eine vergleichbare Regelung in der Landeshaushaltsordnung hat. Weder der Bund noch die anderen Bundesländer haben sich zu einer solchen Regelung entschlossen.
Ja, meine Damen und Herren und meine Dame und meine Herren von der FDP, eins auch noch mal ganz deutlich: Ich finde schon, dass wir mit der Regelung zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen auch die Rechte der Opposition klar und eindeutig geregelt haben. Ich glaube nicht, dass man damit argumentieren kann, dass das alles zu lange dauert oder damit irgendwo so viel Zeit verloren geht, dass hier Schaden entsteht. Ich halte das für eine falsche Argumentation, sondern wenn es denn so schwerwiegende Dinge gibt, sollte man auch von diesem der Opposition gegebenen Recht Gebrauch machen. Aber ansonsten meine ich, die Regelung, die wir haben, ist hier vollkommen ausreichend. Wir würden mit einer solchen Regelung in der Landeshaushaltordnung klar gegen die Verfassung handeln. Das kann nicht Sinn der Sache sein.
Insofern werden wir als CDU-Fraktion – und ich denke, da auch schon so ein bisschen für die Koalition sprechen zu dürfen – einer Überweisung Ihres Gesetzentwurfes heute nicht zustimmen. Ich will es noch mal ganz deutlich sagen: Dabei geht es in keiner Weise darum, die Rechte der Opposition einzuschränken, sondern wir ermutigen Sie, Ihre Rechte wahrzunehmen. Aber es kann nicht sein, dass wir hier Regelungen versuchen, die ganz einfach so nicht verfassungskonform sind, und deswegen können wir denen auch nicht zustimmen. – Herzlichen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen der FDP-Fraktion! Nicht alles, was auf den ersten Blick schlicht und einfach erscheint, ist beim zweiten Hinsehen ohne Makel. Als ich Ihren Antrag das erste Mal las, war ich ganz begeistert, denn, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen, Opposition ist zwar kein Mist, wie mal jemand sagte, aber die Arbeit in einer Oppositionsfraktion ist doch ein wesentlich mühsameres Geschäft als in regierungstragenden Fraktionen.
Und obwohl den Oppositionsfraktionen zweifellos weniger Informationen zur Verfügung stehen als den Regierungsfraktionen,
bleibt der Auftrag, das Handeln der Regierung kritisch zu begleiten und zu kontrollieren, bestehen. Aber leider, leider, meine Damen und Herren, war ein von uns favorisiertes Parlamentsinformationsfreiheitsgesetz, was das Ganze in diesem Hause erleichtert hätte,
Die Umsetzung der von der FDP vorgeschlagenen Änderung in der LHO würde tatsächlich erst einmal die Oppositionsrechte verbessern, Informationswege vielleicht verkürzen und Entscheidungsprozesse unter Umständen beschleunigen. Aber, meine Damen und Herren, wir haben es jetzt schon gehört, der Landesrechnungshof kann selbstverständlich auch heute schon jederzeit allein und selbstständig, wenn er von bestimmten Missständen hört und diese für relevant hält, seiner Prüfungspflicht nachkommen.
Und, Herr Löttge, wir haben es auch nachgeprüft, fast alle anderen Landeshaushaltsordnungen und die des Bundes sagen, nur ganze Parlamente dürfen einen Prüfauftrag geben. Die vorgeschlagene Regelung wäre also parlamentarisches Neuland und da entstehen selbstverständlich Fragen: Ist diese Regelung oder wäre sie verfassungskonform und welchen wirklichen Vorteil, welchen Mehrwert hätte die vorgeschlagene Neuregelung? Ist sie die günstigste, die praktikabelste Lösung oder gibt es auch noch andere Möglichkeiten?
Als wir in der Fraktion über diesen Antrag diskutiert haben, ist bei uns die Idee gekommen, dass beispielsweise auch der Finanzausschuss als der für Haushaltsfragen zuständige Fachausschuss ein Gremium sein könnte, das mit Mehrheitsbeschluss einen Antrag auf Prüfung bestimmter Sachverhalte an den Landesrechnungshof stellen könnte.
Deshalb schlage ich im Namen meiner Fraktion vor, diesen Gesetzentwurf der FDP federführend in den Finanzausschuss und mitberatend in den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. – Danke schön.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Borchert. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Nach dem Willen der FDP-Fraktion, Herr Roolf, sollen die Änderungen der Landeshaushaltsordnung dazu führen, dass zukünftig auch bereits ein Viertel, also 18 Abgeordnete des Landtages den Landesrechnungshof ersuchen, sich über Fragen, die für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel von Bedeutung sind, zu äußern sowie bestimmt bezeichnete Angelegenheiten von besonderer Bedeutung zu prüfen und hierüber zu berichten. So weit der Gesetzentwurf.
Als Vorbemerkung, bevor ich zur Position der SPDFraktion komme, bleibt erst mal festzustellen, dass die FDP-Fraktion hier ganz offensichtlich versucht, sich ausdrücklich als Oppositionsfraktion, als Oppositionssprecherfraktion zu profilieren, denn sie nimmt nicht nur für sich die Rechte ihrer Fraktion in Anspruch, sondern sie scheint generell die Rechte der Opposition besonders in den Blick zu nehmen.
Das ist schon interessant, wenn man davon ausgeht, dass die jetzige Landeshaushaltsordnung – Sie haben es ja gesagt – vom Grunde her seit 1990 so besteht, als die FDP selbst noch in Regierungsverantwortung von 1990 bis 1994 war, schon interessant. Und wenn man nach vorne blickt, ist auch festzuhalten, wie viel Selbstvertrauen müssen Sie überhaupt haben, um sich in die Lage zu versetzen, daran zu denken, dass Sie möglicherweise selbst mal zukünftig nicht in der Opposition sind und das Thema vielleicht aus dem Blick einer regierungstragenden Fraktion bewerten. Da scheinen Sie auch mental sehr, sehr weit entfernt zu sein. Ansonsten könnte normalerweise solch ein Antrag überhaupt gar nicht entstehen.
Zur Position der SPD-Fraktion: Das wird natürlich nicht überraschen, dass wir ebenso wie die Finanzministerin – der Kollege Löttge hat es für die CDU-Fraktion gemacht – als SPD-Fraktion diesen Antrag ablehnen, und ich möchte das auch im Folgenden begründen:
Als Erstes bleibt festzustellen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland nur eine einzige Landeshaushaltsordnung gibt, die etwa so was Ähnliches hat, wie die FDP hier vorschlägt. Nämlich lediglich in Hamburg gibt es eine Regelung, dass bei einem Fünftel der Mitglieder der Bürgerschaft bei nachgewiesenen Angelegenheiten von besonders großem öffentlichen Interesse solch eine Ausnahmeregelung in der LHO vorhanden ist. Alle anderen Landeshaushaltsordnungen aller anderen Bundesländer und auch des Bundes haben ansonsten die bei uns übliche Regelung, so, wie wir sie in der LHO haben.
Wenn es also darum geht, hier angeblich einen Systemfehler in Mecklenburg-Vorpommern zu beseitigen, möchte ich darauf verweisen, dass dieser Systemfehler ganz offensichtlich von der FDP in anderen Bundesländern ganz anders bewertet wird im Umgang mit Landeshaushaltsordnungen in den jeweiligen Ländern, in denen auch die FDP im Landtag ist, teilweise auch in der Opposition oder in Regierungsverantwortung.
Als Zweites bleibt festzustellen, dass die Landeshaushaltsordnung eher ein formelles Landesgesetz ist, das die Haushaltswirtschaft des Landes einschließlich Rechnungslegung und Rechnungsprüfung durch den Landesrechnungshof regelt. Die gesamte Landeshaushaltsordnung, jede Regelung ist grundsätzlich immer aus der Sicht des Landtages formuliert und niemals, an keiner Stelle zugunsten eines Teils des Landtages, egal ob Regierungs- oder Oppositionsfraktionen.
Insofern ist Ihr Antrag auch ordnungspolitisch nicht zielführend, nicht sachgerecht und gerade Ihnen als FDP, die des Öfteren ordnungspolitische Argumente bringen, ist es an dieser Stelle absolut nicht gelungen und das geht in die völlig falsche Richtung.
Zum Dritten: Sie haben in Ihrer Gesetzesvorlage, in Ihrem Antrag unter „Kosten“ ausgeführt, keine Kosten. Da muss ich Ihnen entgegnen, das würde dann in der Praxis anders laufen, weil angenommen, es würde zu solch einem Beschluss des Landtages kommen, müsste
selbstverständlich der Landesrechnungshof zusätzlich zu dem, was er in seiner Unabhängigkeit prüft, den Auftrag des Landtages, den Auftrag der Opposition meinetwegen mit einem Viertel natürlich erfüllen, und dieses wäre selbstverständlich mit zusätzlichen Kosten verbunden. Insofern ist allein das auch schon ein Eingriff.
Und damit komme ich zum vierten Argument, die Unabhängigkeit des Landesrechnungshofes. Da ist wirklich das Kernargument der Ablehnung eindeutig. Da muss man an dieser Stelle, glaube ich, direkt noch mal zitieren, denn nicht jeder hat den genauen Wortlaut des Paragrafen 68 der Landesverfassung bei der Hand.
Insofern halte ich das noch mal für wichtig, hier direkt zu zitieren: „Der Landesrechnungshof ist eine selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder besitzen richterliche Unabhängigkeit.“ Insofern, das sage ich jetzt ganz deutlich, wäre es aus meiner Sicht verfassungswidrig, wenn also durch einen Beschluss im Landtag, durch ein Viertel der Landtagsabgeordneten der Landesrechnungshof quasi beauftragt wird, solch einen Auftrag auszuführen.
Ich muss Ihnen auch sagen, meine Damen und Herren von der FDP, ich bedauere es sehr, dass Sie solch einen Antrag gemacht haben unter dem Gesichtspunkt von Respekt und Achtung der Unabhängigkeit des Landesrechnungshofes. Ich halte auch die Landeshaushaltsordnung ehrlich gesagt für nicht geeignet für einen populistischen Schaufensterantrag
Und es wäre auch Ihnen möglich gewesen, in dieser Angelegenheit im Gespräch mit dem Landesrechnungshof vielleicht erst mal in Erfahrung zu bringen, wie denn der Landesrechnungshof in Mecklenburg-Vorpommern und in anderen Ländern grundsätzlich bewertet ist. Ich glaube, dann wäre uns dieser Antrag hier erspart geblieben.
Ich möchte als Letztes ganz entschieden entgegentreten, wenn hier möglicherweise der Vorwurf aufgemacht wird, wir hätten jetzt in der Vergangenheit der letzten 20 Jahre nicht die Rechte der Opposition verfassungsrechtlich untersetzt, sondern politisch durchgetragen. Wir haben die Rechte und Möglichkeiten der Opposition bei uns geregelt. In erster Linie gibt es natürlich in der Geschäftsordnung des Landtages zahlreiche Möglichkeiten, Anträge zu stellen, Große und Kleine Anfragen, Aktuelle Stunden, Anhörungen in Ausschüssen et cetera. Ich will das gar nicht im Einzelnen weiter aufführen. Wenn man das mit anderen Bundesländern vergleicht, sind wir sicherlich eines der Länder, die eindeutig die Rechte der Opposition mehr als durchschnittlich hier im Land geregelt haben. Hinzu kommt, wie ich finde, auch eine gute Praxis, die ich persönlich zwar nicht so erlebt habe, weil ich seit 1998 den Vorzug habe,
immer in der regierungstragenden Fraktion arbeiten zu dürfen und den Spaß der Opposition, Frau Schwebs, vielleicht noch nicht so persönlich auskosten konnte. Aber wer mich kennt, weiß, gerade in der Arbeit des Finanzausschusses war es sowohl für die damalige Opposition CDU als auch für die jetzige Opposition immer und jederzeit möglich, alle Angelegenheiten, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Arbeit des Landesrechnungshofes stehen könnten, im Sinne von Kontrolle, im Sinne einer starken Rolle der Legislative hier zu sichern.