Protocol of the Session on January 27, 2016

Natürlich ist es kein Geheimnis, dass wir gern – und auch eine andere Fraktion, aber die sprechen ja für sich – eine weitere Absenkung der Quoren gesehen hätten. Der Kompromiss von letztlich 100.000 Unterschriften ist eine Absenkung von stattlichen 20.000 und bringt uns im Bundesvergleich ins vordere Mittelfeld. Das sehe ich schon als einen wesentlichen Fortschritt an, meine Damen und Herren.

Zu dem Kompromiss – die beiden Vorrednerinnen sind darauf eingegangen – gehört für uns, dass es jetzt eine Frist gibt für das Sammeln von Unterschriften, die fünf Monate beträgt. Ich höre kritische Stimmen, die meinen, dass diese Befristung eine Verschlechterung für die direkte Demokratie sei. Wir haben das auch bei uns lange diskutiert. Ich sehe das nicht ganz so. Diese Frist schafft einen klaren zeitlichen Rahmen, in dem die Vertreterinnen und Vertreter von Volksbegehren zukünftig planen können und sich natürlich anstrengen müssen, die entsprechende Anzahl Unterschriften zusammenzubekommen.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Nach den Erfahrungen, die wir im Zuge des Volksbegehrens zur Gerichtsstrukturreform gemacht haben, glauben wir, dass es bei einer entsprechenden Organisation möglich ist, innerhalb von fünf Monaten 100.000 Unterschriften oder mehr zu sammeln.

Zu den Volksentscheiden will ich sagen, dass die bisherigen Ergebnisse von Volksentscheiden in der Bundesrepublik zeigen, dass es schon erfolgreiche Volksentscheide gegeben hat. Allerdings wurde das Quorum, dieses Zustimmungsquorum von einem Drittel der Wahlberechtigten, immer nur im Zusammenhang mit Wahlen erreicht, also nie ein eigenständiger, von Wahlen losgelöster Volksentscheid war erfolgreich. Wir vier sind der Auffassung, dass die Hürden herabgesenkt werden, das wurde auch gesagt, von einem Drittel auf ein Viertel und dass wir so die Möglichkeit bieten, innerhalb der Legislaturperiode oder zwischen Wahlen solche Volksentscheide, wenn es gewünscht ist, durchzuführen.

Zu einem zweiten Kernanliegen möchte ich kurz etwas sagen. Das sind die Rechte des Europa- und Rechtsausschusses, die hier gestärkt werden. Das mag sich anhören wie eine, sage ich mal, innerparlamentarische Angelegenheit. Das ist es auch, aber am Ende vertreten wir als Landtag und damit auch der Europa- und Rechtsausschuss die Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern gegenüber der Europäischen Union. Das ist auch von uns zu Anfang der Legislaturperiode bereits eingebracht worden. Ich sprach davon, dass Kollege Brie das Ansinnen vorgetragen hat.

Konkret geht es darum, dass der Europa- und Rechtsausschuss plenarersetzende Beschlüsse fassen kann, also nicht wir im Parlament fassen hier die Entscheidungen, sondern der Ausschuss. Das hat damit zu tun, dass die Zeitabläufe des Landtages und der Europäischen Union nicht synchron laufen und dass unsere Stellungnahmen möglicherweise nicht fristgerecht in Brüssel eintreffen können. Es hat etwas mit Pragmatismus und zeitlichen Geschichten zu tun. Ich will das an einem Beispiel deutlich machen.

Die Europäische Union wollte ein Mehrwertsteuersystem dergestalt in Auftrag geben, dass eine Standardmehrwertsteuererklärung eingeführt wird. In der Dezembersitzung 2013 haben wir das Thema hier behandelt. Wie waren die Abläufe?

Am 23. Oktober 2013 legte die EU-Kommission einen Vorschlag zu dieser Standardmehrwertsteuererklärung vor. In dieser Richtlinie haben viele Betroffene einen Verstoß gesehen, der sich Subsidiaritätsverstoß nennt. Die Prüfung dieser Richtlinie durchlief die üblichen Verfahren. Das heißt hier für uns: am 27. November 2013 die Erste Lesung in dem Europaausschuss, die Stellungnahme am 4. Dezember, sprich Beschlussempfehlung. Das Plenum, hier der Landtag, hat am 12. Dezember 2013 votiert. Nach unseren Abläufen ist das alles in Ordnung, aber da war die Frist schon längst rum, weil der Bundesrat, in dem die Bundesländer gemeinsam ihre Stellungnahme gegenüber Europa abgeben, bereits am 29. November die Verletzung dieser Subsidiarität, also diese Kritik an dem Regelwerk der Europäischen Union, ausgesprochen hat. Das heißt, wir als Landtag waren zwei Wochen zu spät.

Wenn wir als Land Mecklenburg-Vorpommern über das Parlament, in dem Fall über den Europa- und Rechtsausschuss, uns einmischen wollen und rechtzeitig unsere Stellungnahmen abgeben wollen, ist es notwendig, dass der Europa- und Rechtsausschuss die Möglichkeit hat, eine solche Entscheidung zu treffen. Das soll mit dieser Verfassungs- und Geschäftsordnungsänderung erreicht werden. Am Ende – das hatte Frau Drese ausgeführt – kann der Landtag immer noch sagen, wir haben da eine andere Auffassung. Aber das ist sowieso unser hohes Recht als Parlament.

Damit wird deutlich, das Agieren in diesen dringenden Angelegenheiten, die sich im ersten Anhören so verstehen lassen, na gut, das ist hier so geschäftsordnungsmäßig im Landtag zu regeln, das hat schon was damit zu tun, wie ich bereits sagte, wie die Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegenüber der Europäischen Union zum Ausdruck gebracht werden.

Es bleibt eine berechtigte Frage: Der Landtag ist öffentlich –

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

im Livestream, Zuschauerinnen und Zuschauer sind anwesend, auch Medien können berichten. Aber der Ausschuss, über den ich geredet habe, tagt nicht öffentlich. Ich hoffe, dass wir innerhalb der Ausschussberatung – heute ist die Erste Lesung – diese Frage nicht nur thematisieren, sondern uns auch einigen können, dass zumindest im ersten Schritt der Öffentlichkeit dieser Teil von Ausschussberatungen dann auch öffentlich gemacht wird, weil es geht alle an. Hier sehe ich noch Gesprächsbedarf.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

Selbstverständlich, meine Damen und Herren, das will ich abschließend sagen – ich habe das eingangs angedeutet –, hätten wir hier gern noch viel mehr geändert. Beispielsweise, ich komme bei einem anderen Tagesordnungspunkt darauf zurück, hätten wir gerne die Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Mecklenburg-Vorpom- mern als Staatsziel formuliert. Das haben wir nicht erst erkannt nach unserer Großen Anfrage zur Landesverfassung, sondern es ist ganz klar, dass es unterschiedliche Entwicklungen und ein starkes Ungleichgewicht zwischen den beiden Landesteilen in Mecklenburg-Vorpommern gibt. Wir hätten auch gerne eingeführt, dass Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen. Das haben BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und wir mehrfach gefordert. Dazu haben wir bisher keinen Konsens erreicht. Deswegen kommt die Änderung jetzt nicht auf die Tagesordnung. Es gibt die sogenannte Normenkontrollklage, das müsste ich jetzt erläutern, ich will darauf verzichten. Auch hier hätten wir gern ein anderes Quorum. Das ist die Möglichkeit der Abgeordneten beziehungsweise der Fraktionen, vor dem Landesverfassungsgericht in bestimmten Fragen zu klagen. Dazu haben wir uns nicht einigen können. Deswegen taucht das hier nicht auf.

Ich bin aber der Überzeugung, dass es bei diesen Verfassungsänderungen, die wir heute auf den Tisch gelegt haben, nicht bleiben wird. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wie ich eingangs sagte, unsere Demokratie entwickelt sich und mit ihr unsere Verfassung. Sie, meine Damen und Herren, und die Menschen im Land können sicher sein, diese Verfassungsänderung war nicht die letzte. Wir als LINKE bleiben dran. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Texter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesverfassung anzufassen und zu ändern, ist eine Sache, die man in einer Legislaturperiode nicht so ohne Weiteres anpackt. Unsere Landesverfassung bezeichne ich als die Wirbelsäule unseres Landes. In ihr vereint sind die wichtigen Leitlinien und Prinzipien unseres Bundeslandes ressortübergreifend niedergeschrieben.

Um dieser Bedeutung noch mehr Nachdruck zu verleihen, haben – Herr Holter hat das auch schon angesprochen – die Bürger im Jahre 1994 mit ihrer Stimme dieser Landesverfassung zugestimmt. Nicht umsonst, das ist

hier auch schon mehrmals erwähnt worden, bedarf eine Verfassungsänderung einer ausreichenden Mehrheit im Parlament. Diese Dinge verpflichten uns, mit Verfassungsänderungen sehr behutsam umzugehen und gerade in diesem sensiblen Bereich als demokratische Fraktionen, Opposition und Koalition in dem Fall zusammenzuarbeiten.

Trotz dieser großen Bedeutung und der Hürde, die eine Änderung mit sich bringt, sind die Regelungen einer Landesverfassung nicht statisch. Auch sie müssen wie jedes andere Recht an gesellschaftliche Veränderungen oder auftauchende Probleme angepasst werden. Eine Landesverfassung wie hier in Mecklenburg-Vorpommern wird nicht oft aufgemacht, aber wenn man es tut, dann aus gutem Grunde. So ist es auch dieses Mal.

So ist beispielsweise bei der Planung der Landtagswahl dieses Jahr und gerade mit einem in die Zukunft gerichteten Blick auf kommende Landtagswahlen genau das Problem erkannt worden, dass sich mit der bisherigen Regelung der Wahltermin immer weiter in den Sommer verschieben würde. Mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung verschaffen wir der Wahlterminplanung für Landtagswahlen mehr Flexibilität. Wir bedauern immer mehr die Wahlmündigkeit der Menschen – nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern. Aber wenn wir die Menschen an die Wahlurne bewegen wollen, muss schon mal eins stimmen, und das sind die äußeren Rahmenbedingungen. Wahlen in den Sommerferien abzuhalten, wäre nun wirklich nicht gerade optimal.

(Zuruf von Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Ja, Frau Borchardt, es ist aber nun mal so. Das können auch Sie nachvollziehen. Wenn man bei der Regelung 57 bis 59 Monaten bleibt, ist es zwangsläufig so, dass spätestens bei der Wahl 2021 im August gewählt werden müsste. Die jetzt von uns vorgeschlagene Regelung erlaubt es, den Wahltermin so festzulegen, dass er nicht in die Ferienzeit fällt oder aber in den tiefsten Winter verschoben wird. Somit ist mehr Flexibilität vorhanden.

Meine Damen und Herren, die vier Fraktionsvorsitzenden der einbringenden Fraktionen haben monatelang, auch das ist hier schon angesprochen worden, in sehr konstruktiven Gesprächen zusammengesessen und die Änderungsmöglichkeiten der Landesverfassung beraten. Ja, es ist ein Kompromiss. Wenn hier unterschiedliche Auffassungen aufeinandertreffen, dann ist es so, dass man sich letztendlich auf einen Kompromiss einigt, und das ist hier ganz offensichtlich der Fall.

Ich möchte gar nicht auf die weiteren Regelungen von Änderungen, die vorgesehen sind, eingehen, das ist durch die Ministerin Frau Kuder, durch Frau Drese und durch Herrn Holter schon gemacht worden. Ich würde hier Wiederholungen anstellen, das muss nicht sein.

Erlauben Sie mir aber dennoch eine Bemerkung zu den plenarersetzenden Beschlüssen oder der Möglichkeit der plenarersetzenden Beschlüsse. Herr Dr. Brie hat wirklich schon vor einiger Zeit diese Vorschläge eingebracht und ich war mit einer der Ersten, der dies befürwortet hat, weil es durchaus Auswirkungen haben kann auf die Menschen im Lande. Es mutet zunächst an wie eine technische Korrektur, aber die ist von entscheidender Bedeutung. Herr Holter hat es eben schon gesagt, sollte dieser plenarersetzende Beschluss gegen die Interessen des

gesamten Landtages sein, wenn ein Beschluss im Europa- und Rechtsausschuss gefasst werden sollte, dann ist der Landtag jederzeit in der Lage, diesen Beschluss wieder einzukassieren, um das mal salopp zu formulieren, und das ist auch richtig so. Diese Ideen aus den einzelnen Fraktionen sind ernsthaft diskutiert worden. Das Ergebnis ist ein Konsens, und der liegt uns jetzt vor.

Die Änderung der Geschäftsordnung ergibt sich zwangsläufig aus der Einführung des Artikels 35a. Das braucht man nicht weiter zu erläutern. Die Umsetzung dieser plenarersetzenden Beschlüsse erfolgt in der Geschäftsordnung und somit ist es zwangsläufig notwendig, diese im Zuge der Änderung der Landesverfassung mit zu beschließen.

Wir haben gehört, dass es möglicherweise hier und da noch Diskussionsstoff gibt. Aber im Prinzip bin ich der festen Überzeugung, meine Damen und Herren, dass wir uns weitestgehend einig sind. Es könnte sich bestenfalls noch um Nuancen handeln. Wir haben – und da setze ich voraus, dass wir das Vorhaben überweisen – im Ausschuss ausgiebig Gelegenheit, über etwaige Auslegungen noch ausführlich zu diskutieren.

Eine Bemerkung noch und dann bin ich auch schon fertig.

Herr Holter, Öffentlichkeit im Ausschuss, ich sehe da nicht das große Problem. Sie haben recht, der Europa- und Rechtsausschuss tagt nicht öffentlich, aber wir haben es an verschiedensten Punkten – und das waren auch Anträge von der Opposition – zu bestimmten Tagesordnungspunkten, aber auch zu bestimmten Themen in einer Ausschusssitzung die Öffentlichkeit zugelassen. Darüber kann man jederzeit reden. Dazu sind wir bereit. Gerade bei so einem wichtigen Thema wie der Änderung der Landesverfassung will ich keine Entscheidung vorwegnehmen, aber ich signalisiere schon mal Verhandlungsbereitschaft, dass wir uns da mit Sicherheit einig werden.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Na, Anhörungen sind ja wohl im Allgemeinen öffentlich.)

Ich meinte die Diskussion, verehrte Frau Borchardt. Anhörungen sind öffentlich, da haben Sie natürlich recht. Das weiß ich auch. Vielen Dank für die Belehrung.

(Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Danke für den Hinweis.)

Ich bitte, den Entwurf zur Änderung der Landesverfassung zu überweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Andrejewski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Volksentscheid zur sogenannten Gerichtsstrukturreform Anfang September 2015 fand eine Woche nach den Sommerferien statt. Der Wahlkampf oder das Äquivalent zu einem solchen fiel größtenteils in die Ferienzeit und fand daher eine wesentlich geringere Aufmerksamkeit, als wenn er sich im Herbst abgespielt hätte. Das hat sich auch auf die Beteiligung ausgewirkt, was der Großen Koalition aus CDU und SPD allerdings sehr gut in den Kram passte. Überhaupt setzt besonders Merkels CDU auf eine geringe Wahlbeteiligung, weil sie kalkuliert,

nur die Stammwähler würden dann an die Urnen gehen, und zwar in erster Linie ihre, die CDU-Stammwähler. So glaubte sie zumindest bis vor Kurzem – Stichwort: asymmetrischer Wahlkampf –, daher auch der Schlaftablettenwahlkampf 2011 hier in Mecklenburg-Vorpommern, der kaum von jemandem wahrgenommen wurde und wohl auch so gedacht war. Der Trick hat aber nicht funktioniert. Die NPD ist trotzdem wieder drin zu Ihrem Verdruss.

Jetzt versucht man es anders. Man gibt sich demokratisch und will den Wahltermin in den Herbst verschieben, um so die Wahlbeteiligung zu steigern. Wir begrüßen das, besonders deswegen, weil sich die herrschenden Parteien hier wohl gründlich verkalkulieren dürften. Wenn die Wahlbeteiligung steigt, dann kommen ehemalige Nichtwähler hinzu. Nichtwähler sind Leute, die zumindest schon halb von dem System die Schnauze voll haben und wahrscheinlich nicht Sie wählen werden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Weiterhin sollen die Quoren für Volksabstimmungen gesenkt werden. Das geht in die richtige Richtung. Trotzdem ist nicht nachvollziehbar, warum ein Zustimmungsquorum überhaupt notwendig sein soll. Wenn alle Bürger die Möglichkeit erhalten, an einem Volksentscheid teilzunehmen, und, sagen wir, nur zehn Prozent gehen hin, dann entscheiden diese zehn Prozent oder die Mehrheit innerhalb dieser zehn Prozent, sechs Prozent. Das wären dann vielleicht nur drei Prozent der Gesamtbevölkerung, aber die anderen hatten ja ihre Chance. Ihre Nichtteilnahme kann man nicht als Zustimmung werten, wie die Justizministerin das getan hat, als Begeisterung für die Herrschenden,

(Heinz Müller, SPD: Auch nicht als Ablehnung einer Wahl, wie Sie das gesagt haben. Das ist ja Blödsinn.)

sondern als Verzicht an der Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung und als Bevollmächtigung der anderen. Denn wer nicht hingeht, obwohl er die Möglichkeit hatte, sagt, sollen doch die entscheiden, die hingehen. Deswegen sehe ich ein Quorum überhaupt nicht als notwendig an. Es ist eine reine Schikane, um hier wieder ein Stück Scheindemokratie zu veranstalten.

Schließlich soll jetzt ein Ausschuss für EU-Angelegen- heiten an die Front geschickt werden beziehungsweise der Europa- und Rechtsausschuss soll aufgepimpt werden zu einem solchen, der sogar anstelle des Landtages Beschlüsse fassen darf. Die Krise der hoffentlich bald zerfallenen Europäischen Union, die nicht mit Europa identisch ist, denn Europa gab es vor der Europäischen Union und wird es auch nach der Europäischen Union geben, soll geregelt werden durch eine Special Task Force aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Devise des Präsidenten der EUKommission, Ihres Idols Herrn Juncker, lautete bisher, wenn es ernst wird, muss man lügen. Von nun an wird er sagen, wenn es ernst wird und ich nicht mehr weiter weiß, dann rufe ich in Schwerin an, da ist der Supereuropaausschuss, der wird mit seinen besonderen Kompetenzen sofort eingreifen und die Europäische Union und den Tag retten.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Dass es das in anderen Landtagen gibt, das ist Ihnen entgangen bei Ihrem Gefasel, oder was?!)

Da überschätzen Sie sich mal wieder gewaltig, wie Sie es so oft tun.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Machen Sie sich mal ein Bild von anderen Landtagen! Da ist es längst geregelt.)