Protocol of the Session on April 29, 2010

aber die Landesregierung hat selbst so etwas vorgelegt und wir verweisen hier auf das, was die Landesregierung selbst sagt. Also insofern werden wir auch diesem Teil Ihres Änderungsantrages mit zustimmen und berufen uns darauf, dass die Landesregierung ja selbst eine entsprechende Lehrerbedarfsplanung machen will, so sinnvoll oder nicht sinnvoll das auch sein mag.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Ich hoffe auf Ihre Zustimmung bei der Überweisung. – Danke schön, meine Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Danke schön, Herr Kreher.

Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Stralsunder Erklärung vom März 2009, die im Rahmen der Präsidentschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet wurde, vereinbarten die Kultusminister, dass in erster Linie jedes Bundesland für eine ausreichende Zahl von Lehrkräften für die eigene Unterrichtsversorgung Sorge zu tragen hat, und hierzu gehört insbesondere die

Bereitstellung von ausreichenden Studienplätzen und Kapazitäten im Vorbereitungsdienst. Eigene Anstrengungen dürfen nicht mit Blick auf Potenziale anderer Länder unterbleiben. Und da Sie den Kollegen Pinkwart in Ihren Reihen haben, können Sie ihn ja mal fragen, wenn er denn mal anwesend ist in der KMK, wie seine Einstellung war oder wie die Einstellung seines Landes zu dem Thema war. Verkürzt gesagt, hinter verschlossenen Türen wurden wir, Mecklenburg-Vorpommern, der Präsident Henry Tesch sozusagen zur Planwirtschaft diskreditiert, was wir uns denn vorstellen, dass man so was planen könne.

Sie selber stehen hier vorn und stellen auch nur Fragen. Wie kann das denn sein? Wo kommt das denn her? Ja, vom Mond bestimmt nicht. Das heißt, es wäre schon spannend, ein Konzept zu sehen, und insofern haben wir im Rahmen der Kultusministerkonferenz mit viel Kraft und Gott sei Dank in einem neuen Land getagt, sodass ein bisschen Beißhemmung da war, diesen Antrag, dieses Vorhaben wieder zu erledigen. Denn natürlich gibt es Zahlen auch in der Kultusministerkonferenz, die es seit Bestehen der Bundesrepublik gibt. Nur schauen Sie sich die Zahlen an in den Wellen, wenn Sie sagen, jeder muss genommen werden. Dann schauen wir doch mal an, was jeder studiert hat. Wo kommt das dann her, Herr Kreher? Doch nicht von mir. Und wenn wir hier diesen Riegel mit 16 Ländern – und im Übrigen hingen damals noch die Plakate – eingezogen haben, dann war das ein wichtiger Schritt.

Und um die Stralsunder Erklärung eben nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern – darauf kommt es an, auch da sollten wir mal die Scheuklappen ablegen – mit Leben zu füllen, hat das Land, nämlich unser Land, zur Umsetzung der Aufgaben das Landesprogramm „Zukunft des Lehrerberufes in Mecklenburg-Vorpommern“ erarbeitet. Im vergangenen Jahr hatten wir Maßnahmen für bereits beschäftigte Lehrkräfte. Die können Sie als nicht ausreichend bezeichnen, nur, dann sollten wir auch ehrlich sein. Sie können hier nicht jedes Mal so eine Pickerei machen und sich ein paar Krümel raussuchen und sagen, wir waren gegen das Lehrerpersonalkonzept. Dann sagen Sie mal, wofür Sie waren! Hätte dieses Land Kündigungen aussprechen sollen seinerzeit? Sagen Sie es, kommen Sie nach vorne! Ich habe das schon dreimal zu Ihnen gesagt. Sagen Sie, was Ihr Konzept vor 14 Jahren gewesen wäre! Das wäre doch mal eine ganz klare Haltung und dann können wir uns darüber unterhalten, ob das Lehrerpersonalkonzept sinnvoll war oder nicht und ob es sinnvoll war, dass es auch fortgeschrieben worden ist. Das ist es nämlich im Übrigen auch.

Insofern haben wir das andere Konzept auch erarbeitet, nämlich indem wir Maßnahmen für bereits beschäftigte Lehrkräfte eingeführt haben, für Junglehrer und Referendare. Und auch das bitte ich mal in der Folge auseinanderzuhalten. Wir wollen die Attraktivität des Lehrerberufes steigern. Jemandem zu unterstellen, bei allem Streit in der Sache, dass er das nicht will, das finde ich schon eigenartig. Also man kann ja sagen, wir haben das aus Ihrer Sicht nicht erfüllt, aber zu unterstellen, wir wollen die Attraktivität des Lehrerberufes nicht erreichen, das unterstelle ich niemandem in diesem Saal. Wir wollen dazu beitragen, dass Lehrerinnen und Lehrer für das Land zu gewinnen sind. Das ist nicht einfach. Dieses Land hat sich vor vielen Jahren für bestimme Konditionen und Bedingungen entschieden und darüber kann man dann auch mit „hätte“ und wie auch immer diskutieren. Das sind Tatsachen, die man zur Kenntnis nehmen

sollte und die man dann nach vorn entwickelt. Wir wollen sie damit auch stärker an die Region binden.

Wir haben Änderungen, die schon wirksam sind. Bereits zum Schuljahr 2010/2011 wurde das Kontingent für den Vorbereitungsdienst im Land von 340 auf 415 Referendarstellen erhöht. Auch das war etwas, worüber wir regelmäßig im Bildungsausschuss informiert haben, welche Schritte hier zu gehen sind. Zum Schuljahr 2011/2012 werden dann 493 Stellen für den gesamten Vorbereitungsdienst zur Verfügung stehen. Ich sage das noch mal, Herr Kreher, damit Sie dann nicht wieder fragen, wo das herkommt, ob uns das über Nacht eingefallen ist.

Die Verteilung der Referendare auf die Schulen erfolgte zum 1. April 2010 erstmals unter dem Gesichtspunkt einer effizienten Unterrichtsversorgung zentral und am Bedarf der Einzelschule orientiert. Was daran falsch ist, würde ich einfach mal von Ihnen hören wollen. Zentral und am Bedarf der Einzelschule orientiert – ich glaube noch nicht mal, dass Sie sich im Einzelnen mit dieser Fragestellung beschäftigt haben. Gehört habe ich davon heute nichts. Und damit wird eine breitere Verteilung der Referendare in der Fläche sichergestellt.

Damit ist auch an keiner Stelle gesagt, dass die Schulen, dass die Kolleginnen und Kollegen, die zuvor Referendarinnen und Referendare ausgebildet haben, irgendwie schlecht gearbeitet hätten. Nur wenn Sie an einer Schule 9 oder 14 Referendare haben, was hat das für dieses Land gebracht? Die sind hervorragend ausgebildet worden, nur es hat keinen Erfolg in der Breite des Landes gebracht.

(Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig.)

Die Referendare absolvieren ihren Dienst da, wo sie aktuell – und das ist ja das Spannende daran, wenn Sie über Zukunft reden – auch perspektivisch gebraucht werden. Wer hier demnächst in den Lehrerberuf geht als Lehrerin und Lehrer, weiß ganz genau, dass da nicht mal ein Brocken hingeschmissen wird für eine kurze Zeit wie in anderen Bundesländern zur Stunde, sondern dass er perspektivisch hier sein Leben gestalten kann in einem lebenswerten Land.

Und die Schulen – das muss man jetzt mal ganz deutlich lobend hervorheben, natürlich wissen wir um die An fragen an der einen oder anderen Stelle – nehmen eine größere Verantwortung für die Lehrerausbildung wahr. Unmittelbar nach dem 1. April wurde ein landesweites Netz von Seminar- und Ausbildungsschulen geschaffen. Hier werden gegenwärtig Lehrer als Mentoren und Studien leiter ausgewählt, die in Zukunft die unterrichtsbezogene Ausbildung der Referendare durchführen werden, und für diese Tätigkeit werden sie umfassend durch die Landesseminare fortgebildet.

Aber diese Legende, die Landesseminare würden nicht gebraucht, stimmt ja an dieser Stelle nicht. Der Vorbereitungsdienst leistet damit seinen Beitrag zum Prozess der Schulentwicklung. Und die Mentoren erhalten endlich auf unser Bemühen hin eine Vergütung für ihre Ausbildungstätigkeit. Pro Referendar und Fach stehen in der Regel 100 Euro zur Verfügung. Höhere Aufwendungen, zum Beispiel bei Doppelausbildungen, werden entsprechend berücksichtigt. Das gleiche Prozedere gilt in der Grundschule und damit ist im Antrag die geforderte intensive Betreuung der Referendare durch die Mentorinnen und Mentoren längst sichergestellt.

Auch die Anerkennung der Leistung der Studienleiter wurde grundsätzlich neu geordnet. Darüber können Sie sich auch informieren. Die Zumessung von Anrechnungsstunden für ihre Tätigkeit war in der Vergangenheit nur bedingt abhängig von der Anzahl der tatsächlich betreuten Referendare. Sie haben ja davon gesprochen, dass man diese Tatbestände anerkennen soll. Paradoxerweise erhielt ein Studienleiter mit nur einem Referen dar ebenso viele Anrechnungsstunden wie sein Kollege mit vier Referendaren. Ich habe nie gehört, dass Sie das kritisiert haben.

Ich habe extra noch mal nachgeschaut, ich habe nicht eine einzige Presseerklärung gefunden, nicht eine einzige. Ich glaube, Sie wussten es gar nicht. Und das neue System ist gerecht. Es gewährt den nebenamtlichen Studienleitern für ihre verantwortungsvolle Arbeit jeweils zwei Anrechnungsstunden pro Referendar. Maximal sollen zehn Referendare durch einen Studien leiter betreut und folglich maximal 20 Anrechnungsstunden gewährt werden. Das heißt im Umkehrschluss, es ist nicht ge deckelt, so, wie es bisher war. Die wenig motivierenden Ungerechtigkeiten, dass zum Beispiel ein Referendar vier Anrechnungsstunden bedeutete, zehn Referendare aber mit der Begrenzung von neun Anrechnungsstunden betreut wurden, mussten endlich überwunden werden. Ich finde, das ist ein großer Schritt, den die Koalitionäre dort gegangen sind.

Meine Damen und Herren, das gerade gelaufene Einstellungsverfahren zeigt, dass geplante Veränderungen überfällig waren, und natürlich wird es viele Stimmen in diesem Chor geben. Das Entscheidende ist nur, es sind viele dabei, die müsste man einfach mal fragen, denn so alt sind sie noch nicht: Wie war es denn 1991? Wie war es 1992? Wie war es 1994? Wie war es 1998? Warum gibt es bestimmt Dinge heute und andere nicht? Das können wir alles breit diskutieren. Nur einfach so zu sagen, das ist ungerecht, da müsste man was tun und es ist nichts getan worden, das finde ich einfach für ein Konzept zu wenig.

Es wird nun jährlich zweimal einen Einstellungstermin für Referendarinnen und Referendare geben. Auch dieser Punkt, der kritisiert worden ist, ist geändert worden – angesagt, gemacht. Und damit wird ein besserer Anschluss des Referendariats an das Studium ermöglicht. Stellenausschreibungen enthalten künftig Angaben zu konkreten Bedarfsfächern und -schularten.

Und das ist der Punkt. Wir haben eine freie Berufswahl in Deutschland und trotzdem werden wir anzeigen, welche Fächer und welche Schularten sowie welche Bedarfe wir haben. Und wenn Sie dann sagen, wir müssen jeden nehmen, dann können Sie ja ein spannendes Konzept schreiben, da bin ich heute schon neugierig. Diese basieren dann auf der durch das Bildungsministerium vorgelegten Prognose für den Lehrkräftebedarf bis zum Jahr 2030.

Wenn Sie aus bestimmten Zeitungen zitieren und die schreiben „vertrauliches Papier“, wenn Sie das glauben, dann kann ich auch nichts dafür. Das sind ganz verlässliche Dinge, die wir vorgelegt haben. Und die Einstellungen der Referendare und dieses Konzept, was wir vorgelegt haben, sind eben eine Prognose bis 2030. Die kann man ja diskutieren, nur sie sind erst mal vorgelegt worden.

Ich wünschte mir im Übrigen, Herr Kreher, – und da sollten wir zusammenarbeiten und da können Sie alle Ihre

Kollegen dann anschreiben – dass andere Bundesländer genau das tun. Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land, das von sich schon glaubt, dass es eine große Kraft hat. Nur, im Konzert von 16 Bundesländern so etwas durchzusetzen, das ist nicht ganz so einfach. Das darf ich Ihnen aus eigener Anschauung sagen. Und wenn sich da viele beteiligen würden, würde das doch ein Schritt sein, jungen Menschen zu sagen, wo man in Deutschland 2020, 2030 in welcher Schulart welche Fächer belegen kann. Deshalb kann trotzdem noch jeder studieren aufgrund der Freiheit, was er für möglich hält, aber es kann niemand mehr sagen, dass die Bedarfe, dass die Länder, dass die Schularten, dass die Fächer nicht angezeigt worden sind.

Das will ganz Deutschland so haben, da werde ich nicht aufgeben, darum zu ringen. Und dass wir in unserem Land darum ringen, das finde ich einfach großartig. Die Einstellung der Referendare wird wie bisher durch das Bildungsministerium in Abstimmung mit den staatlichen Schulämtern vorgenommen und die Ausbildung erfolgt weiterhin sowohl durch die Landesseminare als auch durch die Seminar- und Ausbildungsschulen.

Natürlich gibt es, wenn Sie so etwas neu anfangen, die eine oder andere Frage, aber intern darf ich Ihnen sagen, auch wenn so getan wird in der Rede, als ob das nicht gewünscht ist, in Wirklichkeit will jeder Ausbildungsschule und Seminarschule werden, weil nämlich jeder begriffen hat, wenn er einen jungen Referendar vor Ort hat, dass er zum ersten Mal überhaupt die Chance hat, sich darum zu kümmern, dass der vielleicht auch vor Ort bleibt. Und im Übrigen finde ich es auch begrüßenswert, dass kommunale Verantwortliche sich genau diesem Thema widmen und sagen, das ist ja nichts Verbotenes. Kümmern wir uns mal um die junge Frau, den jungen Mann, der da sozusagen jetzt in unsere Region kommt.

Das finde ich schon gut und dabei führen die Landesseminare die pädagogisch-theoretische – auch das sei hier noch mal öffentlich gesagt, auch die Studienleiter und Mentoren der Schulen –, die fachdidaktische und unterrichtspraktische Ausbildung durch. Die Verantwortung der Schulen für die Ausbildung steigt durch den dezentralen Einsatz der Studienleiter und die Auswahl und den Einsatz der Mentoren sowie die Mitgestaltung der Ausbildungspläne der Referendare.

Sie haben ja gesagt, Sie haben den ursprünglichen Antrag noch mal verbessert, da war die geforderte Zuständigkeit der Schulleiter, die wird belassen, und da war die Frage, ob Sie die Studienleiter gemeint hatten. Ich denke, dass wir das an dieser Stelle für erledigt erklären können.

Die Referendare werden im zweiten und dritten Ausbildungshalbjahr sechs Stunden eigenverantwortlichen Unterricht erteilen. Auch das, Herr Kreher, vielleicht zur Mitteilung, ist jetzt entschieden. Und der darüber hinaus erteilte Unterricht von bis zu insgesamt zwölf Wochenstunden, der eigenverantwortliche Unterricht eingerechnet, wird der Schule bezüglich der Unterrichtsversorgung nicht angerechnet.

Das heißt übersetzt für das Hohe Haus, jede Schule hat diese Stunden zusätzlich zur Verfügung. Auch das sollte man öffentlich noch mal deutlich machen. Ich bin sicher, dass die Seminar- und Ausbildungsschulen diese Stunden sehr verantwortungsvoll, meinetwegen abhängig von der Qualität des Unterrichtes des Referendariates nutzen – und ich glaube, Sie kennen sich auch

in der Referendarausbildung aus – oder beispielsweise zur intensiven Betreuung des Referendars oder durch begleitenden Unterricht oder für Klassenteilung et cetera, et cetera. Also diese zusätzlichen Stunden verbleiben an der Schule.

Unser Modell der Erteilung von mindestens sechs bis zu zwölf Wochenstunden wird dem Entwicklungsstand des Referendars gerecht, was ich gut finde, fordert den Referen dar in einem von uns als angemessen angesehenen Umfang, ist vergleichbar mit den Regelungen anderer Bundesländer und leistet einen Beitrag zur Unterrichtsversorgung. Auch das ist doch nichts Schlechtes.

Die Referendare werden im ersten Ausbildungshalbjahr intensiv auf ihre Lehrtätigkeit vorbereitet. Im vierten Ausbildungshalbjahr bereiten sich die Referendare auf ihr zweites Staatsexamen vor. Der im vierten Ausbildungshalbjahr durch Referendare erteilte Unterricht wird in Seminar- beziehungsweise Ausbildungsschulen ebenfalls nicht auf die Unterrichtsversorgung angerechnet, genauso wie ich das vorher dargelegt habe. Und damit liegen wir dann eindeutig im Bereich der von Ihnen beantragten maximalen acht Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterrichts über einen Zeitraum von einem Schuljahr während des zweijährigen Referendariats und ermöglichen den Seminar- beziehungsweise den Ausbildungsschulen zusätzlich einen größeren Freiraum.

Und nun zu dem anderen, wo Sie meinen, warum denn das nicht so ist. Ich weiß nicht, seit wie viel Jahren Sie sich mit der Einstellung von Referendaren in diesem Land beschäftigen. Sie können sich ja rückwirkend die Zahlen ansehen. Sie hatten jedes Jahr das Problem, dass zu viel Gymnasialreferendare da waren. Und es wurden immer mehr. Wem wollen Sie das denn anlasten? Das ist doch die Frage: Wer hat denn junge Leute auf welches Studium orientiert? Da können wir doch anfangen. Da sind wir in den Familien, da sind wir in den Schulen, da sollte sich jeder die Jacke anziehen.

Aktuell konnten wir elf Referendarstellen für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, fünf Referendar stellen für das Lehramt an Haupt- und Regionalschulen und elf Referendarstellen für das Lehramt für Sonderpädagogik mangels Bewerber nicht besetzen. Und das ist in all den Jahren so geblieben. Dann wurden die eben nicht besetzt, man hat einfach die anderen Referendare genommen und es war Ruhe an der Stelle. Also insofern hat uns dort nichts überrannt, sondern wir wussten ganz genau, dass das so war, das heißt, dass 27 Referendarstellen frei blieben und im Gegenzug aber 256 Bewerbungen für 34 Referendarstellen für das Lehramt an Gymnasien eingingen.

Jetzt sagen Sie mir: Sollen wir die 200 Referendare an Gymnasien einstellen für Fächer, die wir in 2030 dann in dem Umfang auch nicht brauchen? Gehen Sie nach vorn und sagen, das Land soll das tun, denn unterstellt haben Sie das in Ihrem Redebeitrag!

Der Kollege Spaenle schreibt mir aus Bayern, und das zu dieser Frage, wir treiben junge Leute weg. Ich sage, ganz Deutschland muss mal zeigen, wo die Zukunftsperspektiven von welchen Fächern und Schularten sind. Da schreibt er mir aktuell, dass er in den Bereichen Regionalschulen und Gymnasium zu viel hat. Also das heißt, auch dort wird keiner unterkommen.

Das heißt, dieser Wildwuchs in Deutschland, den wir versuchen, im Interesse der jungen Menschen hier anzu

gehen, ist doch einfach wichtig. Um diesen Bewerberüberhang abzubauen, um gleichzeitig die Bedarfssituation des Landes hier im Auge zu behalten, wurde eben diesen 27 Bewerbern das Lehramt an Gymnasien eingeräumt. Und das ist nicht so ganz einfach, da müssen Sie viele Dinge zunächst beachten und das haben wir getan. Das heißt, sie erwerben, um es verkürzt zu sagen, hier das Lehramt an Gymnasien und gleichzeitig eine Unterrichtserlaubnis für Grundschulen beziehungsweise Regionalen Schulen für unser Land. Und allen Unkenrufen zum Trotz erhalten diese Referendare eine bundesweit anerkannte Ausbildung für Gymnasien und haben zusätzlich noch die Chance, perspektivisch im Lande hier an einer Grundschule oder einer Regionalen Schule tätig zu sein.

Und als zwischendurch dann – nur mal so am Rande, da sich diese jungen Leute in allen Bundesländern bewerben – am Gymnasium auch wieder Stellen frei wurden, haben wir natürlich erst diese 27 gefragt, ob sie vielleicht jetzt da wieder raus und zurück wollen. Herr Kreher, die Antwort war Nein.

(Hans Kreher, FDP: Das hatten sie aber vorher schon gesagt.)

Ja, die Frage ist doch im Übrigen, sie sagen Nein, das heißt, sie erwerben eine Ausbildung, die in diesem Land dann anerkannt ist. Da sind also junge Menschen dabei, die sich durchaus vorstellen können, weil Sie hier immer so einen Negativgesang machen,

(Hans Kreher, FDP: Nö.)

hier in diesem Land zu bleiben.

(Zuruf von Hans Kreher, FDP)

Die große Herausforderung der bedarfsgerechten Sicherung des eigenen Lehrernachwuchses kann eben nicht allein durch die hier dargestellten Veränderungs- und Vorbereitungsdienste bewältigt werden. Ich glaube, das wissen auch alle Beteiligten. Es müssen alle an der Lehrer bildung beteiligten Institutionen einbezogen werden. Und so stehen die Universitäten des Landes vor der Aufgabe, die Ausbildungskapazitäten für die Lehramtsstudiengänge zugunsten der Lehrämter an Grund- und Hauptschulen sowie an Haupt- und Realschulen neu zu verteilen. Dies ist konkret festzuhalten und in den Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den Universitäten zu regeln. Kein einfacher Weg, aber ich glaube, das ist der entscheidende Weg. Die Einrichtung einer weiteren Professur für Grundschulpädagogik an der Universität Rostock halte ich zumindest für ein bedeutsames Signal in diese Richtung.

Die zum 1. April eingestellten Referendare werden bereits in der von mir dargestellten Weise ausgebildet. Dies erfolgt auf der Grundlage der geltenden Verordnung sowie einzelvertraglicher Regelungen. Die Lehrervorbereitungsdienstverordnung wird bis zum 01.08.2010 entsprechend angepasst. Auch das haben wir an anderer Stelle schon gesagt.