Protocol of the Session on January 30, 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich zitiere: „Nur 275 Gramm wiegt ein winziger Säugling bei der Frühgeburt in Göttingen – und überlebt! So weit hat es der medizinische Fortschritt schon gebracht. Deshalb ist es für werdende Eltern bestürzend, wenn zur Trauer über eine Totgeburt noch die Erfahrung dazukommt, dass ihr Kind nicht würdig bestattet wird, weil es nach der geltenden Rechtlage bis zu einem Gewicht von 500 Gramm als Fehlgeburt betrachtet und nicht einmal in die Personenstandsregister eingetragen wird.“ Zitatende.

So beginnt das Kapitel zu den Sternenkindern im Jahresbericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2012, denn die Änderung des Paragrafen 31 des Personenstandsgesetzes, die wir heute hier debattieren, ist eben auch die Geschichte einer erfolgreichen Petition – Herr Barlen hat es eben gesagt –, die über 40.000 Menschen in Deutschland unterstützt haben. Bereits 2009 hat ein betroffenes Ehepaar diese Petition beim Bundestag eingebracht, um die bisherige Rechtspraxis zu ändern. Und im Juni 2011 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen, diese Forderung der Eltern zur Berücksichtigung zu überweisen.

Sehr geehrte Damen und Herren, es ist mit dem Mut und der Ausdauer betroffener Eltern zu verdanken, dass zukünftig die Möglichkeit geschaffen wird, dass auch einem Kind, das mit dem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm tot zur Welt kommt, eine Identität gegeben werden kann. So können Eltern ihre Kinder endlich im Stammbuch eintragen und die Zugehörigkeit zu ihrer Familie dokumentieren. So zumindest sieht es der Entwurf des Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften vor.

Bereits im Mai letzten Jahres war ein wichtiger Schritt getan. Am Mittwoch, dem 9. Mai hat das Bundeskabinett diesen neuen Rechtsstatus für sogenannte Sternenkinder beschlossen. Anfang dieses Jahres hatte der Bundestag in einer Ersten Lesung darüber debattiert. Damit geht für die betroffenen Eltern ein langer Weg erfolgreich zu Ende. Wenn wir an diesem Tag unsere Unterstützung signalisieren können, begrüße ich dies. Deshalb stimmt meine Fraktion dem Antrag der Sternenkinder zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Als Sternenkinder im engeren Sinne werden jene Kinder bezeichnet, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm vor, während oder nach der Geburt versterben.

Vor dem Hintergrund der vor allem bei den betroffenen Müttern intensiven Bindung zum ungeborenen Kind ist die Bezeichnung „Sternenkind“ natürlich wesentlich einfühlsamer, aber auch emotionaler als die oft verwendeten Begriffe „Fehl- oder Totgeburt“, denn für die hinterbliebenen Eltern spielt es keine Rolle, ob ihr totes Kind nun 300 Gramm, 500 Gramm oder mehr wog. Gegenwärtig lässt es, wie wir es gehört haben, die Personenstandsgesetzgebung weiterhin nicht zu, dass die verstorbenen Kinder mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm in das Personenstandsregister eingetragen werden und es sie somit juristisch nicht gegeben hat. Die NPD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Silkeit.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich das erste Mal von den Sternenkindern hörte, waren mir diese kein Begriff, und ehrlich gesagt konnte ich auch im Zusam

menhang mit den Sternenkindern nicht in Dimensionen von Rechtsvorschriften denken.

Ich bin Vater zweier gesunder erwachsener Kinder und wenn ich mir vorstelle, mich hätte ein solcher Schicksalsschlag ereilt, ich weiß nicht, wie ich mich da positioniert, wie ich mich da verhalten hätte. Und ich möchte mir auch nicht ausmalen, in welcher emotionalen und psychischen Verfassung sich die betroffenen Mütter und Väter befinden. Diese Mütter und Väter, und das ist ja sehr überzeugend bei allen Kolleginnen und Kollegen zum Ausdruck gekommen, benötigen die Hilfe, unsere Hilfe bei der Bewältigung ihrer Trauer. Ein Schritt dazu besteht darin, seinem Kind einen Namen geben zu können und seine Geburt, auch wenn es medizinisch betrachtet eine Fehlgeburt ist, amtlich dokumentieren zu lassen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie gestatten mir sicherlich deshalb die Feststellung, dass ich erleichtert bin, dass der langwierige Werdegang dieses Themas und die Entwicklung des bundespolitischen Entwurfs nun hoffentlich mit großen Schritten auf ein erfolgreiches Ende zusteuert. Ich betone aber auch, die Umsetzung muss so schnell wie möglich vorangehen. Landespolitisch stehen wir tatsächlich nicht schlecht da. Bereits im Jahr 1998 wurde im Bestattungsgesetz unseres Landes festgeschrieben, es wurde bereits erwähnt, dass Mütter und Väter eines tot geborenen Kindes mit einem Gewicht unter 1.000 Gramm das Recht haben, ihr Kind zu bestatten, ein Recht, das sie nicht wahrnehmen müssen. Die Krankenhäuser haben seit 2006 für eine würdevolle Bestattung Sorge zu tragen, anonym, versteht sich.

Der letzte Schritt zur Anerkennung der Existenz dieser Kinder und ihrer Eltern ist aber noch nicht vollzogen und dieser Schritt steht jetzt an. Im Rahmen der Evaluierung der personenstandsrechtlichen Vorschriften hat die Bundesregierung im Mai des letzten Jahres eine Änderung der Personenstandsverordnung vorgeschlagen, die es den Sorgeberechtigten gestattet, eine Fehlgeburt anzuzeigen. Konkret soll im Paragrafen 31 der Personenstandsverordnung festgeschrieben werden, dass die Geburt des Kindes angezeigt werden kann. Das Standesamt hat den Namen, das Geschlecht, die Geburt des Kindes sowie die Angaben zu Mutter und Vater in eine entsprechende amtliche Bescheinigung aufzunehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Erste Lesung des Entwurfs zur Änderung des Personenstandsrechts hat zwar im Bundestag vor Kurzem stattgefunden, aber Sie alle hier im Saal kennen ebenso den bisherigen zeitlichen Ablauf zur Änderung der personenstandsrechtlichen Vorschriften. Unser Anliegen ist es, dass es zu keiner weiteren zeitlichen Verzögerung kommt. Ungeduld ist zwar nicht immer eine Tugend, aber an dieser Stelle, denke ich, ist sie ein zwingendes Erfordernis. Und deshalb bitte ich Sie, unseren Antrag zu unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1484. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? –

Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/1484 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Einspruch des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, gemäß § 100 Geschäftsordnung des Landtages gegen einen erteilten Ordnungsruf in der 32. Sitzung des Landtages im Rahmen der Beratung zum Tagesordnungspunkt 17.

Einspruch des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, gemäß § 100 GO LT gegen einen erteilten Ordnungsruf in der 32. Sitzung des Landtages im Rahmen der Beratung zum Tagesordnungspunkt 17

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Herr Köster hat mit Schreiben vom 11. Dezember 2012 gegen den erteilten Ordnungsruf in der 33. Sitzung im Nachgang zum Tagesordnungspunkt 17 der 32. Sitzung des Landtages gemäß Paragraf 100 der Geschäftsordnung des Landtages Einspruch eingelegt.

Lassen Sie mich zu dem Einspruch Folgendes anmerken: Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag nach Beratung im Ältestenrat über die Einsprüche ohne Aussprache. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 47. Sitzung stattgefunden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Köster, Fraktion der NPD, gegen den erteilten Ordnungsruf zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten Köster mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Einspruch des Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, gemäß § 100 der Geschäftsordnung des Landtages gegen einen erteilten Ordnungsruf in der 32. Sitzung des Landtages im Rahmen der Beratung zum Tagesordnungspunkt 29.

Einspruch des Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, gemäß § 100 GO LT gegen einen erteilten Ordnungsruf in der 32. Sitzung des Landtages im Rahmen der Beratung zum Tagesordnungspunkt 29

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Abgeordnete Andrejewski hat mit Schreiben vom 7. Dezember 2012 gegen den erteilten Ordnungsruf in der 32. Sitzung des Landtages gemäß Paragraf 100 der Geschäftsordnung des Landtages Einspruch eingelegt.

Gemäß Paragraf 100 unserer Geschäftsordnung entscheidet der Landtag nach Beratung im Ältestenrat über die Einsprüche ohne Aussprache. Die Beratung im Ältestenrat hat in der 47. Sitzung stattgefunden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Einspruch. Wer dem Einspruch des Abgeordneten Andrejewski, Fraktion der NPD, gegen den erteilten Ordnungsruf in der 32. Sit- zung des Landtages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Einspruch des Abgeordneten

Andrejewski mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Landesarbeitsmarktpolitik dialogorientiert aufstellen und umsetzen, Drucksache 6/1499.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Landesarbeitsmarktpolitik dialog- orientiert aufstellen und umsetzen – Drucksache 6/1499 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE Herr Foerster.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ein unschönes Weihnachtsgeschenk präsentierte das Arbeitsministerium im Dezember 2012 den Trägern arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im Land. Völlig überraschend und offenbar unabgestimmt teilte man den Ausstieg aus der Finanzierung der 24 Integrationsbegleiter für das Bundesprojekt „Bürgerarbeit“ mit. Zwar stellen die Verantwortlichen den Sachverhalt mittlerweile so dar, als sei niemals etwas anderes geplant gewesen, als nach zwei Jahren aus der Förderung auszusteigen, geschweige denn, diese zu verlängern, Zweifel sind allerdings mehr als angebracht.

Wie sonst erklärt sich der Brandbrief vom Dachverband der Mecklenburg-Vorpommerschen Arbeitsförderungs-, Beschäftigungs- und Strukturentwicklungsgesellschaften an das Arbeitsministerium vom Dezember vergangenen Jahres? In diesem heißt es sinngemäß, dass ein solches Vorgehen ohne Beispiel und daher völlig inakzeptabel sei.

(Regine Lück, DIE LINKE: Richtig.)

Man sehe den mühsam beschrittenen Prozess des Dialoges und der Vertrauensbildung seit Amtsübernahme der neuen Bereichsleiterin im Arbeitsministerium als nachhaltig beschädigt an. Ein kurzfristig anberaumtes Krisengespräch brachte kein befriedigendes Ergebnis. Zwar ruderte das Arbeitsministerium zurück und verlängerte die Verträge der Integrationsbegleiter pauschal bis zum 31. März 2013, aber darüber hinaus will man künftig nur noch diejenigen fördern, die Integrationsquoten von 20 Prozent oder mehr aufweisen können. Zudem sollen sich die Jobcenter stärker beteiligen.

Meine Damen und Herren, übersetzt bedeutet dies nichts anderes, als dass sich das Land aus der flächendeckenden Finanzierung der Integrationsbegleiter zurückzieht und damit die Erfolgsaussichten, also die Integration der Bürgerarbeiter nachhaltig gefährdet.

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier schon öfter über die Arbeitsmarktpolitik im Allgemeinen und den richtigen Kurs für unser Land im Speziellen gesprochen. Dabei werden Zahlen naturgemäß unterschiedlich interpretiert und Lösungswege eben auch unterschiedlich bewertet. Unbestritten ist aber hier in diesem Hause hoffentlich, dass wir ein Problem im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit haben.

Vergegenwärtigen Sie sich dazu bitte noch einmal die Dezemberzahlen 2012. Von offiziell 101.275 Arbeitslosen

waren mehr als zwei Drittel, nämlich 68.239 Frauen und Männer, Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Bürgerarbeit setzt bei aller berechtigten Kritik wegen der fehlenden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, befürchtetem Lohndumping oder fehlender sozialpädagogischer Begleitung bei genau dieser Gruppe an.

Mehr als 1.700 Menschen erfahren derzeit wieder, was es heißt, eine Tagesstruktur zu haben, soziale Kontakte zu pflegen, selbst etwas für sein Geld zu tun und dafür ein Stück gesellschaftliche Anerkennung zu bekommen. Es wird im Gegensatz zum Ein-Euro-Job ein ordentliches Arbeitsverhältnis begründet und es wird – wie übrigens bei den Ein-Euro-Jobs auch schon – der Nachweis erbracht, dass viele langzeitarbeitslose Menschen arbeiten wollen und diese Arbeit auch leisten können.

Nach Jahren der Ausgrenzung aus dem Arbeitsprozess und ausgestattet mit multiplen Vermittlungshemmnissen wie fehlender Mobilität, angeschlagener Gesundheit oder mangelnder Qualifikation haben die Betroffenen leider oft keine Chance auf direkte Integration in den ungeförderten Arbeitsmarkt. Damit Bürgerarbeit überhaupt eine Brücke in eben diesen sein kann, bedarf es auch weiterhin der Integrationsbegleitung.

Welche Effekte am Ende tatsächlich erzielt werden können, hängt dabei von vielen Faktoren ab. Zum einen war die Praxis der Besetzung von Bürgerarbeitsplätzen im Land sehr unterschiedlich. Wurden in einigen Regionen, zum Beispiel hier in Schwerin, vordergründig Arbeitslose auf Bürgerarbeitsplätzen eingesetzt, die trotz Aktivierungsphase nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten, hat man anderenorts auch solche mit Potenzial auf sofortige Arbeitsmarktintegration in Bürgerarbeitsplätze vermittelt, sie also de facto erst einmal geparkt. Schon daher ist eine Vergleichbarkeit hinsichtlich anzustrebender Integrationsquoten schwierig.

Zum anderen agiert das Ministerium doppelzüngig. Während bei anderen Arbeitsmarktprojekten oft und gern betont wird, dass Vermittlung in Arbeit ein wesentliches, aber eben auch nur ein Erfolgskriterium unter vielen ist, soll dies für Bürgerarbeit nun nicht mehr gelten. Man kritisiert enttäuschende Integrationsquoten und vergisst dabei, dass der Betreuungsschlüssel mit nur einem Koordinator auf 68 Bürgerarbeiter schon dürftig genug ist.

(Regine Lück, DIE LINKE: Mehr als dürftig.)

Zum Vergleich: Beim Modellprojekt „Sozialer Arbeitsmarkt“ in Baden-Württemberg beträgt der Betreuungsschlüs- sel 1 : 15, und das bei deutlich besseren Ausgangsbedingungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Man unterschlägt auch ganz bewusst, dass die Herausforderungen angesichts der Tatsache, wie lange viele Betroffene schon arbeitslos sind, natürlich nicht kleiner, sondern im Gegenteil größer werden. Dies ist sehr verwunderlich, kommt die Landesregierung doch in der Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Thema Bürgerarbeit selbst zu dem Schluss, dass, Zitat, die „Ursachen für die geringen Vermittlungen … sehr vielschichtig“ sind. Zitatende. Zudem fehle es an anderweitigen Beschäftigungsangeboten.

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Natürlich soll die Tätigkeit als Bürgerarbeiter eine Brücke in den ersten

Arbeitsmarkt darstellen. Voraussetzung dafür ist aber oftmals, dass erst einmal bestehende Vermittlungshemmnisse abgebaut werden. Und wenn dank der Ar- beit der Integrationsbegleiter die Verschuldungssituation aufgelöst, Krankheit, mangelnde Sozialkompetenzen und andere Dinge abgebaut werden können, also die Profil- lagen der Teilnehmer nachhaltig verbessert werden, dann ist dies auch ein Erfolg, selbst wenn am Ende der Maßnahme keine Vermittlung in eine ungeförderte Arbeit erfolgen kann.