Protocol of the Session on December 5, 2012

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ach nee?)

Die Frage ist doch, wie gehen Sie damit um? Sie müssen zur Kenntnis nehmen, Herr Koplin, dass der Anteil der Älteren in Mecklenburg-Vorpommern der Anteil an der Bevölkerung ist, der am stärksten wächst. Und wenn der Gesamtanteil der Älteren stark zustimmt, ist es im Grunde quasi auch richtig, dass der Anteil der Grundsicherungsempfänger wächst.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dass die Alten immer ärmer werden.)

Aber das hat nichts damit zu tun, dass die Gesamtgruppe der Älteren gleich bleibt und nur der Anteil der Grundsicherungsempfänger steigt. Und das ist das, was Sie unterstellen. Ihre Auslegung ist simpel. Sie sagen, die Ausgaben für Grundsicherung steigen, deswegen wird die Armut größer. Das ist aber falsch.

Ich empfehle Ihnen Folgendes: Wir haben als Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ eine Studie in Auftrag gegeben bei der Universität Rostock. Diese Studie beleuchtet auch die Einkommens- und Vermögenssituation der älteren Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern und die gucken Sie sich gerne mal an! Und wenn Sie die gelesen haben, dann haben Sie einen Erkenntnisgewinn.

Herr Abgeordneter Heydorn, lassen Sie noch eine weitere Nachfrage zu?

Das ist schade.

Die ist erschöpfend beantwortet.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die weitere Nachfrage kennen Sie doch noch gar nicht. Wie wollen Sie da wissen, dass sie erschöpfend beantwortet ist?)

Bitte, Herr Abgeordneter Heydorn, Sie haben das Wort.

Also 100 Prozent der Kosten kommen vom Bund ans Land Mecklenburg-Vorpommern ab dem Jahr 2014.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut.)

Das loben Sie.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist sehr gut.)

Und damit,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, das habe ich in meiner Rede dreimal gemacht.)

und damit sind natürlich bestimmte,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Haben Sie nicht mitgekriegt, oder was?)

bestimmte Gesetzesanpassungen erforderlich. Im Augenblick erfolgt die Gewährung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit im Rahmen des eigenen Wirkungskreises, in eigener Zuständigkeit bei den örtlichen Trägern der Sozialhilfe. Der Bund hat aber eine bundesgesetzliche Regelung, die Folgendes besagt: Wenn er mindestens 50 Prozent an Leistung übernimmt, gilt die sogenannte Bundesauftragsverwaltung. Das heißt, dass dann die Dinge unter den Vorgaben des Bundes zu erfolgen haben. Dafür hat das Land einzustehen.

Also es gibt, das wissen Sie, keine unmittelbare Beziehung vom Bund zu den örtlichen Sozialhilfeträgern und den Gemeinden, sondern es gibt nur auf der einen Seite die Beziehung vom Bund zum Land und auf der anderen Seite dann die Beziehung, die Rechtsbeziehung vom Land zu den Gemeinden. Das heißt, der Bund gibt das Geld an die Länder und die Länder haben Regelungen zu treffen, wie und nach welchen Verfahren sie das Geld an die Gemeinden weitergeben.

Und damit das Ganze völlig reibungslos und schnell vonstattengeht, machen wir diesen Gesetzentwurf. Auf der einen Seite ist es gerade die Fraktion DIE LINKE, die ständig beklagt, dass wir die Interessen der Kommunen nicht in hinreichendem Umfang im Blick haben.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Und da, wo wir hergehen und sagen, wir sind hier so schnell, ja, so schnell, wie man schneller gar nicht sein kann – das heißt, auf der Bundesebene ist das Gesetz,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Schneller als der Blitz.)

nur ist das Gesetz noch nicht abschließend verabschiedet, da haben wir auf der Landesebene schon Regelungen getroffen, um, wenn das Geld kommt, es so schnell wie möglich auf die örtliche Ebene weiterzugeben –, da wird das also kritisiert, mit fadenscheinigen Gründen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Völlig falsch.)

Bei dem, was Sie hier argumentieren, Herr Ritter, ist es doch so,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Völlig falsch.)

ist es doch so, dass Sie quasi uns unterstellen, dass wir hier noch großartige Möglichkeiten hätten, inhaltlich da was zu verändern.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Völlig falsch.)

Die Bundesauftragsverwaltung gilt. Sie gilt! Es ist völlig egal, was Sie davon halten, ob Sie Handstand machen oder Kopfstand,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Oder ob Sie sich so aufplustern oder nicht.)

bleibt dabei völlig unbeachtet.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Wir müssen das Thema „Bundesauftragsverwaltung“ inhaltlich umsetzen und müssen gesetzlich klären, wie das bei uns in Mecklenburg-Vorpommern passieren soll.

Und dann zu der von Ihnen beschriebenen Haftungs- frage.

(Heinz Müller, SPD: Ja.)

Es ist doch eine Sache des gesunden Menschenverstandes, wenn ich auf der einen Seite viel Geld jemandem zur Verfügung stelle, dass ich auf der anderen Seite die Forderung stellen kann: Du hast damit verantwortlich umzugehen, und wenn du zu viel Geld abforderst oder das nicht richtig ausgibst, dann haftest du dafür, dann musst du das Geld zurückgeben.

Und, folgender Hinweis noch, Herr Ritter, meines Wissens ist das auch im SGB-II-Ausführungsgesetz der Fall. Auch im SGB-II-Ausführungsgesetz haben wir eine derartige Haftungsregelung, Herr Ritter. Und jetzt gebe ich Ihnen mal zu raten, wer Minister war hier in MecklenburgVorpommern, zuständig für den Bereich des SGB-IIAusführungsgesetzes, als das zum ersten Mal hier im Landtag verabschiedet worden ist, Herr Ritter.

(Torsten Renz, CDU: Fifty-fifty-Frage: Bunge oder Linke?)

Herr Ritter! Herr Holter ist es gewesen. Und Sie sollten mal da reingucken, was Sie da finden. Und dann finde ich das schwierig, also wenn diese Punkte hier heute derartig kritisiert werden. Aber vielleicht haben Sie einen erheblichen Erkenntnisgewinn, dann können Sie den ja noch mal vortragen. Ansonsten muss ich sagen, war das Ganze hier ein Sturm im Wasserglas.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wasserglas, jaja.)

Wir setzen Bundesrecht um und schaffen die Voraussetzung, dass das Geld so schnell wie möglich auf die kommunale Ebene heruntergegeben werden kann. Und das sollten Sie beklatschen und nicht beklagen. Und da also irgendwelche Verfahrensmängel quasi zu bemühen, an einem Sachverhalt, der von uns nicht zu ändern ist, das ist ein bisschen kläglich, finde ich. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion DIE LINKE.

(Torsten Renz, CDU: Das war klare Kante.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrter Herr Heydorn, noch mal für Sie zum Mitschreiben:

(Jörg Heydorn, SPD: Gerne.)