Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage der Aufbewahrung von Museums- und Archivgut findet im zuständigen Bildungsausschuss immer wieder eine fachlich orientierte Diskussion statt.
Entstehende und entstandene Fragen können hier diskutiert werden und werden hier diskutiert. Allerdings ist konstruktive Arbeit im Ausschuss ja nicht unbedingt Sache der NPD,
Dass Sie an einer solchen qualifizierten Diskussion nicht interessiert sind, ergibt sich schon aus dem Text Ihres Antrags. Sie fragen unter I bestimmte Dinge – übrigens Dinge, die dort diskutiert werden, die teilweise auch im Haushalt stehen und so weiter –,
was in Antwort auf diese Fragen zu passieren hat, dass nämlich II der Minister zurückzutreten hat. Das ist der Hauptkern Ihres Antrags.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Udo Pastörs, NPD: Dann werden Sie sehen, wie fähig der ist.)
Herr Pastörs, bitte mäßigen Sie sich in Ihrer Ausdrucksweise! Wir sind hier nicht am Stammtisch, wir sind hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern.
Herr Köster, Sie erhalten den zweiten Ordnungsruf und ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ein dritter Ordnungsruf die Wortentziehung nach sich zieht.
Wir stimmen jetzt über die Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage ab. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Vorlage der NPD mit den Stimmen der SPD, der CDU, der LINKEN, der FDP gegen die Stimmen der NPD abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 41: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Keine Verlängerung des Vertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern vom 14. Juni 1996, auf Drucksache 5/3479.
Antrag der Fraktion der NPD: Keine Verlängerung des Vertrages zwischen dem Land MecklenburgVorpommern und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in MecklenburgVorpommern vom 14. Juni 1996 – Drucksache 5/3479 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Religion ist ein Hobby, nicht höher, aber auch nicht niedriger zu bewerten als Briefmarkensammeln oder Wandern.
Wie alle Hobbys sollte Religion daher Privatsache sein und vor allem auch privat finanziert werden. Ich habe keine Lust, für die Liebhabereien anderer Leute als Steuerzahler geradestehen zu müssen. Mich gehen Juden, Christen und Moslems nichts an, weil ich ihren Glauben nicht teile, was mein gutes Recht ist.
Dass es einen Artikel 140 Grundgesetz gibt, in dem kirchenrechtliche Bestimmungen aus der Weimarer Reichsverfassung für fortgeltend erklärt werden, ist uns bekannt, aber erstens folgt der Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden nicht direkt und zwingend in seiner jetzigen Gestalt aus dem Grundgesetz und zweitens ist eine Entrümpelung des Grundgesetzes in dieser Hinsicht schon lange fällig.
Der Kirchenrechtsartikel ist ein Stück Mittelalter, als es noch hieß „Bündnis zwischen Thron und Altar“, und jetzt
Es kann zum Beispiel nicht sein, dass die christlichen Kirchen fast völlig souveräne Herrschaftsbereiche besitzen. Nur so war der jahrzehntelange Missbrauch in katholischen Schulen ja denkbar, weil die da machen konnten, was sie wollten, unkontrolliert vom Staat.
Etwa eine Million Menschen sind bei den Kirchen beschäftigt, wo sie einem Sonderarbeitsrecht unterliegen, das sie zu Arbeitnehmern zweiter Klasse macht. Zusätzlich kassieren die Kirchen neben der Kirchensteuer, die der Staat für sie einzieht, noch Milliarden an Steuergeldern. Und da es einen Grundsatz der Gleichbehandlung gibt, wollen das alle anderen Religionen natürlich auch – Juden, Moslems, Zeugen Jehovas, Scientologen, auch Hindus, die gerade einen großen Tempel in Berlin errichtet haben, wenn ich recht gelesen habe, für den Elefantengott Ganesha, der jetzt auch Deutscher ist.
Alle wollen Körperschaften des öffentlichen Rechts werden, was der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ja auch schon ist.