Schau ich mir jetzt aber diese 24 Projekte an, dann ist dort ein Volumen von rund 250 Millionen Euro beantragt worden. Auf meine Kleine Anfrage hin hat Herr Minister Pegel geantwortet, dass ein Kofinanzierungsanteil von rund 94/95 Millionen nach der jetzigen Berechnung notwendig ist. Ich weiß sehr wohl, dass das nicht 95 Millionen sein müssen, es kann auch ein Stück weniger werden, aber auf alle Fälle gibt es eine Differenz zwischen den 62,7 Millionen und dem notwendigen Kofinanzierungsanteil.
Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren: Es ist einfach wichtig, dass wir als Landtag und als Haushaltsgesetzgeber den Minister stärken, indem wir sagen, es braucht Titel, in denen die Kofinanzierung für den Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern geregelt ist. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Danke schön, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie erlauben mir, dass ich zu Beginn den Werbeblock für die Deutung des Breitbandausbaus auslassen kann. Zum einen hat Herr Holter darauf eben schon Bezug genommen, zum anderen waren wir uns da in den vergangenen Monaten in diesem Hohen Hause durchgängig einig. Ich gehe davon aus, dass allen bewusst und für alle das Ziel völlig klar ist, dass wir das wollen und darin ganz wesentliche Zukunftschancen des Landes verorten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich mir die verschiedenen Diskussionsstadien der vergangenen Monate zum Thema Breitband in diesem Hause ansehe, dann freue ich mich ein ganzes Stück weit über den Tenor des heutigen Antrages. Er zeigt nämlich deutlich, wie richtig und zielführend der gewählte Weg, den die Landesregierung eingeschlagen hat, ist. Für dieses mittelbare Lob darf ich mich im Namen der gesamten Landesregierung herzlich an Ihre Adresse bedanken.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist eben auch schon angeklungen, wir, also Kommunen, Kreise, Breitbandkompetenzzentrum, kommunale Spitzenverbände und die Landesverwaltung, waren noch erfolgreicher, als wir es im vergangenen Jahr selbst zu prognostizieren gewagt hätten, zum Beispiel als wir den Haushalt aufgestellt haben. Wir haben deshalb – auch das ist völlig unstreitig – jetzt gemeinsam haushalterische Hausaufgaben zu machen.
Und, meine Damen und Herren, seien Sie unbesorgt, das tun wir, allen voran die Finanzministerin, der ich für ihr engagiertes Wirken – und das ist ernst gemeint, das ist kein Lippenbekenntnis zwischen Kollegen, sondern ganz ernst gemeint – an dieser Stelle mehr als dankbar bin. Wenn ich zurzeit eine echte Kämpferin dafür habe, dass die haushalterischen Möglichkeiten, die in diesen Fragen bestehen, genutzt werden, dann ist es die Finanzministerin, und deshalb der ganz ernsthafte Dank. Da ist sie Kämpferin in der gesamten Landesregierung für diese Sache.
Ich danke aber auch für den Rückenwind, der an der Stelle aus den Regierungsfraktionen kommt, der aus den Oppositionsfraktionen kommt, und insbesondere danke ich ganz herzlich dem sehr klaren Bekenntnis, der sehr klaren Unterstützung des Ministerpräsidenten, der im Übrigen bereits bei Einreichung der ersten 24 Förderanträge, auf die Sie eben Bezug genommen haben, an den Bund Ende Januar dieses Jahres ein ganz glasklares Bekenntnis für die Landesregierung formuliert hat. Kein Antrag der Kreise und Kommunen, der beim Bund erfolgreich Gelder bekommen kann, wird an der Landesunterstützung scheitern.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Vollständigkeit gehört auch Folgendes: Der Bund hat in seinem Breitbandausbauprogramm eine Regelförderquote von 50 Prozent vorgesehen – ebenfalls von Ihnen angesprochen. Diese Anträge auf Förderung können nur von Kommunen, Kreisen und kommunalen Zweckverbänden gestellt werden, nicht vom Land. Das hat der Bund strikt ausgeschlossen. In wirtschaftlich schwächeren Gemeinden – auch das ist vom Fraktionsvorsitzenden angedeutet und angesprochen worden – können 60 oder sogar 70 Prozent Förderquote statt der genannten Basisförderung von 50 Prozent erreicht werden. Es bleibt aber bei der antragstellenden Kommune oder dem antragstellenden Kreis trotzdem ein Eigenanteil in Höhe der Differenz, nämlich zwischen 30 und 50 Prozent. Hierbei darf nach den Bundesförderbedingungen das Land mit einem Kofinanzierungsprogramm helfen, nach den Regeln der Bundesförderung bis zu einem originären kommunalen Eigenanteil von 10 Prozent, wobei die Länder nach den Bundesvorgaben dann nur noch unter sehr strengen
Voraussetzungen teilweise helfen dürfen. Es gehört zur Betrachtung also auch die Feststellung, dass das Land zwar helfen kann und helfen will, nämlich bei einem größeren Teil – wohlgemerkt größeren Teil – des verbleibenden kommunalen Eigenanteils, aber ein Eigenanteil von 10 Prozentpunkten verbleibt, den der Bund in erster Linie bei den Kommunen verortet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den im ersten Förderdurchlauf beantragten 24 Projektgebieten sind – das ist die erfreuliche Nachricht – 70 Prozent Fördergebiete. Das Land hat frühzeitig bei den Kommunen und Kreisen für das Vertrauen geworben, dass von diesen verbleibenden 30 Kommunalprozenten das Land mit einem Kofinanzierungsprogramm 20 Prozentpunkte abnehmen wird. Zwei Drittel des verbleibenden kommunalen Eigenanteils sind wir bereit, über Kofinanzierungsprogramme zu übernehmen, aber auch das gehört zur Betrachtung dazu, 10 Prozentpunkte werden die Kommunen beitragen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn das jetzt ein gefährlicher gradueller Gang ist, den ich mit diesem Bekenntnis gehe, das ist nach meiner Überzeugung eine der schönsten Haushaltsverfehlungen, die mir bisher unterlaufen sind und die ich mir vorwerfen lassen muss.
Als die Landesregierung im Januar 2015 den Breitbandausbau im Infrastrukturministerium konzentriert hat, war das begleitet von zahlreichen Unkenrufen, auch in dieser Mitte, wie wenig vorbereitet wir seien. Wir haben damals deutlich gemacht, dass primäres Ziel der Aufgabe im letzten Januar war, möglichst schnell für das Bundesförderprogramm startklar zu sein und dort Anträge zu stellen, möglichst viele Anträge zu stellen. Genauso klar war auch, dass die Riesenaufgabe Breitbandausbau nur gelingen kann, wenn der Bund finanziell bei dieser Mammutaufgabe, zumindest Mammutaufgabe in diesem Bundesland, hilft. Und deshalb galt es, die bis dahin sinnvolle Verteilung des Breitbandausbaus auf verschiedene förderfähige Ressorts der Landesregierung angesichts der neuen Finanzierungsmöglichkeiten aus den Bundestöpfen zu konzentrieren, was in unserem Hause geschehen ist. Und klar war auch, mit erheblicher Bundeshilfe die Mammutaufgabe Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern möglichst weit voranzutreiben. Dies könnte, angesichts des Finanzvolumens, das der Bund hier investiert, eine einmalige Chance sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben schon in den Haushaltsberatungen diskutiert, wie viele Landesmittel erforderlich sein könnten, und ich hatte für die knapp über 60 Millionen Euro geworben, die zunächst bereitgestellt werden konnten, denn bei einer 70-ProzentFörderquote und einer Hilfe des Landes am kommunalen 30-Prozent-Anteil mit 20 Prozentpunkten war es realistisch, mit diesen etwas über 60 Millionen circa 210 Millionen Euro Bundesmittel zu akquirieren. Dies entsprach nach dem damals absehbaren Volumen des Bundesförderprogramms von circa 2,1 Milliarden einem Anteil von
circa 10 Prozent an diesem Bundesprogramm nur für unser Bundesland. Angesichts der sonst üblichen knapp 2 Prozent nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, die das Land sonst bei der Verteilung von Bundesmitteln erhält, wäre das schon ein Riesenschluck aus der Pulle gewesen.
Ich kann mich gut erinnern, dass nicht wenige das – mit diesen 10 Prozent 210 Millionen zu holen – für illusorisch gehalten haben in den damaligen Debatten. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, umso mehr freue ich mich, dass es gemeinsam gelungen ist, diesem Ziel schon im ersten Call, also dem ersten Förderdurchlauf beim Bund – alles neudeutsch formuliert –, ziemlich nahegekommen zu sein. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein Riesenerfolg für die vielen Aktiven in den Kommunen, den Kreisen, dem Breitbandkompetenzzentrum, den kommunalen Spitzenverbänden und auch in der Landesverwaltung, die weit über den normalen Durst hinaus für dieses tolle Ergebnis in den letzten acht bis zehn Monaten gearbeitet haben. Dafür an alle Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen Ebenen meinen ganz herzlichen Dank.
Wir haben von den circa 60 bis 70 insgesamt eingereichten Anträgen beim Bund bundesweit insgesamt 60 bis 70 Anträge in diesem ersten Call, die eine Projektförderung anstreben, in Mecklenburg-Vorpommern haben wir einen Anteil von 24 Projektanträgen. Das kleine Mecklenburg-Vorpommern als eines von 16 Bundesländern hat mehr als ein Drittel der Anträge auf die Beine gebracht. Und die Kolleginnen und Kollegen arbeiten mit Nachdruck schon am nächsten Call, dem zweiten Förderdurchlauf. Dieser zweite Förderdurchlauf wird Ende April enden. Auch dann wollen wir wieder mit Anträgen und gern auch zweistelligen Antragszahlen dabei sein, denn mit zwei eingesetzten Landeseuros und einem kommunalen Euro können wir dank Bundeshilfe 10 Euro im Land in den Breitbandausbau investieren. Besser kann ein Finanzhebel kaum wirken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts der Gesamtgröße dieser Herausforderung wird aber auch klar, wie massiv das den Landeshaushalt und selbstverständlich die kommunalen Haushalte in den nächsten Jahren herausfordern wird. Ich bin mir allerdings sicher, jeder eingesetzte Euro ist ein mehr als gut angelegter Euro, aber die Summe dieser Euronen, die dort erforderlich werden, bringt uns in der Tat an Grenzen. Und trotzdem ist die Linie der Landesregierung klar: Kein Breitbandförderantrag beim Bund, den ein Kreis oder eine Kommune erfolgreich stellt, wird an unserer Landesbegleitung scheitern. Genau daran werden die betroffenen Ressorts der Landesregierung im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten, die Sie uns dankenswerterweise gegeben haben, arbeiten.
Sowohl für die ersten 24 Anträge werde ich die Daumen drücken, dass sie erfolgreich sein werden, aber auch für die nächsten Anträge im zweiten Call Ende April, denn dort sollen möglichst viele Anträge möglich werden und möglich bleiben. Vor allem versuchen wir zurzeit die noch offenen Projektgebiete im Land zu ermitteln, die eine Chance auf 60 oder sogar 70 Prozent Förderquote haben, um diesen optimalen Hebel möglich zu machen. Für 3 Euro aus dem Land 7 Euro vom Bund zu bekommen,
Meine sehr geehrten Damen und Herren, allein mit den ersten 24 Anträgen werden wir bei der Breitbandversorgung in besonders benachteiligten ländlichen Räumen die bisherige Quote von gerade einmal 14,8 Prozent auf über 50 Prozent anheben können. Und dann haben wir die Chance, das Leben in den ländlichen Räumen zukunftsfest und langfristig attraktiv zu machen beziehungsweise zu halten sowie den Wirtschaftsstandort ländlicher Raum deutlich zu stärken. Für großstadtgeplagte Selbstständige bieten wir damit die Chance, mit einem breitbandgebundenen Job oder Unternehmen in das Land zum Leben zu kommen und von hier aus mit guten digitalen Anbindungen genauso erfolgreich arbeiten zu können wie zurzeit in einigen Großstädten. Es spricht viel dafür, dass wir dafür mehr Landeshilfe benötigen, als wir noch vor einigen Monaten für die schon beinahe größenwahnsinnig anmutenden 10 Prozent, die wir am Bundesprogramm ernten wollten, benötigt hätten. Die Landesregierung bereitet sich aktuell genau auf diese Situation vor. Der Haushalt und die Haushaltsregelungen, die Sie uns mit auf den Weg gegeben haben, bieten dafür ausreichende Anknüpfungsmöglichkeiten, um die vorhandenen Haushaltstitel zu verstärken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das tun wir aber begleitend zu den einzelnen Förderdurchläufen beim Bund, und wir tun es dann, wenn wir wissen, wie viel tatsächlich jeweils benötigt wird. Dazu gehört, zunächst auch abzuwarten, ob es gelingt, alle 24 Anträge erfolgreich durch das Verfahren beim Bund zu führen. Dann werden wir die wirklichen Werte zunehmend konkreter kennen und konkretisieren können. Wir werden aber vor allem, das muss ich deutlich formulieren, in 2016 nicht einen einzigen Cent tatsächlich als Liquidität ausgeben. Und auch die wirklichen Liquiditätsflüsse für 2017 sind noch alles andere als klar, weil die Bauphasen relativ lang sind. Wir bemühen uns hier, mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Dazu gehört auch ein Abwarten einiger weiterer Schritte, die das jeweils klarer werden lassen. Die jetzt schon erkennbar werdenden Mittelbedarfe zeigen, dass es schwer genug wird, die Landeskofinanzierungsmittel bereitzustellen, um den spitzenmäßigen Hebel möglichst intensiv nutzen zu können.
Das macht auch deutlich, es ist ein regelmäßiger Diskussionsprozess mit der GRÜNEN-Fraktion, weshalb die Landesregierung nicht davon ausgeht, dass daneben ein reines Landesprogramm möglich ist. Gestern war es mal wieder angeklungen: Jeder Cent wird für die Bundeskofinanzierung benötigt werden, zumal der wiederholt angesprochene Anwendungsbereich – der war gestern Abend auch Thema in diesem Hause – für ein solches reines Landesprogramm, wo ein Landeseuro ein Euro investiertes Geld wäre, für ein solches reines Landesprogramm für den halbstädtischen Bereich an mehreren Stellen für mich nicht nachvollziehbar ist. Dort, wo Hilfe gebraucht wird und europarechtlich möglich ist – das sind die beiden Voraussetzungen –, kann auch der halbstädtische Raum Anträge bereits im aktuellen Förderprogramm stellen. Vorteil – auf 3 Euro von Land und Kommune kommen bis zu 7 Euro des Bundes.
Dort, wo aber das Bundesprogramm nicht helfen darf, sind das in der Regel europarechtliche Gründe, beihilferechtliche Hindernisse, und die greifen dann für ein reines Landesförderprogramm ebenso durch. Wenn also
die private Wirtschaft bei der sogenannten Markterkundung mitteilt, sie werde in einen solchen Bereich ohne staatliches Geld investieren, sind Landes- und Bundesprogramme beide gleichermaßen gesperrt. Ein reines Landesbreitbandprogramm ist damit schon finanziell nicht leistbar, wenn wir uns die Herausforderung allein der Kofinanzierung angucken. Es ist aber vor allem kein Raum dafür erkennbar, der nicht schon mit dem Bundesprogramm abgedeckt werden kann.
Erstens. Vielen Dank für die Blumen, die Breitbandaktiven in diesem Land waren schon im ersten Call des Bundesprogrammes erfolgreicher, als viele uns vorher zugetraut hätten. Vielen Dank deshalb auch an die Aktiven auf allen Ebenen.
Zweitens. Welche Landeshilfen am Ende zusätzlich benötigt werden, werden wir erst in einem späteren Verfahrensstadium wissen, aber das Versprechen der Landesregierung gilt: Wir stehen zum Breitbandausbauziel der Bundesregierung, mit 50 Megabits pro Sekunde an jeder Hauswand und in jedem Unternehmen möglichst bis 2018, und kein erfolgreicher Antrag unserer Kommunen und Kreise beim Bund wird am Land scheitern.
Drittens. Wir wollen auch im zweiten Call des Bundesprogramms möglichst gut vertreten sein. Alle Beteiligten arbeiten daran mit Engagement und Hochdruck und auch hier gilt meine Bitte an alle Beteiligten: Machen Sie unbeirrt weiter! Keiner Ihrer Anträge beim Bund wird am Land scheitern, wenn Sie beim Bund erfolgreich waren. Diese Landesregierung steht bei jedem erfolgreichen Antrag im Bundesprogramm fest an Ihrer Seite. Zu guter Letzt möchte ich mich bei Ihnen für den Rückenwind bedanken, der mit dem Antrag signalisiert wird, auch wenn wir die von Ihnen gewünschten Zusagen als Landesregierung nach unserer Überzeugung bereits gegeben haben. Der von Ihnen in Ihrem Antrag mitgetragene Wunsch macht mich sehr optimistisch, dass wir uns bei den noch folgenden Entscheidungen für die erforderlichen haushalterischen Weichenstellungen auch auf Ihre konstruktive Begleitung beispielsweise im Finanzausschuss werden stützen können. Dafür herzlichen Dank!
Ich wünsche jetzt allen 24 Projektanträgen in den kommenden Tagen viel Erfolg. Wir warten gespannt auf die in den kommenden Wochen zu erwartenden Fördermittelentscheidungen des Bundes und setzen dabei auf möglichst viele erfolgreiche Projekte. Und ich drücke die Daumen, dass wir diesen Erfolg dann auch im zweiten Call weitertragen können. Haushalterisch und finanzpolitisch tut die Landesregierung alles, was dafür erforderlich ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
relativ einfach machen und könnte sagen, also nach dem Vortrag von Minister Pegel ist das Thema eigentlich abgeräumt, und mache deutlich, dass dieser Antrag hier überhaupt nicht erforderlich war, denn...