Die Präsidentin greift in das Rederecht des Abgeordneten ein, obwohl sie gar nicht weiß, was der Abgeordnete hier vortragen will.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Michael Andrejewski, NPD: Das sind Demokraten. – Zuruf von Stefanie Drese, SPD)
(Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD: Wir haben noch keinen Karneval, Junge. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Helmut Holter, DIE LINKE)
Wir haben jetzt einen neuen Tagesordnungspunkt, der hat nichts mit dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt zu tun.
Jetzt geht es um die Kommunalverfassung und dazu haben Sie das Wort. Sie haben hier in keinster Weise Äußerungen des Präsidiums zu kommentieren und dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
(Heiterkeit bei Tino Müller, NPD – Zuruf von Udo Pastörs, NPD – Der Abgeordnete Stefan Köster spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Tino Müller, NPD: Mikro! Mikro! Mikro ist nicht eingeschaltet.)
Herr Abgeordneter Köster, ich unterbreche jetzt noch mal Ihren Redebeitrag und ich mahne die Herren von der Fraktion der NPD an, sich hier so zu verhalten, dass es der Würde dieses Hauses entspricht.
wenn Sie es nicht nachlassen, die Äußerungen des Präsidiums in einer abwertenden und abschätzenden Art und Weise zu kommentieren,
dann wird das dazu führen, dass Ihnen das Wort für den Beratungsgegenstand oder unter Umständen auch für mehr entzogen wird.
Herr Fraktionsvorsitzender Pastörs, auch Sie erhalten einen Ordnungsruf für Ihre herabwürdigenden Beschimpfungen.
So, ich wiederhole mich noch mal: In den Kreistagen Vorpommern-Greifswald und Ludwigslust-Parchim und in vielen anderen kommunalen Gliederungen hat die NPD das Vorhaben, das mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigt wird, ebenfalls schon mal als Antrag eingereicht, und der ist von den Superdemokraten abgelehnt worden.
Und betonen müsste man auch, Herr Müller, das wissen Sie, dass die NPD in diesen kommunalen Gremien die meisten inhaltlichen Anträge stellt.
Auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, den Sie als wahre Superdemokraten in der Ersten Lesung erwar
tungsgemäß ablehnten, fordern wir mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Bürger in kommunalen Angelegenheiten.
Konkret geht es um das Fragerecht der Einwohner während der Sitzungen von kommunalen Vertretungen auch zu Punkten, die auf der Tagesordnung vorhanden sind.
Aber Frau Tegtmeier hat in ihrem Redebeitrag vergessen, dass der Paragraf 17 der Kommunalverfassung auch in Ausschusssitzungen, in denen im Vorfeld eventuell eine Meinungsbildung stattfindet, Anwendung findet. Frau Tegtmeier hat nämlich gesagt, dass alles, was zum Beispiel in den Gemeindevertretungen oder Kreistagen behandelt wird, zuvor schon in irgendwelchen Ausschüssen vorberaten wird. Einwohnerversammlungen würden stattfinden,