericht des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Vielzahl an parlamentarischen Initiativen ableiten werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte an dieser Stelle ausdrücklich um Zustimmung zu unserem Änderungs- antrag.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1531 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1531 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Wer der Ziffer I der Beschlussempfehlung zuzustim- men wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Petitions- ausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, die Unterrichtungen auf den Drucksachen 6/712 und 6/1073 für erledigt zu erklären. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich nun um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/1517 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 6/1516.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 6/1516 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Dachner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit der vorliegenden Drucksache 6/1516 empfiehlt Ihnen der Petitionsausschuss den Abschluss von 218 Petitionen, die im Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 30. November 2012 abschließend beraten wurden. Im Einzelnen empfiehlt der Petitionsausschuss, 36 Eingaben nicht zu beraten beziehungsweise sachlich zu prüfen, weil bei diesen Petitionen die handschriftliche Unterschrift fehlte beziehungsweise von Dritten eingereicht wurde und eine Vollmacht dazu nicht beigelegt wurde. Die Petenten wurden darauf hingewiesen, auf diese Formfehler. Diese wurden auch nicht beseitigt, sodass wir darüber nicht beraten sollten. Auch empfiehlt der Petitionsausschuss, von den Petitionen und Eingaben abzusehen, die sich gegen gerichtliche Entscheidungen richten, weil ansonsten die verfassungsmäßig geschützte Unabhängigkeit der Justiz berührt wird.

Für die Bearbeitung von weiteren 13 Eingaben ist der Landtag – wir also – nicht zuständig. Sie richten sich gegen gesetzliche Entscheidungen und Richtlinien des Deutschen Bundestages, also Bundesgesetze, und wir haben sie laut Gesetz auch dem Deutschen Bundestag überwiesen.

Zu den anderen 169 Petitionen legt Ihnen der Petitionsausschuss mit der Beschlussempfehlung und der enthaltenen Sammelübersicht Sachentscheidungen vor und bittet Sie um Ihre Zustimmung. Von diesen 169 Petitionen sind 134 Petitionen im Berichterstatterverfahren abgeschlossen worden. Das heißt, dass alle Bericht- erstatter der einzelnen Fraktionen im Petitionsausschuss unabhängig voneinander ein einheitliches Votum ab- gegeben haben. Das finde ich schon sehr beachtlich. Diesen Abschlüssen hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung dann inhaltlich angeschlossen. Zu den dann noch verbleibenden 35 Petitionen, also von den 169, gab es unterschiedliche Voten, die dann im Petitionsausschuss erneut beraten wurden. Sie können im Berichtsteil dieser Drucksache sich darüber infor- mieren.

Wie Sie sehen, unterliegt die Bearbeitung der Petitionen einem vielschichtigen und auch komplizierten und vor allen Dingen zeitlich aufwendigen Verfahren. Und deshalb sei mir an dieser Stelle gestattet zu sagen, dass die Abgeordneten im Petitionsausschuss besonders fleißige Abgeordnete sind.

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

Ja. Na selbstverständlich. Sie müssen ja nicht nur zu jeder Ausschusssitzung 400, 500 oder 600 Seiten lesen, sondern auch studieren, verstehen, beurteilen, analysieren, müssen Ortsbesichtigungen durchführen, Mitarbeiter von Ministerien und Behörden anhören, Sachverständige anhören und müssen sich dann ein Urteil bilden.

(Udo Pastörs, NPD: Helden der Arbeit.)

Das ist natürlich eine besondere Leistung und deshalb ist auch denen zu danken, die das alles vorbereiten. Das sind die Mitarbeiter der Petitionsverwaltung und Frau Schlamp und natürlich auch die Mitarbeiter der einzelnen Fraktionen. Dafür also herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)