Die Länder haben bereits auf diese Situation reagiert und bereits 2006 bei ihrer Gesundheitsministerkonferenz einen einstimmigen Beschluss gefasst, das Bundesgesundheitsministerium mit der Erarbeitung einer bundeseinheitlichen Regelung des Berufs auch auf Grundlage des Artikels 74 Grundgesetz zu beauftragen. Die Ausbildung sollte unter Patientenschutzgesichtspunkten und aus Gründen der Qualitätssicherung der Ausbildung entsprechend den anderen Gesundheitsfachberufen geregelt werden. Mit diesem Votum haben die Länder den Bedarf für eine bundeseinheitliche Regelung bestätigt und auf die Sicherstellung der Finanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz hingewiesen. Die Finanzierung dieser Ausbildung an den Krankenhäusern ist nach Einführung des neuen Entgeltsystems der DRG ab 2008 schwieriger geworden.
Die Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“ der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden hatte deshalb eine entsprechende Gruppe beauftragt, die einen Vorschlag erarbeitete für die Ausbildung der OTA. Zur Lösung des Problems wurde 2010 ein entsprechender Gesetzentwurf vom Bundesrat verabschiedet und in den Deutschen Bundestag eingebracht. In ihrer Stellungnahme hat dann die Bundesregierung noch Prüfungsbedarf angemeldet.
In der vergangenen Woche ist nun endlich Bewegung in die Sache gekommen. Die Bundestagsabgeordnete Mechthild Rawert der SPD-Bundestagsfraktion erhielt auf ihre Fragen zum Fachbeirat Weiterentwicklung der Heilberufe folgende Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Widmann-Mauz, Zitat: „Es ist vorgesehen, auf der Grundlage der vorliegenden Ergebnisse sowie noch ausstehender inhaltlicher Präzisierungen eine bundeseinheitliche Ausbildungsregelung zu entwickeln.“ Aus dem Fachbeirat heißt es präziser, dass in diesem Jahr mit der Schaffung einer bundesrechtlichen Ausbildung im Bereich OTA begonnen werden soll.
Für die Krankenhäuser und für die Berufsangehörigen ist dies jetzt endlich ein Lichtschimmer am Horizont, nachdem sich die Länder stark gemacht haben, dass es jetzt doch auch von der Bundesregierung aufgegriffen wird.
Ich fände es dennoch gut, wenn wir heute diesen Antrag beschließen würden, um diese Entwicklung zu unterstützen und um ein Zeichen zu setzen, dass wir die medizinischen Fachberufe in unserem Land wertschätzen, aufwerten wollen durch vor allem bundeseinheitliche Regelungen, auch durch Anerkennung. Das ist oft Voraussetzung dafür, dass sich junge Menschen für solche Berufe entscheiden und das ist vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels auch gerade in diesem Bereich besonders wichtig, daher werbe ich um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
tenten übernehmen wichtige Aufgaben bei der stationären Versorgung in den allgemein operativen, diagnostischen und therapeutischen Bereichen. Sie sind unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen aus den Krankenhäusern nicht mehr wegzudenken. Und um es gleich vorweg zu sagen: Der uns vorliegende Antrag der Regierungskoalition ist inhaltlich richtig. Die Fraktion DIE LINKE wird ihm zustimmen.
Dafür gibt es gute Gründe. Die Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen Assistenten erfolgt, Frau Ministerin hat es gesagt, seit 1996 auf Grundlage einer Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Insofern ist das Berufsbild nicht mehr ganz so jung, wie der Antrag uns glauben machen will. Gleichwohl, das Berufsbild ist eher im Pubertätsalter, einer Zeit also, die besonders viel Anerkennung erfordert, und genau das ist es auch, was das Problem darstellt. Seit 16 Jahren werden Operationstechnische Assistenten auf Grundlage einer Empfehlung ausgebildet. Die staatliche Anerkennung jedoch bleibt ihnen bislang versagt und das betrifft nicht nur den einen oder den anderen.
Gegenwärtig gibt es bundesweit über 90 Schulen, die die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz anbieten. Über 1.800 Auszubildende sind betroffen. Wir dürfen diese Auszubildenden, die sich mit vollem Einsatz in ihren neuen Beruf stürzen wollen, nicht im Regen stehen lassen. Wir dürfen nicht weiter zulassen, dass die Politik hier versagt. Aus der Not heraus haben Thüringen und Schleswig-Holstein 2004 eigene Regelungen zur Ausbildung getroffen. Dies ist verständlich, löst aber das Problem nicht.
Gerade die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern sind mobil, wir wissen es, wenn es darum geht, sich einen Arbeitsplatz zu suchen. In den wenigsten Fällen verlassen sie freiwillig ihr Heimatland. Die Politik – also wir in diesem Fall – darf nicht zusätzliche Steine im Weg liegen lassen, indem jedes Bundesland eigene Regelungen zur Anerkennung und Finanzierung des Berufsschulabschlusses erlässt. Wir brauchen hier keine Kleinstaaterei, sondern wir brauchen eine bundesweit einheitliche Regelung. Damit ist der zweite inhaltliche Punkt benannt, der für diesen Antrag spricht. Es geht nicht nur um eine staatliche Anerkennung des Berufsbildes, es geht auch um die Finanzierung.
Seit der Einführung der Fallpauschalen im Entgeltsystem für die Krankenhäuser im Jahr 2003 ist die Finanzierung der Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten nicht mehr gesichert. Die DRG-Fallpauschale sieht dafür keinen Kostenanteil vor. Das heißt, die Krankenhausträger kommen selbst für die Ausbildungskosten auf. Das ist doch aber eine unhaltbare Situation!
Jeder weiß, wir brauchen in unseren Krankenhäusern nicht nur Pflegerinnen und Pfleger, wir brauchen auch Hebammen, Physiotherapeuten, Assistenten im Labor und eben auch Operationstechnische Assistenten. Weil wir diese Berufe alle brauchen, müssen auch alle finanziert sein. Es gibt keinen Grund, warum das Krankenhausfinanzierungsgesetz die Kostenerstattung für die Ausbildung beispielsweise von Physiotherapeuten und Krankenpflegern regelt und die der Operationstechnischen Assistenz offenlässt.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates, um den es dabei geht, enthält den richtigen Ansatz. In Paragraf 2 Punkt 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind die vorhan
denen elf Berufe um den Operationstechnischen Assistenten zu ergänzen. Dazu stehen auch alle Bundesländer. Es gab entsprechend einen einstimmigen Beschluss, er ist von der Ministerin hier erwähnt worden, nämlich bei der Gesundheitsministerkonferenz 2006 in Dessau.
Der Antrag ist aber nicht nur inhaltlich richtig, er ist, das kann ich Ihnen nicht ersparen, gleichzeitig ein Dokument des Scheiterns von SPD, GRÜNEN, CDU und FDP auf Bundesebene. 16 Jahre lang wurden diplomatische Noten ausgetauscht zwischen den Beteiligten. 16 Jahre lang hat es die Bundesregierung versäumt, den Beruf der Operationstechnischen Assistenz auf eine solide Grundlage zu stellen. 16 Jahre lang hat sich die Politik von SPD, GRÜNEN, CDU und FDP auf Bundesebene von der Realität überholen lassen.
Rot-Grün hat auf Bundesebene seinerzeit versäumt, mit der Einführung von Fallpauschalen im Entgeltsystem für die Krankenhäuser auch die Ausbildung von Operationstechnischen Assistenten zu finanzieren.
Rot-Schwarz hat den einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz und den ersten Gesetzentwurf des Bundesrates 2009 ignoriert.
Schwarz-Gelb hat es bis zum heutigen Tage nicht vermocht, den im Januar 2010 vom Bundesrat nochmals gefassten Beschluss überhaupt zu behandeln. Auch eine Kanzlerin mit ihrem Wahlkreis in Mecklenburg-Vorpommern hat daran nichts geändert. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Stellungnahme, sie sieht, Zitat: „für eine bundesrechtliche Regelung des Berufsbildes keinen prioritären Handlungsbedarf.“
Nun haben wir gerade erfahren, dass da Bewegung reingekommen ist in diese Entwicklung. Das ist einerseits gut so, aber andererseits sehen wir das auch so, dass wir mit einem entsprechenden Beschluss des Parlaments hier noch mal den erforderlichen Druck verschaffen können.
Die politische Performance dieser Parteien ist ein Trauerspiel. Insofern hat der heute zu behandelnde Antrag der Regierungskoalition etwas von einem Feigenblatt. Sie wissen das. Ich empfehle insbesondere der in der Regierungsverantwortung stehenden CDU, greifen Sie doch mal zum Telefonhörer oder zur Tastatur und teilen Sie Ihren Abgeordneten aus unserem Land mit, dass sie Druck machen sollen. Worten, meinen wir, müssen auch Taten folgen, und da sehe ich noch großen Nachholbedarf.
Schauen wir uns als Zweites die Umstände an, die zur Einführung von Berufsbildern, wie das der Operationstechnischen Assistenz geführt haben. Im Gesundheitssystem besteht seit Langem die Tendenz, die Arbeitskosten zu senken. Es werden neue Berufe kreiert oder Zusatzqualifikationen geschaffen. Eine Vorreiterrolle spielt die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz. Solange dieses eine Reaktion auf veränderte Anforderungen im Berufsfeld ist, sind die neuen Berufsbilder sinnvoll. Problematisch wird es dann, wenn aus Kostengründen ärztliche Aufgaben auf „billigere“ Arbeitskräfte verlagert werden.
Völlig inakzeptabel ist die Schaffung neuer Berufsbilder, wenn das Berufsbild nicht staatlich anerkannt ist, die
Haftung unzureichend ist, nicht genügend Personal für die Aufgaben beschäftigt wird und schließlich keine angemessene Bezahlung erfolgt. Wenn aber, und da komme ich zum Ausgangspunkt meiner Rede zurück, diese Bedingungen erfüllt sind und bei der Übertragung ärztlicher Aufgaben die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt stehen, wird sich DIE LINKE diesem Prozess nicht verweigern.
Lassen Sie uns auch mit diesem Antrag endlich der Realität Rechnung tragen und die Operationstechnische Assistenz zu einem ordentlichen Beruf machen und die Finanzierung sichern! – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bundeseinheitliche Regelung für das Berufsfeld der OTA, der Operationstechnischen Assistenten wird gebraucht – jetzt. Die Berufsbilder in unserem Gesundheitswesen sind sehr vielfältig, logisch sicher, dass die verschiedenen Fachdisziplinen speziell ausgebildetes Personal benötigen. Die Operationstechnischen Assistenten werden rund um den OP-Bereich gebraucht. Sie können mit Sicherheit auch männlich sein, Herr Schulte.
(Jochen Schulte, SPD: Ja, also da bin ich völlig frei, obwohl mir Frauen lieber sind. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)
infrage zu stellen, dass die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von gegebenenfalls hoch komplizierten Operationen in ihren Abläufen allein von dem Operateur durchgeführt werden. Es geht bei der Operationstechnisch-medizinischen Assistenz um einen interdisziplinären Arbeitsbereich, bei dem medizinische und pflegerische Leistungen eng verzahnt sind, also Arzt und Pflegekraft Hand in Hand arbeiten müssen. Allerdings überwiegt bei diesem Beruf der OP-Dienst den Pflegebereich. OTA ergänzt den Beruf des Krankenpflegers beziehungsweise der Krankenschwester. Qualifizierte Fachkräfte werden händeringend gesucht in den Kliniken – wie im ganzen Gesundheitsbereich, wie überall inzwischen.
Meine Damen und Herren, das Berufsfeld der Operationstechnisch-medizinischen Assistenz ist noch jung. Das ist schon angeklungen hier. Es soll und kann sich, so denn angeboten, im Bereich der nicht ärztlichen Heilberufe schnell entwickeln. Ein hoher Bildungsabschluss ist dazu nicht vorgesehen. Für die Tätigkeit „Vor- und Nachbereitung der Patienten und der medizinischen Geräte“ sowie im Bereich der Sterilisation aber sind diese Fachkräfte punktgenau ausgebildet.
Um als Pfleger im OP arbeiten zu können, muss normalerweise zunächst eine Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung absolviert werden. Daran schließt sich eine Ausbildung zur OP-Fachkraft an – ein langer Weg. Und
wer soll ihn gehen, wenn schon für die Ausbildung an sich wenige junge Menschen zur Verfügung stehen, der Zugang zum Beruf aber als unüberwindbare Hürde angesehen wird?
Liebe Kollegen, es ist nicht verwunderlich, dass dieser lange Ausbildungsweg von in der Regel sieben Jahren eher erschreckt und die Pflegekräfte nicht dazu motiviert, sich weiterzubilden. Ich kann nicht sagen, ob Weiterbildung immer von den Arbeitgebern verlangt wird, zum guten Ton gehört. Ausmalen mag ich mir auch nicht, dass vielleicht ein zunehmend größerer Anteil an Pflegekräften ohne Fachweiterbildung im Operationsbereich tätig ist. Der Operateur mag goldene Hände besitzen, aber auch er oder sie ist am Ende nur so gut, wie das gesamte OP-Team. Ich bin überzeugt davon, dass spezielle OP-Verfahren auch spezielle Kompetenz bei der Assistenz erfordern.
Mit der OTA-Ausbildung wird spezielle klinische Kompetenz erworben. Es handelt sich um eine eigenständige dreijährige Ausbildung. Die Auszubildenden werden für die einzelnen operativen Fachbereiche und Funktionsabteilungen qualifiziert. Die erste so bezeichnete Ausbildung in Deutschland startete 1990 und orientierte sich an den Vorbildern der Schweiz, Großbritanniens und der Niederlande mit sichtlichem Erfolg.
Seit 2007 wird die Ausbildung deutschlandweit fachlich anerkannt, ist also etabliert, aber durch die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Die Anerkennung der Ausbildung als Gesundheitsberuf ist immer noch Ländersache, und genau das soll sich ändern. Ein weiterer Schritt muss erfolgen, und zwar die bundeseinheitliche gesetzliche Regelung für diesen Beruf. Dieser Schritt ist auch wichtig und sinnvoll.
Die Ausbildung muss sich lohnen. Ein Auszubildender zum Beispiel, der in einem anderen Bundesland diesen Beruf erlernt, muss sich auch hier bei uns problemlos bewerben oder seine Ausbildung fortsetzen können, ohne Kompetenzlücken. So kann ein Mangel an qualifiziertem Fachpersonal im Operationsbereich auch vermindert werden.
Meine Damen und Herren, ich weiß, es gibt auch andere Auffassungen, doch es kann und muss Möglichkeiten der Weiterqualifizierung aus diesem Berufsfeld heraus geben. Es ist selbstverständlich eine Frage der Ausgestaltung und der tatsächlichen sowie rechtlichen Vernetzung zu anderen Pflegeberufen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine gewisse Durchlässigkeit des Systems müssen entsprechend gestaltet sein. Ich denke da an die Leitung einzelner OP-Stationen oder Funktionsbereiche, uns ist der Begriff „Stationsschwester“ bekannt. Warum sollte es also einer OTA bei entsprechender Fortbildung nicht möglich sein, im Beruf auch Karrierechancen zu finden?
Eine fortwährende Weiterbildung im Sinne interdisziplinärer Einsatzbreite ergibt sich auch aus der medizinischen Entwicklung selbst. Die medizinisch-technischen Disziplinen entwickeln sich schneller, als wir es manchmal abschätzen können. Ebenso fix müssen sich auch die flankierenden Disziplinen und Berufe entwickeln. All das sind also Gründe, die mich darin bestärken, den Beruf für angehende OTA transparent und rechtlich zuverlässig zu gestalten, in diesem Fall mit staatlicher Anerkennung, also bundeseinheitlich.
Meine Damen und Herren, ich bitte aus diesen Gründen um Unterstützung zur Umsetzung dieses wichtigen und zukunftsweisenden Anliegens. Und wir werden auch sicher, Frau Schwesig, genau hinschauen, wie schnell die Umsetzung dann tatsächlich erfolgt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Berufsfeld und die Ausbildung sowie deren Finanzierung sollen also mit der Zustimmung für die Operationstechnische Assistenz, kurz OTA, bundeseinheitlich geregelt werden.
Bislang läuft die Ausbildung auf Grundlage einer Empfehlung zur Ausbildung und Prüfung von Operationstechnischen Assistentinnen und Assistenten durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Es sind also die Krankenhäuser, die diese Spezialisierung wollen, die diese Ausbildung anbieten und die dieses Programm finanzieren. Daher erfolgt die Qualifikation bisher ohne staatliche Anerkennung, auch wenn es seit dem Jahre 2004, wir haben es schon gehört, in einigen Bundesländern dazu eine Landesverordnung gibt.
Hinter dem Antrag steht eine Bundesratsinitiative mehrerer Bundesländer von 2004 bis 2010, die in konkurrierender Gesetzgebung bereits mehrfach am Desinteresse von Bundestag und Bundesregierung verendet sind. Tatsächlich gibt es bei den nicht ärztlichen Gesundheitsberufen eine zunehmende Diversifizierung und dem müssen wir Rechnung tragen.
Diejenigen aber, die schon in diese Berufe gehen, sind häufig schlecht und kurz ausgebildet, miserabel bezahlt und haben weder Qualifizierungs- noch Aufstiegsmöglichkeiten. Übrigens sind diese Berufe meist weiblich. Die Leidtragenden sind also die Azubis, die mit großen Versprechungen in die Ausbildung gelockt werden, um dort zu erfahren, dass sie außer dem operationstechnischen Bereich nichts dürfen und entsprechend auch bezahlt werden.
Bislang, aber ebenso nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates, erweist sich die OTA-Qualifikation also nur als Sackgasse für die Azubis, allerdings auch als ein Einsparprogramm für die Krankenhäuser. Wer solche Qualifizierungen regelt, muss sich im Übrigen auch fragen, wie diese neuen Berufe denn in das Gesamtsystem der Pflegeausbildung passen müssen und passen sollen. Und was wollen Sie mit solchen Schnellschüssen? Etwa die Attraktivität des Pflegeberufes hier in Mecklenburg-Vorpommern verbessern? Wir können doch nicht jede Dequalifizierungsmaßnahme unterstützen und dazu ein eigenes Berufegesetz schaffen!