Protocol of the Session on September 23, 2015

Bei den GRÜNEN ist es also der Spagat zwischen Verantwortung auf der einen Seite, die bei einer Landesregierung liegt, und dem Wolkenkuckucksheim, das offensichtlich hier vertreten wird.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Dazwischen gibt es ein großes Spannungsfeld, und das müssen wir vielleicht ausdiskutieren.

(Udo Pastörs, NPD: Fangen Sie mal an! Fangen Sie an hier im Parlament!)

Aber in Ländern, wo Sie mitregieren, bringen Sie selbst Gesetze ein, die noch schärfer sind als das, was wir hier beraten, und hier kritisieren Sie das sehr ausführlich.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber ich habe hier ein geeignetes Beispiel gebracht, Herr Kollege.)

Darauf komme ich gleich.

Bei den LINKEN habe ich das so verstanden –, Herr Ritter, wenn ich falsch liege, korrigieren Sie mich –: Für Sie ist der Verfassungsschutz eigentlich ein Relikt aus dem Kalten Krieg und gehört generell abgeschafft.

(Udo Pastörs, NPD: Gute Idee.)

Gut, da haben wir eine vollkommen andere Auffassung. Ich habe sie eben dargelegt. Der Verfassungsschutz ist für uns eine wichtige Institution bei der Aufklärung terroristischer Gewalttaten und bei der Vermeidung von terroristischen Gewalttaten, und wir bleiben da auch bei dieser Auffassung.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das war ein Argument.)

Was ich mir von der Beratung im Ausschuss verspreche und was ich auch Ihnen zugestehen möchte,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

ist, dass wir sehr intensiv diskutieren: a) über die VLeute-Problematik, b) über die Fragen, wie kann man die Parlamentarische Kontrollkommission noch weiter ausrüsten, damit wir unter Umständen noch etwas mehr über die Arbeit des Geheimdienstes erfahren. Ich finde, diese Diskussion muss sein. Das ist auch das Recht des Parlaments. Das ist eine Parlamentarische Kontrollkommission, und wenn wir die Möglichkeit haben, ähnlich wie in Niedersachsen vielleicht weitere Wege zu gehen, sollten wir uns das zumindest anhören und intensiv diskutieren.

Das von Ihnen hier vorgetragene Datum, dass wir zunächst erst mal die Anhörung abwarten, die durch die Bundestagsabgeordneten gemacht wird, halte ich für völlig in Ordnung. Das kann man machen. Und vielleicht ist es auch wirklich sinnvoll, dass die Ergebnisse in unsere Beratung mit einfließen. Insofern, meine Damen und Herren, freue ich mich auf die Beratung im Innenausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4430 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze, Drucksache 6/4434.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze (Erste Lesung) – Drucksache 6/4434 –

Das Wort zur Einbringung hat die Justizministerin Frau Kuder.

Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf ist ein Artikelgesetz. Es sieht in seinen Artikeln 1 und 2 eine Verlängerung des Kommunalen Standarderprobungsgesetzes um drei Jahre bis zum Ende des Dezembers 2018 vor. Mit den Artikeln 3 und 4 des Gesetzentwurfes soll außerdem aus dem Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts geändert werden. Hier sollen Fristen entzerrt werden, um die Kommunen zu entlasten.

Zunächst zum Kommunalen Standarderprobungsgesetz: Mit diesem Gesetz ist im Jahr 2010 für die kommunalen Körperschaften der gesetzliche Rahmen dafür geschaffen, dass diese für eine begrenzte Zeit von Vorgaben in

landesrechtlichen Vorschriften abweichen können. Ziel ist es, neue Lösungen bei der kommunalen Aufgabenerledigung auszuprobieren und gegebenenfalls landesweit zur Anwendung zu empfehlen. Diese Erprobungsregelung ist naturgemäß befristet. Ohne eine Verlängerung würde das Gesetz am Ende dieses Jahres außer Kraft treten.

Um eine fundierte Entscheidung über eine Verlängerung zu ermöglichen, hat die Landesregierung die Auswirkungen des Gesetzes noch einmal bewertet und den Landtag hierüber mit einem Abschlussbericht informiert. Im Ergebnis führt der Bericht zu der Empfehlung, das Kommunale Standarderprobungsgesetz zunächst befristet beizubehalten.

In den Bericht sind unter anderem die aus dem Modellprojekt mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gewonnenen Erkenntnisse eingeflossen, die besonders für die empfohlene Gesetzesverlängerung sprechen. Bewährt haben sich insbesondere auch die Instrumente des Standarderprobungsgesetzes, und zwar der weite Anwendungsbereich, die Verfahrensregelungen und das einer Mediation ähnliche Verständigungsverfahren. Die Konstruktion des Gesetzes soll daher unverändert bestehen bleiben.

Meine Damen und Herren, auch die Kommunen werden durch die Veränderung der demografischen Rahmenbedingungen im Bereich der Daseinsvorsorge vor große Herausforderungen gestellt. Der demografische Wandel ist ein fortlaufender Prozess. Er erfordert permanent Anpassungen in vielen Bereichen. Mit dem Standarderprobungsgesetz haben die Kommunen die Möglichkeit, im Einzelfall besser auf diese Entwicklungen reagieren zu können. Sie erhalten die Chance, direkt vor Ort mit größerer Flexibilität passgenaue neue Lösungen bei der kommunalen Aufgabenerledigung zu erproben.

Ich halte es daher auch unter diesem Gesichtspunkt für richtig, den Kommunen unseres Landes über den 31. Dezember 2015 hinaus die mit dem Standarderprobungsgesetz eröffneten Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

(Heinz Müller, SPD: Sehr gut.)

Mit der ausdrücklichen Verankerung im Gesetz wird dieser Zweck unterstrichen. Die vorgesehene Verlängerung des Gesetzes soll für drei Jahre, also bis zum 31. Dezem- ber 2018 erfolgen. Damit bleibt der Erprobungscharakter des Gesetzes erhalten. Gleichzeitig ermöglicht die dreijährige Verlängerung, dass nach dem zum Ende 2017 vorzulegenden nächsten Erfahrungsbericht der Landesregierung noch ein Jahr für die Entscheidung über ein weiteres gesetzgeberisches Vorgehen verbleibt. Auch der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag Mecklenburg-Vor- pommern haben sich für eine Beibehaltung des Standarderprobungsgesetzes ausgesprochen und begrüßen daher ausdrücklich die im Gesetzentwurf vorgesehene Verlängerung.

Meine Damen und Herren, mit den Artikeln 3 und 4 des Gesetzentwurfes wird das im Zuständigkeitsbereich des Innenressorts liegende Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes geändert. So soll der erste Gesamtabschluss nun erst für das Haushaltsjahr 2019 erstellt werden müssen. Nach der noch geltenden Fassung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes, dem Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz, sind Kom

munen, die ihre Haushaltsführung zum Pflichtumstellungstermin am 1. Januar 2012 umgestellt haben, verpflichtet, erstmalig im Jahr 2015 für das Haushaltsjahr 2014 einen Gesamtabschluss zu erstellen. Eröffnungsbilanz, Jahresabschluss, Gesamtabschluss und die letzte Korrekturmöglichkeit der Eröffnungsbilanz bauen aufeinander auf. So kann der erste Gesamtabschluss Berichtigungen der Eröffnungsbilanz nach sich ziehen mit der Folge, dass sowohl die Frist für den ersten Gesamtabschluss als auch die Frist für die letzte Berichtigungsmöglichkeit für die Eröffnungsbilanz zu verlängern sind.

Durch die vorgesehenen Änderungen werden diese Fristen zeitlich entzerrt, wodurch die Kommunen entlastet werden. Die Umstellung des Haushalts- und Rechnungssystems aller Kommunen auf die kommunale Doppik bis zum 1. Januar 2012 wurde lange und intensiv vorbereitet und auch von einem Gemeinschaftsprojekt begleitet, an dem die kommunalen Landesverbände und das Innenministerium beteiligt waren. Die Kommunen waren aufgefordert, rechtzeitig mit den vorbereitenden Arbeiten zur Eröffnungsbilanz zu beginnen. Es zeigte sich allerdings, dass der Aufwand für die Erstellung der Eröffnungsbilanzen auf kommunaler Ebene an mancher Stelle unterschätzt wurde. Dies hat bei der Feststellung der Bilanzen zu deutlichen Verfahrensverzögerungen geführt.

Bei der Auf- und Feststellung der Eröffnungsbilanzen sind inzwischen deutliche Fortschritte zu verzeichnen. Bevor jedoch der erste Gesamtabschluss erstellt werden kann, sind vorrangig die Jahresabschlüsse nachzuholen. Der erste geprüfte und festgestellte Jahresabschluss ist die verlässliche Grundlage für die Bewertung der Finanzlage einer kommunalen Körperschaft. Der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag begrüßen auch diese Änderungen ausdrücklich, da sie für die Kommunen eine Erleichterung bedeuten.

Meine Damen und Herren, die in diesem Artikelgesetz vorliegenden Gesetzesänderungen enthalten damit Bausteine, die in den Kommunen bei ihrer vielfältigen Aufgabenwahrnehmung helfen sollen und können. Ich bitte Sie daher um Ihre Unterstützung für dieses Vorhaben. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Der Ältestenrat schlägt vor …

Wie lange dauert denn der Abstimmungsbedarf der Herren der CDU da noch?

(Jochen Schulte, SPD: Das kann Jahre dauern. – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hallo! – Minister Dr. Till Backhaus: Mann, Mann, Mann!)

Wir sind in der Abstimmung.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU)

Sind wir jetzt fertig, ja? Können wir jetzt mit der Abstimmung beginnen?

(Torsten Renz, CDU: Sollen wir jetzt Ja sagen?)

Das wäre nett.

(Torsten Renz, CDU: Jawoll, können wir gerne machen.)

Wunderbar.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/4434 zur federführenden Beratung an den Europa- und Rechtsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und des Kommunalsozialverbandsgesetzes, Drucksache 6/4468.