Protocol of the Session on November 18, 2015

Da geht es jetzt nicht allein um den Vorspann im Gesetzentwurf, es geht auch – Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1 – um die Eingangsbestimmung: Studierendenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern sind „rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung“. Wie weit diese Selbstverwaltung noch ausgeübt werden kann, kann sich jeder angesichts der Liste der Bestimmungen, die ich gerade aufgezählt habe, die im Übrigen nicht abschließend ist, selber ausrechnen.

Der zweite Aspekt ist: Was hat in der Anhörung eine Rolle gespielt? In der Anhörung ist uns ganz klar gesagt worden, wir sollten die Aufgaben der Studierendenwerke um sozialpolitische und interkulturelle Belange erweitern. Frau Wippermann hat recht, wenn sie sagt, wir sind darauf eingegangen, es gibt ja einen entsprechenden Änderungsantrag, der auch die Mehrheiten gefunden hat seitens der Koalitionäre, und die sagten, uns ging es um Übersichtlichkeit. Ich finde diesen Aspekt, zum Beispiel die Aufgaben der Studierendenwerke auch auf interkulturelle Fragen – Sie sehen das an unserem Änderungsantrag – auszudehnen, gerade angesichts der Debatten, die wir im vorhergehenden Tagesordnungspunkt hatten, wichtig.

Die große Parität zwischen den Studierenden und Nichtstudierenden muss erhalten bleiben. Vorhin ist das aus den Reihen der Gäste beklatscht worden. Natürlich soll sie erhalten bleiben, aber Sie haben in diese große Parität sozusagen eine Struktur eingewoben, die dazu führt, dass der Kanzler, also de facto ein Staatsbediensteter, diese große Parität wieder aushebeln kann. Wir sind der Meinung, das sollte anders geregelt werden: Derjenige, der die höchste Autorität innerhalb des Aufsichtsrates erhält – das kann auch ein Kanzler sein, aber es geht um den Vorsitz des Aufsichtsrates –, der sollte für den Fall der Fälle mit einem doppelten Stimmrecht ausgestattet sein. Auch an der Stelle gehen Sie letztendlich nicht sachgerecht mit den Ratschlägen der Anzuhörenden um.

Die Frage der Kapitalbeschaffung hat in allen Ausschussberatungen eine Rolle gespielt. Natürlich kann man einwenden – das hat der Minister getan in den Ausschüssen, das hat auch der entsprechende Referent getan in den Ausschussrunden –, dass gesagt wurde, na ja, letztendlich ist das doch immer vorzulegen. Die Frage

ist aber – das haben Sie ja eingangs selbst postuliert –: Sie wollen die Autonomie und die Selbstverwaltung stärken. Merkmale der Selbstverwaltung – das hat in der Anhörung eine Rolle gespielt – sind eben Autonomie, Partizipation und Staatsdistanz. Bei allen drei Dingen lassen Sie es missen.

Mit unseren Änderungsanträgen schlagen wir Ihnen konkrete Punkte vor. Aus den zwölf, die im Bildungsausschuss noch Bestand hatten, haben wir fünf herausgenommen, die noch relevant und die uns wichtig sind. Das ist doch eine deutliche Klarstellung, welche Aufgaben Studierendenwerke haben sollten. Das mag breit gefächert daherkommen, aber letztendlich bleibt es immer noch übersichtlich und macht deutlich, worum es geht.

Sie haben eine Form gewählt, die Aufgaben zu erweitern. Sie haben das noch mal explizit herausgestellt, soziale und psychologische Beratungsleistungen an die Selbstfinanzierung der Studierenden anzuknüpfen. Ja, die Regelung gab es bislang. Wie auch an anderen Stellen sind Sie nur kosmetisch an dieses Gesetz herangegangen und haben wichtige Änderungsbegehren der Anzuhörenden letztendlich missachtet.

Wir wollen klarstellen, was Rechts- und Fachaufsicht ist, und entsprechende Eingrenzungen der Einflussnahme des Bildungsministeriums vornehmen. Dies betrifft auch die Auswahl und Bestellung außerhochschulischer Mitglieder des Aufsichtsrates. Zur Wahrung der großen Parität, die uns sehr, sehr wichtig ist, habe ich etwas gesagt. Auch zum Eigenkapital habe ich etwas gesagt. Wir sind im Unterschied zu den Auffassungen der Sozialdemokratie schon der Meinung, dass es sachgerecht und völlig angebracht wäre, wenn man Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Sonderposten zusammenzieht und sagt, das ist der Handlungsspielraum für eine Kreditobergrenze, die dem Studierendenwerk alleinig zusteht. So weit unsere Reflexion auf die Beratungen in den Ausschüssen.

Zu den Erläuterungen unserer Änderungsanträge: Ich möchte hier nicht vom Pult weggehen, ohne mich recht herzlich bei Studierenden – Daniela Grant ist da – zu bedanken, die, ebenso wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Studentenwerke, uns und Ihnen seitens der SPD und CDU mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben und argumentiert haben, warum bestimmte Dinge für sie wichtig sind, warum es notwendig war, dieses Gesetz zu ändern, sozusagen das Studentenwerksgesetz den Handlungserfordernissen anzupassen.

Wo wir Defizite sehen, habe ich gesagt. Uns ist es wichtig, denjenigen zu danken, die uns in diesem Falle in eigener Sache, aber sehr kompetent mit Rat und Tat bei der Behandlung dieses Gesetzentwurfs zur Seite gestanden haben. Vielen Dank den Studierenden, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Studentenwerkes.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank fürs Zuhören.

(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Koplin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Liskow für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich erst mal den Dank für die gute Zusammenarbeit an Frau Wippermann zurückgeben.

(Heiterkeit und Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: Oooh!)

Ja, ich glaube, das gehört sich an dieser Stelle, weil es ja auch nicht einfach war mit dem entsprechenden Gesetzentwurf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, den heutigen Tag nehmen wir zum Anlass, das seit 1993 gültige Studentenwerksgesetz durch eine Neufassung mit dem neuen Studierendenwerksgesetz zu novellieren. Zwar wurden die relevanten Satzungen und Verordnungen im Laufe der Zeit angepasst, allerdings hat sich zwischenzeitlich die Notwendigkeit ergeben, an dem Gesetz elementare Änderungen vorzunehmen, denn in den vergangenen 20 Jahren haben sich die Studierendenwerke zu modernen Dienstleistungsunternehmen für Studierende gewandelt. Die neue Organisationsstruktur wird diese Entwicklung unterstützen und die Studierendenwerke weiter stärken. Sowohl die Namensgebung als auch die inhaltliche Neuregelung des Gesetzes tragen dieser Änderung Rechnung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, folgende inhaltliche Schwerpunkte haben wir bei der Gesetzesänderung gesetzt:

1. die Neuordnung der Organe der Studierendenwer

Anstelle des Verwaltungsrates und des Vorstandes gibt es nun einen Aufsichtsrat.

2. die neue Regelung über die Bestellung der Ge

schäftsführerin und des Geschäftsführers

3. eine umfassende Ermächtigungsregelung zur Ausge

staltung der Satzung

4. die Aufnahme der Gewährträgerhaftung einer Kredit

obergrenze, der Tarifbindung sowie einer Ermächtigung der Beteiligung an privaten Gesellschaften

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die konstruktive Anhörung der Sachverständigen hat uns dazu veranlasst, unseren ursprünglichen Gesetzentwurf an einigen Stellen zu modifizieren.

Erstens. Die Studierendenwerke haben nun die Möglichkeit, eine soziale und psychologische Beratung für Studierende anzubieten.

Zweitens. Das Mitglied der Kommunalverwaltung, das ursprünglich eine beratende Funktion hatte, wird stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrates und ersetzt das ursprünglich vorgesehene nichtstudentische Hochschulmitglied. Der kommunale Vertreter wird von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Kommunen, in denen das Studierendenwerk Einrichtungen unterhält, vorgeschlagen und vom Bildungsministerium bestellt.

Drittens. Der Vorsitzende des Personalrates des Studierendenwerkes wird beratendes Mitglied im Aufsichtsrat, vom Bildungsministerium bestellt.

Viertens. Die Verpflichtung des Studierendenwerkes, Fortbildungsveranstaltungen für die Aufsichtsratsmitglieder anzubieten, soll nicht mehr nur auf die neu gewählten Mitglieder beschränkt werden, sondern auf alle Mitglieder ausgedehnt werden.

Fünftens. Die studentischen Mitglieder des Aufsichtsrates haben nun die Möglichkeit, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung zu erhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN veröffentlichte am 04.11.2015 eine Pressemitteilung, die ich mit Erlaubnis der Präsidentin gern zitieren möchte.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darin heißt es: „Der Entwurf für das neue Studierendenwerksgesetz birgt damit nach wie vor große Gefahren für die Handlungsfähigkeit der Studierendenwerke. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen zeigten sich somit völlig resistent gegenüber der Beratung durch Anzuhörende und Opposition.“ Weiter heißt es: „Der Minister erweitert mit diesem Gesetz seine Machtbefugnisse und stutzt die Autonomie der Studierendenwerke. … Darüber hinaus will Brodkorb einen relevanten Teil der acht Aufsichtsratsmitglieder selbst auswählen und berufen.“ Zitat- ende.

Dazu kann ich nur sagen, dass solche Aussagen im Nachgang zur abschließenden Bildungsausschusssitzung den Bürgerinnen und Bürgern ein völlig verkehrtes Bild vermitteln. Dem Vorwurf der Beratungsresistenz kann ich daher nur vehement widersprechen. Wir haben die Empfehlungen der Anzuhörenden wohlüberlegt abgewogen und diese sehr wohl in unseren Änderungsantrag mit einbezogen.

Es stellt sich auch die Frage, wieso die GRÜNEN dann einigen unserer Änderungsanträge zustimmten, wenn von unserem Entwurf doch solch eine große Gefahr ausgeht.

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Konkret handelt es sich dabei unter anderem um Paragraf 7 Absatz 3, also der Bildung des Aufsichtsrates.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben alle relevanten Punkte erwischt.)

Die GRÜNEN haben bei der Abstimmung für unseren Vorschlag gestimmt, ein Mitglied der Kommunalverwaltung als stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat einzusetzen und durch das Bildungsministerium zu bestellen.

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der zuvor zitierten Pressemitteilung wurde der Einfluss durch den Bildungsminister kritisiert. Den Paragrafen in Gänze haben die GRÜNEN nach der Zustimmung zu dieser Passage allerdings wieder abgelehnt. Das zeigt doch, wie paradox und unvorhersehbar das Verhalten der GRÜNEN ist und war.

Gleiches gilt für die Fraktion DIE LINKE, Herr Koplin. Im Nachgang zur Bildungsausschusssitzung gab es im Üb

rigen keine Pressemitteilung, die unseren Gesetzentwurf kritisierte. Daher wundere ich mich heute über die so stark formulierte Kritik der LINKEN.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

DIE LINKE hat einigen unserer Änderungsvorschläge zugestimmt, ein ähnliches Abstimmungsverhalten wie die GRÜNEN an den Tag gelegt und mit ihnen gemeinsam unseren Gesetzentwurf in Gänze nachher abgelehnt.

Folgenden Änderungen hat DIE LINKE zugestimmt: