… dass eben die Landesregierung die Möglichkeit bekommt, sollte Änderungsbedarf da sein, im Gesetzgebungsverfahren weitere Änderungen mit einzuarbeiten. Und das ist, glaube ich, richtig. Wenn man die Summen hört, die die Kommunen jetzt bekommen, und ab 2013 sogar die 20 Millionen, dann ist es ganz, ganz wichtig. Die Kommunen warten auf das Geld.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist unbestritten, Herr Schubert. – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und ich glaube, in diesem Falle sollten Sie noch mal überlegen. Sie sollten dem Gesetzesentwurf zustimmen,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Kommunen werden doch nicht Ihre falsche Politik ausbaden, das ist klar.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, so wurde das eben schon beschrieben, wurde durch das Parlament ein Stück weit gehetzt.
Und, Herr Schubert, auch wenn es „nur“ drei Seiten sind, ist doch das, was damit passiert, sehr nachhaltig. Und ich finde, diese Vorwürfe, dem anderen die Zeit nicht zuzugestehen, nicht gerade seriös.
Ich glaube, die Diskussion hat aber gezeigt, und deswegen hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch im Sozialausschuss dafür gestimmt, dass hier ein Gesetz her muss, damit das Geld, also die Grundsicherung, schnellstens an die Kommunen kommt. Und deshalb haben wir uns auch hier in die Debatte eingelassen und haben im Sozialausschuss dafür gestimmt.
Im Rahmen der Verhandlungen zum Bildungs- und Teilhabepaket wurde vereinbart, dass der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter und eben auch die für die Grundsicherung bei Erwerbsminderung in drei Schritten bis zum Jahr 2014 vollständig übernimmt. Und Frau Schwesig hatte es schon gesagt, ab 2013 gibt es dort eben dringenden Bedarf.
Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben muss deshalb diese bisher in kommunaler Selbstverwaltung durch die Kommunen wahrgenommene Aufgabe künftig als Bundesauftragsangelegenheit ausgestaltet werden. Soweit der Bund zumindest überwiegend zahlt, muss er nach dem Grundgesetz auch die Befugnis haben, mit Weisungen, Zweckmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit die Durchführung sicherzustellen.
Das Land muss die Einhaltung dieser Weisungen absichern und ist in diesem Zusammenhang auch gehalten, etwaigen Fehlern im Rahmen seiner Aufsichtspflicht vorzubeugen. Die Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages zur Haftungsregelung in Paragraf 14 Ab- satz 3 ist insofern nachvollziehbar. Die Eile, mit der die Befassung in den Ausschüssen vonstattenging, übrigens ja auch beim Landespflegerecht, war einer gründlichen Diskussion nicht zuträglich.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt deshalb den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Gleichzeitig ist es jedoch im Interesse unseres Bundes- landes, die Rahmenbedingungen für den entsprechenden Mittelfluss sicherzustellen. Die zur Verfügung stehende Zeitschiene ist denkbar knapp. Wir werden deshalb der Beschlussempfehlung zum SGB-XII-Ausführungsgesetz zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn man sich die Diskussionsbeiträge der Oppositionsparteien anhört, dann entpuppt sich das ja mal wieder als Sturm im Wasserglas.
Und das, was Herr Ritter hier praktiziert, ist ja transparent. Es geht darum, quasi unserer erfolgreichen Ministerin an die Karre zu fahren,
denn jeder hier im Lande weiß, dass Manuela Schwesig bei der Geschichte Entlastung im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit einen erheblichen Anteil hat,
So, und dann muss man sich mal damit beschäftigen, worüber Sie hier eigentlich reden. Das ist auch immer so das gleiche Schema. Erst beklagen Sie die zunehmende Anzahl von Armutsfällen, auch bei Menschen im Alter. Statistisch gesehen ist es allerdings völlig anders. Es ging noch keiner Rentnergeneration so gut wie der heutigen. Das ist das Thema. Das gilt auch für Ostdeutschland.
Das sind die Fakten, die wir heute haben. Die Probleme, die Herr Ritter heute beschreibt, das sind die Probleme...
Die Probleme, die Sie beschreiben, das sind die Themen, die wir in der Zukunft zu erwarten haben, gebrochene Erwerbsbiografien und so weiter und so fort.
Das ist nicht das Thema der heutigen Rentnergeneration, sondern das ist das Thema der Generation von Menschen, die künftig in Rente gehen werden.
Und ich möchte Sie ein für alle Mal bitten, da auch klar zu sein in der Argumentation und nicht so zu tun, als wenn wir als Koalitionäre dafür verantwortlich wären, dass hier die Armut grassiert, vor allen Dingen also im Personenkreis der älteren Menschen. Das ist einfach faktisch falsch und statistisch nicht erwiesen.
Und jetzt schauen wir uns doch mal diesen Gesetzentwurf an, der von Ihnen kritisiert wird. Worum geht es denn da? Worum geht es denn da? Es geht darum, dass wir Landesrecht an Bundesrecht anpassen. Es geht um viel Geld, was der Bund für das Jahr 2012 schon an das Land Mecklenburg-Vorpommern herunterreicht. Und diese Summen steigen auf. Die steigen im Jahr 2013 auf und im Jahr 2014 noch einmal.
Im Jahr 2014 werden die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern von den Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit zu 100 Prozent ent- lastet.
Herr Kollege Heydorn, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ausweislich des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes die Armutsquote in Mecklenburg-Vor- pommern 24,5 Prozent beträgt und dass ausweislich der Statistik der Bundesagentur für Arbeit die Grundsicherung im Alter im Jahr 2010 zu 2011 um 3,8 Prozent gestiegen ist?