(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ist das hier ein Dialog, oder was? – Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Einzig positiv festzustellen ist, dass Sie in einer solchen Situation entdecken, Frau Borchardt, dass auch Juristen eine wichtige Gruppe der Gesellschaft sind.
(Vincent Kokert, CDU: Sehr richtig. – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Das kann ja wohl nicht wahr sein! – Peter Ritter, DIE LINKE: So einen Quatsch haben Sie aber am Donnerstag nicht erzählt in Demmin.)
dass Sie die Volksinitiative als Rechtfertigung Ihrer fehlgeleiteten Politik missbrauchen und ebenso wenig,
dass Sie in unserem Land eine künstliche Angst und Verunsicherung der Bevölkerung vor der Gerichtsstrukturreform verbreiten.
(Vincent Kokert, CDU: Hat die ein Dauerabo bei Zwischenrufen hier, oder was? Würde ich aber gleich ermahnen.)
dies wird Ihnen auch nicht dadurch gelingen, dass Sie die Volksinitiative in einen Gegensatz zum Handeln der Regierung stellen, den es aus unserer Sicht nicht gibt.
Noch kurz zurück zum Antragstext: Auf die Frage der Verfassungskonformität bin ich bereits eingegangen, lassen Sie mich nun zur zweiten Dimension der Volksinitiative kommen, der Forderung, die Präsenz der Justiz in der Fläche zu erhalten. Ich sage Ihnen, dass ich auch hier keinen grundsätzlichen Widerspruch zu der Idee einer Gerichtsstrukturreform sehe,
(Vincent Kokert, CDU: Stärkung – kennen Sie das Wort, Frau Borchardt? Stärkung! – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
bei der Beratung des Gesetzentwurfes zur Gerichtsstrukturreform insbesondere den Parameter des Erhalts der Präsenz der Justiz in der Fläche zu berücksichtigen.
Folglich geben wir uns hiermit ja nahezu eine Verpflichtung auf zur Berücksichtigung dieses Umstandes, dagegen kann doch auch die Opposition, Herr Suhr, nichts haben. Oder soll Ihre gegensätzliche Entschließung, die Sie im Ausschuss vorgelegt haben, ein ernsthafter Einwand sein? Ich glaube, nicht.
Ich will Ihnen auch erklären, warum. So verwunderte mich zuerst, dass Sie feststellen wollen, dass die Volksinitiative im Widerspruch zur geplanten Gerichtsstrukturreform steht. Das kann ich so nicht ausmachen, ich bin darauf schon eingegangen. Ich habe Ihnen bereits erklärt, dass aus unserer Sicht weder die Verfassungskonformität infrage steht, noch dass das Reformkonzept zwangsläufig gleichbedeutend mit einer absoluten Marginalisierung der Präsenz der Justiz in der Fläche ist, obgleich man sich über die genaue Ausgestaltung streiten kann, das sagte ich auch schon. Da werden wir ja in der Parlamentsbefassung, in der Zeit der Anhörung noch ausführlich Zeit dazu haben.
Einen Widerspruch der Koalitionspläne zu den Inhalten des Antrages der Volksinitiative kann man somit nicht sehen. Ein Widerspruch zwischen dem Reformkonzept und den Inhalten der Begründung der Volksinitiative besteht zweifelsohne, wobei ich Ihnen aber nicht erklären muss, dass die Begründung hier nicht zur Abstimmung steht. Dahin gehend haben sich die Vertreter der Volksinitiative in der öffentlichen Anhörung aber auch revidiert. Insofern ist unsere Entschließung eine Interpretation des formellen Antrags der Volksinitiative. Die aktuelle Einschätzung einzelner der 35.000 Unterzeichner steht hier ebenfalls nicht zur Abstimmung.
Auf eines möchte ich hier noch eingehen, was mich an Ihrem Entschließungsantrag schon geärgert hat und was nochmals unterlegt, dass Sie versuchen, Unwahrheiten und Scheinzusammenhänge in die Diskussion zu bringen, das ist insbesondere das Thema des Personalkonzeptes 2010 für die Bediensteten der Justiz in unserem Land.
Sie haben im Ausschuss versucht, völlig aus dem Zusammenhang der Volksinitiative heraus in die Entschließung einzuschieben, die Landesregierung zu beauftragen, den Landtag darüber zu unterrichten, wie sie die Einsparvorhaben des Personalkonzeptes aus dem Jahr 2010 einhalten will, ohne das Rechtsstaatsprinzip zu verletzen. Hier wollen Sie – wieder ohne sachlichen Hintergrund – mit der Gefahr eines Bruches der Verfassung durch die Regierung kokettieren und benutzen dabei mit dem Rechtsstaatsprinzip völlig deplatziert erneut ein gesetzliches Kernelement unserer Verfassung als Rechtfertigung.
Frau Borchardt, sind ja noch nicht einmal so verwunderlich und ärgerlich. Viel schlimmer finde ich, dass Sie scheinbar erst ziemlich spät gemerkt haben, dass wir uns für eine zukunftsfähige Finanzpolitik einsetzen, und dass Sie jetzt versuchen, diese zu torpedieren.
(Vincent Kokert, CDU: Genau. Das musste mal gesagt werden. – Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)
Im Einvernehmen mit den Justizbediensteten planen wir unabhängig von der Gerichtsreform schon heute unter demografischen Gesichtspunkten mit einem Personalkonzept bis in das Jahr 2025, das für mich überhaupt nicht infrage steht. Wir garantieren Mitarbeitern und Bürgern die Sicherheit und Verlässlichkeit der Personalstruktur in der Gerichtsbarkeit und in den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern, und daran ändert auch eine Gerichtsreform nichts.
So sollte man der Öffentlichkeit auch sagen und mitteilen, dass durch diese nicht ein einziger Arbeitsplatz verloren geht.