würde, wenn er so verabschiedet wird, eine unglaubliche Zunahme des Verwaltungsaufwandes besonders bei den Unternehmen auslösen. Und daher wird dieses von uns komplett zurückgewiesen.
Mein lieber Herr Holter! „Unter Abwägung aller Umstände und bei volkswirtschaftlicher Betrachtung ist der Mehraufwand für den öffentlichen Auftraggeber verhältnismäßig und verantwortbar“, ist in Ihrem Entwurf zu lesen. Hierzu sind Sie uns mindestens zwei Fragen schuldig geblieben.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Na das, was Sie verantworten. Können Sie sich nicht mal die einfachsten Sachen selber erklären?)
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass ich an dieser Stelle schon vor Jahren einen Mindestlohn von 8,80 Euro flächendeckend gefordert habe.
Die CDU hielt dies seinerzeit noch nicht einmal für wert, diskutiert zu werden. Sie war seinerzeit überhaupt noch nicht einmal bereit, über einen flächendeckenden Mindestlohn nachzudenken. Die SPD eierte herum, fordert nunmehr zusammen mit der CDU im Vergabegesetz 8,50 Euro und bettelt bei den Kommunen, sie mögen ebenfalls diesen Betrag bei Auftragsvergabe zugrunde legen. Was für ein Rumgeeier und was für eine Bettelsprache! Die 10 Euro der LINKEN sind aus der heutigen Sicht ein realistischer Wert. Und ich erlaube mir den
Hinweis, dass auf Antrag der NPD in der Stadtvertretung Waren die gesamte Linksfraktion seinerzeit dem NPDAntrag
Fazit: Wie ich bereits mehrfach an dieser Stelle feststellte, wir brauchen einen flächendeckenden Mindestlohn und kein Flickwerk wie der hier vorliegende Entwurf des Vergabegesetzes. Der Mindestlohn ist aber nicht die Lösung der Probleme bei der Einkommensverteilung. Vielmehr liegt der Grund für die Verarmung, Abwanderung und Auszehrung, auch der mittelständischen Betriebe und des Kleingewerbes, in dem von Ihnen hochgehaltenen juristisch abgesicherten System eines globalkapitalistischen Marktes
Meine Damen und Herren, wir stimmen selbstverständlich den Überweisungsanträgen zu. Wir überweisen gern beide Anträge.
Und erlauben Sie mir, weil ich noch einen kleinen Augenblick Zeit habe, noch einzugehen auf das, was der Herr Waldmüller hier eben an witzigen Sätzen zum Besten gab. Ich zitiere: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das war Ihr Zitat aus dem Grundgesetz.
Und dann kam hinterher, ich bin gegen flächendeckenden Mindestlohn. Mein lieber Herr CDU-Christ Waldmüller, was tastet denn die Würde des Menschen an? Löhne von 3,20 Euro in der Tourismusindustrie, wo fünf Lehrlinge auf 16 Quadratmetern hausen müssen? Was tastet denn Ihrer Meinung nach die Würde des Menschen an?
(Dr. Margret Seemann, SPD: Das, was die Nazis machen, dass Menschen ausgegrenzt und verprügelt werden.)
Im Gewerbe der Reinigungskräfte 3,10 Euro, das ist auch unwürdig. Und deswegen brauchen wir, wo der Staat versagt, wo die freie Wirtschaft versagt, endlich eine Umkehr
und einen flächendeckenden Mindestlohn für die gesamte Bundesrepublik Deutschland, meine Damen und Herren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussion um die vorliegenden Gesetzentwürfe ist reduziert, zumindest die Diskussion über einen Mindestlohn für öffentliche Aufträge.
Wir als LINKE – ich will das hier noch mal betonen – gehen weiter, weiter als das, was die Koalition hier vorstellt. Es ist richtig, dass die Koalition ihre Koalitionsvereinbarung mit diesem Gesetzentwurf umsetzt, unstrittig. Das ist anzuerkennen, das haben alle Rednerinnen und Redner der LINKEN gesagt, ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Schauen Sie sich die verschiedensten Vergabegesetze, auch das Vergabegesetz in den deutschen Ländern an! Dort ist Frauenförderung vereinbart. Dort ist vereinbart, dass Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die ausbilden. Da sind ökologische Kriterien teilweise vereinbart,
andere Kriterien, Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, also Kriterien, die tatsächlich den sozialen und ökologischen Standards genügen. Darum geht es uns, dass wir nicht über eine Lohnuntergrenze, wie die CDU sagt, über Mindestlöhne sprechen, sondern tatsächlich über die allgemeinen Arbeitsbedingungen, die bei diesen Aufträgen tatsächlich dann vorhanden sind.
Das ist der qualitative und wesentliche Unterschied unseres Gesetzentwurfes gegenüber dem Gesetzentwurf der Koalition.
Und, Herr Schulte, das will ich mir nicht ersparen: Ich glaube, die Frauen im Reinigungsgewerbe würden sich bedanken, wenn sie einen Frauenförderungsplan hätten, weil sie dann zu anderen Bedingungen arbeiten würden, als Sie das hier tatsächlich dargestellt haben. Darum, glaube ich, geht es.
Und deswegen, meine Damen und Herren, lassen Sie uns bitte in den Ausschussberatungen die Vorschläge, die wir machen, zu einem umfassenden, qualitativ guten Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern mit auf