Protocol of the Session on October 4, 2011

Ich stelle fest, dass die Abgeordnete Frau Silke Gajek die nach Artikel 32 Absatz 1 der Landesverfassung erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte.

Ich frage Sie, Frau Gajek: Nehmen Sie die Wahl an?

Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gratulationen)

Frau Vizepräsidentin, ich übermittle Ihnen die Glückwünsche des gesamten Hauses, aber auch ganz persönlich, wünsche Ihnen Glück und Erfolg bei Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zum Wohle des Landes Mecklenburg-Vorpommern und wünsche uns natürlich eine gute Zusammenarbeit.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Wahl der Schriftführer.

Wahl der Schriftführer des Landtages

Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 6/7 –

Nach Artikel 29 Absatz 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 2 unserer Geschäfts- ordnung sind vom Landtag zwölf Schriftführer zu wählen.

Zur Wahl der Schriftführer liegt Ihnen ein Wahlvor- schlag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/7 vor.

Seitens der Fraktionen sind folgende Kandidaten zum Schriftführer vorgeschlagen:

Fraktion der SPD: die Abgeordneten Katharina Feike,

Tilo Gundlack, Thomas Schwarz und Martina Tegtmeier

Fraktion der CDU: die Abgeordneten Burkhard Lenz,

Detlef Lindner und Maika Friemann-Jennert

Fraktion DIE LINKE: die Abgeordneten Barbara

Borchardt, Karen Stramm und Henning Foerster

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: die Abgeordne

ten Jutta Gerkan sowie Johannes Saalfeld

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 unserer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 2 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung sind die Wahlen geheim abzuhalten. Nach Artikel 32 Absatz 1 unse- rer Landesverfassung in Verbindung mit Paragraf 90 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Den für die Wahl der Schriftführer des Landtages allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von den vorläufigen Schriftführern vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, mit mehr als zwölf Kreuzen versehen ist, zerrissen ist, den Willen der Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Außerdem weise ich nochmals darauf hin, dass jedes Mitglied des Landtages zwölf Stimmen für die Wahl der Schriftführer hat. Somit sind die Stimmzettel mit mehr als zwölf Kreuzen ungültig. Ich bitte Sie, dies zu beachten.

Ich eröffne die Wahl der Schriftführer des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollten, ihre Stimme abgegeben? – Das ist der Fall. Damit schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 16.48 Uhr

__________

Wiederbeginn: 17.00 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Schriftführer des Landtages MecklenburgVorpommern bekannt. Es wurden insgesamt 71 Stimmen abgegeben, davon waren 66 Stimmen gültig. Es stimmten für die Abgeordnete Katharina Feike 61 Abgeordnete, für den Abgeordneten Tilo Gundlack 62 Abgeordnete, für den Abgeordneten Thomas Schwarz 64 Abgeordnete und für die Abgeordnete Martina Tegtmeier 62 Abgeordnete, alle Abgeordneten Fraktion der SPD. Für die Wahlvorschläge der CDU stimmten für den Abgeordneten Burkhard Lenz 63 Abgeordnete, für den Abgeordneten Detlef Lindner 64 Abgeordnete, für die Abgeordnete Maika Friemann-Jennert 64 Abgeordnete. Für die Wahlvorschläge der Fraktion DIE LINKE stimmten für die Abgeordnete Barbara Borchardt 58 Abgeordnete, für die Abgeordnete Karen Stramm 61 Abgeordnete, für den Abgeordneten Henning Foerster 63 Abgeordnete. Für die Wahlvorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmten für die Abgeordnete Jutta Gerkan 58 Abgeordnete und für den Abgeordneten Johannes Saalfeld 58 Abgeordnete.

Ich stelle fest, dass die Abgeordneten Katharina Feike, Tilo Gundlack, Thomas Schwarz und Martina Tegtmeier, Fraktion der SPD, die Abgeordneten Maika FriemannJennert, Burkhard Lenz und Detlef Lindner, Fraktion der CDU, die Abgeordneten Barbara Borchardt, Karen Stramm und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, und die Abgeordneten Jutta Gerkan und Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die nach Artikel 32 Absatz 1 der Landesverfassung erforderliche Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnten.

Ich frage Sie, Frau Feike: Nehmen Sie die Wahl an?

Ja, ich nehme die Wahl an.

Ich frage Sie, Herr Gundlack: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich frage Sie, Herr Schwarz: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich frage Sie, Frau Tegtmeier: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich frage Sie, Herr Lenz: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich frage Sie, Herr Lindner: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich frage Sie, Frau Friemann-Jennert: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich frage Sie, Frau Borchardt: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich frage Sie, Frau Stramm: Nehmen Sie die Wahl an?