Protocol of the Session on December 7, 2012

Aber – und da sind noch mal ein paar Punkte des Flüchtlingsrates benannt worden – es geht ja hier auch um Bildung. Natürlich haben die Kinder die Schulpflicht und sie sollen die Schulen auch besuchen. Es gibt zwei Punkte dabei, die zu beachten sind, nämlich es muss über die allgemeine Schulpflicht hinausgehen, denn die neun Jahre Schulpflicht sind zwar abgesichert, proble- matisch ist es dann tatsächlich für die Kinder, die das 15. Lebensjahr absolviert haben und dann eine weiterführende Schule besuchen wollen, insbesondere das Abendgymnasium. Hier gibt es kaum Möglichkeiten. Dies muss an dieser Stelle so benannt werden.

Dann gibt es eine zweite Problematik, da ist auch das Recht zwar geregelt, aber die Eltern oder Vormünder sind häufig nicht über die Möglichkeiten informiert, weil sie aus anderen Ländern kommen und das doch manchmal vielschichtige Bildungssystem Deutschlands oder Mecklenburg-Vorpommerns nicht so kennen. Der Flüchtlingsrat hat weiterhin auf die Freizeitangebote aufmerksam gemacht, nämlich dass hier immer noch Nachholbedarf ist und offensichtlich gerade in Horst diese Problematik ansteht.

Wir können zu diesem Punkt 1 sagen, dass vor allem die Umsetzung und die Durchsetzung das Problem sind. Rechtlich geregelt ist es und rechtliche Grundlagen sind da. Und deswegen finden wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diesen Antrag sehr wichtig, weil er noch mal auf die Problematik hinweist. Vielleicht sollte die Landesregierung nicht immer so empfindlich sein. Ich glaube, es ist Aufgabe der Opposition, hier immer wieder die Wunde ein bisschen zu öffnen, auch wenn es manchmal schmerzhaft ist,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das tut weh.)

aber es geht hier um Kinder, um Flüchtlingskinder. Sie haben die gleichen Rechte und ich finde schon, dass die UN-Menschenrechtskonvention überall anwendbar ist, und dieses, wie gesagt, insbesondere bei den Kindern.

Ich komme noch mal zum Punkt 2. Hier geht es ja um die Datenerhebung. Dieses unterstützen wir ausdrücklich, weil, Herr Dr. Al-Sabty hatte es schon gesagt, die Daten,

die derzeit nicht da sind, sind nicht wirklich vergleichbar, und andere Bundesländer haben das. Und ich denke – wir sind ja in manchen Dingen Vorreiter –, dann sollten wir das auch in diesem Bereich sein.

Auch der Punkt 3 findet unsere Zustimmung. Und hier haben die Bündnisgrünen auf Bundesebene einen Antrag gestellt – 17/11663. Wir werden dem Antrag von der Fraktion DIE LINKE zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Silkeit von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir die eine oder andere Vorbemerkung.

Ich bin voll bei Herrn Minister Glawe, wenn er bei dem vorliegenden Antrag der Linksfraktion von einem politischen Manöver spricht.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ach Quatsch!)

Und, lieber Kollege Al-Sabty, es wird immer im Leben in jedem Sachverhalt eine Vielzahl von positiven Beispielen und auch das berühmte Negativbeispiel geben. Daraus, von einem Einzelfall, aber ein Lagebild zu erstellen und im Grunde genommen mit dem Antrag zu behaupten, dass Grund- und Menschenrechte in Mecklenburg-Vor- pommern nicht gewahrt werden,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ach Mensch, also!)

ich meine, das ist ein gewagtes Manöver.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Man kann auch in alles was reinlegen.)

Frau Gajek, zu Ihnen komme ich auch gleich.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich nicht gesagt.)

Das ist so! Das ist so! Das kennt …

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach Quatsch! Nein, es ist doch unsere Aufgabe.)

Nein, Frau Gajek, das ist ein Zitat: „Das ist so!“ Warum ist das so? Das kann man nicht erklären, warum das so ist? „Nein, das ist so! Nein, das sage ich und deshalb ist das so!“

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Was ist so? – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Na, das ist ja vielleicht ’ne Begründung!)

Ja, tut mir leid, so ist es hier gekommen. Sie können es im Protokoll nachlesen. Es ist nicht meine Erfindung.

Ich bin auch bei Frau Tegtmeier, nichts ist so gut,...

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das war jetzt aber sehr aussagekräftig.)

Moment, ich begründe das. Ich begründe das auch gleich.

… nichts ist so gut, als dass man es nicht besser machen kann. Das Problem ist, das ist der Antrag der Bundestags-SPD vom März dieses Jahres, der interfraktionell in die Ausschüsse verwiesen wurde. Und da geht es um das Thema „Verbesserung der Situation“. Und ich sage mal ganz ehrlich, das hört sich auch schon ein kleines bisschen anders an, als wenn ich von vornherein unterstelle, es ist alles schlecht.

Und, Frau Gajek,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, das stimmt doch gar nicht!)

es hat ein bisschen für Überraschung im grünen Lager gesorgt,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Verbessern und stärken, wo ist da der Unterschied?)

als ich im Sommer mir fast jede einzelne Gemeinschaftsunterkunft vorgenommen habe. Und ich gehe jetzt sogar noch einen Schritt weiter, damit hinterher nicht wieder solche Schlagzeilen zu lesen sind: „Wir halten Flüchtlinge hinter Gitter.“

(Zuruf aus dem Plenum: Die sind trotzdem zu lesen.)

Das war zufälligerweise im Zusammenhang mit Horst gerade wieder zu lesen vor drei Wochen. Ich kann es Ihnen auch gern beibringen. Ich schlage vor, wenn ich das nächste Mal wieder auf Tour gehe, fahren wir gemeinsam alle hin.

(Zuruf von Jörg Heydorn, SPD)

Dann weiß ich wenigstens, was wir alles gesehen haben vor Ort. Aber wie gesagt, ich will zurückkehren zu dem, was ich zu dem Antrag noch zu sagen habe.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich weiß gar nicht, warum ihr immer so angepickt seid.)

Kinder von Asylsuchenden haben nach dem Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung in den Kommunen Zugang zu Bildung, zu Freizeitangeboten bis hin zur Teilhabe an Schulausflügen und Klassenfahrten. Und ich will noch mal auf das davor eingehen, auf die ersten Aufnahmeeinrichtungen. Ich konnte mich im August davon überzeugen, dass mehrere Lehrer dort vorgehalten werden, um die Kinder jeden Tag auf Deutschland, auf die deutsche Sprache, auf das deutsche Schulsystem vorzubereiten.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber der Flüchtlingsrat hat das doch gesagt!)

Und ich finde, das ist auch notwendig, Frau Gajek, die Leistung all dieser Menschen,

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hab ich doch gar nicht gemacht! Mensch, Herr Silkeit, Mann!)

die in diesen Bereichen arbeiten, einmal anerkennend hervorzuheben und nicht immer zu sagen, wir halten Flüchtlinge menschenunwürdig. Das ist traurig. Das ist ein Armutszeugnis.

(Zuruf von Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für neu ankommende Kinder mit Migrationshintergrund gibt es in der Nähe von Gemeinschaftsunterkünften – und das hat Herr Minister Glawe auch hervorgehoben – die sogenannten Standortschulen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten im Bereich Bildung, Kultur und Freizeit.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes wird auch der Anspruch auf Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche umgesetzt. Kinder von Asylsuchenden werden mit Kindern von SGB-II- und SGB-VII-Empfängern gleichgestellt.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Kinder haben daher auch einen Anspruch auf Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das kennen Sie alles, Frau Gajek. Sie erhalten zum Beispiel 100 Euro jährlich für Schulbedarf und bis zu 10 Euro monatlich für die Betätigung im Bereich Sport, Kultur, Freizeit.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kindergrundsicherung!)

Die vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18.07.2012 angehobenen Leistungssätze enthalten, und das betone ich ausdrücklich, zudem einen Anteil zur Sicherung von Freizeit, Unterhaltung, Kultur und Bildung, genauso wie es beim Hartz-IV-Regelsatz der Fall ist, Frau Gajek.

Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, auch Ihre Sorge, dass Flüchtlingskinder keinen Zugang zu Kindertageseinrichtungen haben könnten, ist nach meinem Dafürhalten unbegründet. Nach der Novelle des KiföG, das aktuell kurz vor der zweiten Kabinettsbefassung steht, haben Kinder von Ausländern Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege – und man höre hin –, wenn sie länger als drei Monate in unserem Land verweilen, also unmittelbar nach der Erstaufnahme eigentlich.