Protocol of the Session on November 18, 2015

Langfristig müssen wir das Übel des islamischen Terrors an der Wurzel packen. Wir müssen die Menschen in unserem Land darauf vorbereiten, dass dieser Kampf gegen den Terror nicht einfach ist und dass er auch lange dauern kann.

Meine Damen und Herren, ja, auch Deutschland wird seinen Beitrag zum Kampf gegen den Terror leisten. Darüber wird das Parlament in Berlin entscheiden. Aber ich wehre mich mit aller Entschiedenheit dagegen, dass wir unsere Freiheit, unsere Demokratie, unsere offene Lebensweise einschränken. Genau dann nämlich hätten die Terroristen gesiegt.

Im Jahr 2011 geschahen in Norwegen die grausamen Attentate von Oslo und Utøya, die von einem christlichrechtsextremistischen Fanatiker begangen wurden. Terrorismus ist eben nicht nur ein islamisches Problem, Herr Pastörs.

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD: Na ja, dann können wir sie ja alle reinlassen.)

Der damalige norwegische Ministerpräsident und heutige NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg hat seinerzeit genau die richtigen Worte gefunden, als er sagte, ich darf zitieren: „Noch sind wir geschockt, aber wir werden unsere Werte nicht aufgeben. Unsere Antwort lautet: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit.“

(Gelächter bei Udo Pastörs, NPD: Macht nicht nur die Türen auf, sondern auch die Fenster!)

Dem ist nichts hinzuzufügen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind am Ende der Aussprache.

Ich will darauf hinweisen, dass ich aufgrund der zahlreichen Zwischenrufe und der offensichtlich auch nicht sofort feststellbaren Verstöße gegen die Geschäftsordnung mir vorbehalte, weitere Ordnungsmaßnahmen zu verhängen. Es wird noch mal geprüft und dann werden wir das entscheiden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Studierendenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 6/4049, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Bildungsausschusses, auf Drucksache 6/4686. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE auf den Drucksachen 6/4719, 6/4720, 6/4721, 6/4722 und 6/4723 vor.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Studieren- denwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studierendenwerksgesetz – StudWG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/4049 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 6/4686 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/4719 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/4720 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/4721 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/4722 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 6/4723 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Bildungsausschusses Frau Berger.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4049 in der 96. Sitzung am 1. Juli 2015 beraten und federführend an den Bildungsausschuss sowie mitberatend an den Innen- und den Finanzausschuss überwiesen.

In den vergangenen 20 Jahren haben sich die Studierendenwerke zu modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Im Laufe dieser Zeit wurden erforderliche Anpassungen stets auf der Satzungs- und Verordnungsebene vorgenommen. Eine Anpassung des bisher gültigen Studentenwerksgesetzes aus dem Jahr 1993 wurde zuletzt 2005 durch das Erste Gesetz zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau vorgenommen. Zwischenzeitlich sind die erforderlichen Änderungsbedarfe aber von grundsätzlicher und wesentlicher Natur. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diesen Änderungsbedarfen Rechnung getragen.

Am 16. September 2015 führte der Bildungsausschuss zum Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung durch, an der zehn der elf geladenen Sachverständigen teilnahmen. Normalerweise gibt es in solchen Anhörungen naturgemäß deutliche Unterschiede in den Auffassungen der Sachverständigen, bei der öffentlichen Anhörung zum Entwurf des Studierendenwerksgesetzes war dies jedoch nicht der Fall.

Während der Anhörung wurde die Neuordnung der Organe des Studierendenwerks von den Sachverständigen grundsätzlich begrüßt. Gleichwohl forderten die Anzuhörenden, die Kompetenzen für das operative Ge- schäft, die fachliche Aufsicht in eigenen Angelegenheiten des Studierendenwerks und die strategische Steuerung sowie die Rechts- und Fachaufsicht in Auftrags- angelegenheiten klarer voneinander abzugrenzen, um eine effektive Aufgabenwahrnehmung gewährleisten zu können.

Des Weiteren sprachen sich die Sachverständigen dafür aus, dass Hochschulen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich im Aufsichtsrat vertreten sein sollen. Die vorgesehene Normierung eines Weisungsrechtes des Aufsichtsrates gegenüber der Geschäftsführung hielten die meisten Sachverständigen für unüblich und auch für unnötig. Zudem wurde aus ihrer Sicht durch die vorgesehenen Regelungen des Gesetzentwurfes die Autonomie der Studierendenwerke eher eingeschränkt. Insbesondere die Stellung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers werde nach Ansicht der meisten Sachverständigen im Gesetzentwurf gegenüber dem Aufsichtsrat und dem Bildungsministerium eher geschwächt.

Darüber hinaus wiesen zahlreiche Sachverständige auf die unzureichende finanzielle Ausstattung der Studierendenwerke hin. Vor allem im Bereich des studentischen Wohnens sei eine staatliche Förderung dringend notwendig, um einen guten Standard der Wohnheime erhalten beziehungsweise wiederherstellen zu können. Die Studierendenwerke seien gezwungen, sofern durch das Land die Finanzierung einer ausreichenden sozialen Infrastruktur des Studiums nicht geleistet werde, entsprechende Darlehen für notwendige Investitionen aufzunehmen.

Aus Sicht zahlreicher Sachverständiger würden die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen dies aber in vielen Fällen, vor allem im Bereich des studentischen Wohnens, nicht ermöglichen, da die benötigten Kreditmittel in den meisten Fällen das Eigenkapital übersteigen würden. Die Studierendenwerke sollen daher auch künftig die Möglichkeit erhalten, Darlehen in erforderlichem Umfang aufzunehmen, um bezahlbare Wohnheimplätze zu errichten und vorhandene sanieren zu können. Mehrheitlich begrüßt wurde von den Anzuhörenden ebenfalls die vorgesehene Aufnahme eines Mitglieds aus der Kommunalverwaltung in den Aufsichtsrat, gleichzeitig wurde aber dessen Mitgliedschaft als stimmberechtigtes Mitglied gefordert.

Ich komme nun zu den Ergebnissen der Beratungen im Bildungsausschuss. In seiner Sitzung am 4. Novem- ber 2015 hat der Bildungsausschuss seine Beratungen zum Gesetzentwurf abgeschlossen. Die beiden mitberatenden Fachausschüsse, der Innen- und der Finanzausschuss, hatten im Bildungsausschuss die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen, wobei der Innenausschuss darüber hinaus anregte, in die neu zu bildenden Aufsichtsräte jeweils eine kommunale Vertreterin oder einen kommunalen Vertreter als stimmberechtigtes Mitglied aufzunehmen.

Die Koalitionsfraktionen haben einen Änderungsantrag eingebracht, der vom Ausschuss mehrheitlich angenommen wurde. Damit hat der Bildungsausschuss über den Regelungsgehalt des Gesetzentwurfes hinaus mehrheitlich insbesondere Folgendes beschlossen:

die Möglichkeit des Angebotes einer sozialen und

psychosozialen Beratung für Studierende, die aus Beiträgen der Studierenden zu finanzieren ist,

den Ersatz des nichtstudentischen Mitglieds durch

einen Vertreter der Kommunalverwaltung,

die Mitgliedschaft der Kommunalverwaltung als

stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat,

die Mitgliedschaft der Vorsitzenden oder des Vorsit

zenden des Personalrates des Studierendenwerkes als beratendes Mitglied im Aufsichtsrat,

die Bestellung der Vorsitzenden oder des Vorsitzen

den des Personalrates des Studierendenwerkes durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Dauer ihrer oder seiner Amtszeit,

die Verpflichtung des Studierendenwerkes, allen

Mitgliedern des Aufsichtsrates Fortbildungsveranstaltungen zu ihren Rechten und Pflichten anzubieten,

die Verpflichtung der Studierendenwerke, die Fest

setzung der Aufwandsentschädigung nur für die weiteren außerhochschulischen Mitglieder des Aufsichtsrates durch Satzung zu regeln,

und schließlich die Möglichkeit der Festsetzung sit

zungsbezogener Aufwandsentschädigungen für studentische Mitglieder des Aufsichtsrates.

Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten demgegenüber weiteren Änderungsbedarf gesehen. Vonseiten der Fraktion DIE LINKE waren Änderungen in neun Paragrafen und vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Änderungen in elf Paragrafen beantragt worden, die sich vor allem an den Stellungnahmen aus der Anhörung orientierten. Es erübrigt sich vielleicht zu sagen, dass natürlich alle Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abgelehnt wurden.

(Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Wie bitte?)

Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung ist vom Bildungsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Enthaltung der Fraktion der NPD angenommen worden. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Berger.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat die Abgeordnete Frau Susann Wippermann für die Fraktion der SPD.