Protocol of the Session on June 11, 2010

Und es ist auch nicht zulässig, sie in der geschehenen Art und Weise zu interpretieren.

Wer mal in die Geschichte des Landtages zurückgeht, wird schnell feststellen, dass das Problem der Unterrichtsversorgung sich in allen Legislaturperioden als eines der grundlegenden Probleme dargestellt hat. Es gibt über die Jahre eine Vielzahl parlamentarischer Initiativen aller Fraktionen dieses Hauses. Und das ist schon deshalb so, weil zum Beispiel an den Schulen ein einklagbarer Anspruch auf Unterricht besteht. Sie ist ein wesentliches Element der Bedarfs- und Stellenplanung und auch der Arbeitsbedingungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Erzieherinnen und Erzieher in diesem Land. Die Unterrichtsversorgung ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages an unseren Schulen. Sie ist nebenbei auch eine der wenigen wirklich messbaren Kriterien dafür.

Aber gerade die fehlenden Unterrichtungen zum Schul jahresbeginn 2009/2010 und zum Schulhalbjahr 2009/2010 haben eine ganz besondere Bedeutung, denn zum 01.08.2009, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, wurde die schülerbezogene Stundenzuweisung in diesem Land eingeführt. Es ist ein Armutszeugnis, wenn bis zum heutigen Tag dem Gesetzgeber durch die Exekutive nichts zur Situation der Unterrichtsversorgung berichtet wird.

Dafür möchte ich doch einmal die entsprechende Drucksache des letzten Berichtes auf Drucksache 5/3369 zitieren, 1. April dieses Jahres: „Die Bedarfserhebung durch die Staatlichen Schulämter für das Schuljahr 2009/2010 auf der Grundlage der Unterrichtsversorgungsverordnung 2009/2010 konnte bisher nicht vollständig ausgewertet werden. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Gesamtbedarf durch die zur Verfügung stehenden Stellen und Stellenäquivalente abgesichert werden kann.“ Ende des Zitats.

Ich konstatiere: Sie wissen also nicht, wie sich der Stand der Unterrichtsversorgung, die Situation bei Unterrichtsausfall,

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

die Krankenstandsentwicklung im laufenden Schuljahr darstellt.

(Raimund Frank Borrmann, NPD: Was weiß Tesch denn überhaupt?)

Sie wissen also nicht, wie sich die schülerbezogene Stundenzuweisung, die Sockel- und Zusatzbedarfe auswirken und ob sie tatsächlich einen anforderungsgerechten Unterricht gewährleisten. Und Sie wissen also auch nicht, ob die administrative Neubemessung für das neue Schuljahr in Bezug auf die Sockel- und Zusatzbedarfe tatsächlich als richtig, als anforderungsgerecht, als sich in der schulischen Praxis bewährt anzusehen sind beziehungsweise ein Umsteuern erforderlich wird und ob weitere Änderungen in der Bemessung nach oben oder nach unten möglich oder erforderlich sind.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, um Politik wirksam und sachgerecht zu gestalten und sie in ihren Wirkungen zu bemessen, um den Verfassungsauftrag dieses Parlaments, dem auch die Angehörigen der Koalitionsfraktionen ja angehören, die auch für die Kontrolle der Landesregierung zuständig sind, halten wir diese Informationen für zwingend notwendig, und das insbesondere dann, wenn offensichtlich der zuständige Minister sie nicht für notwendig hält.

Wir haben im Antrag, der Ihnen vorliegt, in Punkt 3 die Landesregierung aufgefordert, zukünftig die Berichte termingerecht zuzuleiten und, ich füge hinzu, auch beschlusskonform. Und damit zukünftig die Irritationen mit der Zuordnung des Berichtes zu den Schuljahren und Schulhalbjahren beseitigt werden, sollen zukünftig die Berichte „jeweils halbjährlich zum Ende des Schulhalbjahres sowie zum Ende des Schuljahres“ vorgelegt werden. Ich denke, dass auch die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen in ihrem eigenen Interesse der Wahrnahme ihrer Verantwortung diesem Ansinnen folgen können.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Die wissen doch immer alles.)

Und, meine Damen und Herren, mit der Ziffer 4 schaffen wir zudem die Voraussetzungen, dass der Landtag auch in der nächsten Legislaturperiode die entsprechenden Unterrichtungen zur Unterrichtsversorgung erhält, denn Paragraf 113 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages ist ja nicht verändert worden, und sichern mit einer solchen Beschlussfassung zu, dass auch von der Landesregierung der nächsten Legislaturperiode, egal in welcher Konstellation sie zusammentritt, diese entsprechenden Unterrichtungen vorzulegen sind.

Da es sich, wie schon ausgeführt, um die Sicherung der Rechte des Landtages und der Abgeordneten handelt, gehe ich also davon aus, dass Sie fraktionsübergreifend unserem Antrag zustimmen. Ich beantrage namens meiner Fraktion für die Schlussabstimmung zu diesem Antrag namentliche Abstimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Bluhm.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort gebeten hat der Bildungsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Tesch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Bluhm! Uns liegt heute ein Antrag mit dem Titel „Rechte des Landtages achten – Unterrichtung zur Unterrichtsversorgung endlich vorlegen“ vor, und die Fraktion DIE LINKE fordert den Landtag darin auf, die Nichtvorlage der Unterrichtung zur Unterrichtsversorgung zum Schuljahresbeginn 2009/2010 sowie zum Schulhalbjahr 2009/2010 durch die Landesregierung zu missbilligen.

Ich meine zu wissen, Sie haben ja auch breit ausgeführt, was der Grundtenor Ihres Anliegens ist. Insofern will ich auch bei all meinen Ausführungen voranstellen, dass das unbenommen so ist. Gleichwohl will ich sagen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bestrebt sind, mit ihren Zuarbeiten, Stellungnahmen und Antworten das Parlament in seiner Arbeit stets umfassend zu informieren und zu unterstützen.

Und insofern, wenn man es so losgelöst darlegt, dann mag ja der Eindruck entstehen, wir leben im luftleeren Raum.

(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Nein!)

Ich glaube nicht, dass nicht noch viele zusätzliche Aufgaben, die wir sozusagen genauso, wie Sie es gesagt haben, ohne Wenn und Aber entgegenzunehmen haben, in diesen Zeiträumen absolviert worden sind, die im Übrigen auch mit diesen Themenbereichen zu tun hatten, bis hin zu den Beratungen im Bildungsausschuss, sodass man nicht davon ausgehen kann, unbenommen von der Vorlage des Berichtes, dass über diese Dinge weder gesprochen noch dass Informationen nicht mitgeteilt worden sind. Aufträge und Anfragen des Landtages werden stets mit höchster Priorität und äußerster Sorgfalt bearbeitet. Das gilt auch für den Bericht. Insofern möchte ich auch sagen, dass ich verstehe, und ich will da sozusagen keine Rhetorik unterstellen, dass ich nicht glaube, dass man unterstellen kann, dass hier eine Nichtachtung des Parlaments vorliegt.

Der Bericht zur Unterrichtsversorgung ist weit mehr als ein regelmäßig abzulieferndes Standardwerk mit zusammengefassten Zahlenwerten des zurückliegenden Schuljahres oder -halbjahres. Auch da haben wir, nur zu unser aller Erinnerung, im Laufe der Jahre weitere Elemente aufgenommen. Wir haben – und das wissen Sie, Herr Bluhm, auch ganz genau – datengestützte Auswertungen, die natürlich auch bei aller Beschlusslage dann eine präzise Auswertung ermöglichen müssen. Und neben den reinen Zahlen für Vertretung und Ausfall des Berichtszeitraumes werden vor allem die Ursachen hierfür detailliert erfasst und analysiert. Auf dieser Basis werden anschließend Handlungsoptionen entwickelt und abgestimmt, um den Hauptursachen für den Anfall von Vertretungsunterricht oder den Unterrichtsausfall entgegenwirken zu können.

Es ist richtig, wir sind verpflichtet, zweimal jährlich den Bericht zur Unterrichtsversorgung zu fertigen und an den Landtag zu übergeben: zum Schuljahresbeginn mit

Reflexion auf das zurückliegende Schuljahr und zum Halbjahr mit Blick auf das abgelaufene Halbjahr. Und auch wenn Sie sozusagen die Diskontinuität hier angeführt haben, ich habe damals offen und ehrlich geantwortet und das ist dann auch geprüft worden. Also insofern war das keine Vorsätzlichkeit, ganz im Gegenteil. Zu Ihrer Zufriedenstellung ist dieses Problem durch den Dienst des Landtages abgearbeitet worden.

Und während die Berechnungen und Analysen nach Vorliegen des Zahlenmaterials anlaufen, sind die Mitarbeiter meines Hauses bei der Erstellung des Berichtes auch immer bestrebt, zu achten auf – und auch davon haben Sie gesprochen, und ich glaube, das ist sowieso etwas, was sich im Laufe der Jahre fortschreiben muss – die Qualität. Aber was viel wichtiger ist, ist die Aussagekraft. Und was mir noch viel, viel wichtiger erscheint, ist die Lesbarkeit, das heißt also, die Verständlichkeit gilt es, in diesem Bereich zu verbessern, um Ihnen, um allen Abgeordneten des Landtages ein bestmögliches Ergebnis und natürlich – und da bin ich mit Ihnen überhaupt nicht auseinander – ein belastbares Steuerungsinstrument vorlegen zu können. Über die Art und Weise der Steuerung kann man dann an der einen oder anderen Stelle ja streiten.

So wurden beispielsweise, Sie haben die Berichte angesprochen, im bereits übergebenen Bericht zum ersten Schulhalbjahr 2008/2009 und zum abgelaufenen Schuljahr 2008/2009 mehrere Punkte eingeführt, die die Qualität und Aussagekraft deutlich erhöhen sollen. Es werden nun die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen der Unterrichtsversorgung beleuchtet und es werden die konkreten Maßnahmen zur Vermeidung von zur Vertretung anfallendem Unterricht und von Unterrichtsausfall genannt.

Um dem Landtag einen komplexen Einblick in die Unterrichtsversorgung zu geben, wurden in dem bereits vorgelegten Bericht darüber hinaus die Situation der Unterrichtsversorgung im ersten Schulhalbjahr und im Schulhalbjahr 2008/2009 vergleichend dargestellt. Ich glaube, auch das ist etwas, was wir in Zukunft beibehalten sollten. Somit lassen sich die Entwicklungen im Zeitlauf gegenüber der vorherigen Darstellung besser nachvollziehen. Weiterhin gibt dann der Bericht auch zur Unterrichtsversorgung einen Ausblick auf das neue Schuljahr beziehungsweise Schulhalbjahr, bevor dann – wie Sie zu Recht sagen – der erneute Bericht vorzulegen ist.

Ich möchte nur sagen, dass Sie – bei all dem, was Sie auch zu Recht kritisieren mögen – nicht davon ausgehen können, dass hier irgendwo eine Missachtung des Parlaments vorliegt, sondern dass dieser Bericht auch bestimmten Maßstäben genügen muss. Und diese Maßstäbe, auch da sollten wir doch ehrlich zueinander sein, haben wir im Laufe der Zeit, auch von Sitzung zu Sitzung, auch von Ausschuss zu Ausschuss nun nicht gerade niedriger gelegt. Wir brauchen bessere und höhere Steuerungselemente. Es geht aus meiner Sicht nicht darum, und so habe ich Sie auch verstanden, dass wir hier nur formal und inhaltlich etwas auf niederem Niveau vorlegen. Dazu braucht es eine bestimmte Bearbeitungszeit. Das räumen wir doch gern ein.

Ich will auch sagen zu dem, was Sie heute vorgetragen haben, der Bericht zum Stand der Unterrichtsversorgung im ersten Schulhalbjahr 2009/2010 ist fertiggestellt. Er wird jetzt in Kürze der Landesregierung vorgestellt, und dann natürlich selbstverständlich dem Landtag. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Raimund Frank Borrmann, NPD: Es ist ja kaum noch Beifall. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

(Udo Pastörs, NPD: Ein Auslaufmodell.)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Tesch, hat der Abgeordnete Herr Brodkorb für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde, eigentlich ist in der Sache alles gesagt. Ich persönlich möchte den Minister bitten – denn ich glaube, darum geht es –, solche Tagesordnungspunkte einfach dadurch überflüssig zu machen, dass, wenn ein Landtag etwas beschlossen hat und die Frist nicht eingehalten werden kann, das Ministerium den Landtag darüber rechtzeitig informiert. Und dann können wir uns solche Debatten auch sparen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Rudolf Borchert, SPD: Eine gute Methode. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

Vielen Dank, Herr Brodkorb.

(Michael Andrejewski, NPD: Eine große Rede, prima! – Raimund Frank Borrmann, NPD: Der Mensch ist absolut unfähig.)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Vizepräsident Kreher für die Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin ja bereit, viel Verständnis dafür aufzubringen, dass das Ministerium für Bildung und Kultur wirklich eine Breite von Aufgaben zu erfüllen hat, vom Einbaum ganz unten bis zu den Hochschulen ganz oben. Es ist wirklich eine breite Sache, die Sie zu bearbeiten haben.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich weiß auch, dass Sie sehr viele Baustellen übernommen haben und dass Sie sehr viel in Ihrem Ministerium auch wieder in Ordnung bringen wollten.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Aber hier ist etwas geschehen,

(Zuruf von Stefan Köster, NPD)

und da stimme ich der Fraktion der LINKEN voll zu,

(Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)

hier ist eine Unterrichtung nicht geschehen, die eigentlich vom Parlament gefordert war und die auch notwendig ist.

Und deshalb, meine Damen und Herren, kann ich es auch relativ kurz machen. Auch bei allem Verständnis, dies ist etwas, was wir hier als Parlament uns nicht gefallen lassen wollen und auch nicht gefallen lassen können. Das ist unsere Aufgabe, solche Dinge wieder einzufordern, denn es geht nicht um uns, es geht darum, dass die Öffentlichkeit auch über solche Dinge informiert ist. Und das haben wir hier als Aufgabe. Und deshalb werden wir als Fraktion der FDP dem Antrag der Fraktion DIE LINKE voll zustimmen. – Danke schön, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)