(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Was glauben Sie, wie viel Bewegung da reingekommen ist, nachdem wir uns da eingemischt haben?!)
zunächst muss einmal deutlich unterschieden werden zwischen häuslicher Krankenpflege und Pflegeleistungen.
Pflegeleistungen werden meist bei alten Menschen, Behinderten und Suchtkranken angewandt. Die Pflegeleistungen sind durch die Pflegestufen der Pflegeversicherung zurzeit offenbar ausreichend gedeckt.
Bei den Pflegeleistungen kommen in der Mehrzahl angelernte Pflegekräfte und ausgebildete Fachkräfte im Bereich der Altenpflege zum Einsatz. Ganz anders sieht es in der häuslichen Krankenpflege aus. Hier wird vorrangig Fachpersonal benötigt. Examinierte Krankenschwestern und Krankenpfleger sind für die Behandlung in den meisten Fällen gesetzlich vorgeschrieben, da nur diese die notwendige Ausbildung haben, um zum Beispiel eine Wundversorgung, Blutentnahme oder Insulinverabreichung durchzuführen. Das bedeutet für die Pflegedienste erhöhte Personalkosten.
Zudem kommt noch die mögliche Verfügbarkeit von examiniertem Personal dazu, das zum Beispiel im Krankenhaus erheblich mehr verdienen kann. Dadurch sind die Pflegedienste bei der Einstellung von examiniertem Personal deutlich im Nachteil. Denn wenn es um die Arbeitsplatzwahl geht, geht es auch um die Verdienstmöglichkeit. Die Pflegedienste kombinieren daher die Pflegedienstleistungen, soweit es geht, mit der häuslichen Krankenpflege.
Da wir hier in Mecklenburg-Vorpommern aber in einem Flächenland leben, ist dies durch die Entfernung zum Einsatzort nur sehr bedingt möglich. Die reine Arbeitszeit beim Patienten beträgt oft nur Minuten, während die Wege zum Einsatzort sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, wobei natürlich der Arbeitgeber auch diese Wege seinem Personal als Arbeitszeit bezahlen muss.
Hinzu kommen die stetig steigenden Spritpreise, die mancherorts den Einsatz zu einem Minusgeschäft für die Pflegedienste werden lassen. Es ist daher völlig indiskutabel, die Vergütungssätze in der häuslichen Krankenpflege um bis zu 38 Prozent – das ist die tatsächliche Prozentzahl, über die wir hier reden müssen – zu kürzen.
Ob hier allerdings ein Appell an die Vernunft der Krankenkassen ausreichend ist, wage ich stark zu bezweifeln.
Ohne den nötigen Druck der Landesregierung, den sie nicht ausüben kann, da hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen fehlen,
Ein deutliches Beispiel haben wir schon erlebt, denn vor gut einem halben Jahr hat der von der SPD und CDU eingebrachte Antrag trotz Zustimmung und Beschluss keinerlei Wirkung erzielt.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ach, Herr Köster! Sie sind hilflos, weil Sie nicht mehr wissen, was Sie sagen sollen.)
Meine Fraktion hat seinerzeit dem Antrag unter Bedenken der unsolidarischen Absichten der Krankenkassen die Zustimmung versagt. Ich betone noch mal an dieser Stelle deutlich,
dass ohne einen Systemwandel sich im Gesundheitswesen für die Patienten und Beteiligten nichts zum Guten ändern wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Köster hat gerade wieder mal bewiesen, dass die NPD tatsächlich nichts beizutragen hat
Das sieht man auch daran, dass Sie unserem Antrag zustimmen mussten, denn da steht alles drin, was dazu zu sagen ist.
Grundsätzlich freue ich mich, das möchte ich zuerst natürlich mal zu Protokoll geben, über die tatsächlich sehr breite Zustimmung.
Wir werden diesen Antrag von SPD und CDU heute, wie es aussieht, ja einstimmig hier verabschieden. Und das ist ein tolles Signal für die Pflegenden