(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Udo Pastörs, NPD: Und so ist es gut.)
Deshalb sage ich klar und deutlich: Kein demokratischer Staat kann und darf Aktivitäten von Extremisten hinnehmen, die auf seine Vernichtung gerichtet sind.
Und schon gar nicht darf er diese Aktivitäten auch noch mit Steuergeldern finanzieren. Deshalb, meine Damen und Herren, muss die NPD verboten werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, die Bürgerinnen und Bürger in Ueckermünde haben eine gute Wahl getroffen, indem sie Gerd Walther zu ihrem neuen Bürgermeister ernannt haben, denn Gerd Walther wird in Ueckermünde dafür sorgen, dass der braune Spuk bald ein Ende hat.
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gelächter vonseiten der Fraktion der NPD)
Zu Recht legen das Grundgesetz und das Bundes- verfassungsgericht hohe Hürden an ein Verbot von Parteien. Nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz sind Parteien verfassungswidrig, ich zitiere, „die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grund-
Das Bundesverfassungsgericht fordert darüber hinaus, dass neben einer verfassungsfeindlichen Einstellung auch ein aggressiv-kämpferisches Vorgehen gegen die bestehende Ordnung hinzukommen muss. Ein erfolgreiches Verbotsverfahren setzt letztendlich voraus, dass die betroffene Partei auch tatsächlich staatsfern ist, mit anderen Worten, es droht ein nicht behebbares Verfahrenshindernis, wenn zum Beispiel zahlreiche V-Leute in den Parteigliederungen bis hin zum Vorstand eingesetzt werden. Aus diesem Grund, liebe Kolleginnen und Kollegen, scheiterte bekanntlich der erste,
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Behörden haben aus dem gescheiterten ersten NPD-Verbots- verfahren dazugelernt und die langjährige Forderung auch meiner Fraktion nach Abzug aller V-Männer und V-Frauen umgesetzt. Nach Presseberichten soll das auch der Fall sein.
Von den knapp 1.200 Seiten des Dossiers des Bundesinnenministeriums für ein neues NPD-Verbotsverfahren sind auf nur 65 Seiten Belege aufgeführt, die mithilfe von Informanten zusammengetragen wurden.
Mehr ist auch nicht notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn wer mit offenen Augen und Ohren durch diese Gesellschaft geht, der erkennt selbst, dass die NPD demokratiegefährdend und verfassungsfeindlich ist. Wir brauchen also keine allumfassenden Informationen von V-Leuten, um die Verfassungswidrigkeit der NPD nachzuweisen.
DIE LINKE zweifelt nicht daran, dass die NPD durch ihre Programmatik und ihr Agieren die weiteren Voraussetzungen für ihr Verbot durch das Bundesverfassungsgericht selbst erfüllt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die NPD hat allzu oft durch ihre Reden hier im Landtag unter Beweis gestellt, was sie vom Grundgesetz hält. Im Antrag von SPD, CDU, meiner Fraktion und den Bündnisgrünen sind einige Beispiele angeführt. Wie alle anderen demokratischen Fraktionen im Landtag sind wir der festen Überzeugung, dass die NPD die obersten Werte des Grundgesetzes bekämpft, missachtet oder verspottet. Hierzu will ich nur einige Artikel des Grundgesetzes nennen, die in einer Verfassung nach Vorstellung der NPD sicher keine Chance hätten.
So ist für die NPD entgegen Artikel 1 Grundgesetz die Würde eines jeden Menschen eben nicht unantastbar. Die NPD bekennt sich nicht zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft,
Für die NPD sind entgegen Artikel 3 Grundgesetz nicht alle Menschen vom Gesetz her gleich. Für sie sind Frauen und Männer nicht gleichberechtigt. Die NPD hat ein großes Problem damit, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt. Ginge es nach der NPD, liebe Kolleginnen und Kollegen, würden Menschen wegen ihres Geschlechtes, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer Heimat, ihrer Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen wie politischen Anschauungen benachteiligt oder, wenn es Ihnen passt, bevorzugt.
(Udo Pastörs, NPD: Sie versuchen ja gerade schon, aus politischen Gründen uns zu benach- teiligen. Machen Sie mal Ihre Hausaufgaben!)
Entgegen Artikel 20 lehnt sie die Bundesrepublik Deutschland als einen demokratischen, sozialen Bundesstaat ab. Kein Wunder, sucht doch das Grundgesetz den Gefahren, die aus dem Nationalsozialismus entspringen, mit eben diesen Verfassungsgrundsätzen der Demokratie und des Sozialstaates zu begegnen. Die NPD würde auch nie eine Aussage in den Mund nehmen, dass in Anlehnung an Artikel 132 und 139 Grundgesetz das deutsche Volk 1945 vom Nationalsozialismus und Militarismus befreit wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das politische Agieren der NPD innerhalb und außerhalb des Landtages lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Sie verachtet und bekämpft die Demokratie im Allgemeinen sowie den Staat und deren Institutionen im Besonderen.
Sie verspottet die Opfer des Nationalsozialismus und leugnet traurige historische Wahrheiten. Sie betreibt antisemitische Hetze und stachelt zum Hass gegen Ausländer und Andersdenkende auf.
Die NPD ist zutiefst rassistisch und bis heute durch nationalsozialistisches Gedankengut geprägt. Nicht ohne Grund arbeitet sie eng und gern mit neonazistischen Kameradschaften zusammen. In der politischen Auseinandersetzung schreckt sie vor Gewalt nicht zurück. Im Gegenteil, Gewalt gehört nicht nur in den Kameradschaften zum guten Ton,
Ich will nur einige Beispiele nennen, um die verfassungsfeindliche Grundeinstellung der NPD zu charakterisieren. So wird der NPD-Fraktionsvorsitzende Udo Pastörs in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 2. September 2012 wie folgt zitiert. Ich zitiere: „Wenn wir selbstbestimmt sagen, Europa ist das Land der weißen Rasse und soll es auch bleiben, dann haben wir ein Recht darauf, das notfalls mit militärischer Gewalt sicherzustellen.“ Zitatende.
Am 20. September 2007 trat Herr Pastörs ebenfalls als Freund der Gewalt in Erscheinung. Die Landtagsprä- sidentin Frau Bretschneider zitierte in ihrer Rede aus einem Lied der sogenannten Schulhof-CD, die die NPD an Kinder und Jugendliche im Land verteilt. Darin heißt es, ich zitiere: „Ich kenne deinen Namen, ich kenne dein Gesicht. Du bist die Faust nicht wert, die deine Nase bricht.“ Zitatende. Zuruf Udo Pastörs: „So ist es.“