Protocol of the Session on July 8, 2016

Unser Engagement für ein gutes Leben im Alter in Mecklenburg-Vorpommern, meine Damen und Herren, hat in erster Linie etwas mit dem Respekt vor den Lebensleistungen der älteren Menschen in unserem Bundesland zu tun. Und von diesem Gedanken getragen haben wir, glaube ich, in den vergangenen Jahren in der Enquetekommission – in meinen Augen auch in äußerst angenehmen, konstruktiven, kooperativen und kollegialen Beratungen – diesem Thema, den Älteren in unserem Land Respekt zu zollen, Rechnung getragen.

Wir als Enquetekommission haben gemerkt – das ist ja nicht immer selbstverständlich und in diesem Fall besonders wohltuend –, dass die Themensetzung den Nagel auf den Kopf getroffen hat: beim Thema „Wohnen“, beim Thema „Mobilität“, beim Thema „Gesundheit/Pflege“ und „Ehrenamt, Teilhabe“. Das sind Themen, die aktuell in den Gemeinden, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten und natürlich auf Landesebene hoch und runter diskutiert werden. Und wir haben mit der Enquetekommission und mit den Formaten der Enquetekommission, aber natürlich auch – Kollege Dr. Al-Sabty ist darauf eingegangen – als Fraktionen mit unseren Arbeitsgruppen überall im Land offene Türen vorgefunden und viele Menschen angetroffen, die bereit waren und die Lust darauf hatten, diese Themen mit uns zu diskutieren, und die auch gespannt waren. Dann ist das, finde ich, wirklich ein hervorragendes Zeichen dafür, dass man mit einer Enquetekommission und mit dem Thema in der richtigen Spur ist und genau die richtigen wichtigen Fragen für die Zukunft unseres Landes aufgerufen und diskutiert hat.

Wir sind der Auffassung, diese Enquetekommission kam genau zum richtigen Zeitpunkt. Gemerkt haben wir vor allem eins, nämlich dass die Situation bei dem demografischen Wandel in Mecklenburg-Vorpommern natürlich nicht überall gleich ist, sondern dass es große Unterschiede gibt und dass es eben nicht hilft, wenn möglicherweise ein berufener demografischer Mund sagt, na ja, Moment, so ist das alles gar nicht in Mecklenburg-Vor- pommern, da ist dieser Trend der demografischen Entwicklung abgeschwächt oder hat sich umgekehrt. Eine Sache darf es nicht bedeuten, meine Damen und Herren, dass die Fragen aufkommen: Sind denn die Handlungsempfehlungen, die Maßnahmen, die die Enquetekommission vorgeschlagen hat, überhaupt tauglich? Sind sie angemessen, um zu reagieren?

Deshalb möchte ich die Aussprache zum Abschlussbericht auch noch mal nutzen und klarmachen, die Situation ist äußerst unterschiedlich. Wenn wir sagen, wir haben die richtigen Antworten, um die demografische Entwicklung passgenau zu begleiten, dann ist die erste Voraussetzung, sich in jeder Region, wirklich bis zur gemeindlichen Ebene, die Situation mit den Menschen, die dort vor Ort aktiv sind, sehr genau anzuschauen und eben keine pauschalen Lösungen anzubieten und zu sagen, das passt überall in Mecklenburg-Vorpommern.

Deshalb verstehen wir den Endbericht und die Maßnahmen, die die Enquetekommission vorschlägt, auch nicht als die endgültige Antwort auf alle Fragen, die sich im Bereich der Enquetekommission stellen, sondern wir verstehen diesen Abschlussbericht eher als einen sehr großen Werkzeugkoffer an gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen für ein gutes Leben im Alter. Wir als Enquetekommission, aber natürlich auch wir als SPD-Fraktion wünschen uns, dass nun möglichst viele Menschen im

Land, in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden diesen Werkzeugkoffer mit uns gemeinsam zur Hand nehmen,

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

genau die Werkzeuge entnehmen, die auf die Probleme vor Ort zugeschnitten sind, und mit uns gemeinsam zur Anwendung bringen. Viele solche wirklich hochwertigen, ausdifferenzierten und in unseren Augen tauglichen Werkzeuge sind in diesem Abschlussbericht enthalten. Deshalb freuen wir uns auch darauf, diese gemeinsam in den Ebenen im Land, in den Landkreisen und kreisfreien Städten politisch zur Anwendung zu bringen.

Ich erspare mir an dieser Stelle ein Koreferat zu den einzelnen Themenfeldern der Enquetekommission. Das hat unser Kollege Heydorn eingangs schon sehr ausführlich getan. Die Kolleginnen und Kollegen haben das ergänzt. Das ist ja auch das Schöne an so einem Abschlussbericht einer Enquetekommission, alle Dokumente, alle Gutachten sind jederzeit öffentlich zugänglich, nicht zuletzt auf den Webseiten des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Wir wünschen uns, dass dieser große Schatz an Informationen rege genutzt wird.

Ich schließe mich dem Dank der Vorrednerinnen und Vorredner an. Wir haben diese Zusammenarbeit mit allen, mit den Expertinnen und Experten, den Referentinnen und Referenten, den Gutachtern, den Kolleginnen und Kollegen im Sekretariat, bei uns in der Fraktion, vor Ort in den Lupenregionen, bei den vielfältigen Veranstaltungen, die wir auch als Arbeitsgruppe in allen Teilen des Landes gemacht haben, als sehr angenehm, ausgesprochen angenehm empfunden. Vielen Dank dafür. Sie alle können sich sicher sein, dass Sie einen Beitrag dazu geleistet haben, dieses wichtige Thema „gutes Leben im Alter in Mecklenburg-Vorpommern“ hervorragend auszubuchstabieren und vor allen Dingen auch für die Zukunft handhabbar aufzubereiten.

Wie gesagt, wir wünschen uns, dass wir mit den Maßnahmenempfehlungen der Enquetekommission nun in den Landkreisen und in den kreisfreien Städten, in den Gemeinden, aber auch auf Landesebene gemeinsam weiter daran arbeiten, dass wir dieses gute Leben im Alter in Mecklenburg-Vorpommern Wirklichkeit werden lassen. Wir stehen dafür bereit, und wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Barlen.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Gajek für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sie haben es gehört, über gut viereinhalb Jahre sind wir nun in der Enquetekommission miteinander älter geworden und hoffentlich auch reifer – in Würde, denke ich. Das meiste kann sich jedenfalls sehen lassen.

Auch ich möchte mich herzlich bedanken, insbesondere bei meinem Kollegen Jörg Heydorn, der uns mit der ihm

eigenen Art, mit seiner manchmal doch sehr charmanten Art wieder zusammengebracht hat, wenn wir bei bestimmten Themen sehr kontrovers diskutiert haben. Alle, die dabei waren, wissen, was ich meine. Aber, lieber Jörg, mir persönlich hat das sehr viel gebracht, gerade das ressortübergreifende Arbeiten. Mein Dank gilt auch den anderen Kolleginnen und Kollegen, dem Sekretariat, unseren Referenten – sie sind ja schon namentlich genannt worden –, den Gutachtern, wissenschaftlichen Referentinnen und Referenten und der Verwaltung.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Gemeinsam konnten wir besonders in den beiden existenziellen Themenfeldern „Mobilität im Alter“ und „Gesundheit und Pflege im Alter“ dem Landtag zukunftsweisende Handlungsempfehlungen vorlegen. Gewiss wäre meine Fraktion in so manchem Punkt gerne weitergegangen, doch die allseitigen Bemühungen der demokratischen Fraktionen um gute Kompromisse waren für uns eigentlich immer greifbar.

Umso mehr enttäuschte uns die Landesregierung, die die Vereinbarungen zum Schienenerhalt und zu einer integrierten regionalisierten und partizipativen Gesundheitsversorgung mitten in den Verhandlungen kurzerhand zur Makulatur erklärte und mit der Teilschließung der Südbahn sowie mit den Abteilungsschließungen im Krankenhaus Wolgast Fakten schuf, die Sinn und Wortlaut unseres Konsenses in wirklich krasser Weise widersprechen. Da hat Ihre Glaubwürdigkeit gelitten, liebe Landesregierung und liebe Koalitionsfraktionen.

Wenn ich nun Bilanz ziehe, bedauere ich auch sehr, dass der gesamte Schwerpunkt zur gesellschaftlichen Teilhabe geopfert wurde. Der bloße Verweis auf seine Mitbehandlung in den übrigen Berichten trifft aber bestenfalls auf den Bereich der sozialen Teilhabe zu. Alle unsere Vorschläge zur politischen Teilhabe sowie zur kulturellen Teilhabe kamen nicht einmal zur Sprache. Ein ganzer Themenschwerpunkt fiel somit unter den Tisch. Mit der Teilhabe geizt unsere großartige Koalition, besonders mit der politischen, und mit der kulturellen sowieso. Zur Sicherung von kultureller Bildung, Teilhabe und Daseinsvorsorge hat die demokratische Opposition deshalb ein gemeinsames Sondervotum vorgelegt. Denn uns erscheint die breite Teilhabe an einer vielseitigen Kunst und Kultur die beste Investition in die Zukunft. Was wir dort einsetzen, spart langfristig Mittel zur Wirtschaftsförderung sowie Sozialkosten. Zugleich ist damit eine solidarische und demokratische Rendite zu erwarten.

So könnten etwa auch Artists-in-Residence-Programme verbunden mit einem Leerstandsmanagement für kulturelle Zwischennutzung von kommunalen Immobilien städtische Quartiere und ländliche Räume beleben, aufwerten und die kulturelle Teilhabe auch der älteren Bevölkerung deutlich erhöhen. Ähnliches gilt für die politische Teilhabe der Jüngeren mit Effekten für die Älteren. Da die nachfolgenden Generationen von den Fragen der politischen Zukunftsgestaltung häufig am stärksten betroffen sind und im demografischen Wandel bereits hohe Verantwortung für ihre jeweiligen Eltern- und Großelterngenerationen tragen, ist es sinnvoll, junge Menschen so früh wie möglich an Entscheidungen, die sie betreffen, teilhaben zu lassen. Deshalb wollten wir ja die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen auf das vollendete 16. Lebensjahr herabsetzen.

Auch über die verschiedenen Formen der Zivilcourage sowie den gesetzlichen Rahmen zu ihrem rechtlichen Schutz, vom engagierten Eintreten für die verfassungsmäßigen Rechte jedes Mitmenschen bis hin zum zivilen Ungehorsam gegenüber dem Missbrauch von politischer oder wirtschaftlicher Macht, muss bereits in den allgemeinbildenden Schulen, aber auch in der Öffentlichkeit wirksam aufgeklärt werden. Auch das bürgerschaftliche Engagement von sogenannten Whistleblowern braucht eine breite gesellschaftliche Debatte und Aufklärung darüber, wie sich Informanten, die illegale und unrechtmäßige Zustände oder Vorgänge in Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft öffentlich machen, rechtlich strafbar machen beziehungsweise ob sie vor Strafverfolgung zu schützen sind und Asylrecht genießen.

Vor allem aber protestieren wir gegen die mehrheitliche Aufnahme einer strittigen Handlungsempfehlung ins Hauptvotum gegen unser ausdrückliches Votum. In den bisher konsensorientierten Verhandlungen der Enquetekommission bildet das eine traurige Ausnahme, zumal es sich dabei um eine entscheidende Weichenstellung für das Land handelt. Wenn gefordert wird, ich zitiere: „Dort wo kein seniorengerechtes Wohnumfeld mehr aufrechtzuerhalten ist, müssen Ältere, die einen Wohnortwechsel wünschen, bei einem Umzug unterstützt werden“, nachzulesen auf Seite 141, dann wird damit erklärt, dass Lebenssituationen, also Orte beziehungsweise Räume, möglich werden, in denen kein seniorengerechtes Wohnumfeld mehr aufrechtzuerhalten ist.

Mit dem Angebot einer Umzugsunterstützung für solche Fälle würde der Staat folglich unter bestimmten Umständen seine Verpflichtung zur Daseinsvorsorge im Rahmen des Sozialstaatsprinzips veräußern. Dies ist laut Bundesverfassungsgericht jedoch eine Leistung, ich zitiere, „derer der Bürger zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz unumgänglich bedarf“, und bleibt daher aus unserer Sicht verfassungsrechtlich unveräußerlich. Mit der Orientierung an immerhin veränderlichen Orten oder Räumen statt an den tatsächlichen Bedürftigen verfehlt die zugesagte Unterstützung außerdem möglicherweise ihr Ziel. Überdies erscheint die rechtssichere Definition solch eines Anspruchs wie seine geregelte Administration in der Praxis undurchführbar. Im Grundsatz werden damit aber Räume definierbar, aus denen sich die staatliche Verantwortung selbst für die bloße Daseinsvorsorge und Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen nach und nach zurückziehen kann.

Es ist für uns inakzeptabel, dass, ich zitiere, „hilfebedürftige Seniorinnen und Senioren, die in einen zentralen Ort umziehen möchten, in dem bessere Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben gegeben sind, organisatorisch und finanziell dabei unterstützt werden (müssen)“, wie bereits im Kommissionsbericht zum Themenfeld „Mobilität im Alter“ konsentiert – das ist damals auf der Seite 48 gewesen –, und steht dem eben nicht entgegen. Diese Forderung geht weiter als jene, die nun im Themenfeld „Infrastruktur und Daseinsvorsorge“ verabschiedet wurde, indem sie sich am Bedarf, und darum geht es, am Bedarf der Betroffenen orientiert. Sie ist verwaltungsrechtlich im Rahmen der Sozialgesetzgebung operabel und kommt dabei der staatlichen Verpflichtung zur Daseinsvorsorge nach. Hierfür haben wir uns leider vergeblich ausgesprochen.

Wir werden weniger, älter und bunter, sagen die Experten. Bereits zur Einsetzung dieser Enquetekommission

hat meine Fraktion den Änderungsantrag zum Antrag der Fraktionen der SPD und CDU gestellt, den demografischen Wandel in unserem Land generationsübergreifend zu behandeln, schließlich werden wir alle älter, jedenfalls in der Perspektive der Enquetekommission bis 2030 und im Rahmen der damals schon vorliegenden Bevölkerungsprognosen bis 2060 allemal. Da mussten und konnten wir dieses in jedem Themenfeld erneut unter Beweis stellen:

So sind von den Maßnahmen für einen barrierereduzierten Wohnungsbau und -umbau auch jüngere Mieter und Besitzer betroffen.

So müssen Mobilitätslösungen auch für jüngere Menschen ohne Zugang zum Pkw gefunden werden.

So können wir nicht einfach Geburtenstationen sowie kinder- und jugendmedizinische Abteilungen durch Geriatrien ersetzen.

So hängt die Arbeitsfähigkeit im Alter ganz entscheidend vom Ausbildungsgang und der Berufslaufbahn in jungen Jahren ab.

So gilt Vergleichbares für eine früh ausgebildete Engagementbereitschaft.

So ist es um die Teilhabe Jugendlicher im Land noch schlechter bestellt als um die der Alten.

So gilt die Daseinsvorsorgepflicht des Staates eben für alle Generationen.

Für all das braucht es Nachwuchs und qualifizierte Berufstätige, die die älter werdende Gesellschaft dann versorgen und die notwendigen Renten- und Versicherungsbeiträge erwirtschaften. Außerdem wird der Wandel, vor dem wir stehen, ohne den Gesellschaftsvertrag für ein Miteinander der verschiedenen Altersgruppen nicht zu bewältigen sein. Nur wenn alle Generationen berücksichtigt sind, angesprochen werden und beteiligt sind, können wir Generationengerechtigkeit überhaupt verwirklichen.

Wir haben vorgeschlagen, dies, wie in Enquetekommissionen durchaus üblich, in Arbeitsgruppen und unter stärkerer Einbindung der Sachverständigen zu leisten. Doch dafür fehlte der Koalition das Vertrauen. Indem wir nun unsere Themenfelder der Reihe nach abarbeiteten, geriet die Enquetekommission unter erheblichen Zeitdruck, wie sich das am Rhythmus der Themendichte der Kommissionsberichte ablesen lässt. Der erste Zwischenbericht erschien mit nur einem Themenfeld im Frühjahr 2014, zwei Jahre nach der Einsetzung. Der zweite Zwischenbericht im Herbst 2015 behandelte ein knappes Jahr vor Legislaturende bereits zwei Themenfelder und im Abschlussbericht, der Ihnen nun zur letzten Landtagssitzung vorliegt, drängen sich drei eilig abgehandelte Themenfelder.

Das Nachsehen bei dem steigenden Pensum hatten besonders die kleinen demokratischen Fraktionen. Unter einer Großen Koalition ist das die gesamte demokratische Opposition. Die NPD kann hier getrost ausgenommen werden, da sie außer höchst dürftigen Sondervoten nicht einen einzigen konstruktiven Beitrag zur Arbeit der Enquetekommission geleistet hat.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Es liegt ja auch gar nicht in ihrem Interesse, denn der Rückzug öffentlicher Versorgungsstrukturen aus schrumpfenden Regionen bietet gerade Standortvorteile für rechtsextreme und rechtspopulistische Geschäftsmodelle. Unser ganzes Engagement in der Enquetekommission und für die ländlichen Räume gilt deshalb zugleich der Aufgabe, Ihnen und Ihresgleichen diesen Nährboden zu entziehen.

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Umso wichtiger ist es besonders für die strukturschwachen ländlichen Räume, hier weiterzuarbeiten und dabei endlich auch die anderen Generationen in den Blick zu nehmen und aktiv einzubeziehen. Insofern begrüßen wir, dass die Initiative von „Jugend im Landtag“ aus dem vergangenen Jahr, nämlich eine Enquetekommission „Jung sein in M-V“ einzurichten, nun ernsthaft diskutiert wird. Hier muss es darum gehen, auch Jugendlichen eine frühere und größere politische Teilhabe einzuräumen, das zivile Engagement junger Menschen wirksam zu fördern, den Familienhintergrund von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken, ihre Bildungschancen und ihre Gesundheitsversorgung deutlich zu verbessern, ihre konkrete, ebenso wie ihre digitale Mobilität entschieden zu erhöhen und nicht zuletzt die Zuwanderung und Rückwanderung junger Familien sowie ihre Integration klar zu priorisieren. Eine solche Enquetekommission hat unsere volle Unterstützung.

Ich blicke jetzt noch einmal in die nächste Legislaturperiode und hoffe, dass wir die Handlungsempfehlungen, die wir auf den Weg gebracht haben,

(Heinz Müller, SPD: Mutig!)

dann ernsthaft umsetzen.

Mutig! Ich hoffe, die Landesregierung hat dann den Mut, das anzupacken. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es gab nach dem Einsetzen der Enquetekommission die eine oder andere Kritik an der uns selbst auferlegten Arbeitsweise. Ich rede da in erster Linie von den Grundlagenexpertisen. Es hieß am Anfang, wir haben hier Material en masse, wozu brauchen wir dann noch mal extra Gutachten und Grundlagenexpertisen, das ist doch rausgeschmissenes Geld. Aber dem war, wie Sie alle wissen, keinesfalls so, ganz im Gegenteil. Durch diese Erarbeitung einer gemeinsamen Grundlage unserer Diskussionen traten doch ganz schön viele Dinge und Aspekte zutage, die so nicht jedem geläufig waren. Alleine die Feststellung, dass wir 84 engagementunterstützende Infrastruktureinrichtungen zu verzeichnen haben, war, glaube ich, so vorher niemandem bekannt. Ich habe zwischenzeitlich gelernt, nachdem wir das Thema „Wohnen im Alter“ abgeschlossen hatten, dass es über 200 Möglichkeiten gibt, Förderung für Umbaumaßnahmen, für barrierefreies Wohnen zum Beispiel, in Anspruch zu nehmen. Das habe ich vorher nicht gewusst, wie so einiges, was da an neuen Erkenntnissen aufgeschlagen ist.

Frau Gajek, wenn Sie sagen, dass Ihnen einige Ihrer Anregungen in dem Abschlussbericht fehlen, weil Sie sich damit nicht durchsetzen konnten,

(Egbert Liskow, CDU: Warum eigentlich nicht?)