lenerhalt beziehungsweise im Ausbau von Pflegestellen niederschlagen. Deshalb begrüßen wir das Pflegestellenförderprogramm, sagen aber gleichzeitig, dass es zu schwach ist und dass die Nachhaltigkeit unbedingt gesichert werden muss.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Leider war die Ministerin so schnell vom Rednerpult verschwunden, dabei hätte ich doch zu gerne gewusst, welche Begrifflichkeiten vertauscht oder fehlerhaft waren.
(Ministerin Birgit Hesse: Das dauert zu lange. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD – Vizepräsidentin Silke Gajek übernimmt den Vorsitz.)
noch behauptet, dass unsere Krankenhäuser schlecht arbeiten oder dass die Krankenhauslandschaft schlecht sei.
Mir ging es vielmehr darum, dass wir die Krankenhauslandschaft – deshalb stehe ich hier –, dass wir die Krankenhauslandschaft aufrechterhalten und dass wir sie weiter praktisch verbessern.
Wir müssen jedoch, wenn wir die noch gute Grund- und Regelversorgung aufrechterhalten wollen – und um die ging es mir hier, mir ging es heute nicht um die spezialisierte Versorgung in den großen Krankenhäusern –, handeln.
(Julian Barlen, SPD: Das muss man alles zusammendenken, das kann man nicht isoliert betrachten. – Torsten Renz, CDU: Ihre Kollegin hat das ganz anders gemacht, speziell, die hat nur von Wolgast gesprochen.)
Unseren Antrag auf mehr Personal in der Pflege von Oktober haben Sie abgelehnt und haben das jetzt damit begründet – Herr Barlen, ich finde, das ist zynisch –, Sie haben das damit begründet, …
… Sie haben es damit begründet, dass sonst Kliniken schließen müssten, weil das Geld nicht ausreichen würde, um den Klinikbetrieb aufrechtzuerhalten. Herr Barlen, Sie müssen dann bitte den Menschen in der Pflege sagen, dass Sie unseren Antrag auf mehr Personal in der Pflege deshalb abgelehnt haben,
weil ihre Arbeitsdichte weiter zunimmt und weil sie auf ihr Gehalt verzichten müssen, damit der Klinikbetrieb aufrechterhalten bleibt. Herr Barlen, das ist zynisch.
Und wenn Sie hier so lange reden, bis am Ende niemand mehr weiß, was Sie eigentlich am Anfang gesagt haben, …
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, natürlich. – Zurufe von Jochen Schulte, SPD, und Wolfgang Waldmüller, CDU)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU und SPD – Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, Drucksache 6/4846.
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitbildes „Gemeinde der Zukunft“ und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 6/4846 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und meiner Fraktion steht unter Punkt 327, dass sich die Koalitionsfraktionen zur zukunftsfähigen Gemeindestruktur bekennen und die Landesregierung ein Leitbild „Gemeinde der Zukunft“ erarbeiten soll. Dies hat die Landesregierung in enger Zusammenarbeit mit den Fraktionen getan. Da ein Abstimmungsprozess zu diesem Thema sehr zeitaufwendig ist, haben wir uns schließlich darauf geeinigt, dass dieser Gesetzentwurf nicht durch die Landesregierung, sondern durch die Koalitionsfraktionen eingebracht wird. Eben dieses Leitbild legen wir Ihnen heute vor.
Wichtig dabei ist, dass mit dem Leitbildgesetz ganz bewusst kein Idealbild einer Gemeinde dargestellt werden soll. Die Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern sind individuell und besonders, mit ganz eigenen Merkmalen und Voraussetzungen. Es wird kaum eine Gemeinde im Land geben, die mit einer anderen direkt vergleichbar ist. Das Aufzeigen einer hypothetischen Idealgemeinde wäre absolut realitätsfremd und dem Diskussionsprozess, den wir anstoßen wollen, nur abträglich. Vielmehr geht es bei dem Gesetzentwurf darum, dass sich alle Gemeindevertretungen im Land bewusst mit ihrer Gemeinde auseinandersetzen und ihre Handlungsmöglichkeiten in der Gemeinde für die Gemeinde ausführlich betrachten.
Ausgangspunkt dieses Gesetzentwurfes ist ein Prozess aus Österreich, aus der Steiermark. Das österreichische Bundesland war ebenfalls durch eine sehr kleinteilige Siedlungsstruktur gekennzeichnet und hat durch einen ähnlichen Prozess auf der gemeindlichen Ebene zum Nachdenken angeregt. Das, was in der Steiermark als Unterstützungsleistung vorgesehen wurde, haben wir ebenfalls übernommen, denn das waren die Punkte, die im Nachgang für den Erfolg von besonderer Bedeutung waren.