Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, auch Ihre Sorge, dass Flüchtlingskinder keinen Zugang zu Kindertageseinrichtungen haben könnten, ist nach meinem Dafürhalten unbegründet. Nach der Novelle des KiföG, das aktuell kurz vor der zweiten Kabinettsbefassung steht, haben Kinder von Ausländern Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege – und man höre hin –, wenn sie länger als drei Monate in unserem Land verweilen, also unmittelbar nach der Erstaufnahme eigentlich.
Sie sehen, der ungehinderte Zugang zu Bildungseinrichtungen oder Freizeitangeboten ist gesichert. Das Leistungsrecht hier ist weder diskriminierend, noch benachteiligt es die Kinder von Asylsuchenden.
Lassen Sie mich auf weitere Punkte eingehen. Die medizinische Versorgung ist von Anfang an mit der Einreise in Mecklenburg-Vorpommern gewährleistet. Und ich war – ich sage es noch mal höflich – sehr enttäuscht, dass ich auch in diesem Frühherbst die eine oder andere Bemerkung zur medizinischen Versorgung, insbesondere in der Erstaufnahmeeinrichtung lesen musste. Da hat wirklich wieder ein Blinder über Farbe gesprochen. Wenn Sie sich
vor Ort informiert hätten, zumindest diejenigen, die darüber sprachen, damit spreche ich nicht unbedingt jemanden hier im Raum an, dann hätten Sie gesehen, was für einen Aufwand wir dort auf dem medizinischen Sektor betreiben.
Die derzeit noch existierenden partiellen Einschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden gegenwärtig
durch die Bundesregierung entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes beseitigt. Ihr Antrag ist insofern überholt, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, und ich hatte hier sogar das Wort „überflüssig“ stehen unter Verweis auf die Drucksache 17/9187 – das ist dieser besagte Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, der interfraktionell im Übrigen überwiesen wurde. Wir wissen, dass Kinder für die Entwicklung ihres Selbstwertgefühls und ihres Selbstbewusstseins noch viel mehr als Erwachsene den Kontakt zu Gleichaltrigen suchen und sogar dieses Kontaktes bedürfen.
Und ich will das noch mal hervorheben, was Frau Tegtmeier gesagt hat. Übereinstimmend in jeder Gemeinschaftsunterkunft wurde mir gesagt, es ist uns in der ersten Zeit viel, viel wichtiger, gemeinsam diese neue Umgebung kennenzulernen, gemeinsam die deutsche Sprache zu lernen, und deswegen legen wir auch einen riesengroßen Wert darauf, in dieser Einrichtung zu bleiben.
Und ich sage es mal ganz deutlich: Ich könnte es mir jetzt ganz einfach machen und auch von dem Einzelfall auf die Regel schließen und auf einen Fall in Bad Doberan hinweisen, wo eine Familie, eine kinderreiche Familie, schon seit einem Dreivierteljahr die Genehmigung hat, sich eine Wohnung zu nehmen, und sagt, nein, wir wollen lieber in der Einrichtung bleiben, hier werden wir betreut, draußen sehen wir noch nicht unsere Chancen.
(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wollten doch nicht vom Einzelfall reden. Es geht um die allgemeine Lage. – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte zu dem Punkt 1. b) des Antrages zur kindgerechten Unterbringung noch Folgendes anmerken: Sie wissen, dass die bundesgesetzlich vorgeschriebene Gemeinschaftsunterbringung, wenn sie denn langjährig erfolgt, manchmal nicht förderlich sein könnte. Auch das ist wieder die Einschränkung. Daher wird auf der Grundlage eines Erlasses des Innenministeriums vom 11.06.2012 für Familien und Alleinstehende mit Kindern jetzt stringenter darauf geachtet,
dass bei entsprechenden Möglichkeiten nach einem Aufenthalt von zwei Jahren eine dezentrale Unterbrin
Zum Punkt 2 Ihres Antrages kann ich mich kurzfassen. Die von Ihnen geforderte Datenerhebung über die Teilhabe von Kindern mit Migrationshintergrund ist schon längst gängige Praxis. Sowohl in der Kinder- und Jugendhilfestatistik als auch in der Schulstatistik wird der Migrationshintergrund bereits landesweit erfasst.
Und im Punkt 3 des Antrages der Fraktion DIE LINKE hätten Sie ruhig einmal die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesregierung positiv bewerten können.
Nun gut, wenigstens scheint Einigkeit darüber zu herrschen, dass es ein guter und vor allen Dingen ein wichtiger Schritt war.
Ihr jetziger Versuch, den gescheiterten Bundestagsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.11.2011, Drucksache 17/1743, mit diesem Landtagsantrag wiederzubeleben, führt hier nicht zum Erfolg. Die Berücksichtigung des Kindeswohls ist bereits heute Grundlage aller Einzelfallentscheidungen der Behörden. Ich verweise auf Artikel 3 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 6 des Deutschen Grundgesetzes.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und bin die Anträge der LINKEN aus den vergangenen Plenarsitzungen dieser Wahlperiode durchgegangen und habe nach Schwerpunkten gesucht.
Das Ergebnis hat mich ehrlich gesagt nicht verwundert, sondern in meiner Annahme bestätigt. Diese Partei von selbsternannten Weltbehütern hat es tatsächlich fertiggebracht, in den vergangenen Sitzungen sieben Anträge zu stellen, in denen es einzig um das Wohl von Ausländern ging,
Anträge wie die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern, die Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes,
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was ist dagegen einzuwenden?)
sowie die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Und heute zu allem Überfluss gesellt sich der Antrag mit dem Titel „Rechte für Flüchtlingskinder stärken“ in die traurige Reihe.
Ganz abgesehen davon, dass ich keinen Antrag finden konnte, in dem es ausschließlich um deutsche Kinder und ihre Familien ging,
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Nee, wir sind auch keine Nationalisten. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir sind auch gegen Stigmatisierung.)
fällt ein Kriterium bei fast allen Anträgen und den dazu- gehörigen Redebeiträgen besonders auf: Chancengleichheit. Das Wort „Chancengleichheit“ ist ständiger Begleiter in der linken Agitation und somit zum Synonym für Sozialschmarotzertum und Ausbeutung geworden.
(Beifall Stefan Köster, NPD – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, hören Sie doch auf! Das ist ja unerträglich!)
Doch was bedeutet eigentlich diese Chancengleichheit? Wie gestaltet sich diese im Alltag zwischen Deutschen und Ausländern?
Ich möchte es Ihnen kurz anhand einiger Beispiele vor allem aus dem Alltagsleben von Kindern, wie in Ihrem Antrag formuliert, schildern.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir reden von Mecklenburg-Vorpommern. – Stefan Köster, NPD: Die verhalten sich doch überall genauso.)