Protocol of the Session on December 17, 2015

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4971 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4971 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5023, soweit dieser die Nummer 17 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5023, soweit dieser die Nummer 17

betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Wer dem Artikel 1 Nummer 17 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 17 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Ge- genstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 18 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: 5030.)

6/5030 – er liegt noch nicht schriftlich vor, ist aber in der Debatte mündlich vorgetragen worden – vor. Gleichzeitig ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4972, soweit dieser die Nummer 18 betrifft, zurückgezogen worden, und es liegt Ihnen ebenfalls ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5023, soweit dieser die Nummer 18 betrifft, vor.

Ich lasse nun über den zunächst mündlich vorgetragenen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5030 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. –

(Marc Reinhardt, CDU: Den haben wir nicht so richtig verstanden.)

Stimmenthaltungen? – Damit ist der mündlich vorgetragene Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5023, soweit dieser die Nummer 18 betrifft, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5023, soweit dieser die Nummer 18 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD abgelehnt.

Wer dem Artikel 1 Nummer 18 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 18 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

Ich rufe auf die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Druck- sache 6/4898 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/4898 mit den soeben beschlossenen Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und Stimmenthaltung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und NPD angenommen.

An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5025 abstimmen, der die Einfügung einer Entschließung beinhaltet. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. –

(Unruhe vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich denke, wir wiederholen die Abstimmung noch mal,

(Bernd Schubert, CDU: Ja, die bringen alles durcheinander.)

da das Abstimmungsverhalten nicht eindeutig war.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Bei einer Fraktion.)

Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? –

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/5025 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der NPD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Sozialberichterstattung zur Situation der Pflegeberufe in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksa- che 6/4848)“.

Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Sozialberichterstattung zur Situation der Pflegeberufe in Mecklenburg- Vorpommern (Drucksache 6/4848)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe

und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat zunächst die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Frau Hesse.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich! Ich freue mich

(Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD: Dass bald Weihnachten ist.)

über das eben beschlossene Gesetz und selbstverständlich auch darüber, dass es die Sozialberichterstattung heute auf die Tagesordnung des Landtages geschafft hat. Ich habe diesen Bericht ja schon vor einigen Tagen öffentlich präsentiert und über seine Ergebnisse informiert. Ich finde es sehr gut, dass wir auch heute Gelegenheit haben, eine Aussprache im Plenum zu machen.

Die Landesregierung hat das Zentrum für Sozialforschung Halle, kurz zsh, mit einer umfassenden Analyse des Status quo der Pflegeberufe in Mecklenburg-Vor- pommern beauftragt. Die Autoren der Studie haben sich dabei mit vorhandenen Statistiken und einschlägiger Literatur befasst. Vor allem aber haben sie Unternehmen und Beschäftigte der Pflegebranche in repräsentativer Zahl anhand eines jeweils für die entsprechende Gruppe erarbeiteten Fragebogens befragt, was ihnen im Ergebnis einen Ausblick auf kommende Aufgaben und Entwicklungen erlaubte.

Pflege – ich denke, das ist unstrittig zwischen uns allen – gehört zu den wichtigen Zukunftsthemen in MecklenburgVorpommern. Mehr ältere Menschen brauchen mehr Versorgung, aber sie brauchen eine andere Versorgung mit Schwerpunkten auf Prävention, Reha und eben Pflege. Die Landesregierung setzt dabei auf drei Dinge: Individualität, mehr Regionalität und Qualität. Gerade der letzte Punkt hängt vor allem an den Menschen, die in der Pflege arbeiten. Genau diese stehen im Mittelpunkt des Sozialberichts. Sie wurden gefragt, was sie verdienen, wie es um ihre Weiterbildung steht, wie sie ihre Chancen und Perspektiven einschätzen, ob Familie und Job für sie zu vereinbaren sind, kurzum, wie zufrieden sie mit ihrer Arbeit sind und warum.

Diese Befragung ist die Grundlage der Studie, die den Status quo der Pflege im Land analysiert. Herausgekommen ist – das ist jetzt nichts Überraschendes –, dass sich ein Mangel an Pflegekräften abzeichnet, der zwar kein Grund zur Panik, wohl aber zum Handeln ist, zumal die Pflegeberufe leider kein gutes Image haben. Aus den Antworten der Beschäftigten lässt sich ein großes Arbeitspensum unter hohem Zeitdruck ablesen, was sich auch auf die psychische Gesundheit auswirken kann. Deutlicher als in der ambulanten Pflege ist dieser Trend beim Personal stationärer Einrichtungen zu erkennen, sodass die ambulanten Kräfte im Schnitt auch zufriedener mit ihrem Job sind.

Die Arbeit in der Pflege muss angemessen entlohnt werden. Gerade in der Altenpflege ist die Tarifbindung eine Ausnahme, die Gehälter liegen spürbar unter dem Niveau in den alten Bundesländern. Jedem Anbieter von Pflegeleistungen muss aber klar sein, ohne faire Bezahlung sind Fachkräfte schwerlich zu halten beziehungsweise zu gewinnen. Qualität braucht Professionalität und

das kostet nun einmal Geld. Es müssen sich also die Bedingungen für das vorhandene Personal verbessern und die für neue Kräfte müssen attraktiver werden, auch um mehr Männer für einen Job in der Pflege zu gewinnen.

(Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)

Neben einer leistungsgerechten Entlohnung setzt der Bericht beispielsweise auf eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, mehr Gesundheitsförderung und Prävention sowie auf den Zugriff auf die sogenannte stille Reserve etwa durch zielgerichtete Umschulung. Vieles in diesem Bericht ist ein Appell an Arbeitgeber. Wer Personal für sich gewinnen will und wer dieses Personal halten will, der muss etwas dafür tun, erst recht, wenn der Wettbewerb um dieses Personal größer wird.

Meine Damen und Herren, das alles geht nicht ohne einen guten Rahmen und den muss die Politik auf kommunaler Ebene, auf Landes- und Bundesebene setzen. Das passiert ja auch. So haben wir etwa die Anhebung der Finanzhilfe des Landes für das Schulgeld von 65 auf 80 Prozent beschlossen. Die vom Bund avisierte generalisierte Pflegeausbildung soll – ich finde, das ist auch zutreffend – schulgeldfrei sein, was neben einer besseren Vergleichbarkeit der Qualifikation und mehr Praxisanleitung eine Entscheidungshürde für eine solche Berufswahl einreißen lässt.

Wir haben die Zahl der Schulplätze erhöht, die Umschulungen im Bereich der Altenpflege sind förderfähig und wir wollen, dass diese Förderung auch nach dem Auslaufen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive des Bundes weiter möglich bleibt. Zudem erlaubt das Altenpflegegesetz eine auf zwei Jahre verkürzte Ausbildung. Auch im Krankenhausstrukturgesetz findet sich eine Reihe von Verbesserungen für den Bereich des Pflegepersonals, wie das Pflegestellenförderprogramm mit einem Volumen von 660 Millionen Euro, der Pflegezuschlag.

Das Dritte Pflegestärkungsgesetz des Bundes, das Anfang 2017 in Kraft treten soll, will die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken – ein Ansatz, den wir als Landesregierung schon seit einer Weile verfolgen und den wir unterstützen. Allerdings sei an dieser Stelle auch angemerkt, wenn wir die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken, muss sich der Bund auch Gedanken machen, wie vor allen Dingen die finanzielle Stärkung aussieht.

Wir als Landesregierung haben uns schon auf den Weg gemacht, gemeinsam mit den Kommunen hier einiges zu tun. Ich nenne nur die Stichworte „Pflegesozialplanung“ oder „Pflegestützpunkte“ – bisher 14 Standorte im Land, die aus meiner Sicht ein wichtiger Bestandteil für die Verbesserung der gesamten Pflege und des Angebots im Land sind. Und wir haben den jährlichen Altenpflegepreis, mit dem wir in der Öffentlichkeit zeigen wollen, wie viel Tolles in dieser Branche geleistet wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, was ich mit Überraschung zur Kenntnis genommen habe, ist das Ergebnis zur Frage nach der Einrichtung einer Pflegekammer. Wir konnten es auch in der Zeitung lesen, dass sich schon mehrere damit auseinandergesetzt haben. Hier zeigt sich ein sehr differenziertes Bild. Schließlich spricht sich zwar

eine klare Mehrheit derer, die darauf geantwortet haben, für eine solche Kammer aus, ein Teil dieser Befürworter ist aber wiederum gegen einen Kammerbeitrag. Auch wenn hier einige Fragen offenbleiben, werden wir das Für und Wider einer Pflegekammer politisch diskutieren müssen. Dabei sollten wir aber unsere Augen nicht nur auf uns und diesen Bericht, sondern auch auf die entsprechenden Erfahrungen beziehungsweise Debatten in anderen Bundesländern richten. Denn so viel muss klar sein, eine Kammer allein kann nicht die Antwort auf die Herausforderungen der kommenden Jahre sein. Aber dieser Sozialbericht liefert uns eine gute Grundlage für die nun kommende Diskussion. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Danke, Frau Hesse.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Stramm von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst das Gute über den vorliegenden Sozialbericht: Es ist schön, dass er endlich vorliegt. Ehrlich gesagt hatte ich nach den vier Antworten der Landesregierung auf meine Kleinen Anfragen nach dem Bericht schon fast nicht mehr damit gerechnet. Aber nun hat das Zentrum für Sozialforschung Halle endlich seine Aufgabe erfüllt, die Ressortabstimmung der Landesregierung ist erfolgt und am 2. Dezember wurde der Bericht der Presse vorgestellt.

Ende gut, alles gut? Für die Linksfraktion keinesfalls, denn der vom Zentrum für Sozialforschung Halle erstellte Bericht enthält fast nichts Neues. Dass wir einen wachsenden Bedarf an Pflegekräften haben, das ist nicht neu. Das weiß jeder, der sich mit dieser Materie beschäftigt. Der Markt für Pflegefachkräfte ist seit Jahren wie leer gefegt. Das pfeifen die Spatzen inzwischen von den Dächern. Dass wir die Pflege aufwerten müssen, wissen wir ebenfalls seit Jahren. Auch hier im Landtag wurde diese Forderung schon x-mal erhoben.