Wir haben explizit eine Vertreterin der FDP-Seniorenorganisation im Ausschuss gehabt, die entschlossen und sogar feurig vorgetragen hat, wie sehr von ihr und ihrer Organisation – die Dame kam aus Rostock – dieses Seniorenmitwirkungsgesetz unterstützt wird, für wie richtig sie das halten und dass sie überhaupt kein Verständnis dafür hat, dass die FDP hier im Landtag sich an der Stelle ablehnend verhält, überhaupt kein Verständnis dafür. Auch die FDP scheint letztendlich nicht das zur Kenntnis zu nehmen, was ihre Seniorenorganisationen beim Thema „Mitbestimmung und Partizipation“ fordern. Das ist irgendwie eine Sache, die kann ich nicht so richtig nachvollziehen. Irgendwo sollte sich auch da Sachverstand durchsetzen
Wir haben heute schon eine lange Debatte hinter uns. Ich will an dieser Stelle schließen und bitte Sie um Zustimmung für die Beschlussempfehlung und den Bericht des Sozialausschusses. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie wäre es in Zeiten der Abwanderung junger Menschen mit einem Jugendmitwirkungsgesetz im Land, fragte zu Recht der Schweriner Jurist Peter Kramer in der Anhörung des Sozialausschusses zum Seniorenmitwirkungsgesetz. Das Gegeneinander der Generationen und unterschiedlichen Gruppen in unserem Volk geht also weiter. Verantwortlich hierfür ist die Landesregierung. Einerseits will sie den Senioren hier im Land mit einem Gesetz Pseudorechte einräumen, die unter dem Strich aber nicht wirklich etwas für die Senioren bewirken, denn sie sind weiterhin auf das Wohlwollen der Landesregierung angewiesen. Wann, Frau Schwesig, wenn Sie mal nicht auf dem Christopher Street Day herumtanzen,
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie können ja auch mal hingehen. – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)
wann, Frau Schwesig, kommt also das Familienmitwirkungsgesetz, das Erwerbslosenmitwirkungsgesetz, das Alleinstehendenmitwirkungsgesetz, das Arbeitnehmer- und/oder Unternehmermitwirkungsgesetz?
Die NPD-Fraktion hatte schon damals darauf hingewiesen, welche Wechselwirkungen erzeugt werden können, wenn man dem Landesseniorenbeirat im Vergleich zu anderen Interessengruppen im Land eine herausgehobene Stellung in Form von Sonderrechten gewährt.
Dieses Gesetz steht offenkundig im Widerspruch zur Landesverfassung und auch zum Grundgesetz. Sind denn nicht alle Bürger gleich zu behandeln?
In der Landesverfassu ng ist bekanntermaßen unter anderem verankert, dass beispielsweise nur die Landtagsabgeordneten, die Landesregierung und Volksinitiativen Gesetze in den Landtag einbringen können. Den genannten Widerspruch sollte die Sozialministerin aufklären. Ihr gelang das allerdings in keiner Weise. Dieses Gesetz verbessert nicht die Situation für die vielen Senioren in unserem Land, denn die Mehrheit der Senioren ist ja noch nicht mal im Landesseniorenbeirat organisiert.
Dieses Gesetz wird die Senioren nicht vor den fatalen Folgen der Politik der LINKEN, der SPD, der CDU und der FDP bewahren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz möchte ich noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, Herr Heydorn, dass dadurch, dass man Unwahrheiten stetig wiederholt, sie nicht richtig werden.
Dies gilt insbesondere für die immer wiederkehrende Falschbehauptung, die FDP im Landtag würde eine andere Auffassung vertreten als die FDP außerhalb des Landtages. Ich will darauf hinweisen, dass …
Ich will darauf hinweisen, dass wir beim Seniorenmitwirkungsgesetz in der Landespartei eine ganz glasklare Beschlusslage haben.
Und wenn Sie sich zwei, gegebenenfalls drei Beispiele heraussuchen, dann mag das für Sie von Vorteil sein oder von mir aus auch eine gewisse Genugtuung bewirken, dass wir an der Stelle vielleicht nicht 100 Prozent geschlossen sind. Aber wie wir heute gesehen haben, gibt es ja auch andere Sachfragen, wo das in Ihrer Partei ähnlich ist.
Lassen Sie mich an der Stelle noch mal explizit zum Seniorenmitwirkungsgesetz kommen. Wir haben heute in der Zweiten Lesung den Entwurf dieses Gesetzes vorliegen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wozu benötigt eigentlich die größte Wählergruppe in Mecklenburg-Vorpommern besondere Rechte zur Wahrung ihrer Interessen?
Die Antwort ist im Grunde genommen genauso einfach und übrigens auch nahe liegend: Sie braucht überhaupt keine Sonderrechte, denn, so ist es zumindest das Verständnis unserer parlamentarischen Demokratie,
ihre Interessensvertretung ist mit den Volksvertreterwahlen ausreichend abgesichert und man sieht es ja auch regelmäßig
(Irene Müller, DIE LINKE: Doch. Herr Grabow hat sich für das Seniorenmitwirkungsgesetz ausgesprochen.)
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben auch das Problem oder vielmehr eigentlich den Vorteil, dass wir bereits aktive Senioren haben.
Die nehmen doch bereits am Leben teil. In den kommunalen Parlamenten sind es doch gerade die Senioren, die dort vertreten sind und die sich dort aktiv mit ihrer Stimme und ihren Interessen einbringen können.
Auch die Anhörung im Sozialausschuss, zumindest hat es mir der Kollege Grabow so berichtet, konnte diese Mängel im Gesetzentwurf jedenfalls nicht ausräumen. Bis heute bestehen daher erhebliche, übrigens auch fortwährende verfassungsrechtliche Bedenken.
Warum fordern denn die Seniorinnen und Senioren überhaupt ein Mitwirkungsgesetz? Die Senioren wollen, ich habe es eben angedeutet, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben und an der Gestaltung ihres eigenen Lebensumfeldes intensiv beteiligt werden. Das ist aufgrund ihrer Lebenserfahrung auch wichtig. Aber was fehlt in unserer Gesellschaft, ist die Akzeptanz des Wertes dieser Lebenserfahrung. In vielen gesellschaftlichen Belangen haben gerade die vielen ehrenamtlichen Senioren das Gefühl, dass es an Respekt und Akzeptanz für ihre Positionen und Erfahrungen mangelt. Aber ein Senio renmitwirkungsgesetz wird an dieser Situation nichts ändern. Die Akzeptanz für die Ideen der Senioren muss in den Köpfen stattfinden, meine sehr geehrten Damen und Herren.