Wir haben in diesem Landtag – und auch da waren DIE LINKEN leider nicht dabei – einen Gesamtrahmen für eine Verwaltungsreform beschlossen. Da haben wir sogar einen Zeitplan für dieses Thema mit verabschiedet, dass nämlich die Enquetekommission in dieser Legislatur periode ihre Empfehlungen vorlegt. Das, meine Damen und Herren, sollten wir tun, das werden wir tun. Der Antrag der LINKEN ist komplett überflüssig.
Und wenn Sie, Herr Ritter, sagen, Vermutungen und Annahmen sind keine verlässliche Basis für unser Handeln – Vermutungen und Annahmen, noch dazu schräg, sind auch eine verdammt schlechte Basis für einen solchen Antrag. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Das war ein sehr schräger Beitrag, Herr Müller.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es ein bisschen bedauerlich, dass wir in dem Zusammenhang von einem „überflüssigen“ Antrag reden, denn ich finde, die Überschrift an sich deutet
schon darauf hin – und das, finde ich, das muss auch legitim sein, übrigens nicht nur für die Opposition, auch für die Regierung –, eine Amtsordnung zu evaluieren, ist aus meiner Sicht durchaus ein hehres Ziel. Also das finde ich nicht schlimm und das muss man auch nicht als „überflüssig“ bezeichnen.
Nun bin ich nicht derjenige, der den LINKEN zur Seite springen muss, aber – und das ist der entscheidende Punkt – natürlich hat das Schleswig-Holsteinische Landes verfassungsgericht in gewisser Weise Auswirkungen auch auf unsere Zielrichtung,
denn – und das hat Herr Ritter meines Erachtens durchaus folgerichtig wiedergegeben – die Frage der Prozessbeobachtungspflicht, die steht auch bei uns. Die steht schlicht und einfach auch bei uns.
Und wenn wir an der Stelle sagen, ja, wir beobachten – und der Minister hat es ja angedeutet und wir haben das in der Enquetekommission auch schon besprochen –, dann kann man sicherlich zu dem Ergebnis kommen, wie die Regierungskoalition es jetzt hat, dass man sagt: Na ja, wir müssen das jetzt hier nicht behandeln, wir können das ja auch in der Enquetekommission machen. Nur, ich finde, letzten Endes – und deswegen teilen wir grundsätzlich die Auffassung der Fraktion DIE LINKE an der Stelle und werden den Antrag auch mit unterstützen – ist es natürlich auch Sache des Landtages und nicht nur einfach einer eingesetzten Kommission. Auch darüber muss man sich im Klaren sein.
Aber lassen Sie mich noch zu einem Punkt kommen, der ist für uns maßgebend: Das Evaluieren der Amtsordnung darf sich schlichtweg nicht nur auf den Teil dessen beschränken, was wir jetzt durch das Landesverfassungsgericht vorgegeben haben. Und so haben wir das ein Stück weit auch gesehen, denn der letzte Satz des Antrages deutet ja darauf hin, dass man eine grundsätzliche Frage der Evaluierung der Amtsordnung in Mecklenburg-Vorpommern haben will. Da muss man diese Frage auch stellen.
Ich will das mal an einem Beispiel festmachen, wo wir zum Beispiel durchaus Handlungsbedarf sehen, was völlig unabhängig jetzt vom Landesverfassungsgerichtsurteil in Schleswig-Holstein zu sehen ist. Das ist nämlich zum Beispiel die Frage der Zusammensetzung von Amtsausschüssen.
Wir standen zum Zeitpunkt des Entstehens dieses Passus vor der Situation, dass in der Regel Gemeinden nicht größer waren als 3.500 bis 4.000 Einwohner, die sich in diesen Ämtern befunden haben. Nachdem dann im Jahre 2004 die Neuordnung der Ämter kam, war die Situation so, dass auch deutlich größere Gemeinden in die Ämter integriert wurden, was in der Konsequenz zu einem Phänomen führte, nämlich dass die größeren Gemeinden tatsächlich unterrepräsentiert sind in den Ämtern, wenn man sich rein das Stimmenverhältnis der Amts ausschüsse anguckt.
Und da muss man dann sagen – ich sage immer dazu, mein klassisches Beispiel ist das Amt Malchow, wo die
Stadt selber 60 Prozent der Einwohner hat, aber tatsächlich im Amtsausschuss nur 40 Prozent der Stimmen –, da muss man ran. Das ist aus unserer Sicht unverzichtbar, dass man dort evaluiert und rangeht. Das habe ich aber durchaus auch hier in dem dritten Punkt der Fraktion DIE LINKE so verstanden im letzten Absatz, dass man eben nicht sagt, grundsätzlich ist die Frage zu stellen, die Rechtsproblematik dort mal durchzuforsten. Herr Ritter kann mir ja sagen, ob das falsch war.
Gut, dann hat sich natürlich der Teil des Beitrages erledigt. Aber, und das muss man eben auch deutlich sagen, wir haben auch die Frage zu stellen, wie die Legitimation heute in unseren Ämtern grundsätzlich zu bewerten ist. Ich will an der Stelle deutlich darauf hinweisen, wenn wir uns immer hinstellen und die Auffassung vertreten, nee, nee, in den Ämtern ist schon alles toll – so toll ist es dann letzten Endes auch nicht. Wenn man sich nämlich die Frage der Beschlussfassung in den Ämtern anschaut, dann wird man beispielsweise oft von den geschäftsführenden Gemeinden in solchen Ämtern hören, dass es dort durchaus Probleme gibt, und zwar in der Regel zwischen dem zentralen Ort in einem solchen Konstrukt gegenüber den Umlandgemeinden. Wer sich da an der Stelle vor diesen Tatsachen verschließt, da muss ich ganz offen sagen, da muss man dann die Frage stellen, ist man belehrungsresistent oder möchte man was verändern. Wir sagen an der Stelle, ja, der Antrag der LINKEN ist im Grundsatz richtig.
Wir haben mit unserem Änderungsantrag folgendes Ziel verfolgt, Herr Ritter, und deswegen habe ich mich ein bisschen geärgert, dass Sie das so abschlägig behandelt haben, das ist nämlich die Frage, wenn man einen Bericht verlangt und „unverzüglich“ schreibt, dann kennen wir unsere Landesregierung – „unverzüglich“ ist leider Gottes ein sehr stark dehnbarer Begriff.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Dann muss man der Landesregierung mal hinschreiben, was man will, dann wird das bestätigt.)
Deshalb haben wir gesagt, nein, da wollen wir schon eine konkrete Zielvorgabe – Ende 2010 war es letzten Endes –, was, ich sage mal, aus unserer Sicht übrigens auch notwendig ist, gerade vor dem Hintergrund, dass die Enquetekommission die Verpflichtung hat, bis zum Ende der Legislaturperiode gegebenenfalls Vorschläge zu unterbreiten, wo man auch infrage stellen kann, ob das überhaupt zu schaffen ist. Aber das ist auf jeden Fall das Ziel. Da müssen wir dann ganz klar sagen, wenn wir dieses Ziel erreichen wollen, müssen wir natürlich, ich sage mal, schon die Ergebnisse, die Kontrollen, die Überprüfungen am Ende dieses Jahres eigentlich als Ergebnis vorliegen haben. Deshalb haben wir unseren Änderungsantrag so formuliert.
Ich nehme das jetzt einfach mal so an, Herr Ritter, dass es nicht mit heißer Nadel gestrickt ist, zumindest kann man mir das an der Stelle nicht vorwerfen. Wir unterstützen Ihren Antrag, weil wir den für richtig halten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
dent denn schon so nett bittet, dann gibt es zwei gute Gründe, warum ich doch noch was sage. Der eine wird sich zum Beispiel Gino Leonhard und anderen noch gleich erschließen. Der andere ist der, dass es vielleicht ganz gut ist, noch einmal ganz ruhig nur über den formalen, über den formellen Teil zu reden.
Aber vielleicht Folgendes: Also, Herr Ritter, lieber Peter, es ging mir doch auch nicht anders. Also hier hat ein Schleswig-Holsteinisches Verfassungsgericht, übrigens mit Aktenzeichennummer 01, das erste Mal ein Gerichtsurteil gesprochen, das allererste Mal. Das war sofort, das darf man wohl mal sagen, ein Kracher.
Alle kommunal Interessierten, die sich dieses Urteil angeguckt haben, insbesondere die Begründung zum Urteil, haben schon gesagt: Warte mal, da ist doch irgendwas. Dieser Paragraf 5 Absatz 1, der da angesprochen ist, der ist doch in der Tat wortidentisch mit unserem Paragrafen 127 Absatz 4, da muss doch was sein. Auch ich persönlich sage, so, forsch da mal nach. Jetzt kommt zu den vielen Baustellen,
Ja, aber dann, meine Herren von der LINKEN und meine Damen sowieso, da muss man sich das eben mal ganz genau angucken. Da muss man eben einem Professor Ewer und einem Professor Dombert auch sehr, sehr genau zuhören.
Und wenn man das tut, dann braucht man solche Anträge nicht mehr zu stellen, denn das, worüber sich eben mein verehrter Kollege Schnur insbesondere hier vorne geäußert hat,
das sind ja tatsächlich Dinge, die durchaus dafür sprechen, die Ämter fortzuentwickeln. Das ist vollkommen richtig. Herr Caffier, der Innenminister, hat zwar gesagt, die Ämter sind bei uns noch nicht volljährig, aber es kann ja hier und da auch schon sein, dass Äste nach 20 Jahren vielleicht anfangen, nicht mehr ganz schick auszusehen. Da muss man überlegen, ob man das ein bisschen verändert. Aber verfassungsrechtlich gibt es eben ganz klar keinen Eilbedarf und da möchte ich Ihnen ganz klar widersprechen. Warum ist denn das so?
Nein, ich habe jetzt wieder nach links geguckt und nicht zu Herrn Schnur. Der hat sich in der Sache geäußert, weniger, was die verfassungsrechtliche Problematik betrifft. Da muss man – und da hilft eben ein Blick ins Gesetzbuch – sich die unterschiedlichen Landesverfas