er ist auch eine böswillige Unterstellung. Dieser Vorwurf, lieber Kollege Heydorn, ist ein Griff in die unterste parlamentarische Schublade,
denn die Geschäftsordnung dieses Landtages, die Sie kennen sollten, sieht die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände in allen sie betreffenden Fragen zwingend vor.
Und deshalb, sehr geehrte Frau Ministerin und liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, erwarte ich, dass Sie diesen Vorwurf zurücknehmen und vor allem zu einer seriösen Arbeitsweise und einer ebensolchen Argumentation zurückkehren.
In Teilen skurril wird es, wenn wir uns dann die Behandlung in den Ausschüssen ansehen. Im Innenausschuss erklärt der von mir hochgeschätzte Kollege und kommunalpolitische Sprecher der SPD Heinz Müller, das Ministerium brauche die Änderungen gar nicht erst zu erläutern, der Ausschuss müsse sowieso nur die Konnexität der Gesetzesänderung bewerten,
Na da sage ich nur: Herzlichen Glückwunsch, Herr Müller! Da brauchen wir den Städte- und Gemeindetag und den Landkreistag demnächst gar nicht mehr zu befragen.
Ohne die Gesetzesänderung von den Koalitionären erläutert zu bekommen – das ist ja dann auch das Interessante, dass dann die Kollegen der Koalitionsfraktionen im Ausschuss sitzen und etwas hilflos dreinschauen, wenn man sie bittet, doch ihren eigenen Änderungsantrag zu erläutern –, also ohne die Gesetzesänderung von den Koalitionären erläutert zu bekommen und ohne die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände beschließt der für die Kommunen zuständige Ausschuss, also der Innenausschuss, mit den Stimmen von SPD und CDU, dass man den Änderungen zustimmen könne. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Tollhaus ist dagegen eine geordnete Einrichtung.
Auch der Sozialausschuss schließt mit den Stimmen von SPD und CDU seine Beratung als Federführer ab, ohne die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
und der Kommunen überhaupt nur ansatzweise zu erkennen. Der Landkreistag teilt am 21.11. um 13.54 Uhr mit, dass aufgrund der Kurzfristigkeit eine weitergehende inhaltliche Prüfung gar nicht möglich sei. Der Städte- und Gemeindetag, lieber Kollege Heydorn, lässt den Innenausschuss am 22.11. um 9.21 Uhr wissen, dass er die neue Haftungsregelung ablehnt und detaillierte Prüfungen erforderlich, in der Kürze der Zeit jedoch nicht möglich seien. Der von mir hochgeschätzte Kollege Heinz Müller erklärt gegen 14.00 Uhr im Innenausschuss, ihm seien keine Bedenken der Spitzenverbände bekannt.
Meine Damen und Herren, das ist keine Art und Weise, mit weitreichenden Gesetzesänderungen und den kommunalen Spitzenverbänden und der Opposition im Landtag umzugehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wiederhole nochmals: Wir sind für die Entlastung der Kommunen, aber wir kritisieren ganz deutlich das Verfahren und die unseriösen Anwürfe und Unterstellungen der Arbeits- und Sozialministerin in diesem Zusammenhang.
Meine Fraktion schließt sich darüber hinaus der Kritik des Städte- und Gemeindetages an, die im Innenausschuss weder durch die Koalitionäre noch durch die Landesregierung entkräftet werden konnte,
und hat Ihnen deshalb einen Änderungsantrag bezüglich der geplanten kommunalen Haftungsregelung vorgelegt. Lehnen Sie diesen Antrag ab, werden wir uns bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten, denn wir wollen, dass den Kommunen das zukommt, was ihnen zusteht. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Die Ministerin hat ja schon zum Inhalt des Gesetzes berichtet. Ich möchte mal auf den Redebeitrag von Herrn Ritter eingehen.
Also, Herr Ritter, ich weiß nicht, wer Ihnen da aus der Sozialausschusssitzung berichtet hat. Das ist da ganz anders abgelaufen. Die Ministerin hatte Frau Tabbert aus dem Sozialministerium mitgebracht und die hat Erläuterungen zu dem Änderungsantrag gegeben, den die beiden Regierungsfraktionen eingebracht haben.
Und dieser Erläuterungsbedarf war nicht vorhanden! Wir hatten sogar angeboten, Sie können ja noch eine Auszeit nehmen. Sie haben nachher zum Pflegegeldgesetz eine Auszeit genommen und noch beraten. Und wenn Sie sagen, ein „umfangreiches Material“, dann sind es drei Seiten.
bis nachts um halb zwei. Und das Gesetz musste mit aller Macht durchgezogen werden. Und wenn es jetzt um drei Seiten geht – so viel Zeit ist gewesen, dass Sie von dem Tag zuvor bis zu der Sitzung diese drei Seiten durchgearbeitet haben, zumal Sie dann noch die Möglichkeit gehabt haben, eine Auszeit zu nehmen.
Und insofern, wenn ich jetzt aber auf Ihren Änderungsantrag eingehe, mir wurde berichtet, auch im Innenausschuss hat man Ihnen das noch mal erläutert zu den Haftungsgründen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Ach, Sie waren doch im Innenausschuss gar nicht dabei. Wer hat Ihnen denn da was erzählt aus dem Innenausschuss, Herr Schubert? – Zuruf von Heinz Müller, SPD)
Und die Haftungsregelung betraf das Rechtsverhältnis zwischen Kommune und Land. Und es ist doch klar, wenn die Kommune unberechtigt Gelder ausgibt, dass es auch eine Haftungsregelung dazu geben muss, dass sie dann das Geld zurückzahlen muss. Das ist bei anderen Gesetzen auch so. Ich denke an das FAG und alles Drum und Dran. Auch das wurde Ihnen erläutert.
um diesem Gesetz nicht zuzustimmen, und ist Ihr Frust, dass man so schnell das bewältigen konnte und wir es auch mussten.