Protocol of the Session on July 8, 2016

Und Sie haben es vielleicht vernommen, Sie erlauben mir das zu erwähnen: Erwin Huber, der wirtschaftspolitische Sprecher aus Bayern – er war ja hier bei der wirtschaftspolitischen Sprechertagung –, hat sehr respektvoll resümiert, dass die Küste stark aufholt, und hat dies in einem Interview auch bestätigt. Also wir brauchen uns in Mecklenburg-Vorpommern nicht zu verstecken. Ich glaube, „Made in M-V“ ist in, nur wir brauchen mehr davon.

Meine Damen und Herren, wir haben schon öfter in diesem Landtag, in dieser Legislatur über dieses Thema gesprochen. Ich erspare mir jetzt die Aufzählung der Drucksachen. Es waren vier Drucksachen, über die wir gesprochen haben, und immer hat uns eins beschäftigt, nämlich, dass Forschungs- und Entwicklungsgelder in kleinen und mittelständischen Betrieben eben nicht vorhanden sind beziehungsweise die Forschung und Entwicklung in kleinen und mittelständischen Betrieben dadurch auch gehemmt ist. Es wurde reagiert, auch im Wirtschaftsministerium.

Sie wissen, es sind zwei Risikokapitalfonds aufgelegt worden, und ich möchte Ihnen sagen, welche For

schungs- und Entwicklungsausgaben von 2006 bis 2013 getätigt wurden. Im Bund waren es mehr, also es ist eine Steigerung von 12 Prozent zu verzeichnen, in Mecklenburg-Vorpommern in diesem gleichen Zeitraum 29 Prozent, also mehr als doppelt so viel wie im Bund, was natürlich eine Wertschöpfungssteigerung herbeiführt und diese Wertschöpfungslücke, die wir noch schließen müssen, die das eben mit befördert.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Das ist ein Mittel, um diese Wertschöpfungslücke zu schließen.

Wenn man jetzt mal auf die Forschungs- und Entwicklungsausgaben in der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern guckt, so haben wir in Mecklenburg-Vorpommern in 2013 0,48 Prozent. Im Bund haben wir 1,91 Prozent. Das ist genau das, was ich gerade gesagt habe, das liegt an unserer kleinteiligen mittelständischen Struktur. Und man muss zugeben, dass die maßgeblichen Finanzierungsquellen für Forschung und Entwicklung in Unternehmen über das EFRE-Programm finanziert werden. Wenn wir uns das EFRE-Programm angucken, da haben wir das Operationelle Programm von 2007 bis 2013. Davon waren in der damaligen Förderperiode – von den 1,2 Milliarden, ich verkürze das mal – für Forschung und Entwicklung 155 Millionen und in der jetzigen Legislatur von 2014 bis 2020 haben wir noch 968 Millionen und davon für Forschung und Entwicklung 168 Millionen.

Das heißt, wir haben eine Absenkung um 25 Prozent, haben aber eine Steigerung für Forschung und Entwicklung um 10 Prozent. Das heißt, die Weichenstellungen sind richtig erfolgt, wenn man immer davon ausgeht, die Wertschöpfungslücke auch schließen zu wollen. Aber klar ist, dass sich das nicht verstetigt. Die EU-Förderperiode wird auslaufen, das verstetigt sich nicht. Mittelfristig muss man sich darüber Gedanken machen, wenn das die Hauptfinanzierungsquelle ist, wie man das kompensieren kann, wenn man diesen Weg weiter beschreiten möchte, und deshalb unser Antrag.

Sie kennen die GRW-Förderung. Die GRW-Förderung ist ja primär für die wirtschaftsnahe Infrastruktur und für die gewerblichen Investitionen, also Ansiedlungs- und Erweiterungsinvestitionen oder Erweiterung bei Gewerbegebieten und, und, und. Und hier ist die Forderung, da über die GRW-Förderung nur bedingt Forschung und Entwicklung gefördert werden können, die Höchstgrenzen pro gefördertem Projekt zu öffnen, damit es als Ersatz für die auslaufenden EU-Fördermittel fungieren kann.

Das Zweite, was wir aufgeschrieben haben, was Sie aus dem Antrag sehen können, ist, dass wir neu zu schaffende Bund-Länder-Instrumente brauchen. Hier geht es primär hauptsächlich um die Abstimmungserleichterung, die Zuständigkeit zwischen Bund und Land.

Und das Dritte, was in dem Antrag steht, ist, dass wir diese INNO-KOM-Ost, die Förderung externer Industrieforschungseinrichtungen – Sie wissen, das ist für die neuen Bundesländer, da ist ja die Forderung –, auf alle Bundesländer mit strukturschwachen Gebieten ausweiten können. Hier müssen wir aber darauf achten, dass die Mittelausstattung, weil die Mittel ja vom Bund kommen, vom Bund durch die Ausweitung so erfolgt, dass kein Projekt, was aus den neuen Bundesländern kommt,

hinten runterfällt. Gespräche dazu finden statt auf Arbeitsebene.

Wir wollen heute mit diesem Antrag der Landesregierung die Forderung mit übergeben, die Mittel schon perspektivisch für die Zukunft, für FuE-Ergebnisse über GRW zu erweitern, damit der Aufholprozess in der Wirtschaft auch über die EU-Fördermittelperiode hinaus weiter stattfinden kann. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Waldmüller.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Wirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Glawe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin Bretschneider! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ende des Jahres 2019 wird der Solidarpakt II zugunsten der ostdeutschen Länder auslaufen. Eine Neuordnung sowohl der Bund-Länder-Finanzbeziehungen als auch der regionalen Strukturen und Förderpolitik stehen auf der wirtschafts- und finanzpolitischen Agenda. In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert, das Instrument der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW, für Forschung, Entwicklung und Innovation stärker zu öffnen. Die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation gewinnt an Bedeutung, weil ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum zunehmend von Produkt- und Verfahrensinnovationen, also zum Beispiel „Industrie 4.0“ getrieben wird und sich hier Förderbedarf und Fördermöglichkeiten zeigen.

Mein Haus hat gegenüber dem Bund bereits mehrere Vorschläge für verschiedene Fördermöglichkeiten der GRW, insbesondere im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation, unterbreitet. Beispielsweise haben wir einen Vorschlag zur Schaffung eines Fördertatbestandes „Forschungsinfrastruktur“ in die Diskussion eingebracht. Dieser Vorschlag wird aktuell erweitert um den Vorschlag zur Förderung von Forschungseinrichtungen. Mecklenburg-Vorpommern hat im Bereich Innovationen in besonderer Weise Handlungsbedarf. Es ist ersichtlich, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Bund-Länder-Forschungseinrichtungen überwiegend sowohl von den wissenschaftlich-technologischen Ausrichtungen als auch von der Grundlagenforschung her nur wenig Bezug zu den Bedürfnissen der regionalen Wirtschaft entwickelt haben.

Die Auswahl der Forschungsinhalte, Standorte als auch Zielrichtungen ist nach 1990 eben nicht mit Blick auf die Notwendigkeit in der regionalen Wirtschaft getroffen worden. Die Erfahrung zeigt, dass auch die drei Hochschulen in Wismar, Stralsund und Neubrandenburg aufgrund des fehlenden Mittelbaus nur bedingt Partner der regionalen Wirtschaft sein können. Auch können ein LeibnizInstitut für Atmosphärenphysik sowie Katalyse, ein MaxPlanck-Institut für Demografie oder Plasmaphysik nicht den Kern der Bedürfnisse der Wirtschaft im Land treffen.

Diese Lücke gilt es zu schließen. Ich denke hier insbesondere an den Ausbau der Fraunhofer-Institute im Land, die ihre Schwerpunkte in der anwendungsorientierten Forschung sehen, oder auch daran, dass die starke Bedeutung der Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften in der universitären Forschung nicht eine ausreichende Entsprechung im außeruniversitären Forschungsbereich hat.

Aus dieser Erkenntnis heraus sind wir im Land also aktiv geworden. Im Ergebnis wurden geänderte Rahmenbedingungen zu den Fördermöglichkeiten der GRW bereits im Mai 2016 im Unterausschuss für die GRW beschlossen. Die GRW kann sich nun an Forschungs- und Entwicklungsprojekten bis zu 1 Million und an der Markteinführung innovativer Produkte bis zu 200.000 Euro pro Förderfall beteiligen. Darüber hinaus sind die Felder „Schulung“ und „Angewandte Forschung und Entwicklung“ nunmehr auf Antrag meines Hauses auch für Großunternehmen geöffnet worden. Das Förderprogramm des Bundes INNO-KOM-Ost unterstützt außerschulische wissenschaftsnahe Forschungseinrichtungen, welche keine institutionelle Förderung vom Bund oder von den Ländern erhalten.

Bisher galt das Programm nur für die neuen Bundesländer. Wir in Mecklenburg-Vorpommern müssen feststellen, dass wir zu wenige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen besitzen und dass die wenigen Einrichtungen dieses Programm auch nur in geringem Umfang nutzen. Unser Ziel muss es sein, die Konditionen des Programmes zu verbessern und die Nutzung des Programmes dann auch zu bestimmen. Dazu wird das Wirtschaftsministerium Gespräche mit dem zuständigen Bildungsministerium führen. Auf der Bundesebene gibt es die Diskussion, dieses Programm auf alle strukturschwachen Regionen in Deutschland auszudehnen. Hier kommt es darauf an, dass die Interessen der neuen Bundesländer bei diesem Thema nicht vernachlässigt werden. Darauf werden wir ausdrücklich bei den Verhandlungen Wert legen. Das Wirtschaftsministerium hat bereits mit der Deutschen Industrieforschungsgemeinschaft – also der Zuse-Gemeinschaft – Kontakt aufgenommen, um einen abgestimmten Prozess mit dem Bund zu führen. Die Zuse-Gemeinschaft als Vereinigung der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen aus ganz Deutschland ist nach unserer Auffassung ein kompetenter und wichtiger Partner. Das Thema „wirtschaftsnahe Forschung in Mecklenburg-Vorpommern“ muss weiter vorangebracht werden.

Meine Damen und Herren, das Zukunftsthema „Indus- trie 4.0“, die Digitalisierung der Wirtschaft, ist schwerpunktmäßig auf Großunternehmen in der Fertigungstechnik zugeschnitten. Die gewerbliche innovative Wirtschaft partizipiert bisher nicht ausreichend von der Digitalisierung der Wirtschaft. Da die Digitalisierung der Wirtschaft jedoch einen erheblichen Beitrag zur Erhöhung von Innovation, Forschung und Entwicklung und damit zur Schaffung und Erhaltung werthaltiger Arbeitsplätze leistet, ist eine Teilhabe der klein- und mittelständischen Wirtschaft an dieser Entwicklung unbedingt anzustreben und zu ermöglichen. Zahlreiche Studien zeigen, dass das Wissen über die Chancen und die neuen Geschäftsmöglichkeiten in der digitalen Wirtschaft und das Arbeiten insbesondere im Mittelstand bisher noch zu wenig verbreitet ist beziehungsweise kaum in Anspruch genommen wird. Kleine und mittlere Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, das zu bewerkstelligen.

Auch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Studie „Erschließen der Potenziale der Anwendung von ,Industrie 4.0‘ im Mittelstand“ bestätigt, dass bisherige Forschungen und Projekte zur Digitalisierung der Wirtschaft und zu „Industrie 4.0“ zu stark auf die Entwicklung einzelner Technologien bezogen sind. Zudem mangelt es noch an der Zusammenführung, Aufbereitung und Vermittlung der Ergebnisse in einer Form, die für Mittelstand und Handwerk geeignet ist. Daher fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Einrichtung von „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren zur Information und Demonstration“, um mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung und Vernetzung sowie Anwendung von „Industrie 4.0“ bundesweit zu unterstützen.

Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern ist gegenwärtig mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern im Gespräch und lotet Unterstützungsmöglichkeiten aus. Ziel ist es, Kompetenzzentren des Bundes in unserem Land zu etablieren. Darüber hinaus unterstützt mein Haus einen weiteren Ausbau des Fraunhofer-Anwendungszentrums in Rostock zu einem eigenständigen Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik. Das ist in besonderer Weise für die kommenden neuen Herausforderungen und Chancen im Schiffbau von großer Bedeutung. Ich habe daher bereits die Förderung der vierten Erweiterung des Fraunhofer-Anwendungszentrums und damit eine Förderung von bis zu 14 Millionen Euro in Aussicht gestellt.

Meine Damen und Herren, Forschung, Entwicklung und Innovation sind der Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg und damit für nachhaltige, attraktive Arbeitsplätze. Die sich hier auftuenden Chancen gilt es zu nutzen. Ich werde alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Entwicklung in diesem Bereich weiter intensiv zu unterstützen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE Herr Holter.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Waldmüller, bevor ich im Einzelnen auf den Inhalt eingehe, möchte ich gern etwas Grundsätzliches voranstellen, ich habe das bei Ihren Anträgen hier schon mehrfach gesagt: Natürlich ist es legitim, dass Parteitagsanträge, Initiativen anderer CDU-Fraktionen in Deutschland oder, wie im Fall des vorliegenden Antrages, eine Erklärung der CDU- und CSU-Fraktionen hier zum Inhalt eines Antrages gemacht werden. Das machen alle, das hatte ich auch schon mehrfach gesagt, dass man irgendwo Futter saugt und das in einen Antrag gießt. Das ist alles in Ordnung, aber – ja, es kommt ein Aber – es geht immer um das Wie, und das habe ich schon mehrfach gesagt, Sie haben es sich zu einfach gemacht. Sie machen Copy-and-paste, formatieren das ein bisschen um und dann sind Sie damit fertig. Wenn es Ihnen gelungen wäre, diesen Antrag – das, was Sie dort besprochen haben, ist vollkommen in Ordnung –, was Sie da besprochen haben, auf die konkreten Bedingungen Mecklen

burg-Vorpommerns herunterzubrechen und zu sagen, was Sie ganz konkret in Mecklenburg-Vorpommern machen wollen, dann sähe der Antrag erst mal anders aus und dann würden wir auch eine andere Debatte führen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das macht doch Arbeit, Helmut.)

Ja eben, weil es Arbeit macht.

Aber Sie lassen das einfach so stehen, fertig ist der Lack, und ich will das mal an zwei, drei Beispielen deutlich machen.

Ich darf zitieren: „Im GRW-Instrument selbst sind zeitnah die Obergrenzen für einzelbetriebliche FuE-Vorhaben als auch für Verbundforschungsvorhaben Wirtschaft-Wissenschaft zu erhöhen.“ Soweit das Zitat. Jetzt müssen Sie mir mal erklären: Was heißt denn nun „zeitnah“? Für den einen sind das drei Wochen, für den anderen ist es ein Jahr, für den nächsten sind das vielleicht fünf Jahre oder sogar erst 2019/2020, keine Ahnung. Das bleibt offen in Ihrem Antrag und auch in Ihrer bisherigen Rede.

(Egbert Liskow, CDU: Zeitnah ist zeitnah.)

Auf welche Höhe sollen die Obergrenzen erhöht werden? Warum steht da nichts von einer Höhe? In einem Papier à la CDU-Fraktion ist das dann klar, wenn man das studiert hat, weil es eben in den Ländern Unterschiede gibt. Deswegen konnten Sie hier keine Höhen reinschreiben oder Sie hätten sich für Mecklenburg-Vorpommern klar positioniert. Wo sind denn Ihre Forderungen, die Sie hier deutlich machen wollen, und die Erwartungen auch an die Regierung? Wir können hier gern konkret werden.

Ein nächstes Zitat: „Der GRW-Koordinierungsrahmen muss im Infrastrukturteil erweitert werden.“ Ende des Zitats. Klasse, da weiß doch jeder sofort Bescheid, was Sie genau wollen!

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Richtig.)

Ich erspare mir das jetzt, alle Einzelheiten aus dem Koordinierungsrahmen vorzutragen, aber es geht im Moment bei Infrastrukturmaßnahmen alles rund um Industrie- und Gewerbegelände – Sie selbst haben es angedeutet in Ihrer Einbringungsrede –, Baufreimachungskosten, Kosten für die Errichtung von Straßen und Schienen und so weiter. Förderfähig ist die Anbindung von Gewerbebetrieben, auch Maßnahmen im Bereich Tourismus sind förderfähig, Gewerbezentren, Bildungseinrichtungen, all das kann gefördert werden. Kommunikationsverbindungen, die Errichtung von Abwasser- und Abfallanlagen und auch Häfen können gefördert werden.

Und jetzt kommen Sie. Worum muss dieser Teil erweitert werden? Sie können vorn am Pult natürlich viel erzählen, aber am Ende wird der Antragstext beschlossen und da sehe ich weit und breit keinen konkreten Inhalt, der uns in Mecklenburg-Vorpommern nützlich sein könnte. Ich bitte Sie um Entschuldigung, aber es ist wirklich Blabla und allgemeines Gewäsch. Werden Sie konkret, dann kann man sich auch dazu verhalten!

Wenn wir den Antrag gestellt hätten in der Form,

(Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.)

Sie auch, wenn wir den Antrag...

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Ja, das ist auch klar, dass es Unterschiede gibt.

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Aber wenn wir jetzt – ich bleibe mal bei uns –, wenn wir den Antrag so gestellt hätten, hätte es aus Ihrer Sicht zwei Reaktionen gegeben: