Es geht um eine Haltung und die dann umzusetzen und nicht allein darum, der Macht immer wieder zu folgen, wie das die CDU/CSU gerne macht. Das ist nur ein Beispiel von vielen.
Wir als Bündnisgrüne werden dem zustimmen. Ich denke, es braucht nicht mehr Argumente. Wir stehen für die Bürgerversicherung heute, morgen, und ich hoffe, sie wird irgendwann Realität werden. Vielleicht können wir die CDU/CSU davon überzeugen, ansonsten gibt es 2017 Wahlen auf Bundesebene und das Volk wird entscheiden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann das nicht anders einordnen, man muss das wirklich mal sagen, DIE LINKE hat diesen Antrag im Grunde wider besseres Wissen und aus parteitaktischen Gründen hier vorgelegt
(Simone Oldenburg, DIE LINKE: „Wahlkampf“ haben Sie vergessen! – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Wahlkampf! – Zuruf von Karen Stramm, DIE LINKE)
und möchte den Wählerinnen und Wählern vortäuschen, dass sie sich hier wirklich mit voller Ernsthaftigkeit
und ganz überzeugt dafür einsetzt, dass es am Ende eine geschlossene Haltung der gesamten Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern pro Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt.
weil Sie und jeder einigermaßen interessierte Mensch genau wissen, dass es auf Bundesebene und auch hier im Land zwischen SPD und CDU unterschiedliche Auffassungen zu der Struktur und der Wirkungsweise im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gibt.
Das ist auch der Grund dafür, warum sich die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat bei diesem Punkt nur der Stimme enthalten kann, weil es ja keine Übereinstimmung gibt, sage ich mal.
Eine Seite ist dafür, die andere Seite ist dagegen und am Ende enthält man sich der Stimme. In anderen Bundesländern ist das anders.
Insofern kann man mit Fug und Recht sagen, dass DIE LINKE versucht, jetzt aus der Bundesratsinitiative Honig zu saugen.
Das kann man machen, aber es ist natürlich auch für uns die Gelegenheit, sage ich mal, unsere eigene Bundesratsinitiative zur Rückkehr zur gleichen Beteiligung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in der GKV noch mal ein bisschen näher zu erläutern. Der Antrag für die Entscheidung des Bundesrates wird im Wesentlichen gemeinsam von SPD-regierten Bundesländern vorangetrieben: Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und auch Thüringen.
Wir wollen erreichen, dass die sich aus medizinischer Innovation und natürlich auch aus sich verändernder Mobilität potenziell ergebenden Kostensteigerungen in der Gesundheitsversorgung nicht weiter alleine von den Versicherten bezahlt werden müssen. Aus diesem Grund zielt die auch von uns als SPD-Fraktion in MecklenburgVorpommern inhaltlich völlig unterstützte Initiative auf eine vollständige Rückkehr zur paritätischen Finanzierung ab. Nicht nur der allgemeine Beitragssatz, sondern auch etwaige Zusatzbeiträge,
so sie denn sein müssen, sollen wieder jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer bezahlt werden. Nach unserer Einschätzung gibt die Lage der Wirtschaft und auch der Sozialkassen das allemal her.
Meine Damen und Herren, ja, es trifft zu – und darauf reitet DIE LINKE auch genüsslich herum, die natürlich auf Bundesebene noch nie, sagen wir mal, Verantwortung übernehmen musste und das aus dieser Rolle heraus auch immer gut machen kann –, es trifft zu, an der Einführung dieses Zusatzbeitrages und auch an den weiteren Regelungen waren wir als SPD ab 2005 beteiligt. Das war in einer insbesondere den Bundesarbeitsmarkt betreffenden sehr ernsten Situation. Damals gab es 5 Millionen Arbeitslose in Deutschland und es gab eine ganz große Verunsicherung auf dem Beschäftigungsmarkt. Deshalb haben sich die wesentlichen Teile der SPD damals dazu entschieden, temporär die Lohnnebenkosten zu senken und damit Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitgeber zu entlasten. Und, meine Damen und Herren, diese Entscheidung hat sich seitens der SPD und übrigens auch seitens der GRÜNEN und der Gewerkschaften, die das zu Teilen mitgetragen haben, damals niemand leicht gemacht.
Fakt ist, es gab damals wie heute sehr unterschiedliche Auffassungen über die Wirksamkeit dieser Maßnahme mit Blick auf die Bewältigung der Wirtschaftskrise. Das zeigt auch die Debatte heute. Einigkeit bestand aber bei
der SPD und – ich habe das so wahrgenommen – auch bei den GRÜNEN insbesondere in dem Punkt, dass die Aufhebung der Parität zeitlich befristet sein muss und dass diese Aufhebung der Parität auf eine krisenhafte Situation bezogen sein muss.
Unseres Erachtens ist der Grund für die damals getroffene Regelung nicht mehr gegeben. Deshalb setzen wir uns im Rahmen dieser Initiative und übrigens auch im Rahmen der politischen Bestrebungen in unserer Programmatik dafür ein, dass wir zu der Gleichbehandlung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zurückkehren.
Wir setzen uns darüber hinaus dafür ein, dass sich zukünftig nicht ausgerechnet diejenigen einer solidarischen Finanzierung der Gesundheitsversorgung entziehen und der Solidargemeinschaft den Rücken kehren können, die finanziell besonders stark sind und die die sogenannten guten Risiken einer jeden Krankenversicherung darstellen, also Besserverdienende, Beamte – Stichwort: Wir kämpfen natürlich weiterhin für eine solidarische Bürgerversicherung.
Meine Damen und Herren, Rückkehr zur Parität, solidarisch finanzierte Krankenversicherung, das sind unsere Ziele, daran ändert auch der vorliegende Antrag der LINKEN nichts. Dass wir uns in diesen Punkten mit der CDU uneinig sind, im Bund und auch hier im Land, das ist bekannt. Deshalb werden wir dem Antrag der LINKEN auch nicht zustimmen können. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung von der gemeinschaftlichen Finanzierung der Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die am 5. Juni 2014 im Bundestag von CDU, CSU und SPD beschlossen wurde, haben CDU, CSU sowie die SPD einen erheblichen Beitrag zu einer entsolidarisierten Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland zu verantworten, denn mit diesem Beschluss haben diese Superdemokraten dafür Sorge getragen, dass seit dem 01.01.2015 einzig und allein die Arbeitnehmer für die Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Wer sich mit Personalabrechnungen auskennt beziehungsweise jeder Arbeitnehmer, der seine Gehaltsabrechnung betrachtet, wird feststellen, dass die Zusatzbeiträge der Kassen stetig erhöht werden und hierdurch die Belastung für die Arbeitnehmer immer wieder ansteigt.
Vor dem Hintergrund der katastrophalen Umfrageergebnisse für die SPD versucht diese, zumindest medial ihre fatale Fehlentscheidung zu berichtigen. Viele Arbeitnehmer halten die SPD jedoch nicht mehr für glaubwürdig. Das Zurückrudern der SPD wird ihr dabei nicht helfen. Bis zu 1,5 Prozent beträgt zwischenzeitlich der Zusatzbeitrag, und die Entwicklung nach oben scheint sich ungebrochen fortzusetzen.
Diese Umfrage, Frau Oldenburg, ist in etwa so glaubwürdig wie die Politik der ehemaligen SED-Partei.
Nach Ansicht des CDU-Abgeordneten Schubert sollen die Versicherten nun ein Kassenwechselspiel beginnen.