sondern ich möchte hier noch mal sagen, was die Aufgaben wären, nämlich die Etablierung einheitlicher Regelungen der Berufspflichten und Grundsätze für die Berufsausübung,
die Überprüfung von Qualitätsstandards, die Erfassung der Pflegenden und ihrer Qualifikation, Gutachter- und Gutachterinnentätigkeit, Benennung von Sachstellen- und Schiedsstellentätigkeit zur Beilegung von Streitigkeiten, Förderung, Regelung, Überwachung und Anerkennung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung. Ich denke, das sind Aspekte, die hier in einer Pflegekammer verortet sein sollten, wenn wir uns denn dafür entscheiden.
Aber hier ging es ja heute um die Prüfung, nicht um die Einsetzung. Und von daher bin ich auf die Anhörung dann doch sehr gespannt,
ob von den von Ihnen und uns eruierten zwei Fragen dann vielleicht doch zehn in Bezug auf die Pflegekammer gestellt werden.
dass Sie in der öffentlichen Anhörung wirklich nach der Pflegekammer fragen, weil ich das ansonsten nicht mehr ernst nehmen kann, was Sie hier diskutieren.
(Vincent Kokert, CDU: Nee, das machen wir nicht. – Bernd Schubert, CDU: Die Fragen sind doch schon formuliert.)
Ja, aber unter einem anderen Aspekt, nämlich unter dem Landespflegegesetz, und nicht unter der Ausrichtung der Pflegekammer.
Also ich bitte einfach um Ernsthaftigkeit für dieses Thema, ansonsten brauchen wir uns nicht mehr draußen auf die Straße zu stellen,
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie darum bitten, dass wir mit den Emotionen ein bisschen runterkommen, zur Sachlichkeit wieder zurückkommen in der Landtagsdebatte, ansonsten würde ich eine Auszeit nehmen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1236. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/1236 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU sowie NPD abgelehnt worden, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN.
Die Beratung des Tagesordnungspunktes 29 entfällt, da der Antragsteller seinen Antrag zurückgezogen hat.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Vernetzung der Telemedizin in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben, Drucksache 6/1219.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Vernetzung der Telemedizin in Mecklenburg-Vorpommern vorantreiben – Drucksache 6/1219 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute unseren Antrag zur intensiveren Vernetzung der Telemedizin in Mecklenburg-Vorpommern. Was meinen wir damit? Mit der Telemedizin werden patientenunabhängig von ihrem Aufenthaltsort medizinische, aber auch andere Leistungen aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft erbracht. Hierzu werden zum Teil bereits bestehende Telekommunikationsinfrastrukturen eingesetzt.
Ich möchte heute ganz deutlich betonen, dass dieses Thema nicht nur den Wirtschafts-, sondern auch den Sozialbereich betrifft. Ich möchte Ihnen aber auch verdeutlichen, wie insbesondere die Gesundheitswirtschaft, aber auch der Tourismus von einer funktionierenden Telemedizin profitiert.
jährliche Umsatz von 2,7 Prozent, aber auch die Zuwachsraten im Bereich der Beschäftigung liegen deutlich über denen in der Gesamtwirtschaft. Mit den Perspektiven, die eine erfolgreiche Vernetzung der Telemedizin aufweist, können diese Wachstumschancen der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern weiter gesteigert werden.
Die Telemedizin bietet ein breites Spektrum an Wachstumsmöglichkeiten. Denken Sie bitte zunächst an den Pflegebereich. In den primärmedizinischen Versorgungen, wie zum Beispiel beim Einsatz von Pflegekräften, kann Telemedizin einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Hausärzten für Hausbesuche leisten. Telemedizin kann auch in der Sekundärversorgung wirksam werden, etwa im Rahmen eines Portalklinikkonzepts bei ländlichen Krankenhäusern, im Onlineaustausch mit spezialisierten Fachkräften, die auch komplexere Diagnose- und Behandlungsleistungen erbringen. Dabei können telemedizinische Methoden etwa den Informationsfluss zwischen Leistungsanbietern, Kassen und Patienten verbessern. Davon profitieren vor allem ältere Patienten, und zwar trägt ein verbesserter Informationsfluss auch zu wirtschaftlicherem Handeln bei.
Meine Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern steht angesichts der demografischen Entwicklung und gerade im ländlichen Raum vor enormen Herausforderungen, wir haben mehrmals oder ständig darüber gesprochen. Aber wir verzeichnen nicht nur eine zunehmend älter werdende Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern, dieser Aspekt wird flankiert durch steigende Ausgaben, und zwar insbesondere für die Gesundheitsversorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen, wie beispielsweise Diabetes.
Während wir im Bereich dieser Krankheiten eine Zunahme verzeichnen, zeigt sich insbesondere in einigen ländlichen Regionen die Herausforderung des Ärztemangels. Und diese gesundheitspolitischen Herausforderungen erhöhen sich im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern mit seiner vergleichsweise geringen Bevölkerungsdichte zusätzlich. Es ist leicht ersichtlich, dass wir in diesem Bereich vor wichtigen Aufgaben stehen. Innovative Lösungen sind daher erforderlich. Wir freuen uns, dass das Wirtschaftsministerium die Telemedizin unter anderem im Masterplan Gesundheitswirtschaft sehr deutlich in den Fokus rückt. Hier werden auch Entwicklungsperspektiven für eine erfolgreiche wirtschaftliche Nutzung der Telemedizin aufgezeigt. Und wir freuen uns über erfolgreiche Projekte der Landesregierung wie beispielsweise das Projekt AGnES zum Einsatz von Pflegekräften für Hausbesuche. Solches Engagement ist aus verschiedenen Perspektiven wichtig.
Natürlich begegnen Sie damit den bereits erwähnten gesundheitspolitischen Herausforderungen. Telemedizin bietet aber auch gute Möglichkeiten für erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Ein Beispiel ist das deutsch-polnische Telemedizinprojekt in der Euroregion POMERANIA. Hier werden einerseits kleine Krankenhäuser auf dem Land mit den größeren Krankenhäusern in den Städten wie Greifswald, Neubrandenburg und dem brandenburgischen Eberswalde vernetzt. Außerdem wird eine bessere Ausnutzung von Arztkapazitäten und Geräten durch grenzüberschreitende Kooperation mit Polen gefördert.
Und Telemedizin öffnet uns damit nicht nur die Türen zu unseren Nachbarn. Denken Sie etwa daran, was es be
deutet, wenn wir telemedizinische Angebote mit entsprechender Qualität weiter intensiv auf eine ältere Klientel zuschneiden. Damit steigern wir auch die Attraktivität von Mecklenburg-Vorpommern. Das bedeutet für das Tourismus- und Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern einen saisonübergreifenden Zustrom von Besuchern unseres Bundeslandes. Ein qualitativ hochwertiges Angebot an Telemedizin kann aber auch einen Beitrag leisten, um Senioren aus anderen Bundesländern von einem Altersruhesitz in Mecklenburg-Vorpommern zu überzeugen.
Telemedizin kann also mittelbar sehr greifbare wirtschaftliche Chancen bieten. Telemedizin kann aber auch unmittelbar wirtschaftliche Chancen bieten, denn natürlich handelt es sich um eine hoch innovative Technologie. Das bedeutet zugleich einen großen Wachstumsmarkt, etwa für die Informations- und Kommunikationstechnologie. Die Telemedizin hat genau wie die Medizintechnologie das Potenzial, zu einem Exportschlager Deutschlands zu werden. Und davon soll auch MecklenburgVorpommern profitieren.
Darum müssen wir die Vernetzung der Telemedizin rechtzeitig, tatkräftig und in Zusammenarbeit mit allen wichtigen Akteuren begleiten. Wir appellieren daher an die bereits jetzt erfolgreiche Umsetzung verschiedener Maßnahmen, die Vertreter aus dem Life-ScienceBereich, aber auch Akteure aus der in MecklenburgVorpommern starken und gut strukturierten IT-Branche sowie Nutzer durch die Hochschulen in Ärztenetzwerke zu involvieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist greifbar, es gibt gute Gründe, dass der Landtag dieses Aufgabengebiet heute in den Fokus rückt. Lassen Sie uns das bereits sehr erfolgreiche Engagement des Wirtschaftsministeriums weiter vorantreiben. Wir sind schon heute in vielen Bereichen gut. Aber oft arbeiten Akteure parallel oder nebeneinander. Deswegen ist es ein Ziel unseres Antrages, die bestehenden Angebote noch besser miteinander zu verzahnen. Wir wollen die Telemedizin fest in der Versorgungslandschaft etablieren.
Als Grundlage für eine auch wirtschaftlich erfolgreiche Weiterentwicklung der Telemedizin müssen die bisherigen Angebote evaluiert werden. Wir wollen, dass Daten zusammengeführt werden. Wir wollen die medizinische Versorgung insgesamt weiter vernetzen. Wir wollen in Mecklenburg-Vorpommern rechtzeitig die Weichen für eine erfolgreiche Telemedizin stellen. Dabei soll das Zusammenspiel von Kliniken, Haus-, Fachärzten sowie Gesundheitsfachkräften und der Gesundheitswirtschaft weiter intensiviert werden.
Die wirtschaftlichen Chancen und Potenziale der Telemedizin liegen auf der Hand. Wir wollen diese Potenziale nun nach Kräften nutzen und ausbauen und bitten Sie daher um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank.
(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der kriegt nicht mal Beifall. – Julian Barlen, SPD: Applaus! – Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)
vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir können uns glücklich schätzen, in einer Zeit zu leben, in der vielfältige technische Möglichkeiten zur Verfügung stehen,