Herr Waldmüller zieht seinen Wortbeitrag zurück. Dann rufe ich auf Herrn Schulte für die Fraktion der SPD.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich gestatte mir jetzt mal an dieser Stelle, aus dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zu zitieren, und zwar jetzt nicht, was den Frauenförderplan angeht, sondern was der Kollege Holter eben angesprochen hat, wegen weiterer sozialer und anderer Kriterien. Da heißt es in dem Gesetzentwurf unter Paragraf 6 Absatz 1 unter der Überschrift „Berücksichtigung sozialer und weiterer Kriterien“: „Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.“ Das ist der Antragsentwurf, der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt an dieser Stelle erlaube ich mir dann auch, aus dem bestehenden Gesetz, dem bestehenden Vergabegesetz, das bereits in der letzten Wahlperiode durch dieses Haus beschlossen worden ist, zu zitieren. Da heißt es im Paragrafen 5: „Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie mir jetzt – das wird so nicht möglich sein, aber wir können das gern auch hinterher machen –, wenn mir einer den Unterschied zwischen der bestehenden gesetzlichen Regelung und dem, was im Wortlaut identisch im Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE steht, erklären kann und dann noch erklären kann, wieso dieser Antragsentwurf der Fraktion DIE LINKE nun ein Meilenstein auf dem Weg in die Zukunft sein soll, dann wäre ich dem sehr verbunden. Ich sehe da keinen Unterschied, für mich ist beides nicht nur im Wortlaut, sondern auch im Inhalt identisch.
Und deswegen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Kollege Holter, das, was Sie eben angesprochen haben, soziale Aspekte, innovative Aspekte, ökologische Aspekte, dafür brauchen wir Ihren Gesetzentwurf nicht, weil das steht schon im bestehenden Gesetz. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 6/721 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss, an den Europa- und Rechtsausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/726 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss, an den Europa- und Rechtsausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 6/732.
Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 6/732 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erinnern uns gern und zitieren oft jenen Satz im Grundgesetz, wonach die Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und zwar durch Wahlen und durch Abstimmungen.
Das folgt der Einsicht, dass zwischen zwei Wahlen in der Regel erhebliche Abstände liegen. Und da wäre es unbefriedigend, wenn nicht gar ein Mangel in der demokratischen Grundordnung, gäbe es in dieser Zeit gar keine Möglichkeit, direkt Einfluss zu nehmen. Vielfach stehen Entscheidungen an, die zum Wahltermin noch gar nicht absehbar waren und folglich bei der Wahl auch keine Rolle spielten. Manchmal sind Fragen im politischen Raum so umstritten und werden so emotional diskutiert, dass eine Abstimmung unter den Bürgerinnen und Bürgern Klarheit und Legitimation schaffen kann. Und oft nehmen wir alle im Parlament nicht wahr, welche Themen diejenigen, die wir vertreten sollen, tatsächlich am meisten bewegen. Da ist ein Korrektiv gelegentlich hilfreich. Die Bevölkerung, die Bürgerinnen und Bürger müssen die Gelegenheit haben, das Parlament immer wieder daran zu erinnern, wer in unserer Staatsordnung eigentlich das Sagen hat. Und das geht eben am besten, wenn es dafür ein wirksames Element gibt, das diese Staatsordnung selbst vorsieht. Und wirksam bedeutet nicht, dass wir es hier mit einem zahnlosen Instrument zu tun haben.
In wesentlichen Fällen muss es den Bürgerinnen und Bürgern daher möglich sein, zwischen den Wahlen direkt
Einfluss zu nehmen. Elemente direkter Demokratie stärken das demokratische Gemeinwesen insgesamt, denn sie stärken seine Akzeptanz. Wo die Bürgerinnen und Bürger erkennen, dass ihre Meinung, ihre Stimme wirklich etwas wert ist, steigt die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit. Es können mehr Menschen gefunden werden, die durch aktives Mitwirken unsere Demokratie stärken. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern muss uns bewusst sein, dass wir hier eine besondere Verantwortung haben.
Und gerade das Parlament, der Landtag wird dabei gestärkt. Es ist ein Zeichen der Stärke, wenn der Landtag sagt, wir lassen es zu, dass die Leute uns auch zwischen den Wahlen reinreden, wir lassen es zu, dass unsere Beschlüsse korrigiert werden können durch diejenigen, denen wir verantwortlich sind. So kann es uns gelingen, dass die Institutionen der Demokratie, der repräsentativen Demokratie wieder positiver bewertet werden. Sie werden jetzt sagen, das sei doch alles schon da. Und es ist auf den ersten Blick richtig.
Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern direkt demokratische Elemente, auch auf Landesebene. Es gibt sogar Volksbegehren und Volksentscheid, zumindest sieht unsere Verfassung das vor. Bei genauerer Betrachtung stellen wir jedoch fest, einige dieser Elemente, und zwar genau Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene, diese Elemente kamen noch nie zum Einsatz.
Und niemand, der sich einen Rest an Seriosität bewahren möchte, wird behaupten, dies liege wohl daran, dass die Bevölkerung rundweg zufrieden sei im Land. Dass Mecklenburg-Vorpommern mit erheblichen Problemen zu kämpfen hat, wissen wir alle. Ich zähle das alles gar nicht im Einzelnen auf. Und dass die Bevölkerung in vielen Fragen gern direkt mitentschieden hätte, ist ebenfalls bekannt.
Der Grund dafür, dass Volksbegehren und Volksentscheid bei uns sich derart zahnlos präsentieren, lautet: Die Hürden sind zu hoch. Die eine Hürde lautet Unterschriftsquorum. Das ist in der Landesverfassung in Absatz 1 von Artikel 60 festgelegt. 120.000 wahlberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner müssen unterschreiben, damit es zu einem Volksbegehren kommt. Erst dann kann eine landesweite Volksabstimmung überhaupt durchgeführt werden, es sei denn, der Landtag stimmt dem Begehren bereits von sich aus zu.
Die zweite Hürde lautet Zustimmungsquorum. Das ist in der Landesverfassung in Absatz 4 von Artikel 60 geregelt. Zustimmungsquorum bedeutet, dass eine Mehrheit der Abstimmenden allein nicht ausreicht. Es müssen auch 33 Prozent aller Wahlberechtigten der vorgelegten Frage zustimmen. Das ist eine Hürde, die praktisch nicht übersprungen werden kann. Wenn wir da mal einen Blick auf die letzten Landtagswahlen lenken, werden wir sehen, dass selbst die beiden Regierungsfraktionen SPD und CDU insgesamt nur 29 Prozent der Wahlberechtigten erreicht haben. Und um Wahlberechtigte geht es auch bei dem Zustimmungsquorum.
33 Prozent sind also auch für die Parteien, die die Regierung dieses Bundeslandes stützen, nicht erreichbar. Daran erkennt man, wie absurd diese Hürde ist, die gerade zurzeit in der Verfassung steht.
Ein hohes Zustimmungsquorum führt regelmäßig zu einem schwerwiegenden systematischen Problem. Zwar wird unter den Abstimmenden eine Mehrheit erreicht, der Entscheid ist aber dennoch nicht gültig, weil er am erreichten Quorum gescheitert ist. Das ist zum einen verwirrend und trägt zum anderen nicht zur Akzeptanz des Instrumentes bei.
In der Tabelle der bürgerfreundlichsten Zustimmungsquoren liegt Mecklenburg-Vorpommern im Ländervergleich auf einem Abstiegsplatz. Nur das Saarland verlangt ein noch höheres Quorum von 50 Prozent und – darauf wird wahrscheinlich der eine oder andere von Ihnen auch schon gekommen sein – nur in BadenWürttemberg sind es ebenfalls noch 33 Prozent. Doch da hat die grün-rote Landesregierung immerhin das Problem von selbst erkannt und strebt eine Absenkung des Quorums an.
Das scheitert in Baden-Württemberg derzeit nur noch an der Blockade der Opposition. Lassen Sie die Absenkung des Quorums hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht an der Blockade der Regierungsfraktionen scheitern!
Wir haben die Chance, in Mecklenburg-Vorpommern schneller zu sein, die Möglichkeit, auf Blockaden zu verzichten. Alles, was wir brauchen, ist ein wenig Mut zur Veränderung.
Meine Damen und Herren, eine Hürde, die praktisch nicht übersprungen werden kann, sollte nicht in einem Gesetz stehen, denn eine solche gesetzliche Regelung ist schließlich reichlich absurd. Eine Regelung, die so tut, als gäbe es die Instrumente Volksbegehren und Volksentscheid, aber konkret den Bürgerinnen und Bürgern doch wieder nur signalisiert, ihr habt sowieso keine Chance, das führt fast zwangsläufig dazu, dass nicht mehr, sondern eben weniger Leute Lust auf Demokratie haben.
Wir haben deswegen einen Vorschlag erarbeitet, wie wir die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger verbessern können. Damit bleibt das Grundprinzip der repräsentativen Demokratie auch gewahrt. Die Gesetzgebung durch die Parlamente ist der Regelfall. Die direkte Demokratie hingegen ist eine Ergänzung. Aber eine Ergänzung, die ihren Namen verdient, darf eben nicht nur eine bloße Hülle in Form einer theoretischen Vorschrift bleiben. So etwas ist eine Er
gänzung um nichts, also auch wieder keine Ergänzung. Daher unser Vorschlag: Grundsätzlich werden Unterschriftsquorum und Zustimmungsquorum beibehalten, aber auf eine Größenordnung abgesenkt, die nicht mehr darauf angelegt ist, das Zustandekommen von Volksbegehren und Volksentscheid von vornherein zu verhindern.
Ein Zustimmungsquorum von dann einem Sechstel der Wahlberechtigten ist eine im Vergleich mit anderen Bundesländern übliche Größe. Es stellt immer noch eine beträchtliche Anforderung dar, ist aber eben nicht mehr unerreichbar und kein Wert mehr, der die Umsetzung direkt demokratischer Elemente de facto verhindert. Beim Unterschriftenquorum für das Volksbegehren schlagen wir auch vor, den Wert auf die Hälfte zu reduzieren. 60.000 Unterschriften, das entspricht immer noch zwischen vier und fünf Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung, Tendenz steigend. Hier würde sich MecklenburgVorpommern auf den ersten Blick sogar im bürgerfreundlichen Drittel der niedrigsten Anforderungen bewegen. Das soll es nach unserer Auffassung aber auch. Denn stellen wir die Bedingungen eines Flächenlandes, stellen wir vor allem die Siedlungsstruktur unseres Landes in Rechnung, dann wissen wir, bei uns ist es nun mal schwieriger, eine bestimmte Zahl von Menschen für eine bestimmte Sache zu interessieren, also schwieriger als im Vergleich zu einem Stadtstaat. Gerade Initiativen, die den ländlichen Raum betreffen, dürfen wir aber nicht vergessen.
Meine Damen und Herren, die Absenkung der Quoren für Volksbegehren und Volksentscheid in der Landesverfassung ist ein einfacher Weg in Richtung mehr Bürgernähe, mehr Beteiligung, zu besserer Akzeptanz der demokratischen Institutionen. Wir schlagen Ihnen diese Gesetzesanpassung vor als Anfang, um unser Gemeinwesen demokratisch weiterzuentwickeln.
sondern gemeinsam nach weiteren Ideen zu suchen, wie möglichst viele Menschen in unserer Demokratie mitmachen können.
Sehen Sie unseren Vorschlag daher auch als Ermutigung an alle Bürgerinnen und Bürger, weitere Vorschläge zur Verbesserung der gelebten Demokratie