Fakt ist, dass sowohl die Kraftwerke in Ost- als auch in Westdeutschland zur Strombedarfsdeckung benötigt wurden. Fakt ist aber auch, dass das Bundesamt für Strahlenschutz nach umfänglicher Prüfung die Genehmigung zur Einlagerung hoch radioaktiver Stoffe aus den beiden Forschungsanlagen erteilt hat. Meine Fraktion geht davon aus, dass diese Entscheidung aufgrund fachlicher Bewertung unter Einbeziehung aller Sicherheitsstandards und nicht aus einer Laune heraus erfolgte.
Werte Kollegen der LINKEN, unserer Auffassung nach entbehrt Ihr Antrag zum Endlager Lubmin jeder Grundlage und geht an der Realität vorbei.
(Michael Roolf, FDP: Jawohl, jawohl. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie haben doch keine Ahnung.)
Lubmin erfüllt nicht die Anforderungen an ein Endlager und ist dafür auch nicht vorgesehen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Irene Müller, DIE LINKE)
Bezeichnend und unverständlich ist da eine etwaige Klassenfeinddiskussion, die man heraushören könnte, gerade keine hoch radioaktiven Abfälle aus westdeutschen Atomanlagen einzulagern.
Die FDP setzt sich dafür ein, schnell und zeitnah einen geeigneten Standort für ein atomares Endlager in Deutschland zu finden.
(Irene Müller, DIE LINKE: Ja, ja, das wollen Sie ja noch machen in dieser Legislaturperiode. Dann legen Sie mal los!)
Wo soll denn nach Auffassung der LINKEN ein atomares Endlager hin, wenn Atomkraft, die auch in MecklenburgVorpommern genutzt wird, kurzfristig abgeschafft und die Kraftwerke abgeschaltet werden? Da sind wir sehr gespannt auf Ihre Vorschläge, meine Damen und Herren. Und wir werden aus diesen Gründen Ihren Antrag ablehnen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da sind die Handwerksbetreiber mal aufgefordert, sich um die Endlager zu kümmern. Das wäre auch nicht schlecht, oder?)
werden wir allerdings dem Änderungsantrag der CDU und SPD zustimmen. Auch wenn mir das etwas widerstrebt, in dem Punkt 1 sozusagen die Koalitionsvereinbarung eins zu eins noch mal mit zu unterstützen,
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Vizepräsidentin Frau Holznagel. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Was machen Sie denn mit dem geänderten Antrag? – Egbert Liskow, CDU: Das ist nicht konsequent.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben schon gehört, in schöner Regelmäßigkeit befasst sich dieses Hohe Haus mit der Lagerung radioaktiven Materials
In der Tat hat der Landtag in den vergangenen Legislaturperioden immer wieder Beschlüsse über die Lagerung radioaktiven Materials im Zwischenlager Nord gefasst. Sowohl in der 1., aber auch in der 2. und 4. Wahlperiode ging es darin immer wieder darum, in Lubmin ausschließlich Abfälle und Reststoffe aus den Kernkraftwerken Lubmin und Rheinsberg einzulagern. Genauso gibt es auch der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wider. Wir stellen fest, dass das Zwischenlager Nord nur für demontierte Materialien aus den Kernkraftwerken Lubmin und Rheinsberg benutzt werden soll.
Ich möchte mich hier meinen Vorrednern einfach anschließen. Der Minister hat es ausgeführt, Dr. Timm hat die Koalitionsvereinbarung hier noch mal benannt. Genauso gilt aber, und das möchte ich auch noch mal benennen, das Zwischenlager Nord ist eine Einrichtung des Bundes. Letztendlich entscheidet also der Bund, welche Materialien dort eingelagert werden.
Meine Damen und Herren, die Energiewerke Nord sind bundesweit die Nummer eins in der Entsorgung radioaktiver Abfälle und Reststoffe. Die EWN hat sich in den vergangenen Jahren auch durch den Rückbau der Kern
kraftwerke der ehemaligen DDR ein Know-how erworben, das bundesweit nicht noch einmal zu finden ist.
Und ich denke, das sollte man hier unterstreichen. Diese Kompetenz ist auch im Interesse der dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern und auszubauen. Im Regionalen Planungsverband Vorpommern wurde auch dieses festgehalten. Und ich denke, das ist eine wichtige Aussage.
Ich habe außerdem noch mal auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie nachgesehen. Dort ist zu lesen, Herr Präsident, wenn ich zitieren darf: „Erhöhte Radioaktivitätsabgaben aufgrund der Demontagearbeiten an den Anlagen der stillgelegten Blöcke des Kernkraftwerkes Lubmin/Greifswald wurden nicht nachgewiesen. Auch die Emissionen“ aus den im Zwischenlager Nord befindlichen „abgebrannte(n) Brennelemente(n) aus den Blöcken 1 bis 5... mit der Abluft und dem Abwasser liegen weit unterhalb der behördlichen Genehmigungswerte.“ Ende des Zitats. Es gibt also keine erhöhte Radioaktivität. Und ich denke, auch in diesem Zusammenhang sollte man das hier heute noch mal unterstreichen.
Meine Damen und Herren, ich komme zu Punkt 2 des Antrages. Auch hier muss ich noch einmal betonen, das Zwischenlager Nord ist eine Einrichtung des Bundes. Soweit es aber um die Einlagerung hoch radioaktiven Materials geht, entscheidet das Bundesamt für Strahlenschutz, wo dieses Material zwischengelagert wird. Dessen muss sich auch jeder bewusst sein.
Und, lieber Herr Kollege Methling, ich muss Sie wohl nicht an den Schriftverkehr mit den damaligen Umweltministern Trittin und Gabriel erinnern. Ich meine hier die Briefe des Bundesumweltministers Trittin vom 25. November 2004 und des Umweltministers Gabriel vom 26. Juli 2006. Herr Trittin wies Sie, Herr Professor Dr. Methling, darauf hin, dass es demjenigen, in dessen Verantwortung die radioaktiven Abfälle entstanden sind,