Protocol of the Session on March 15, 2012

Bislang, aber ebenso nach dem Gesetzentwurf des Bundesrates, erweist sich die OTA-Qualifikation also nur als Sackgasse für die Azubis, allerdings auch als ein Einsparprogramm für die Krankenhäuser. Wer solche Qualifizierungen regelt, muss sich im Übrigen auch fragen, wie diese neuen Berufe denn in das Gesamtsystem der Pflegeausbildung passen müssen und passen sollen. Und was wollen Sie mit solchen Schnellschüssen? Etwa die Attraktivität des Pflegeberufes hier in Mecklenburg-Vorpommern verbessern? Wir können doch nicht jede Dequalifizierungsmaßnahme unterstützen und dazu ein eigenes Berufegesetz schaffen!

Wir Bündnisgrüne dagegen setzen uns für eine grundsätzliche, grundständige Ausbildung und eine Weiterqualifizierung im Bereich der Operationstechnik ein, also für eine modulare Ausbildung mit nachfolgender Spezialisierung. Eine Schmalspurausbildung, wie sie bislang praktiziert wird und künftig reguliert werden soll, lehnen wir ab.

Herr Kokert ist leider jetzt nicht da, das hatte ich ja angekündigt.

Die CDU greift übrigens eine Initiative auf, die einstmals aus CDU-geführten Bundesländern gekommen ist, in denen seither sämtlich die Macht gewechselt hat. Wir fragen uns, ob es dafür heute noch Mehrheiten geben würde. Wir unterstützen diesen Antrag nicht und lehnen somit diesen Antrag ab.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schulte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will jetzt gar nicht mehr noch groß auf den Antrag und die Redebeiträge eingehen. Ich möchte nur eins ausführen:

Herr Koplin, ich gelte ja als arrogant hier in diesem Hause, das weiß ich auch, aber in diesem Zusammenhang muss ich zwei Dinge deutlich sagen: Erstens, normalerweise käme ich nie auf die Idee, mich im Bereich Gesundheitspolitik einzumischen oder hier Anträge einzubringen. Das wird die Ausnahme bleiben, das verspreche ich Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch für die Zukunft. Normalerweise beschäftige ich mich doch mehr mit anderen Themen. Und auf der anderen Seite, gerade vor diesem Hintergrund, weiß ich es doch sehr zu schätzen, dass Sie diesen Antrag, wie Sie ihn eben besprochen haben. Es ist natürlich nicht meine Arbeit alleine gewesen, es sind auch die Gesundheitspolitiker in meiner Fraktion gewesen, die diesen Antrag mit entsprechend vorbereitet haben. Deswegen bedanke ich mich noch mal recht herzlich auch in deren Namen für die inhaltliche Unterstützung, die Sie hier eben zum Tragen gebracht haben.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

An die Ausführung von der Frau Kollegin Gajek eben: Es ist natürlich richtig, man kann immer auf dem Standpunkt stehen, das betrifft ja letztendlich alle Berufsbilder. Und deswegen will ich tatsächlich dazu sagen, auch weil es dann über den Bereich Gesundheitspolitik hinausgeht, man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen: Wir wollen erst mal die 100 Prozent, bevor wir überhaupt anfangen. Wenn wir die nicht kriegen, dann tun wir erst mal gar nichts.

Ich halte schon den Weg, der gerade hier zum Beispiel in diesem Fall aufgenommen worden ist, auch durch die Krankenhäuser, für richtig, und ich glaube nicht, wenn ich mir die Universitätsklinik in Rostock angucke, dass die jetzt die Zielrichtung haben, dort junge oder vielleicht nicht mehr ganz so junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Grunde in schlecht bezahlte und schlecht angesehene Berufsbilder reinzubringen.

Ich glaube schon, dass es sinnvoll ist, so, wie der Kollege Koplin es auch ausgedrückt hat, dass man tatsächlich auf dem, was da ist, eine entsprechende staatliche Qualifizierung aufbauen sollte und dann natürlich dafür Sorge tragen muss, wie in allen anderen Berufsfeldern auch, dass eine entsprechend auskömmliche Finanzierung, eine der Verantwortung derjenigen, die diese Arbeit machen, angemessene Vergütung gezahlt wird. Ich denke, das gilt, wie in diesem Fall, in vielen anderen Fällen auch. Wenn eine staatliche Anerkennung eines Berufs

bildes erfolgt, dann ist das auch eine Grundlage dafür – und so habe ich den Kollegen Koplin eben verstanden und auch die Kollegin Friemann-Jennert von der CDU – und es ist natürlich die Voraussetzung dafür, dass die finanzielle und materielle Entwicklung in dem Berufsbild so fortschreitet, wie man sich das vorstellt.

Deswegen gehe ich davon aus, dass der Weg, der hier heute gewählt wird, mit diesem Antrag – und wo die Sozialministerin oder Gesundheitsministerin in dem Fall auch deutlich gemacht hat, dass es jetzt tatsächlich auf Bundesebene Bewegung gibt –, dass das tatsächlich der richtige Weg ist für diejenigen, die diesen Beruf schon gewählt haben, die ihn ausüben, und für diejenigen, die ihn in Zukunft auch noch ausüben wollen. Deswegen vielen Dank noch mal für die Unterstützung des Antrages an diejenigen, die ihn jetzt unterstützen wollen. Und die es nicht wollen, na gut, vielleicht das nächste Mal.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/388. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und Enthaltung? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/388 mit Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE bei Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Enthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Fachkräftemangel bei den Kita-Erzieherinnen/Erziehern entgegenwirken, Drucksache 6/377.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Fachkräftemangel bei den Kita- Erzieherinnen/Erziehern entgegenwirken – Drucksache 6/377 –

Das Wort zur Begründung hat Frau Bernhardt von der Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Gäste! In der Präambel der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD von 2011 heißt es: „SPD und CDU … sehen einen wichtigen Schwerpunkt ihrer Regierungsarbeit der nächsten fünf Jahre in frühkindlicher Bildung und Betreuung im Kinderland MV.“ Das können meine Fraktion und ich nur unterstützen, wenn Sie denn auch so handeln. Allerdings habe ich hieran meine Zweifel, gerade wenn ich mir den Bereich der Erzieherinnen und Erzieher anschaue. Ich will Ihnen das auch kurz begründen.

Ich besuche seit einem halben Jahr Vereine, Verbände, Träger und öffentliche Verwaltungen. Häufig hörte ich hier, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern mehr Erzieherinnen und Erzieher brauchen. Dem bin ich nachgegangen. Ich habe mir die Studien durchgelesen, ich habe mir angeschaut, was in der vergangenen Legislaturperiode geschehen ist und ich habe Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt.

Die Studie von Professor Klaus Klemm beispielsweise im Auftrag der GEW aus dem Jahr 2009 geht von einem jahresdurchschnittlichen Neueinstellungsbedarf von Erzieherinnen von 300 Vollzeitäquivalenten pro Jahr beziehungsweise 395 Personen pro Jahr aus. Das ist für mich das Mindeste, was geschehen muss, denn mittlerweile wissen wir, dass der Bedarf höher sein dürfte, da die Betreuungsquote der unter 3-Jährigen stärker gestiegen ist als damals angenommen. Es werden wieder mehr Kinder geboren. Auch die Senkung des Betreuungsschlüssels, so wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen, konnte damals nicht bekannt gewesen sein. Das heißt, der Neueinstellungsbedarf liegt jährlich weit über den 395 Personen pro Jahr.

Erinnern möchte ich Sie im Übrigen auch an Ihren eigenen Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD und CDU, vom November 2009, in dem es um die Einführung einer Ausbildungsplatzplanung ging. In der Begründung gingen auch Sie von einer durchschnittlichen Bedarfsquote von 400 Erzieherinnen beziehungsweise Erziehern pro Jahr aus.

Laut der Antwort der Landesregierung gab es 2009 beispielsweise 210 Absolventinnen und Absolventen „Staatlich anerkannte Erzieherinnen/Staatlich anerkannter

Erzieher“ und 2010 waren es 276. Hinzu kommen weitere Absolventen in den Fachschulen im Bereich Sozialwesen, sodass wir 2010 361 Absolventen in diesem Bereich hatten, wobei man den Zahlen entgegenhalten muss, dass man laut Studie des Deutschen Jugendinstituts zu dem Ergebnis kommt, dass nur 65 Prozent der Absolventen den Erzieherinnen-/Erzieherberuf in der Kita ergreifen. Diese Zahlen sprechen aus meiner Sicht für sich. Ein Neueinstellungsbedarf von mindestens 395 Personen pro Jahr und dem gegenüber 361 Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Sozialwesen, abzüglich der 35 Prozent, die nicht den Beruf der Kita-Erzieher/-innen ergreifen. Damit ist doch klar, wir brauchen mehr Erzieherinnen und Erzieher, als wir ausbilden.

Umso erstaunter war ich auch über die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage. Dort antwortete mir die Landesregierung, dass sie zurzeit davon ausgehe, dass der Bedarf an Fachkräften durch die bestehenden Ausbildungskapazitäten abgedeckt werden kann. Ich fragte mich: Ja, was denn nun? Diese Zahlen sprechen für einen Fachkräftemangel und die Landesregierung meint, der Bedarf an Fachkräften werde durch die Auszubildenden gedeckt. Deshalb fordern wir eine Bedarfsanalyse und eine Ausbildungsplatzplanung für die Erzieherinnen und Erzieher, um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln.

Natürlich können Sie mir entgegenhalten, dass es diesen Bericht 2011 schon gab. Da haben Sie recht, aber aus unserer Sicht ist dieser Bericht veraltet. Er geht noch von einem Bedarf von 300 bis 350 Ausbildungsplätzen pro Jahr aus und ich habe vorhin ausgeführt, dass dieser Bedarf höher als 395 Ausbildungsplätze pro Jahr sein dürfte. Davon, wie gesagt, sind Sie selber auch ausgegangen. In diesem Bericht sind nicht enthalten die Mehrbedarfe, erstens aufgrund der Senkung des Betreuungsschlüssels, zweitens wegen der Senkung der Elternbeiträge und drittens wegen der Abwerbung von Fachkräften aufgrund des 2013 in Kraft tretenden Betreuungsanspruches für unter 3-Jährige.

Beim weiteren Lesen des Berichtes fiel mir dann die zugrunde gelegte Betreuungsquote für unter 3-Jährige in

Höhe von 39 Prozent auf. Laut Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 17. Januar 2012 beträgt die Betreuungsquote mittlerweile 52 Prozent. Es ist doch klar, dass bei Steigerung der Betreuungsquote von 13 Prozent mehr Erzieherinnen und Erzieher gebraucht werden. So kann man sich alles schönrechnen, aber das Problem des Fachkräftemangels bleibt bestehen, wenn wir nicht endlich handeln.

Deshalb wollen wir einen Bericht, an den jeder Interessierte herankommt. Wir wollen keine Geheimniskrämerei in Hinterzimmern. Wir wollen einen aktualisierten Bericht, nur so können wir den tatsächlichen Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern ermitteln. Wenn die Betreuung unserer Kinder bei Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD und CDU, tatsächlich einen Schwerpunkt bildet, dann dürfte auch Ihnen dieser Bericht am Herzen liegen.

Kommen wir zum zweiten Punkt unseres Antrages, der sich auf Maßnahmen bezieht, wie wir Erzieherinnen und Erzieher hier im Land halten können und wie wir einem Fehlbedarf entgegentreten können. Auch hierzu stellte ich eine Kleine Anfrage. Ich fragte, welche konkreten Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um den Erzieherinnenberuf/Erzieherberuf attraktiver zu gestalten. Die Antwort war aus meiner Sicht ernüchternd. Sie planen einzig und allein, die Ausbildungszeit von gegenwärtig 48 Monaten auf 36 Monate zu verkürzen.

Meine Damen und Herren, angesichts dieser Situation, die ich Ihnen dargestellt habe, ist das aus meiner Sicht zu wenig. Es muss darum gehen, die Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Dazu gehört auch, dass die Landesregierung zügig die Verordnung zur Anerkennung der Abschlüsse des Studienganges Early Education erlässt. Das haben Sie ja bereits angekündigt. Im Sinn der 200 Studenten, die derzeit den Studiengang belegen, hoffe ich auch auf ein schnelles Handeln.

Aber nicht nur die Ausbildungsbedingungen müssen betrachtet werden, auch die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erzieher müssen geprüft werden. Nur wenn die Erzieherinnen und Erzieher gute Rahmenbedingungen haben, bleiben sie doch in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu gehört für mich neben der Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitstellen auch das Thema „Entlohnung der Erzieherinnen und Erzieher“. Wir haben zwar im KiföG verankert, dass die Erzieherinnen und Erzieher nach Tarif entlohnt werden sollen, aber in der Praxis wird das Ziel durch Haustarifverträge umgangen beziehungsweise überhaupt nicht eingehalten. Eine Kontrolle seitens der Landesregierung findet nicht statt. Das müssen wir doch diskutieren, wenn wir unseren Erzieherinnen und Erziehern gute Rahmenbedingungen bieten wollen! Hier geht es nicht um Mindestlohn, sondern um eine angemessene Entlohnung. Ich kann hier auch das Argument der freien Träger gut verstehen, die befürchten, wenn wir augenscheinlich einen Mindestlohn zugrunde legen, dass bei Leistungsverhandlungen nur dieser zugrunde gelegt wird. Alles, was darüber gezahlt werden soll, müssten dann Eltern oder Träger bezahlen. Diese Argumente sollten wir doch diskutieren und hier eine Lösung im Sinne unserer Erzieherinnen und Erzieher finden!

Sie sehen, beim Thema Fachkräftemangel kann es nicht allein bei der Ausbildung bleiben. Wir brauchen ein umfassendes Konzept, in dem Maßnahmen festgeschrieben werden, wie wir unseren Erzieherinnen und Erziehern gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen bieten. Denn

nur wer sich hier wohlfühlt, bleibt in Mecklenburg-Vorpommern und leistet auch im Sinne unserer Kinder gute Arbeit. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Danke.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Brodkorb.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gestehe, ich war etwas überrascht, als dieser Antrag das Licht der Öffentlichkeit erblickt hat, und zwar im Wesentlichen deshalb und aufgrund der Tatsachen, die Sie zum Teil selbst vorgetragen haben.

Sie wissen – die meisten von Ihnen –, dass das Kindertagesförderungsgesetz eine gesetzliche Pflicht zur Planung der Kapazitäten der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern vorsieht. Dieser Passus im Kindertagesförderungsgesetz ist seinerzeit entstanden – ich glaube, das kann man so sagen – auf Initiative der Abgeordneten Heydorn und Brodkorb. Dasselbe war der Fall bei dem entsprechenden Landtagsantrag, dasselbe war der Fall bei der Etablierung einer Lehrerbedarfsplanung und bei der Umsetzung dieser Dinge in Hochschulrecht beziehungsweise Hochschulplanung.

Ich bitte einfach um Verständnis dafür, dass ich Mühe habe, einem Antrag mit Begeisterung gegenüberzustehen, der uns auffordert, Gesetze einzuhalten, wo also die Aufforderung an die Regierung bereits ergeht, auf gesetzlicher Grundlage zu handeln, und es überhaupt gar kein Anzeichen dafür gibt, dass wir uns an dieses Gesetz nicht halten würden. Also wenn es jetzt so wäre, dass seit fünf Jahren, oder drei oder vier, die Umsetzung dieses Paragrafen infrage steht und Sie jetzt noch mal daran erinnern wollen, dass wir die Beschlüsse des Parlamentes zu berücksichtigen, umzusetzen haben, dann hätte ich dafür Verständnis. Angesichts der Faktenlage habe ich das nicht. Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass eine Erzieher/-innenbedarfsplanung vorliegt, und zwar aus dem April 2011. Wir sind also nicht einmal im unterjährigen Bereich. Das Gesetz sieht nicht vor, alle zwölf Monate eine Erzieher/-innenbedarfsplanung vorzulegen, sondern regelmäßig. Das müsste man wahrscheinlich noch mal fachlich miteinander besprechen, was das denn sinnvollerweise bedeuten kann.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Sinn macht, eine solche Bedarfsplanung jährlich durchzuführen, etwa aus folgendem Grund: Sie müssten zum Beispiel Angaben darüber haben, und zwar präzise, aus den einzelnen Einrichtungen: Wie hoch ist denn die Teilzeitquote? Ist die Teilzeitquote, die sie dort haben bei den Beschäftigten, gewollt oder nicht? Ich kenne eine Reihe von Kindertagesstätten, in denen ist die Teilzeitquote nicht gewollt. Da nickt gerade ein Bürgermeister, der für eine solche Kita mit zuständig ist. Und wenn quasi mehr Geld im

KiföG zur Verfügung gestellt wird oder Gruppen kleiner gemacht werden, dann kann man das zum Beispiel dadurch regulieren, dass man die Beschäftigungsverhältnisse ausweitet und die Arbeitsverträge entsprechend neu gestaltet. Das haben Sie übrigens in Ihrer Rede selber auch gesagt. Sie haben darauf hingewiesen, dass viele Kita-Erzieherinnen Teilzeit arbeiten und man eigentlich eher Vollzeitstellen haben möchte. Gleichzeitig haben Sie aber gesagt, aus der erhöhten Inanspruchnahme kann man eins zu eins schlussfolgern, dass man mehr Erzieherinnen braucht. Beides ist nur dann logisch, wenn Sie eigentlich bei den Teilzeitquoten bleiben wollen. Das heißt, wir haben im Beschäftigungssystem mit der Teilzeit erhebliche Reserven.

Die nächste Frage ist: Wie ist denn das Renteneintrittsalter, das durchschnittliche? Wenn Sie das nicht für alle Einrichtungen erfasst haben, dann haben Sie Mühe, das alles zu planen. Die nächste Frage, die Sie stellen können, ist: Wie ist denn das Durchschnittsalter einer Kita? Der Beschäftigten natürlich, nicht der Kita selbst.

Im Lehrerbereich haben wir das ja auch alles durchgeführt und so könnte ich jetzt weitermachen. Wir haben eine große Anzahl von Parametern, die man da zu berücksichtigen hat, und diese Daten können nur die Träger der Kitas selber liefern, wer denn sonst.

Ich darf mal daran erinnern, das ist nicht wie im staatlichen Bereich, dass das im Wesentlichen in der Hand des Landes ist, sondern das sind die Träger, die in aller Regel über diese Daten verfügen. Und jetzt ist die Frage: Wollen Sie da wirklich bei den Trägern jedes Jahr so eine Abfrage organisieren? Ich glaube, die würden sich bedanken. Das heißt, wir werden vernünftige Zeiträume definieren müssen, in denen eine solche Bedarfsplanung Sinn ergibt. Ich glaube nicht, dass das jährlich, dass das Prinzip der Jährlichkeit der Fall ist.

Aus dem Ganzen, was ich sage, können Sie zwei Dinge schlussfolgern. Das eine ist, Herr Professor Klaus Klemm, der diese Studie gemacht hat, verfügte über diese Daten, über die ich gerade gesprochen habe, nicht.