Protocol of the Session on May 23, 2012

Vor diesem Hintergrund sind plebiszitäre Elemente als Bereicherung und Ergänzung der parlamentarischen De

mokratie zu betrachten. Diese dürfen nicht so weit führen, dass das repräsentative Demokratieprinzip mit ihnen ausgehebelt wird.

Wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfes zu. Diese Thematik muss erörtert und abgewogen werden.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Wir wollen mehr Demokratie wagen. … Wir wollen eine Gesellschaft, die mehr Freiheit bietet und mehr Mitverantwortung fordert.“ Mit diesen Worten hat Willy Brandt 1969 in seiner Regierungserklärung für sehr viel Aufsehen gesorgt. Aber nicht nur das, damit leitete er eine Aufbruchsstimmung in der Bundesrepublik Deutschland ein, die wohl, wenn man den politischen Analysen Vertrauen schenkt, seinesgleichen sucht.

Was sich dann weiter entwickelte, will ich an dieser Stelle nicht bewerten, aber eines ist bis heute geblieben beziehungsweise hat sich verstärkt, und daran kommen wir Politikerinnen und Politiker nicht vorbei: Der Ruf nach mehr und wirksamerer Bürgerbeteiligung wird immer lauter, nicht, wie es gern manche Politikerinnen und Politiker versuchen darzustellen, als Nörgelei oder Protest, sondern auch als deutliches Zeichen, die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland, in den Ländern konkret mitzugestalten und dafür auch mehr Verantwortung zu übernehmen. Dieser Entwicklung sollten wir uns nicht verschließen – im Gegenteil.

Und es wird Sie sicherlich nicht verwundern, dass meine Fraktion ausdrücklich den von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung begrüßt. Dieser Gesetzentwurf zielt auf die Änderung der Landesverfassung bezüglich der Quoren für Volksbegehren ab. Unsere Auffassung zu diesem Thema ist hinlänglich bekannt.

Seit der Ausarbeitung der Landesverfassung, beginnend also seit 1991, waren wir der Auffassung, dass die Volksabstimmungsverfahren entbürokratisiert und im Sinne realer Chancen sowie Erfolgsaussichten erleichtert werden müssen.

(Michael Andrejewski, NPD: So wie zu DDR-Zeiten.)

Dazu gehören insbesondere die aus unserer Sicht übertriebenen Teilnahme- und Erfolgsquoren sowie verfassungsmäßigen Schranken. 2007 haben wir selbst einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der von der Mehrheit dieses Hauses nicht ein- mal in die entsprechenden Fachausschüsse überwiesen wurde und dementsprechend auch keine Mehrheit fand.

Ich hoffe – und es sieht ja so aus –, dass dieser vorliegende Gesetzentwurf zumindest in dem entsprechenden Fachausschuss erst einmal diskutiert wird, aber dann hoffentlich nicht ein ähnliches Schicksal erfährt.

Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es also darum, das Verfahren zur Volksgesetzgebung – also Volksinitiative,

Volksbegehren und Volksentscheide – im Land zur regelmäßigen verfassungsmäßigen praktischen Übung werden zu lassen, denn, meine Damen und Herren, von dieser eigentlichen Selbstverständlichkeit sind wir leider weit entfernt.

Im Bundesranking rangiert – das wurde hier schon gesagt – Mecklenburg-Vorpommern im hinteren Drittel, was die tatsächlichen Möglichkeiten einer Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger durch Mittel der direkten Demokratie angeht. Und das betrifft auch ganz maßgeblich die Quoren, welche die Fraktion DIE GRÜNEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in ihrem Gesetzentwurf thematisiert hat. Andere Bundesländer sind diesbezüglich in der Vergangenheit weit vorangeschritten.

Nur der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern verharrt von jeher in seiner starren Position, wenn man mal von der geringfügigen Veränderung in der 4. Legislaturperiode absieht. Warum, wieso und weshalb die Große Koalition diesbezüglich nicht bereit war, etwas zu verändern, hat sich uns leider bislang noch nicht erschlossen, denn schauen wir uns mal in anderen Bundesländern um:

Nordrhein-Westfalen hat vor einiger Zeit das Quorum bei Volksbegehren auf 8 Prozent gesenkt. Und bei Volksinitiativen liegt das Quorum inzwischen bei 0,5 Prozent. Dort kommt ein Gesetz im Volksentscheid zustande, wenn 15 Prozent der Wahlberechtigten an der Abstimmung teilgenommen haben. Auch ein gescheiterter Gesetzentwurf von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von 2002 in einem Bundesgesetz ging von wesentlich moderateren Quoren aus. So sollten danach die Volksinitiative bei 0,6 Prozent der Wahlberechtigten und ein Volksbegehren bei 5 Prozent erfolgreich sein.

Die Gesetze kämen bei einer 20-prozentigen Teilnahme und bei Verfassungsänderungen bei 40 Prozent zustande. Das sollte doch insbesondere die SPD-Fraktion nachdenklich machen. Wir sind fest davon überzeugt, mehr Demokratie und Erleichterungen in den Verfahren stellen die repräsentative Demokratie in keiner Weise infrage. Was an der Volksgesetzgebung gefährlich oder gar verfassungswidrig sein sollte, leuchtet uns einfach nicht ein.

Schauen wir doch einfach in die Verfassung. Da steht: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen sowie durch die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Also durch Wahlen und Abstimmungen und besondere Organe der drei Gewalten. Und auf das „und“ legen wir hier an dieser Stelle sehr viel Wert. Das Grundgesetz geht also von einem Nebeneinander von direkten und repräsentativen Demokratieelementen aus. Wenn man spitzfindig ist, stellt man fest, dass die Wahlen und Abstimmungen sogar noch vor den Organen und den drei Gewalten, also vor den Parlamenten stehen.

Uns genügt jedoch zunächst mal die Feststellung, dass sie nach dem Sinne des Grundgesetzes gleiches Gewicht haben sollten. Die Bürgerinnen und Bürger müssen also bei Wahrnehmung direkt demokratischer Elemente die gleiche Aussicht haben, ihr Anliegen durchzusetzen, wie bei der Wahrnehmung repräsentativer Demokratieelemente. Bei den derzeitigen Quoren ist das ganz sicher nicht gegeben.

Ich verdeutliche das mal am Beispiel eines Volksentscheides. Hier ist erforderlich, dass die Mehrheit der Abstimmenden einen Gesetzentwurf befürwortet, mindestens jedoch ein Drittel der Wahlberechtigten. Dieses Drittel am Ende ist etwas, was uns stört. Vergleichen wir das mal mit der repräsentativen Demokratie. Bei der letzten Landtagswahl hatten wir eine Wahlbeteiligung von 51,4 Prozent. Dieser Wert ist sicher ausbaufähig,

(Michael Andrejewski, NPD: Nach unten!)

aber das soll jetzt nicht unser Thema sein. Rechnen wir der Einfachheit halber mal mit 50 Prozent!

Um in diesem Haus ein Gesetz zu verabschieden, reicht die einfache Mehrheit der Abgeordneten aus. Rechnen wir das mal auf die tatsächlichen Wähler um! Bei 50 Prozent Wahlbeteiligung bedeutet das, dass eine Mehrheit im Parlament mit den Stimmen von 25 Prozent, also einem Viertel der Wahlberechtigten möglich ist.

Genau das ist der Punkt, meine Damen und Herren. Verabschiedet das Parlament ein Gesetz, reicht es aus, wenn es von einem Viertel der Wahlberechtigten getragen wird, bei einem Volksentscheid soll es aber ein Drittel betragen. Und ich verweise darauf, dass ich bei dieser Rechnung von einer Wahlbeteiligung von 50 Prozent ausgegangen bin. Rechnet man das höher, kommen noch ganz andere Zahlen heraus. Es soll auch schon Wahlen mit geringerer Beteiligung gegeben haben. Man merkt also deutlich das Ungleichgewicht zwischen der direkten und der repräsentativen Demokratie.

Ich verweise auch an dieser Stelle mal auf andere Bundesländer. Hier ist es also so, dass der Volksentscheid gültig ist bei einfacher Mehrheit der Beteiligung ohne Erfolgsquorum. Das ist natürlich auch insofern konsequent, da es in Deutschland keine Mindestwahlbeteiligung und somit auch keine Mindestzahl der die Regierung tragenden Wähler gibt. Und auch die Absenkung des Quorums für Volksbegehren ist legitim. Zunächst war es mit 120.000 ja ohnehin schon immer zu hoch, rein aus demokratischen Gesichtspunkten.

Aber es gibt noch einen Grund, die demografische Entwicklung. Seit Jahren schwingt die Regierung mit der Keule des demografischen Wandels in diesem Bereich und begründet damit jede Reform. Nur bei der Frage der direkten Demokratie blenden Sie diese Entwicklung einfach völlig aus. Die Bevölkerungszahl sinkt und die Quoren werden vonseiten der Großen Koalition standhaft verteidigt.

Da muss ernsthaft die Frage erlaubt sein: Wovor haben Sie, meine Damen und Herren, eigentlich Angst? Sie erklären uns in jeder Landtagssitzung Ihre ach so erfolgreiche Politik, stellen sie als alternativlos dar und wollen die Möglichkeit der Prüfung durch die Bürgerinnen und Bürger nicht zulassen oder sie auch nicht erleichtern. Wie viel Vertrauen haben Sie eigentlich zu den Bürgerinnen und Bürgern, die Sie gewählt haben?

Meine Damen und Herren, meiner Fraktion geht der Antrag der GRÜNEN – auch das will ich an der Stelle sagen – nicht weit genug. Allein bei der Absenkung der Quoren werden wir dem Anspruch der Stärkung der Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land nicht gerecht. Deshalb werden auch – und ich hoffe auf die Überweisung, das ist ja schon gesagt worden –

im Rahmen des Verfahrens weitere Fragen bezüglich der weiteren Qualifizierung des entsprechenden Antrages dann entfallen.

Ich möchte dann zum Schluss kommen, weil meine Redezeit gleich zu Ende ist,

(Heinz Müller, SPD: Das ist nicht so schlecht.)

und das möchte ich mit einem Zitat beenden: „Direkte Demokratie funktioniert – wenn man sie ernst nimmt. Dazu gehört, dass man den Bürgern zutraut, sich über einen Sachverhalt eine Meinung zu bilden. Gerade das Internet ist hier eine riesige Chance. Dazu gehört auch, dass auf fast unerreichbare Quoren, wie sie in vielen deutschen Bundesländern Realität sind, verzichtet werden muss. … Direkte Demokratie braucht Regeln – dieselben wie die Repräsentative Demokratie: Verfassungswidrige Beschlüsse darf es nicht geben. Deutschland ist hier besser gerüstet als die meisten anderen Länder, denn die Grundrechte sind unantastbar. Keine Volksabstimmung käme daran vorbei. Und natürlich muss auch das Volk akzeptieren, was für Parlamente gilt, dass nämlich seine Beschlüsse durch ein Verfassungsgericht kassiert werden können. Die Gewaltenteilung gilt auch für die Direkte Demokratie.“

Dies sagte der Autor Herr Horeld. Er ist Reporter und Ressortleiter Politik, Meinung und Gesellschaft bei ZEIT ONLINE. Und ich denke, er hat mit seiner Aussprache oder mit seinen Darstellungen durchaus recht.

Wir sollten gemeinsam dafür Sorge tragen, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land Mecklenburg-Vorpommern mehr Elemente der direkten Demokratie zur Verfügung stellen. Wir sollten ihnen vertrauen, dass sie sorgsam mit diesen Elementen auch umgehen. Und es liegt an uns, wie entsprechend den Inhalten der dann dargestellten Volksbegehren dann auch umgegangen wird, wie wir gemeinsam argumentieren, sowohl für das Für als auch für das Kontra. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Selbst wenn statt 120.000 Wahlberechtigten nur noch 60.000 eine Unterschrift leisten müssten, um ein Volksbegehren zu ermöglichen, würde das für ein Mehr an direkter Demokratie nicht ausreichen, denn die Art und Weise, wie die Unterstützung für ein Volksbegehren zu gestalten ist, macht das Ganze zu einer exklusiven Luxusmöglichkeit für sehr gut organisierte Lobbyverbände.

Artikel 60 der Landesverfassung verweist hinsichtlich der Durchführung von Volksbegehren auf das Gesetz. „Das Nähere regelt das Gesetz“, heißt es wörtlich. Dabei handelt es sich um das in Kurzform „Volksabstimmungsgesetz“ bezeichnete Gesetz. Und in dem ist die Rede von einer Liste der Unterschriften von im Augenblick 120.000 Wahlberechtigten, das heißt, es sind Unterschriften in stofflicher Form zu sammeln. Wie das konkret aussieht, kann man im Augenblick in den Städten besichtigen, etwa in Wolgast, die dank der sogenannten Ge

richtsstrukturreform demnächst ihr Amtsgericht verlieren könnten. Da gibt es einen Infostand, an dem Anwälte stehen und die Unterschriften für eine Volksinitiative sammeln, damit die Sache in den Landtag zur Diskussion gebracht werden kann. Gleichzeitig versendet die Anwaltskammer Briefe an ihre Mitglieder und wohl auch an andere Personen.

Der Richterbund hängt sich auch rein. Und bei dem Organisationspotenzial kann man auch mal schnell 15.000 Unterschriften sammeln. Das ist bisher in Mecklenburg-Vorpommern nur noch der ebenfalls sehr gut organisierten Theater- und Orchesterlobby gelungen.

Aber was macht der normale Bürger, dem kein Apparat zur Verfügung steht? Da es Volksentscheid und -begehren und -initiative heißt und nicht Lobby- und Organisationsbegehren, muss es auch für ihn, den normalen Bürger, eine realistische Möglichkeit geben, sich die erforderliche Unterstützung in Form von demnächst vielleicht nur noch 60.000 Unterschriften zu beschaffen. Und hier greift eine Neuerung ein, die die alte Weisheit, wonach die Pressefreiheit nur die Freiheit einiger Superreicher sei, die sich einen Zeitungsverlag leisten können, etwas ausgehebelt hat – das Internet. Onlinepetitionen sind bereits möglich, seit 2005 im Bundestag und seitdem auch in mehreren Bundesländern. Es sind auch öffentliche Petitionen möglich.

Ein Petent stellt sein Anliegen ins Internet, darüber kann in einem Forum diskutiert werden. Und andere Bürger können die Petition durch eine sogenannte Mitzeichnung unterstützen. Es ist klar, dass sichergestellt sein muss, dass solch ein System wegen Manipulation zu schützen wäre, damit nicht jeder Hacker mal eben eine Volksinitiative starten kann. Und das muss auch so geschehen, wie es der neueste Stand der Technik ermöglicht.

Eine Billiglösung wäre hier fehl am Platze, das wäre wirklich am falschen Ort gespart. Aber auf diese Weise, durch Nutzung des Internets, könnte auch eine finanziell und organisatorisch nicht eben auf Rosen gebettete Gruppe, wie der bescheidene Deutsche Hebammenverband, die Voraussetzung für ein Volksbegehren erbringen. Für eine Internetpetition haben die Hebammen im Jahr 2010 in kurzer Zeit 50.000 Unterstützer gesammelt, per Internet insgesamt über den ganzen Zeitraum 100.000 und noch einmal 80.000 als stoffliche Unterschriften. Aber eben bundesweit, allein in MecklenburgVorpommern 60.000 stoffliche Unterschriften zu sammeln, das dürfte für so eine kleine Gruppe wie den Hebammenverband kaum zu stemmen sein, obwohl sie ein berechtigtes Anliegen hatten, das auch von vielen Bürgern unterstützt wird. Mithilfe des Internets wäre das leichter.

Eine Senkung des Unterschriftenquorums reicht daher nicht. Wir leben mittlerweile im 21. Jahrhundert. Die Möglichkeiten des Internets müssen eingesetzt werden, damit wirklich Chancengleichheit herrscht für alle Gruppen, die ein berechtigtes Anliegen hatten, haben, und die nicht über eine starke Organisationsstruktur verfügen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Texter von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke,

dass man zunächst für alle Demokraten feststellen kann in diesem Hohen Hause, dass uns die politische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land am Herzen liegt. Doch in der …

(Udo Pastörs, NPD: Bla, bla!)

Ja, bla, bla, Herr Pastörs, ist klar.