Doch in unserer aktuellen Debatte ist es mir auch wichtig festzustellen, dass sich die Möglichkeiten der politischen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nicht ausschließlich an der Zahl der durchgeführten Volksentscheide messen lassen.
Wenn man den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betrachtet und der Debatte folgt, könnte man ja schon fast zu dem Schluss kommen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Bundesland aktuell so gut wie überhaupt nicht politisch beteiligen können.
Behörden gehören als Elemente direkter Demokratie ebenso, Herr Pastörs, zu den wesentlichen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, wie ihre ureigenen demokratischen Rechte zur Mitwirkung in Parteien und bei Wahlen.
Selbstkritisch sollten wir uns in einer Debatte um Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger, also aus meiner Sicht vor der Absenkung von Quoren, zuallererst auch fragen, was wir gegen die viel zu niedrige Wahlbeteiligung und die zunehmende Parteienverdrossenheit tun.
Ich prophezeie Ihnen schon mal, dass die Senkung von Quoren bei Volksbegehren dieses Problem nicht lösen wird.
Das hat aber zumindest auch ganz einfach damit zu tun, welches Selbstverständnis Volksinitiativen und Träger von Volksbegehren allzu oft anhaftet. Schwarz oder Weiß, Ja oder Nein, dafür oder dagegen – nur diesen Fragen kann ein Volksentscheid gerecht werden. Zumeist ist die Antwort der Initiatoren eines solchen Vorhabens auf politische Fragen ganz einfach: Man ist gegen etwas.
Als die Gegenpartei haben die GRÜNEN Erfahrung in diesem Feld, beispielsweise gegen den Ausbau von Autobahnen, gegen den Bau von Stromleitungen, gegen …
(Peter Ritter, DIE LINKE: Das war eine große Volksinitiative, getragen von der CDU. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Gegen etwas zu sein ist in Mode und genau mit dieser zeitgenössischen Interpretation der Bürgerbeteiligung habe ich so meine Probleme, ehrlich gesagt.
Bürgerbeteiligung darf doch nicht zum Konflikt zwischen Politikern und Bürgern, zum Konflikt zwischen Politbürgern und Wutbürgern stilisiert werden.
All diejenigen, die diesen Konflikt führen, tragen mit Sicherheit nicht dazu bei, das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie zu stärken.
Bei all diesen Gedanken, die meines Erachtens in dieser Debatte ihre Berechtigung haben, möchte ich nun noch mal konkret auf den Gesetzentwurf eingehen.
Ich stimme Ihnen zu, dass unser Bundesland hinsichtlich der Quoren für Volksbegehren im Ländervergleich nicht gerade vorne zu finden ist. Zahlen dazu sind hier durch mehrere Redner bereits genannt worden, das erspare ich mir dann an dieser Stelle und auch den Hinweis darauf, dass das Quorum für Volksbegehren mal 140.000 Unterschriften nötig hatte. All das ist hier bereits mehrmals ausgeführt worden und muss auch nicht noch mal wiederholt werden.
Nichtsdestotrotz ist es ja völlig legitim, darüber zu diskutieren, die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung zu verbessern. Meine Fraktion steht bei dieser Frage ja ganz nah bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN. Auch wir wollen den Bürgern mehr Partizipation ermöglichen. Ich denke hierbei beispielsweise an den Altbundespräsidenten Roman Herzog oder an einige Landesverbände der CDU, die offen darüber nachdenken, die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger zu erweitern. Allerdings möchte ich an dieser Stelle auch ganz deutlich darauf hinweisen, dass man sich Veränderungen sehr dezidiert überlegen muss.
Warum wir in dieser Richtung etwas ändern wollen, müssen wir durch empirische Datenlage analysieren und umfängliche Vergleiche anstellen. Der Vorschlag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lässt hier einiges zu wünschen übrig. Es erscheint mir vollkommen willkürlich und durch echte Argumente wenig unterlegt, das Quorum für Volksbegehren in unserem Bundesland zu halbieren.
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, Sie halbieren die Gerichtsstandorte in Mecklenburg-Vorpommern.)
Ehrlich gesagt ist Ihr vorgelegter Gesetzentwurf wohl weniger ein sachlich fundierter Beitrag für bessere Partizipation der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes als vielmehr Symbolpolitik der Protestpartei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN,
Argumentativ schlüssigen und empirisch unterlegten Bemühungen zur Erhöhung der Attraktivität von Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung in unserem Land, in unserem Bundesland, stehen wir offen gegenüber. Meine Fraktion stimmt daher der Überweisung des Gesetzentwurfes zu. Stärken wir die ureigenen Angebote der parlamentarischen Demokratie und streiten wir gemeinsam um zeitgemäße Möglichkeiten der Partizipation für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land!
Und vielleicht noch ein Wort zu der Frage von Frau Kollegin Borchardt, wovor die Koalitionsfraktionen Angst hätten:
Bei besserer Bürgerbeteiligung kann ich Ihnen sagen, dass wir vor gar nichts Angst haben. Aber der Hinweis der Justizministerin, dass so eine Absenkung, ein Quorum, den Test der Ernsthaftigkeit bestehen muss und verfassungsgerecht sein muss, muss erlaubt sein. Insofern hoffe ich auf eine spannende Diskussion im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/732 zur Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der NPD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/733.
Gesetzentwurf der Fraktion der NPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/733 –