Protocol of the Session on March 15, 2012

Wahl der Mitglieder des Landesplanungs- beirats gemäß § 11 Absatz 3 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesplanungsgesetz – LPlG)

Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/396 –

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 11 Absatz 1 Landesplanungsgesetz in der seit dem 11.06.2011 gültigen Fassung wird zur Mitwirkung an den Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung ein Landesplanungsbeirat gebildet. Gemäß Paragraf 11 Absatz 3 Landesplanungsgesetz gehören dem Landesplanungsbeirat unter

anderem vier aus der Mitte des Landtages gewählte Personen an.

Der Landtag wählt gemäß Paragraf 92 unserer Geschäftsordnung in Verbindung mit Artikel 32 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gemäß Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin – ich hoffe, sie kommt noch – am Tisch zu meiner Rechten vor Betreten der Wahlkabine. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, der Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als vier Kreuzen versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder des Landesplanungsbeirates. Um Probleme bei der Abstimmung zu vermeiden, möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Stimmberechtigte vier Stimmen abgeben kann, für jeden Kandidaten eine, nicht vier für einen Kandidaten. Ich bitte nun den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 12.52 Uhr

__________

Wiederbeginn: 12.58 Uhr

Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Mitglieder des Landesplanungsbeirates bekannt. Es wurden 57 Stimmzettel abgegeben, davon waren 53 Stimmzettel gültig. Es stimmten für Herrn Rainer Albrecht, Fraktion der SPD, 49 Abgeordnete. Es stimmten für Herrn Jürgen Seidel, Fraktion der CDU, 51 Abge

ordnete. Es stimmten für Frau Regine Lück, Fraktion DIE LINKE, 46 Abgeordnete. Es stimmten für Herrn JohannGeorg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 43 Abgeordnete.

Ich stelle fest, dass die Abgeordneten Rainer Albrecht, Fraktion der SPD, Jürgen Seidel, Fraktion der CDU, Regine Lück, Fraktion DIE LINKE, und Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnten.

Ich frage Sie, Herr Albrecht …

(Der Abgeordnete Rainer Albrecht ist nicht anwesend.)

Das verschieben wir wohl eine Weile.

Ich frage Sie, Herr Seidel: Nehmen Sie die Wahl an?

Ja, ich nehme die Wahl an.

Ich frage Sie, Herr Johann-Georg Jaeger: Nehmen Sie die Wahl an?

Ja, ich nehme die Wahl an.

(Die Abgeordnete Regine Lück ist nicht anwesend.)

Wir werden dann an geeigneter Stelle die Einverständniserklärung der beiden Abwesenden einholen.

Ich darf den Gewählten im Namen des Hauses für ihre künftige Aufgabe alles Gute wünschen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Bundeseinheitliche Regelung für das Berufsbild der Operationstechnischen Assistenz, Drucksache 6/388.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Bundeseinheitliche Regelung für das Berufsbild der Operationstechnischen Assistenz – Drucksache 6/388 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete der SPDFraktion Herr Schulte.

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie werden sich vielleicht wundern, warum ich als wirtschaftspolitischer oder als verkehrspolitischer Sprecher hier einen Antrag einbringe zur bundeseinheitlichen Regelung für das Berufsbild der Operationstechnischen Assistentin. Aber wenn man sich überlegt, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern ja immer wieder darauf hinweisen – und auch zu Recht darauf hinweisen –, dass wir Gesundheitsland Nummer 1 sein wollen und dass wir im Bereich der Gesundheitswirtschaft führend sein wollen, dann macht das natürlich deutlich, dass in dem Wort „Gesundheitswirtschaft“ auch Wirtschaft drinsteht, und wenn es um Wirtschaft geht, geht es letztendlich auch um Ausbildungs- und Arbeitsplätze in diesem Land.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich muss zu meiner Schande gestehen, ich habe bis vor Kurzem nicht

mal gewusst, dass es das Berufsbild der Operationstechnischen Assistentin gibt. Das mag eine Schande sein, ich kann es allerdings nicht leugnen. Ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, als ich als Abgeordneter an einer Ausbildungsmesse teilgenommen habe und eine junge, gerade ausgebildete Mitarbeiterin des Universitätsklinikums Rostock mich darauf aufmerksam machte oder genauer gesagt, fragte, warum es denn immer noch keine einheitliche Regelung für dieses Berufsbild gebe. Es wäre doch schon seit Jahren der Fall, dass eine entsprechende Ausbildung unter anderem an der Universitätsklinik in Rostock, aber auch in Greifswald durchgeführt würde.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nachdem ich ja nun so deutlich darauf hingewiesen worden bin von einer jungen Einwohnerin in diesem Land, dass da Handlungsbedarf ist, habe ich mir erlaubt, den entsprechenden Referenten bei uns in der Fraktion zu bitten, mir doch mal die Zuarbeiten zu machen. Zu meinem Bedauern musste ich tatsächlich feststellen, dass es zwar schon seit längerem Versuche aus den Bundesländern gab, eine entsprechende Regelung herbeizuführen, aber dass das inzwischen immer noch bei den Kolleginnen und Kollegen im Bundestag schlummert.

Und vor diesem Hintergrund, dass man vielleicht das Schlummern des Antrages oder der Bundesratsinitiative gemeinsam durch SPD- und CDU-regierte Bundesländer doch etwas beschleunigen mag, ist dieser Antrag gedacht, verbunden mit der Bitte oder mit der Aufforderung an die Landesregierung, doch noch mal auf die Bundesregierung einzuwirken, dass dann endlich nach mehreren Jahren eine entsprechende Regelung im Bundestag erfolgen wird.

Warum, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist das denn, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt, auch wirklich sinnvoll? Es ist sinnvoll, weil wir inzwischen eine Vielzahl von jungen Leuten haben, die diesen Beruf der Operationstechnischen Assistenz ergreifen wollen oder ergriffen haben und die dann allerdings feststellen müssen, dass sie nicht nur nicht im normalen Ausbildungssystem der dualen Ausbildung landen – es gibt, was diese Ausbildung angeht, entsprechende Schulen, die dann jeweils von den Krankenhäusern, also mit den ausbildenden Krankenhäusern betrieben werden –, aber dass es vor allem immer noch keine bundeseinheitliche Anerkennung und bundeseinheitliche Regelung des Berufsbildes gibt.

Die derzeitige Ausbildung findet auf der Grundlage einer Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft statt. Das ist erst einmal als Grundlage durchaus akzeptabel, führt aber dazu, dass letztendlich Abweichungen von Bundesland zu Bundesland stattfinden. Und wenn es dann soweit kommt, wie im Jahre 2004, wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, dass das Land Schleswig-Holstein auf einmal eine landesgesetzliche Regelung trifft, die in den Inhalten sogar noch sehr weit von dieser Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft abweicht, dann sind die Irritationen und letztendlich auch der berufliche Nachteil für all diejenigen, die diesen Beruf ausüben möchten und eine entsprechende Ausbildung ergriffen haben, doch erheblich.

Ich denke mal, wir sind es den jungen Leuten in diesem Land, aber auch außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns schuldig, dass eine entsprechende bundeseinheitliche

Regelung tatsächlich getroffen wird. Es sollte nicht daran scheitern, dass vielleicht die Bundesregierung eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag noch nicht weitergegeben hat und es sollte sicherlich auch nicht daran scheitern, dass dieses Gesetzesvorhaben mit Ablauf der Wahlperiode wieder verfällt.

Ich würde Sie darum bitten, dass Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung geben. Es ist im Interesse der Auszubildenden in diesem Land und es ist sicherlich auch im Interesse der Ausbildungsbetriebe, wenn ich das mal so sagen darf, genauer gesagt, der Universitätskliniken in diesem Land, die ja eine entsprechende Ausbildung machen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Schwesig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin dankbar, dass Jochen Schulte für die Regierungsfraktionen dieses Thema, nachdem er da ganz praktisch angesprochen worden ist, auch als Antrag aufgegriffen hat, weil dieser konkrete Fall zeigt, dass hier ein medizinischer Fachberuf in den Mittelpunkt rückt und welche Entwicklungen wir auch im Gesundheitswesen haben und dass wir insbesondere vor dem Hintergrund der Zunahme der Spezialisierung, aber auch der apparativen Versorgung erweiterte Tätigkeitsspektren haben, die dann Spezialisierung erforderlich machen.

Wir haben im Bereich des Gesundheitswesens mehrere medizinische Fachberufe, wo ich finde, dass es dringend notwendig ist, sie aufzuwerten, auch durch gesetzliche Anerkennung, durch die Sicherstellung der Anerkennung der Abschlüsse, aber vor allem auch zur Durchlässigkeit, um einfach diese medizinischen Fachberufe attraktiver zu machen. Und so ist es wichtig, dass wir eine einheitliche Regelung für das Berufsbild der Operationstechnischen Assistenz, kurz OTA genannt, bekommen.

Ich will noch mal betonen, dass bei dem Beruf der OTA es sich in der Praxis bei den Krankenhausträgern und der Ärzteschaft schon bereits um ein etabliertes, akzeptiertes eigenständiges Berufsbild eines medizinisch-technischen Berufes in der operativen Versorgung handelt und will Ihnen kurz die Vorgeschichte skizzieren, aber auch die neuesten Entwicklungen aufzeigen.

Bisher wurden die Aufgaben einer OTA in MecklenburgVorpommern größtenteils von Gesundheits- und Krankenpflegern mit einer abgeschlossenen zweijährigen Weiterbildung für den Operationsbereich übernommen. Hierfür existiert eine Weiterbildungsregelung. Seit Jahren gibt es deutschlandweit – auch wegen der langen und kostenintensiven Ausbildungszeit – einen Mangel an ausgebildetem Personal für den OP-Bereich, denn man braucht ja Gesundheits- und Krankenpfleger, die dann noch diese zweijährige Weiterbildung machen. Und aus diesem Grund hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft bereits 1996 eine Empfehlung für die Ausbildung und Prüfung von

Operationstechnischen Assistenten veröffentlicht. Auf dieser Grundlage werden auch in Mecklenburg-Vorpommern an der Uniklinik Rostock und der KMG-Klinik Güstrow ohne staatliche Regelungen OTA ausgebildet.

Die Länder haben bereits auf diese Situation reagiert und bereits 2006 bei ihrer Gesundheitsministerkonferenz einen einstimmigen Beschluss gefasst, das Bundesgesundheitsministerium mit der Erarbeitung einer bundeseinheitlichen Regelung des Berufs auch auf Grundlage des Artikels 74 Grundgesetz zu beauftragen. Die Ausbildung sollte unter Patientenschutzgesichtspunkten und aus Gründen der Qualitätssicherung der Ausbildung entsprechend den anderen Gesundheitsfachberufen geregelt werden. Mit diesem Votum haben die Länder den Bedarf für eine bundeseinheitliche Regelung bestätigt und auf die Sicherstellung der Finanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz hingewiesen. Die Finanzierung dieser Ausbildung an den Krankenhäusern ist nach Einführung des neuen Entgeltsystems der DRG ab 2008 schwieriger geworden.