Protocol of the Session on January 30, 2013

Gibt es den Wunsch zur Gegenrede? – Das ist nicht der Fall.

Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer stimmt der Er- weiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung …

(Unruhe und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Moment! Moment!

Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung aller Abgeordneten zugestimmt worden. Kann ich davon ausgehen, dass wir diese Vorlage am Schluss der morgigen Sitzung beraten?

(Heinz Müller, SPD: Sehr wohl, Frau Präsidentin. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das können wir, Frau Präsidentin.)

Ich sehe keinen Widerspruch und höre auch keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

(Jaqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das ist so ungewohnt.)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Da- tenschutz und Informationsfreiheit – Zehnter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V), Fünfter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), Dritter Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V), Berichtszeitraum: 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011, Drucksache 6/712, in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Zehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) und zum Dritten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Satz 2 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG M-V) in Verbindung mit § 33 Absatz 1 DSG M-V, Berichtszeitraum: 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011, Drucksache 6/1073, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 6/1517. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1531 vor.

Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Zehnter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg- Vorpommern (DSG M-V) Fünfter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Dritter Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) Berichtszeitraum: 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 – Drucksache 6/712 –

Unterrichtung durch die Landesregierung Stellungnahme der Landesregierung zum Zehnten Tätigkeitsbericht des Landesbeauf- tragten für den Datenschutz Mecklenburg- Vorpommern gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) und zum Dritten Tätigkeitsbericht des Landes- beauftragten für die Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Satz 2 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG M-V) in Verbindung mit § 33 Absatz 1 DSG M-V Berichtszeitraum: 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011 – Drucksache 6/1073 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) – Drucksache 6/1517 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/1531 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Manfred Dachner. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vor Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses

zu den Drucksachen 6/712 und 6/1073, und vielleicht wundert sich dieser oder jener darüber, dass der Petitionsausschuss diese Beschlussempfehlung zum Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gibt, aber ich darf in diesem Zusammenhang erinnern an den Artikel 35 Absatz 1 unserer Verfassung. Bevor ich jedoch zu unserer Beschlussempfehlung komme, gestatten Sie mir ein paar einleitende Worte.

Wer den Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aufmerksam gelesen hat, wird vielleicht leise oder laut gestöhnt haben, denn er umfasst immerhin 194 Seiten und erfasst fast alle Facetten unseres gesellschaftlichen Lebens. In diesem Bericht sind 73 Abkürzungen enthalten, das erleichtert nicht gerade das Lesen und das Begreifen des Berichtes, und wenn man in die Anlage guckt, gibt es ein Stichwortverzeichnis mit über 700 Wörtern, damit man sich dann auch fachlich fundiert diesem Bericht zuwenden kann. Das heißt, der Bericht ist sehr komplex und auch hoch spezifisch und der Bericht, das darf ich hier mit Fug und Recht sagen, ist äußerst präzise und professionell erarbeitet worden.

Ich danke also dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Herrn Dankert und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement,

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

nicht nur für den Bericht, sondern für ihr Engagement bei der Gewährleistung eines hohen Datenschutzes in unserem Land.

Auch in den Ministerien, in den Verwaltungen und in den Behörden, glaube ich, würde wohl ein Datenchaos herrschen, wenn wir hier nicht gut ausgebildete, engagierte Mitarbeiter hätten, obwohl ja jeder einzelne Mitarbeiter selbst für den Datenschutz verantwortlich ist. Deshalb gilt auch ihnen unser Dank für ihre fleißige Arbeit. Aber wir haben auch festgestellt in unseren Beratungen, dass wir unserer Landesregierung ein gutes Zeugnis beim Umgang und bei der Umsetzung des Datenschutzes bescheinigen.

Also den Datenschutz eins zu eins umzusetzen, ist ja eher eine politische und theoretische Diskussion. Das Land muss regierbar bleiben, und ich denke, das mag manchem zwar wünschenswert erscheinen, aber nicht umsetzbar.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ist das Mehrheitsmeinung im Ausschuss, was Sie hier vortragen?)

Ja, Herr Ritter, dass Sie immer was anderes haben, das ist mir schon klar.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Nein, das ist keine Mehrheitsmeinung im Ausschuss, was Sie hier vortragen! Sie sind Ausschussvorsitzender. Sie geben den Bericht des Ausschusses.)

Ich komme zum Berichtsvorschlag gemäß Amtlicher Mitteilungen 6/18 und 6/27, wo die vorliegenden Unterrichtungen zur federführenden Beratung an den Petitionsausschuss und zur Mitberatung an den Innen-,

Rechts-, Finanz-, Wirtschafts-, Agrar-, Bildungs-, Energie- und Sozialausschuss überwiesen wurden.

Der Petitionsausschuss hat die Unterrichtungen in drei Sitzungen beraten. Am 15.11.2012 war der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bei uns im Petitionsausschuss, hat diesen Bericht vorgestellt und hat einige wichtige Problemfelder sichtbar gemacht, wie zum Beispiel die Videoüberwachung, Datenschutz und Bildung, insbesondere mit dem Stichwort „Soziale Netzwerke“. Gerade zum Thema „Soziale Netzwerke“ gebe es erhebliche Rechtsprobleme. Es ist betont worden, in den nächsten Jahren werde das Thema „Europäische Datenschutzgrundverordnung“ eine wichtige Rolle spielen. Dabei gehe es um Strukturen und gemeinsame Rechtsauslegungen in Gesamteuropa. Solchen Gegebenheiten wie beispielsweise sozialen Netzwerken könne nur auf europäischer Ebene begegnet werden.

Facebook beispielsweise kümmere sich nicht um das deutsche Recht, obwohl ihm immerhin über 20 Millio- nen deutsche Nutzer angehören. Eine Veränderung dieser Einstellung könne nur durch Einigkeit im rechtlichen Umgang mit sozialen Netzwerken auf europäischer Ebene erreicht werden.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Im Ergebnis der Beratungen ist durch die Koalitionsfraktionen eine Entschließung vorgelegt worden, der der Petitionsausschuss mehrheitlich zugestimmt hat und die Ihnen nun als Beschlussempfehlung vorliegt.

Auch seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist eine Entschließung erarbeitet und dem Petitionsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Mit dieser Entschließung sollte der Landtag die Landesregierung auffordern, zukünftig eine umfassende Stellungnahme zu den Berichten des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorzulegen, die sich nicht auf die Empfehlung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beschränkt.

Dieser Antrag wurde damit begründet, dass Datenschutz und Informationsfreiheit als Querschnittsthemen an Bedeutung gewinnen würden. Die Arbeit des Datenschutzbeauftragten und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei wichtig, um Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Beratung und Information zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit nehme kontinuierlich zu. Dies spiegle sich in der Anzahl, Komplexität und Tragweite der Anliegen wider. Die bisher praktizierte Beschränkung der Landesregierung auf eine Stellungnahme vorrangig zu denjenigen Berichtsziffern, die mit einer expliziten Empfehlung des Datenschutzbeauftragten gegenüber der Landesregierung verbunden sind, erscheine deshalb als unzurei- chend.

Demgegenüber argumentierten die Vertreter der Koalitionsfraktionen, es sei durchaus angemessen und ausreichend, wenn sich die Landesregierung in ihrer Stellungnahme auf die Berichtsziffern beschränke, die mit einer expliziten Empfehlung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit verbunden sind. In diesem Zusammenhang erschienen die Aussagen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – umfassende

Stellungnahme und unzureichend – als zu wenig aussagekräftig und zu unpräzise.

Vor diesem Hintergrund lehnte der Petitionsausschuss diesen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der SPD, der CDU und der LINKEN mehrheitlich ab, während er der vorliegenden Beschlussempfehlung der Koalition mit den Stimmen der SPD, der CDU und der LINKEN, bei Enthaltung der NPD und Ablehnung der GRÜNEN, mehrheitlich zustimmte.

Ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf der Drucksache 6/1517. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Herr Dachner.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der federführende Petitionsausschuss, der Vorsitzende hat das eben vorgetragen, empfiehlt dem Landtag die Verabschiedung einer Entschließung und im Übrigen, die Unterrichtungen verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Diese Beschlussempfehlung trägt meine Fraktion mit, auch wenn wir der Auffassung sind, dass weder beim Datenschutz noch in der Informationsfreiheit alles erledigt sei. Es gibt hier noch viele Dinge zu regeln.

Insofern, Herr Dachner, nehme ich Ihre politische, Ihre persönliche Einschätzung, was Landesregierung und Datenschutz angeht, zur Kenntnis,

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

will aber darauf verweisen, dass Sie hier als Ausschussvorsitzender gesprochen haben und insofern die Mehrheitsmeinung des Ausschusses zu vertreten haben und weniger persönliche Auffassungen.

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil wir der Auffassung sind, dass beim Datenschutz und bei der Informationsfreiheit noch längst nicht alles erledigt ist, will ich auch einige kurze Anmerkungen aus Sicht meiner Fraktion machen.

Erstens gehören Datenschutz und Informationsfreiheit in unserem Land nach meiner Auffassung zu den insgesamt erfolgreichsten Politikbereichen. Da stimmen wir sicherlich überein. Aus diesem Grund gebührt dem Datenschutzbeauftragten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seiner Behörde auch der Dank meiner Fraktion.

Zweitens, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind sowohl dem Tätigkeitsbericht als auch der entsprechenden Stellungnahme der Landesregierung gewisse neue Wei

chenstellungen zu entnehmen. So konstatiert der Bericht die rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik sowie die daraus resultierenden Chancen und Gefahren. Für die Datenschutzbehörde entwickle sich hieraus nun ein neuer Tätigkeitsschwerpunkt, nämlich die Vermittlung von Medienkompetenz und die Bildung in Sachen Datenschutz.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn auch an dieser Bildungsaufgabe der Datenschutzbehörde grundsätzlich nichts auszusetzen sein wird und selbst wenn sich eine entsprechende Formulierung in Ziffer 392 der Koalitionsvereinbarung findet, möchte ich hier die ureigenen beziehungsweise die gesetzlich fixierten Aufgaben des Landesbeauftragten noch einmal unterstreichen, die da lauten: Kontrolle, Unterstützung, Beanstandung.