Und, Herr Heydorn, wir haben ja die demografische Entwicklung und wir haben gerade in der Enquetekommission immer wieder festgestellt, dass es in den nächsten Jahren aller Wahrscheinlichkeit nach so ist, dass Menschen in die Mittel- und Oberzentren gehen werden, insbesondere ältere, weil man davon ausgeht, dass die Angebote dort besser sein werden. Nichtsdestotrotz haben wir den Job, hier dezentrale Strukturen aufzubauen. Ich denke, dass das notwendig ist, und so ist auch unser Antrag zu verstehen, eine Evaluierung früher durchzuführen.
Ich persönlich kann auch mit dem Jahr 2019 leben. Wir haben das Jahr 2018 festgelegt, weil es darum geht, wie die Planungen der nächsten Doppelhaushalte sind, um dort erstens zu korrigieren, und das Zweite ist doch, nach zwei Jahren festzustellen, ist das, was wir uns vorgenommen haben, mit dem jetzigen Gesetzentwurf oder dem dann gültigen Gesetz überhaupt umgesetzt worden oder warten wir wieder so lange und korrigieren dann. Also wir müssen auch aus Erfahrungen lernen und ich denke, dass unser Antrag deshalb notwendig ist.
Ich stelle jetzt den Antrag, meinen Änderungsantrag auf 6/4972 insofern zu verändern, es erstmals im Jahre 2019 zu tun. Dann ist das ein Bereich, der dazwischen ist, und es gilt die Argumentation, dass die Zahlen von 2016 und 2017 genommen werden können. Das sind zwei Jahre und wir haben vielleicht auch noch mal Veränderungen, sodass wir gerade die Bevölkerungswanderung mit ein
fließen lassen können und möglicherweise später die Quoten korrigieren. Das wäre der dritte Antrag, den wir gestellt haben.
Das, was wir in der Enquetekommission immer wieder gehört haben, aber auch in der Anhörung, ist, dass man die Kreise nicht als ganzes Konstrukt nehmen kann, sondern dass es dort durchaus sehr große Unterschiede gibt. Und das ist unser Angebot, hier aus der Logik des anderen Antrages hervorgehend zu sagen, das ist jetzt unser Ansatz, womit wir die nächsten zwei Jahre arbeiten, um dann gegebenenfalls zu korrigieren. Das habe ich ja gehört oder habe ich zumindest hier rausgezogen, dass man dann dazu bereit ist. Ich denke, das, was die herausragende Aufgabe ist, ist, dass letztendlich dieser Paradigmenwechsel mit der Pflegeplanung auf den Weg gebracht werden muss, um in den Gemeinden, in den Kommunen dahin gehend zu wirken, dass wir eine Ambulantisierung umsetzen. Diese muss aber nicht immer besser sein, sondern das, was das Wichtige ist, ist ja eine Personenzentriertheit. Und ich hoffe und wünsche mir, dass wir, wenn die Evaluierung durchgesetzt wird, auch noch mal darüber diskutieren, ob es nicht möglicherweise doch die Regionalbudgets gibt, die in der Enquetekommission immer wieder diskutiert werden, also kann man dieses Gesetz auch weiterentwickeln.
Von daher bitte ich um Zustimmung und – auch wenn sie uns heute verwehrt wird – einfach noch mal darum, mit Ernsthaftigkeit, die wir gerade bei diesem Gesetz alle umgesetzt haben, zu verfolgen, ob man die qualitativen Standards doch einführt, und wenn dieses nicht passiert, weil ich davon ausgehe, dass unser Änderungsantrag keine Zustimmung gewinnt, dass wir dann im Sozialausschuss uns regelmäßig darüber berichten lassen, a) wie arbeitet der Beirat und b) wie ist die Fachaufsicht, wie ist sie aufgestellt, was hat sie dort an Veränderungsvorschlägen.
Ich komme auch noch mal auf den Brief des Städte- und Gemeindetages. Ich denke, im Bereich Pflege ist viel zu tun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist dabei. Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, aber wir werden uns enthalten, und das ist auch ein Zeichen. Ich denke, man hätte es ein bisschen besser machen können, aber wir sind da auf der Seite, hier zum Wohle der Menschen zu agieren. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat eine Auszeit von zwei Minuten beantragt. Ich unterbreche die Sitzung für zwei Minuten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe noch einmal Frau Gajek das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, dass das Parlament, so wie ich auch, den Worten der Ministerin gefolgt ist, also ziehe ich den Änderungsantrag 6/4972 zurück und stelle einen neuen Änderungsantrag.
Also dieser heißt jetzt im Grunde genommen – das war unser Antrag, der sagte, es wird „erstellt erstmals zum 1. Januar 2018“, das war der alte – der neue heißt dann, es wird „erstellt erstmals zum 1. Januar 2019“. Das ist die Änderung, weil ich denke, da nehme ich die Argumentation der Ministerin auf, und das ist ein Kompromissvorschlag. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Kommunalsozialverbandsgesetzes auf der Drucksache 6/4468.
Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4468 in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4898 anzunehmen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5023 vor, soweit er die Num
mer 2 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5023, soweit er die Nummer 2 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 2 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 3 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5023 vor, soweit er die Nummer 4 betrifft, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5023, soweit er die Nummer 4 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und NPD, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummern 5 bis 14 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Nummern 5 bis 14 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 15 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/5024 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem Änderungsan
trag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/5024 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, bei Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.
Wer dem Artikel 1 Nummer 15 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen
wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 15 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 16 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4959 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4959 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.
Wer dem Artikel 1 Nummer 16 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 16 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 17 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.
Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4971 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5023, soweit dieser die Nummer 17 betrifft, vor, über die ich zunächst abstimmen lasse.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4971 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4971 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.